...zweierlei Maß oder "den Seinen gibt's der Herr im Schlaf"? Sachen gibt's...
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Olaf
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Zeit diese gesamte Gängelung mit Dongels zu beenden.
Es soll da ja ganz üble Methoden und Software geben.
ZB. einer der eine seriös gekaufte nicht mehr nutzen konnte, da er wegen Problemen mit Seiner Hardware,
wohl zu oft einen neuen Dongel Schlüssel brauchte.
Der am Telefon war extrem unfreundlich und hat rigoros die Herausgabe eines neuen Schlüssels für die Entriegelung des Dongels verweigert!
Die wirklich teure Software war danach anscheinend für die Tonne.
Nur kann eine kleine Privatperson gegen solche Machenschaften nichts machen.
Immerhin ist jedes Urteil wo sich einer gegen ähnliches wehrt und gewinnt eine Freude..
Ich habe hier gleich zwei mit einem USB-Stick-förmigen Dongle geschützte Musikprogramme (Korg Legcacy Collection DE und Arturia 10 Years Suite).
Beide Programme bringen eine Software mit, die die auf den Sticks aufgespielten Lizenzschlüssel verwaltet. Die kommen sich ständig gegenseitig ins Gehege :-(
Wenn das nicht bald aufhört, muss ich die eine Software von den beiden eben wieder verkaufen.
CU
Olaf
Deswegen lege ich ja mein Geld bei denen an. Die sind fit.
Aus dem Spiegel:
Vor allem dann, wenn sich noch andere Richter der Sichtweise von Richter Emilio Garza anschließen: "Die einfache Umgehung eines technischen Schutzes, der einen Anwender daran hindert, sein Werk zu betrachten oder zu nutzen, stellt keinen Verstoß gegen Gesetze gegen Urheberrechtsverletzungen dar."
Gruss
Sascha
Diese Diskussion hatten wir hierzulande übrigens auch schon - verboten ist nur, einen "wirksamen" Kopierschutz zu knacken.
Wer also bei laufendem Programm die CD aus dem Laufwerk entfernt, die irgendwelche Kopierschutzdaten enthält - oder so ähnlich war das - der macht sich nicht strafbar.
CU
Olaf
Oh, ich glaube das stimmt so nicht. Ich glaube es war ein Anwalt, der in der c't schrieb, dass diese Floskel des "wirksamen Kopierschutzes" schon dann gilt, wenn auf der Packung steht, dass es kopiergeschützt sei. Wenn ich jetzt versuche diesen Kopierschutz zu umgehen, mache ich mich schon strafbar.
Es ist nur so: Wenn dieser Kopierschutz derart stoffelig gemacht ist, dass ich ihn umgehe, ohne es selbst zu bemerken - so wie in meinem Beispiel - dann kann man mir daraus keinen Vorwurf machen.
Ich würde auch bezweifeln, dass alle Anwälte hier einer Meinung sind. Das hängt wohl auch sehr von den Interessen ab, die gerade vertreten werden.
CU
Olaf
Das habe ich auch nie verstanden.
Das heißt ja konkret: Es muss gar kein Kopierschutz auf dem Datenräger drauf sein - die bloße Behauptung, es wäre einer drauf, reicht schon.
Wie sieht das dann eigentlich mit Analphabeten oder Fremdsprachlern aus, die die Information nicht lesen können? Wenn die den Kopierschutz unwissentlich umgehen - umgehen die dann einen "wirksamen" oder einen "unwirksamen" Kopierschutz?
Das wäre ja ein Paradoxon:
Ein Kopierschutz, den man knacken kann, ist doch nicht "wirksam"!
>> Also darf man ihn knacken??
Ein Kopierschutz, der sich nicht knacken lässt - der lässt sich eben nicht knacken.
Was soll dann ein entsprechendes Gesetz?
Ich habe das damals, als das alles sehr intensiv diskutiert wurde, schon nicht verstanden.
Inzwischen sind zumindest bei Musik-CDs (und darum ging es damals in den Diskussionen ja meist) kaum noch Kopierschutzverfahren im Einsatz. (Hier hat sich also die Methode "Aussitzen" bewährt.)
Klasse mawe2 :-)
Die Formulierung ist wirklich paradox.
Typisch für viele Gesetze.
Aber logisch einwandfrei sind Gesetze nie.
Und wenn es solche gibt, wo es eigentlich absolut eindeutig ist, sind Richter und Staatsanwälte selten der logischen Grundregeln mächtig.
Ein weit verbreiteter logischer Fehlschluß ist,
-- wenn man etwas nicht aussagt sei dies eine Lüge.
Genaugenommen ist die Forderung "nichts" auszulassen oft unerfüllbar.
Dieses Gesetz mit dem Kopierschutz erinnert fast an eine Antinomie
wie sie in lustiger Einkleidung in guten Mathebüchern beschrieben wird.
Nicht ganz:
wenn ich es nicht schaffe den Kopierschutz zu knacken habe ich mich strafbar gemacht..
Gelingt es mir, ist alles gut.
Der kopierschutz ist nicht wirksam und die Umgehung somit nicht strafbar;-)
so ist es keine Antinomie,
Eindeutig ein Paradoxon..
Ich verstehe diese Formulierung durchaus.
"Knacken" bedeutet ja: in einen Programmcode eindringen und diesen dahingehend abändern, dass der Kopierschutz entfernt oder sonstwie unschädlich gemacht wird. Das setzt also einiges an Programmier- und Hackerkenntnissen voraus.
Wenn aber ein primitiver Kopierschutz nur darin besteht, dass ich beim Programmstart die Original-CD einlegen muss, sich dann aber herausstellt, dass das Programm auch ohne diese funktioniert - so oder ähnlich war es damals - kann man mir schlecht vorwerfen, dass ich irgendetwas "geknackt" hätte.
Ein Kopierschutz gilt also dann als "wirksam" im Sinne des Gesetzes, wenn er sich nicht durch einfache bedientechnische Maßnahmen umgehen lässt. Mit Hilfe von Reverse Engineering sowie Re-Assemblierung des Programmcodes kannst du natürlich jeden Kopierschutz weghauen.
Bei Musik-CDs übrigens hattest du in jedem Fall die Möglichkeit, sie mit dem CD-Player wiederzugeben und über den Analogausgang aufzunehmen - unter geringfügigem Qualitätsverlust. Auch das galt niemals als "Knacken" des Kopierschutzes.
Trotzdem toll, dass der Schwachsinn vom Markt verschwunden ist. Ich habe derartige sog. "Un"-CDs konsequent im Regal vergammeln lassen, was mir in einzelnen Fällen - Beispiel: Chemical Brothers, "Push The Button" - ziemlich schwer gefallen ist.
Zwei Jahre später wurde genau diese CD noch einmal neu aufgelegt, diesmal ohne Kopierschutz und zum Sonderpreis. Da habe ich freudestrahlend zugeschlagen.
CU
Olaf
Das kann ich ja auch noch nachvollziehen.
Aber wenn ich z.B. gar keine Ahnung von der ganzen Materie habe und z.B. ein Programm einsetze, das zum Komprimieren von Video-DVD-Inhalten dient, dann kann es passieren, dass ich als absoluter DAU einen Kopierschutz knacke, ohne mir dessen überhaupt bewusst zu sein!
Also gerade ohne Programmier- und Hackerkenntnisse! Ist das dann ein "wirksamer" Kopierschutz??? Für mich sind das einfache bedientechnische Maßnahmen.
Das analoge Kopieren von Musik-CDs habe ich übrigens tatsächlich in Einzelfällen auch mal praktiziert. Qualitativ hatte ich kaum Probleme damit.
Trotzdem toll, dass der Schwachsinn vom Markt verschwunden ist.
Unbedingt!
Die Musikindustrie hat wohl eingesehen, dass die Gängelung mit den Kopierschutzmaßnahmen zu noch mehr Umsatzverlust geführt hat... Schön, dass kollektive Kaufverweigerung manchmal doch die Anbieter zu einem Umdenken zwingen kann.
100% ACK zu allen Bestandteilen deines Beitrags.
Auch wenn es sich vorhin nicht so angehört hat - mir ist schon durchaus bewusst, dass die Abgrenzung "wirksam" oder "nicht wirksam" gar nicht so trivial ist, wie ich es darzustellen versucht hatte.
Zur Gängelung der Musikfreunde mit Un-CDs: Interessant ist, dass diese zwangskastrierten Tonträger in Großbritannien von Anfang an zum Scheitern verurteilt waren. Die Leute haben es einfach liegengelassen, und als die Kopierschutztechniken bei uns noch fröhliche Urständ' feierten, waren sie in the UK schon längst wieder out.
Was die Musikindustrie freilich nicht daran gehindert hat, Musik britischer Künstler - neben den bereits erwähnten Chemical Brothers u.a. auch die Pet Shop Boys - hierzulande mit Kopierschutz zu verkaufen.
Naja, was soll's - das ist Schnee von gestern. Seit ca. 2006, spätestens seit 2007 ist der Spuk vorbei. Gottseidank. Denn prinzipiell muss ich eingestehen - als eingefleischter Musikfreund kaufe ich schon noch ganz gerne CDs. Nur eben nicht unter allen erdenklich schlechten Begleitumständen.
Greetz
Olaf
Schön gesagt. Wo hast du das denn her ?
Oh, das ist eine Uralt-Redewendung, die man heute vielleicht nicht mehr ganz so oft hört.
Wenn ich mich nicht irre, hab ich das sogar noch von meiner lieben Mutter.
CU
Olaf
yap den "old dogs" ist diese Redewendung sehr wohl noch bekannt.
Wir haben solche meistens von den Eltern und Grosseltern gelernt.
Merkwürdigerweise auch bis heute NICHT vergessen. UND DAS ist auch gut so.
Beifall bekundend SoulMaster