technisch ist das kein problem....
es gibt spezielle spionage-programme, die jeden einzelnen tastendruck protokollieren und so alle e-mails und jeden chat mitverfolgen können so genannte key-logger.
jetzt meine frage
an euch
1,wie kann ich feststellen das so ein programm auf dem firmenlaptop aktiv ist ???
hintergrund es sind 10 leute gekündigt worden ohne einen richtigen grund
wir wollen uns auf die hinterbeine stellen und brauchen
hilfe hilfe hilfe
danke für infos im voraus
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Nichts verbotenes auf dem Rechner machen, wäre vielleicht eine Möglichkeit ;-)
WIE KANN ICH FESTSTELLEN DAS SO EIN PROGRAMM AUF DEM FIRMENLAPTOP AKTIV IST ???
Spybot hat glaube ich eine Funktion zum aufspüren von Keyloggern, bin mir aber nicht ganz sicher.
Müsste aber installiert werden, und dazu benötigt man auf dem betroffenen Rechner entsprechende Zugriffsrechte.
HINTERGRUND ES SIND 10 LEUTE GEKÜNDIGT WORDEN OHNE EINEN RICHTIGEN GRUND
Was waren denn das für 'keine richtigen Gründe'?
Darf mich mein Chef überwachen?
http://www.stern.de/wirtschaft/arbeit-karriere/arbeit/arbeitsrecht-datenbank-was-darf-der-chef-580085.html?cid=139&kat=
http://www.stern.de/wirtschaft/arbeit-karriere/arbeit/mitarbeiterueberwachung-was-darf-mein-chef-617505.html
http://www.rp-online.de/beruf/Ueberwachung-im-Job-Was-darf-der-Chef_bid_37012.html
1.Mach ich auf dem Rechner nix aber auch gar NIX Privat...meine Kollegen allerdings schon, nur wenn auch kein VPN Tunnel Aktiv ist...
Wir Arbeiten alle über VPN aus dem Home Office
Gründe sind Zb.wie kann das sein das ihr beim Meeting solche Äuserungen über das neue Produkt bringt....
Aber um die Gründe gehts auch nciht es geht um Spioniert der Chef ja oder Nein???
Bin für jeden Tip Dankbar der es ermöglicht die Wahrheit ans licht zu bringen.
LG
MB.
Hi Medienberater.
Dürfen, darf der Chef das. Wenn im Arbeitsvertrag private Nutzung, während der Arbeitszeit, verboten ist, dann ist Zuwiderhandlung ein Kündigungsgrund.
Eine Kündigung, ohne Anhörung des Betriebsrates und Angabe von Gründen ist rechtsunwirksam.
Es gibt Programme, die Keylogger aufspüren, nur ob du dir das installieren darfst ist fraglich.
Gruß Jogi
Hallo Jogi
Im Arbeitsvertrag ist nichts von Monitoring oder Überwachung...
einen Betriebsrat gibt es nicht. Ab welcher Arbeitnehmer Zahl ist er dennnn NOTWENDIG??? weist du das evtl.???
Das mit der Software ist eine gute Idee aber das mit der Installation ist die nächste Frage kann ich das von einen USB Stick aus Testen bzw.Scannen ???
Vorab für jede Info DANKE
lg.
MB.
http://www.heise.de/software/download/spybot_search_destroy/9726
Textauszug aus obiger Seite:
"SpyBot Search & Destroy Mobile läuft ohne Installation direkt vom USB-Stick oder von anderen Wechselmedien."
einen Betriebsrat gibt es nicht. Ab welcher Arbeitnehmer Zahl ist er dennnn NOTWENDIG??? weist du das evtl.???
Ich glaube zur Bildung eines Betriebsrats bedarf es mindestens 5 Beschäftigte.
Hi Medienberater.
Dieser Schriftsatz ist keine "Rechtsberatung"
Zu meiner Zeit, als Betriebsratsvorsitzender war das so geregelt. Bei einer Belegschaft bis zu zehn Beschäftigte, hatten die Angestellten Anspruch auf einen "Obmann", damit nicht alle einzeln zum Boss rannten, bei einem Problem. Über zehn, hat man Anrecht auf einen Betriebsrat (drei Personen, ab fünzig Mitarbeiter fünf) Selbst wenn die Firma nicht im Arbeitgeberverband war. Das kann man über die Gewerkschaft durchdrücken. Ein Betriebsrat wird tunlichst vermieden, da Betriebsratmitglieder erhöhten Kündigungsschutz haben.Viele Arbeitgeber sind aus dem Verband ausgetreten in der Hoffnung, sich nicht an die Tarife halten zu müssen. Da werden dann "Haustarife" abgehandelt und die dürfen nicht geringer sein, als die normalen Tarife. Nur ist es in Deutschland leider so, Recht haben und Recht bekommen, sind zwei Paar Schuhe.
Um noch einmal auf die private Nutzung zu kommen. Prinzipiell darf der Chef das verbieten, da diese Zeit nicht für die Firma genutzt wird.
Wie schon erwähnt: Eine Kündigung muß begründet sein und es müssen der Kündigung drei Abmahnungen vorausgegangen sein. Die Abmahnungen wiederum müssen drei Mal die gleiche Rüge enthalten.
Wirst du zu renitent auf der Arbeit, sagt dir der Arbeitgeber mit einem holden Lächeln im Gesicht, "es stehen genug Leute auf der Straße die deinen Job haben wollen. Also Schnauze, oder du fliegst. In der Kündigung steht dann: "Zersetzung des Betriebsklimas"
Gruß Jogi
Laut Betriebsverfassungsgesetz liegt die Grenze bei 5 ständigen Arbeitnehmern.
Eine Kündigung muß begründet sein und es müssen der Kündigung drei Abmahnungen vorausgegangen sein.
Eine einzige Abmahnung reicht, wenn darin für den Wiederholungsfall die Kündigung angedroht wird. Die Abmahnung ist dann sozusagen die "gelbe Karte"; die im Wiederholungsfall folgende Kündigung entspricht dann "gelb-rot".
Das mit dem "müssen" kann auch falsch verstanden werden. Es gibt auch außerordentliche (= fristlose) Kündigungen (http://bundesrecht.juris.de/bgb/__626.html). Die rote Karte also. Darüber, was da "unzumutbar" ist, gehen die Meinungen der Arbeitsgerichte deutlich auseinander, wie diverse Urteile aus der letzten Zeit zeigen.
Da hast Du sicher Recht.
Aber zu Deinem Bezug auf Deutschland: Ist Dir ein Land bekannt, wo es anders ist?
Gruß, mawe2
@Medienberater: Laut Betriebsverfassungsgesetz §1 (Einrichtung von Betriebsräten) In Betrieben mit in der Regel mindestens 5 wählbaren Arbeitnehmern ... werden Betriebsräte gewählt.
Das heißt aber nur da KÖNNEN Betriebsräte gewählt werden! Es gibt kein MUSS im deutschen Gesetz! Prominentestes Beispiel war bis vor ein paar Jahren SAP die hatten keinen BR.
KÜNDIGUNG: So einfach ist das mit dem Kündigen nicht! Aber wenn die Kündigung ausgesprochen ist, (bedarf immer der Schriftform) müsst Ihr innerhalb 3 Wochen widersprechen, sonst ist sie wirksam. Ist die Frist verstrichen, dann habt Ihr die Kündigung akzeptiert!
Wie ich aus Deinem Posting entnehme sind Betriebsrat und Gewerkschaft usw. für Euch Fremdworte. Das ist dann in Eurem Fall "Dumm gelaufen". Da ein BR nicht ganz so schnell und einfach ins Leben zu rufen ist, würde ich Dir (Euch) dringend anraten, mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht zu sprechen.
Mehr Hilfe wirst Du im Netz nicht bekommen können, das das in Eurem Fall immer Individualrecht ist.
Gruß Ralf
Einfachmal kurz knapp DANKE
Lg MB
Hallo Medienberater,
dein Chef hat vielleicht ein Keylogger Programm eingesetzt. Refog ist so eins.
Ob er das darf?
Diese frage ist nicht so einfach nicht zu beantworten. Sicher wirst du hier hören dass er das darf.
Doch so einfach darf auch dein Chef das nicht.
Keylogger - also Programme oder Hardware, die alle Tastatureingaben heimlich aufzeichnet - darf der Chef *gar nicht* einsetzen.
Haben nach meinem Kenntnisstand mehrere Gerichte so entschieden - ob auch das bundesarbeitsgericht weiss ich nicht mehr und suchen möchte ich gerade nicht ;)
Volker
MOIN,
...Spybot Search & Destroy enttarnt auch Keylogger (wie kds bereits bemerkte) .
Grüsse
Hellawaits
P.S.: Gibt es keinen plausibelen Kündigungsgrund?...
Danke für die INFO
Frage : Kann man das von einem USB Stick aus Starten ???
Lg. MB
MOIN Medienberater,
.....sollte auch vom USB Stick aus laufen (ohne Installation auf dem PC selbst)...
....steht zumindest in dem Text dieses Links:
http://www.heise.de/software/download/spybot_search_destroy/9726
Grüsse
Hellawaits
Das klingt für mich wie:
Darf ich auf Arbeit (mit dem Eigentum meines Chefs) machen, was ich will? Darf mein Chef kontollieren, ob ich auch mache wofür er mich bezahlt?
Wie würdest du das mit deinen Angestellten lösen?
WIE KANN ICH FESTSTELLEN DAS SO EIN PROGRAMM AUF DEM FIRMENLAPTOP AKTIV IST ???Selbst das installieren betriebsfremder Software könnte ebenfalls ein RICHTIGER Kündigungsgrund sein.
... ES SIND 10 LEUTE GEKÜNDIGT WORDEN OHNE EINEN RICHTIGEN GRUND Alles bestens, dann sind die Kündigungen unwirksam. Das wird sicher jedes Gericht bestätigen.
Gruß
Mike
Ntürlich darf der Chef kontrollieren ob du als AN das machst, wofür er dich bezahlt.
Er darf dabei aber deine Persönlichkeitsrechte nicht verletzen - und der Einsatz von Spionagesoft- & Hardware hebelt diese regelmäßig aus.
Keylogger und andere Überwachungstechniken (es gibt Programme die heimlich in regelmäßigen Abständen einen Screenshot erstellen und an einen zentralen Rechner schicken) sind jedenfalls nicht ohne weiteres erlaubt.
Das Problem ist: das solche Software eingesetzt wird, müsste man als Betroffener nachweisen - und das wird in der Regel nicht gelingen.
Der Einsatz entsprechender Hardware (es gibt Tastaturen mit integrierten Keyloggern - aber auch Hardware-Keylogger, die zwischen Tastatur und PC gesteckt werden) ist für dich als AN sogar noch schwerer nachzuweisen.
Volker
1. Du brauchst nicht schreien, wir verstehen dich auch so.
2. sucht bitte UMGEHEND einen Fachanwalt für Arbeitsrecht auf
3. du könntest auch mal in einem Fachforum für arbeitsrecht fragen.
Trotzdem ist mein dringender Rat: Punkt 2.
Volker
kds setzte den Text gross; nicht Medienberater !
Du setzt ja selbst was Dir wichtig erscheint gross; so machen es eben auch andere -
manchmal / eigen eben mit vielem Text !
Gruss.
Hallo Mike9,
Firmenlaptops sind nicht unbedingt Eigentum des Chefs. Und natürlich darf/soll man dieses Firmeneigentum nicht zu privaten zwecken Nutzen, außer es ist genhemigt. ABER Wenn ich als Arbeitgeber den Verdacht habe, dass Firmenrechner zu Privatzwecken genutzt werden und ich das nicht möchte, auch nicht in den Pausen, sollte ich das meinen Mitarbeitern ausdrücklich sagen. Dann auch gleich mit, dass Sniffing Tools installiert werden.
Dann ist Ruhe, jeder weiß, die Rechner werden überwacht und gut.
Heimliche Überwachung und hinterher spionieren sind in meinen Augen keine ehrlichen Mittel. Als Chef würde ich mich schämen sowas ein zu setzen.
Mfg
Nochmal, auch für dich: solche Sniffing Tools sind immer grenzwertig - auch dann, wenn deine MA Kenntnis darüber haben, dass sie eingesetzt werden. und so manches, was diese Tools ermöglichen, ist schlicht nicht erlaubt.
Eine Rechtsberatung kann natürlich nicht schaden. UndUMGEHEND wäre natürlich auch nicht verkehrt.
Viel Erfolg!
Mike
Sicher das es kein Referat ist?^^
So etwas wäre nämlich rechtlich sehr bedenklick ohne vorherige Ankündigung,für jeden Beteiligten Chef,Admin etc.
Und eine vielleicht zu unrecht gekündigte Person wird sich wohl zu wehren wissen,ausser es sind Schwarzarbeiter.
Hallo.
Schreib Dir einmal die Programme/Prozesse auf die bei Drücken von Strg+Alt+Entf auftreten.
Gruss.
Hallo,
ich schreibe momentan einen Artikel über "Spionage am Arbeitsplatz" und zwar soll es speziell um die Überwachung von Mitarbeitern durch Spionageprogramme gehen. Ich suche nun einen Betroffenen, der gerne auch anonym zu einem Interview bereit wäre.
Bitte per mail melden unter vickyh@gmx.de
es gibt spezielle spionage-programme, die jeden einzelnen tastendruck protokollieren und so alle e-mails und jeden chat mitverfolgen können so genannte key-logger.
jetzt meine frage
an euch
1,wie kann ich feststellen das so ein programm auf dem firmenlaptop aktiv ist ???
1. Keylogger sind tabu
2. auch Software, die in regelmäßigen Abständen heimlich einen Screenshot erstellt und an die 4ma sendet, ist tabu
3. ebenso tabu sind Funktionen in einer bekannten sündteuren Betriebswirtschaftlichen software, die es dem AG ermöglichen, exakt festszustellen, wieviele Eingaben (bis hinunter auf anschläge pro minute!) ein MA tätigt und wieviel Zeit der Account nur "rumgedümpelt" ist.
4. auch manche "Fernwartungs" Software enthält diverse Überwachungsfunktionen.
Spybot S&D kann einige Keylogger und auch einige Programme der zweiten Kategorie erkennen.
Ebenso manche Online-virenscanner - dafür würde ich aber empfehlen, den Laptop, falls möglich, von einer Linux LiveCD aus zu starten, damit die Software keine Möglichkeit hat, einen Zugriffsversuch zu erkennen und sich zu tarnen - denn:
solcherlei software wird auch ganz offen kommerziell angeboten und deren benutzung ist z.B. in den von vielen so heiss geliebeten US of A völlig legal, MA haben dort keum bis gar keine Möglichkeit, sich gegen derartige Überwachung zu wehren.
Und die meisten dieser Progromme sind in der Lage zu erkennen, wenn versucht wird, sie zu scannen und setzen dann Tarntechniken ein.
Aber nicht vergessen: selbst wenn du eine solche Software auf dem Laptop finden solltest, darfst du sie nicht einfach entfernen - das wäre sogar ein Kündigungsgrund!
Dazu kommt: es gibt auch Hardware-Keylogger.
Sogar Tastaturen mit integriertem Keylogger (natürlich aus der ferne auslesbar) gibt es.
Findet ihr tatsächlich eine solche software, hilft nur mit dem Betriebsrrat sprechen - so vorhanden.
Habt ihr keinen, dann sieht es düster aus:
1 Entweder du gehst in die Offensive und sprichtst den Chef offen darauf an.
2 Oder du gehst gleich in die vollen, berätst dich mit einem anwalt und gehst rechtlich dagegen vor.
In diesen beiden Fällen dürfte deine Zeit in diesem Unternehmen so oder so abgelaufen sein.
Weiter:
du gehst zur Gewerkschaft und berätst dich mit denen. Ausgang: offen, weil di in diesem Fall nur punkt 2 aus obiger liste bleibt oder das folgende:
du gibst einer zuständigen Behörde, der zuständigen Berufsgenossenschaft oder gleich der Staatsanwaltschaft einen Tip - anonym, versteht sich.
Und dann bleibt nur, abwarten. Und hoffen, dass niemand drauf kommt, dass du es warst.
Volker