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Ich habe mal eine ernste Frage zum Urheberrecht.

peterson / 33 Antworten / Baumansicht Nickles

1. Audioaufnahmen
Wie jeder weiß, kann man sich mit einem Kassettenrecorder oder anderen Geräten von Radio/Fernsehen/Internet Musik aufzeichnen und das ist völlig legal für den Privatgebrauch.

2. Filmaufnahmen
Auch hier ist es möglich, mit Video-Rrecorder, DVD-Recorder oder Festplatte Sendungen mitzuschneiden und auch das ist legal, solange man das privat verwendet.

3. Filme aus dem Internet
Hier bin ich mir nicht so sicher, weil man immer wieder von Anwaltsschreiben liest, wo Leute zur Kasse gebeten werden. Ich kann mir vorstellen, dass es verboten ist, von Tauschbörsen Filme zu ziehen.
Aber wie sieht es aus, wenn ich mir bei Google oder woanders eine Flash-Datei runterlade und sie privat gebrauche.

Speziell meine ich Dinge, die mal in öffentlich-rechtlichen Fernsehen gesendet wurden und Ausschnitte aus Ratgebersendungen wie plusminus, WiSo oder ähnlichen Quellen sind.

Ich habe mir ein 20 Minuten Flash-Video angeschaut, welches vom 11.09.2001 handelt.
Das wurde mal im WDR ausgestrahlt.
Hier mal der Link, um das besser zu beurteilen:

http://video.google.com/videoplay?docid=-2159492340370566087#

Ich wäre für fundierte Antworten dankbar.

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Maybe peterson „Ich habe mal eine ernste Frage zum Urheberrecht.“
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Analoge Aufnahmen (Video- und Kassettenrekorder) sind nicht das Problem, bei rein privater Nutzung, also nicht öffentlich, oder kommerziell. Ansonsten sind evtl. GEMA-Gebühren fällig.

Digitale Quellen sind oft mit einem Kopierschutz versehen. Die Umgehung dieses Kopierschutzes ist illegal.Es gab damals auch schon Videokassetten mit Kopierschutz, auch da war die Kopie nicht legal.

Wenn Du Dir ein Video aus den öffentlichen Portalen für Dich privat runterlädst, wird Dich dafür keiner anklagen.

Da Recht an diesen Beiträgen liegen immer bei den Sendern, die es ausgestrahlt haben. Bei privaten Videos liegen die Rechte beim Author.

Das ist aber nur sehr allgemein gehalten, denn Urheberschutz ist ein recht komplexes Thema, über das man sich schon sehr viele Jahre streitet.

Man kann also nur sagen, wenn keinen Kopierschutz umgehst, fremde Dateien nicht als Dein Eigentum oder Geistesgut bezeichnest, keinen Gewinn damit erwirtschaften willst und es nicht öffentlich vorführen willst, wird Dich keiner anklagen.

Vielleicht hilft Dir das hier ein wenig weiter:
http://www.focus.de/digital/internet/neues-urheberrecht_aid_230086.html

Gruß
Maybe

"Es gibt nur eine falsche Sicht der Dinge: der Glaube, meine Sicht sei die einzig Richtige!" (Nagarjuna, buddhistischer Philosoph)
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peterson Maybe „Analoge Aufnahmen Video- und Kassettenrekorder sind nicht das Problem, bei rein...“
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Das ist mir alles schon klar.
Das mit den Tauschbörsen habe ich ja auch geschrieben.

Aber es gibt mittlerweile extra Programme, wo man sich z.B. von Youtube Dateien runterladen kann.
Und das soll auch legal sein.

Ich habe schon DVD Converter gesehen, die explizit so was in ihrem Programm drin haben.

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gelöscht_300542 Maybe „Analoge Aufnahmen Video- und Kassettenrekorder sind nicht das Problem, bei rein...“
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Man kann also nur sagen, wenn keinen Kopierschutz umgehst, fremde Dateien nicht als Dein Eigentum oder Geistesgut bezeichnest, keinen Gewinn damit erwirtschaften willst und es nicht öffentlich vorführen willst, wird Dich keiner anklagen.

Und wie steht es mit der (ungewollten) Weiterverbreitung über Torrent-Programme? Da nützt es mir dann auch nichts, wenn ich das Download-Objekt zwar nur für mich privat verwenden möchte, es aber quasi schon während des herunterladens anderen ebenfalls zum Download zur Verfügung stelle.

mfg :)

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mawe2 gelöscht_300542 „ Und wie steht es mit der ungewollten Weiterverbreitung über Torrent-Programme?...“
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Und wie steht es mit der (ungewollten) Weiterverbreitung über Torrent-Programme?

Wenn ich ein Torrent-Programm benutze, ist das doch sicher gewollt. Sowas kriegt man doch nicht zufällig aus Versehen auf den Rechner.

Gruß, mawe2
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PeterLustich mawe2 „ Wenn ich ein Torrent-Programm benutze, ist das doch sicher gewollt. Sowas...“
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Sowas kriegt man doch nicht zufällig aus Versehen auf den Rechner.

Ich lud ( load,ladete ) mir eine vermeintliches Sexfilmchen ( Natürlich nur aus wissenschaflichen Gründen ) über Azureus/Vuze... Und bekam eine Köpfungs-Szene aus einem Ali-Baba-Sender zu sehen.

Die Datei-Namen sagen ja nix über den Inhalt aus.
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Maybe peterson „Ich habe mal eine ernste Frage zum Urheberrecht.“
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Und wie steht es mit der (ungewollten) Weiterverbreitung über Torrent-Programme?

Ungewollt? Ja ne... is klar! Die Funktionsweise von Torrent und Filesharing sollte doch inzwischen klar sein, oder? Der Downloader ist auch Anbieter und wenn es urhebergeschützte Inhalte sind... tja, pech gehabt!

Youtube an sich sieht das alles verdammt locker. Nur, weil man nicht verklagt wird, wenn man sich da etwas runterlädt, heißt es noch nicht, das es legal ist. Es ist eine rechtliche Grauzone.

Aber youtube gehört zu Google, dazu muss man eigentlich nicht mehr sagen!

Aber he, bin kein Anwalt, sondern auch nur jemand, den die digitale Kastraktion nervt.

Gruß
Maybe
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Crazy Eye Maybe „ Ungewollt? Ja ne... is klar! Die Funktionsweise von Torrent und Filesharing...“
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bei youtube ist es afaik legal, oder zumindest kein Straftatbestand(evtl. ein ziviler verstoß, wegen den AGB's) da man bei youtube nicht von einer offensichtlich illegalen Quelle ausgehen kann.

Bei streaming seiten die evtl. eher eine mieseren Ruf haben, und viele Filme schon anbieten während sie in Kino laufen wird diese Argumentation schon schwerer wobei das bloße angucken des Streams strafrechtlich zumindest nicht verfolgt wird(da müßte man vorher klären ob das zwischenspeichern in RAM ein speichern ist).

Das ist zumindest mein Wissenstand, aber evtl. korregiert mich ja noch jemand.

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Maybe peterson „Ich habe mal eine ernste Frage zum Urheberrecht.“
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Ich sagte ja, youtube bewegt sich da in einer rechtlichen Grauzone. Dennoch liegen die Urheberrechte der Videos nicht bei youtube, sondern bei Firmen, oder Privatpersonen.
Wenn also eine Privatperson mal wieder ein Video von mtv mitgeschnitten hat und ea auf youtube hochlädt... hm, was ist es dann? Der Ursprung des Videos ist urhebergeschützt und daran ändert sich auch nichts, egal, wie und wo man das speichert. Es geht also immer um den ursprünglichen Schutz der Daten, nicht über die Bezugsquelle.

Streaming wird mometan noch nicht verfolgt, ist richtig. Es wird aber stark darüber diskutiert, da man für die Zeit des Streamings auch eine Kopie auf dem Rechner hat, wenn auch nur temporär. Wenn man den Stream aber jetzt aufzeichnet... wie gehabt, Recht des Urhebers!

Gruß
Maybe

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Crazy Eye Maybe „Ich sagte ja, youtube bewegt sich da in einer rechtlichen Grauzone. Dennoch...“
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Ich sagte ja, youtube bewegt sich da in einer rechtlichen Grauzone. Dennoch liegen die Urheberrechte der Videos nicht bei youtube, sondern bei Firmen, oder Privatpersonen.
Wenn also eine Privatperson mal wieder ein Video von mtv mitgeschnitten hat und ea auf youtube hochlädt... hm, was ist es dann? Der Ursprung des Videos ist urhebergeschützt und daran ändert sich auch nichts, egal, wie und wo man das speichert. Es geht also immer um den ursprünglichen Schutz der Daten, nicht über die Bezugsquelle.


ja, aber die Bezugsquelle ist erstmal das problem des Anbieters in diesen Falle der von youtube. Für dich würde es erst ein problem, wenn man dir unterstellen kann das du wußtest das es illegal ist. Und da youtube, viel musik anbieten kann/darf und auch sehr schnell und nachvollziehbar auf verstöße reagiert(ich nenn jetzt mal diese Video ist in Deutschland nicht verfügbar als beispiel), wirst du wohl deshalb nicht belangt sofern du dich nicht verplapperst ;)
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Nick3110 Crazy Eye „ ja, aber die Bezugsquelle ist erstmal das problem des Anbieters in diesen Falle...“
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ich kann nur (m)einen Fall schildern was Torrent betrifft... und da war eben die klar Aussage nicht der Download sei das Problem sondern eben der Upload.
Diesbezüglich kam auch nur eine Klageschrift über den Upload (im Aufrag eines Dj`s der Gebrauch von seinem Urheberrecht macht).
Über den Download selbst steht nicht Ansatzweise darinnen von daher denke ich wirds bei Youtube auch nicht anders sein. Ziehen ja... zur Verfügung stellen NEIN.

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Crazy Eye Nick3110 „ich kann nur m einen Fall schildern was Torrent betrifft... und da war eben die...“
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http://www.lr-online.de/tipps-und-trends/geld-und-markt/Schon-der-Download-ist-strafbar;art12595,1915834

erlaubt ist es nicht, es wird nur nicht verfolgt, auch da die Staatsanwaltschaft aktuell eh (fast) alle Urheberrechtsverletzungen einstellt, und da der Schaden hier nicht mehr durch Milchmädchen rechnungen angehoben werden kann wie bei jemanden der es auch weiterverteilt für Zivilrecht.

Von tauschbörsen wie Emuale, kazaa etc. auch mit Leecher Mods würder ich trotzdem abraten.

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Maybe Crazy Eye „ ja, aber die Bezugsquelle ist erstmal das problem des Anbieters in diesen Falle...“
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wirst du wohl deshalb nicht belangt sofern du dich nicht verplapperst ;)

oder nicht verplappert wirst ;-)! Stimmt schon!

Wenn das Runterladen von youtube & Co. generell untersagt würde, gäbe es auch ein Problem mit dem schon genannten Streaming. Denn youtube etc. ist auch nicht anderes als Streaming, man hat also eine temporäre Kopie auf dem Rechner.

ja, aber die Bezugsquelle ist erstmal das problem des Anbieters in diesen Falle der von youtube.

Merkst Du die Doppelmoral an der Geschichte. Wenn youtube, rapidshare etc. auf ihren Server urhebergeschütztes Material haben, dass runtergeladen werden kann, sagen diese "Wir bieten nur den Dienst und den Speicherplatz an, über die Art der Daten haben wir wenig Einfluss!"

Wenn aber eine Privatperson einen Filesharing Server betreibt und unbewusst an der Verteilung von urhebergeschütztem Material teilnimmt, landet dieser vor Gericht. Es ist technisch gesehen nichts anderes!

Und was sagt uns das? Das Recht liegt bei dem, der die besten Anwälte hat, wie immer!

Gruß
Maybe
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Crazy Eye Maybe „ oder nicht verplappert wirst - ! Stimmt schon! Wenn das Runterladen von youtube...“
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Wenn das Runterladen von youtube & Co. generell untersagt würde, gäbe es auch ein Problem mit dem schon genannten Streaming. Denn youtube etc. ist auch nicht anderes als Streaming, man hat also eine temporäre Kopie auf dem Rechner.

da kommt es wieder dazu, das du unwissentlich dich nicht strafbar machst sofern man dir nicht unterstellen konnte das du von unrecht wußtest.

Merkst Du die Doppelmoral an der Geschichte. Wenn youtube, rapidshare etc. auf ihren Server urhebergeschütztes Material haben, dass runtergeladen werden kann, sagen diese "Wir bieten nur den Dienst und den Speicherplatz an, über die Art der Daten haben wir wenig Einfluss!"

Wenn aber eine Privatperson einen Filesharing Server betreibt und unbewusst an der Verteilung von urhebergeschütztem Material teilnimmt, landet dieser vor Gericht. Es ist technisch gesehen nichts anderes!


Diese Dienste sind aber auch teilweise schon bankrott geklagt wurden, oder wie in Falle von youtube verscherbelt. Bei youtube wird imho auch viel Aufwand betrieben um Urheberaechtverstöße zu verfolgen, und diesen personellen Einsatz bekommen sie auch nicht ersetzt. Andere Dienste umgehen das vielleicht mit einer Verzögerungstaktik oder der Wahl eines geeigneten Gerichtsstands.

Zudem ist es imho schon technisch was anderes, ein Waffenhersteller ist imho auch kein Mörder, nur da Leute die Waffen benutzen um Leute abzuknallen.

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Nick3110 peterson „Ich habe mal eine ernste Frage zum Urheberrecht.“
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zu dem Thema kann ich dir eine Aussage von einem Anwalt mitteilen:

Das Runterladen ist nicht das Problem und auch nicht kriminell, daß Problem
bei den Tauschörsen ist aber, wenn du dir was Runterlädst gibst du ja zugleich
frei das es auch als UPLOAD läuft. Genau dann! wenn dann einer dieses oder
jenes bei DIR runterlädt ab diesem Moment ist es strafrechtlich und kann
verfolgt werden.
Sollte dir dasmal passieren kontaktiere auf jeden Fall einen Anwalt weil die Summen die da eingefordert werden zu 90% überhöht sind und keiner Grundlage standhalten.
Also am besten KEINE Tauschbörse verwenden nur direkte Downloads verwenden :-)

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mawe2 Nick3110 „zu dem Thema kann ich dir eine Aussage von einem Anwalt mitteilen: Das...“
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Ich betriebe kein Filesharing - habe keinen Bedarf dafür und deswegen auch keine Erfahrung.

Das Runterladen ist nicht das Problem und auch nicht kriminell, daß Problem bei den Tauschörsen ist aber, wenn du dir was Runterlädst gibst du ja zugleich frei das es auch als UPLOAD läuft. Genau dann! wenn dann einer dieses oder jenes bei DIR runterlädt ab diesem Moment ist es strafrechtlich und kann verfolgt werden.

Ich habe auch schon öfters gehört, dass eben genau der UPLOAD das juristische Problem bei der Sache ist.

Das bringt mich zu folgender Idee: Was passiert eigentlich, wenn ich selbst lediglich urheberrechtlich unproblematische Stücke zum Upload anbiete?

Ich kann doch z.B. selbst komponierte, gespielte, produzierte Musik zum Upload bereitstellen oder Stücke, die inzwischen frei kopiert werden dürfen. Auch "technische" Geräusche oder Klänge aus der Natur kann ich aufzeichnen und frei verteilen.

Wie sieht es jetzt mit der Benutzung von Filesharing-Systemen aus? Bin ich dann auf der juristisch sicheren Seite?

Gruß, mawe2

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Nick3110 mawe2 „Ich betriebe kein Filesharing - habe keinen Bedarf dafür und deswegen auch...“
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wenn niemand ein Urheberrecht darauf hält oder Anspruch darauf nehmen wird ist das auch kein Problem, deine eigne Musik ohnehin nicht denn es sind in diesem Fall ja DEINE Rechte.
Ich kann wie gesagt, nur meinen Fall schildern, daß widergeben was mein Anwalt gesagt hat und wies ausging.
Und was Filesharing betrifft... dieses wird mit Sicherheit nicht so nachgeprüft wie Tauschbörsen aber falls dir da einer darauf kommt mit Urheberrechtgeschützen Files bezweifel ich das du da auf der juristisch sicheren Seite bist, DENN:
du machst es ja wieder für die Öffentlichkeit (egal ob Freund Familie etc.) zugänglich, somit wieder rechtswidrig.

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Olaf19 mawe2 „Ich betriebe kein Filesharing - habe keinen Bedarf dafür und deswegen auch...“
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Hi mawe, zu deiner letzten Frage ein klares "Ja".

Das Filesharing als solches ist ja nur eine Technik und hat für sich genommen mit Urheberrechten noch gar nichts zu tun. Selbstverständlich kannst du z.B. deine eigenen Fotos, Texte, Videos oder Musik auf diese Weise mit anderen Menschen teilen. Ich glaube, das passiert gar nicht einmal so selten; z.B. werden auch Linux-Distris gerne über Torrents verteilt, weil es die Serverkapazitäten des Anbieters schont.

Du kannst sogar nicht-eigene Musik dort einstellen, sofern der Komponist mindestens 70 Jahre tot und die Aufnahme älter als 50 Jahre ist. Dann nämlich ist nicht nur das Urheber-, sondern auch das Leistungsschutzrecht abgelaufen. Also: Sämtliche Beethoven-Sinfonien mit Erich Kleiber - kein Problem! Beethoven mit Carlos-Kleiber (Sohn von Erich) - problematisch, die Aufnahmen datieren sehr wahrscheinlich nach 1960.

Sämtliche Sibelius-Sinfonien: Immer problematisch, denn der gute Mann ist erst 1957 gestorben. Uralte Aufnahmen
Der Knackpunkt beim Filesharing ist, dass es in der Praxis(!) zu 95% dazu genutzt wird, Raubkopien zu verbreiten. Die Zahl ist nicht gesichert, das ist nur eine wilde Schätzung von mir, erklärt aber den zweifelhaften Ruf des Filesharings - obwohl es für sich genommen, wie oben dargelegt, nur eine Technik ist.

CU
Olaf

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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mawe2 Olaf19 „Urheberrecht (70-Jahre-Regel), Leistungsschutz (50-J.-Regel)“
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Hallo Olaf,

Du hast mich missverstanden. Trotzdem ist es gut, Deine ausführlichen Hinweise nochmal zu lesen, da diese Zusammenhänge sicher nicht jedem bekannt sind.

Vielleicht habe ich das nicht richtig ausgedrückt:

Der Ansatz war doch, dass auch beim Filesharing der Download urheberrechtlich geschützter Inhalte im Prinzip geduldet wird, dass man aber trotzdem mit dem Gesetz in Konflikt kommt, weil man ja verpflichtet ist, auch Dateien zum Upload bereitzustellen (weil das das Grundprinzip des "Sharings" ist).

Wenn ich nun aber urheberrechtlich geschützte Werke zwar herunterlade, selbst aber nur ungeschützte Werke bereitstelle, kann ich doch am Filesharing teilnehmen, ohne mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen. Oder doch nicht???

Gruß, mawe2

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Crazy Eye mawe2 „Hallo Olaf, Du hast mich missverstanden. Trotzdem ist es gut, Deine...“
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Der Ansatz war doch, dass auch beim Filesharing der Download urheberrechtlich geschützter Inhalte im Prinzip geduldet wird, dass man aber trotzdem mit dem Gesetz in Konflikt kommt, weil man ja verpflichtet ist, auch Dateien zum Upload bereitzustellen (weil das das Grundprinzip des "Sharings" ist).

Wenn ich nun aber urheberrechtlich geschützte Werke zwar herunterlade, selbst aber nur ungeschützte Werke bereitstelle, kann ich doch am Filesharing teilnehmen, ohne mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen. Oder doch nicht???


Wie weiter oben schon gesagt der Download ist auch verboten, wird aber nicht verfolgt. Somit wäre der Einsatz eines Leecher Mods(nur down und kein upload) durchaus eine Option.

Die variante nur freies anzubieten geht evtl. auch, aber auch dafür brauchst du wohl einen "modifizierten" Client da in der Regel alle downloads auch freigegeben sind.
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Maybe Crazy Eye „ Wie weiter oben schon gesagt der Download ist auch verboten, wird aber nicht...“
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Somit wäre der Einsatz eines Leecher Mods(nur down und kein upload) durchaus eine Option.

Und wenn das alle machen, hat sich das Thema Filesharing erledigt. Wo nichts angeboten wird, kann man auch nicht runterladen.

Gruß
Maybe
"Es gibt nur eine falsche Sicht der Dinge: der Glaube, meine Sicht sei die einzig Richtige!" (Nagarjuna, buddhistischer Philosoph)
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Olaf19 mawe2 „Hallo Olaf, Du hast mich missverstanden. Trotzdem ist es gut, Deine...“
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Auch hierauf wieder ein klares Ja - zumindest in der grauen Theorie:

Wenn ich nun aber urheberrechtlich geschützte Werke zwar herunterlade, selbst aber nur ungeschützte
Werke bereitstelle, kann ich doch am Filesharing teilnehmen, ohne mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen.

Das einzige, was ich mangels eigener Erfahrung nicht beurteilen kann: Ist es möglich, Sachen downzuloaden, ohne diese gleichzeitig für andere zum Upload anzubieten? Damit steht und fällt dein Modell.

Dann wäre da noch die Sache mit Theorie und Praxis. Theoretisch funktioniert das so, wie von dir beschrieben, immer vorausgesetzt, man kann den Upload anderer an urheberrechtlich geschützten Downloads deinerseits unterbinden.

Nur... warum nehmen Leute am Filesharing teil? Weil sie ganz wild darauf sind, deine Urlaubsvideos, Herbstgedichte und innovativen Eigenkompositionen herunterzuladen? Oder suchen die nicht doch eher nach Stirb Langsam Teil 6, Terminator Vol. 47, Windows 7 Ultimate, Photoshop oder dem letzten Album von Eminem?

Anders gesagt, wenn sich alle Filesharer so verhielten, wie von dir beschrieben, wäre Filesharing in Nullkommanix mausetot, mangels interessanter Angebote. Da nützt dann die Legalität auch niemandem mehr.

CU
Olaf

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PeterLustich Olaf19 „Auch hierauf wieder ein klares Ja - zumindest in der grauen Theorie: Das...“
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Anders gesagt, wenn sich alle Filesharer so verhielten, wie von dir beschrieben, wäre Filesharing in Nullkommanix mausetot, mangels interessanter Angebote

... Und ich hätte gestern Ubuntu 10.10.10 saugen können
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peterson Nachtrag zu: „Ich habe mal eine ernste Frage zum Urheberrecht.“
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Video-Download: http://www.2video.de/

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Olaf19 peterson „Das ist so eine Seite, wo man mit downloaden kann.“
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Ist diese Internetpräsenz eine Verarschung?

Da kommt eine Seite mit 3 Checkboxen und dem Text:
"Bitte wähle das erste und letzte Kästchen aus, um zu bestätigen, dass Du ein Mensch bist:"
=> das mache ich, und danach passiert nichts mehr, außer dass man eine Datei namens "get_video" laden kann, die 0 Byte groß ist und dementsprechend inhaltsfrei gestaltet ist.

Getestet mit Firefox und Safari. Opera 10 verhält sich klüger, der stürzt sofort ab, wenn man versucht, die Seite aufzurufen.

CU
Olaf

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peterson Olaf19 „Ist diese Internetpräsenz eine Verarschung? Da kommt eine Seite mit 3...“
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Nein, das ist keine Verarschung.

Du gibts den Link ein, den Du vorher meinetwegen bei Youtube kopiert hast, dann kommt dieses blöde Fenster mit links und recht klicken.

Danach geht es wieder zurück und dann bekommst Du etwas tiefer den Hinweis:

Download von: youtube.com

(Rechts Klick = Ziel Speichern unter)

Und dann lädt das runter wie eine ganz normale Datei.

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Olaf19 peterson „Nein, das ist keine Verarschung. Du gibts den Link ein, den Du vorher...“
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Ja genau. Und dann geht es so weiter wie von mir beschrieben.

Mit dieser 0-Byte-großen Datei kann ich nichts anfangen.

CU
Olaf

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peterson Olaf19 „Ja genau. Und dann geht es so weiter wie von mir beschrieben. Mit dieser...“
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Komisch, ich habe dort mehrmals einige Flash-Videos runtergeladen.

Schick mir doch mal Deinen Link in einer Nachricht.

Ich teste das dann mal.

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Maybe peterson „Komisch, ich habe dort mehrmals einige Flash-Videos runtergeladen. Schick mir...“
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Nimm doch gleich eine lokale Lösung, anstatt eines Online-Dienstes, der dann noch zusätzlich Protokolle führt:

http://free-youtube-download.softonic.de/

Gibt noch unzählige ähnliche Software!

Hiermit kann man die Audiospur gleich als mp3 konvertieren:
http://www.chip.de/downloads/Free-YouTube-to-MP3-Converter_26495270.html

Gruß
Maybe

"Es gibt nur eine falsche Sicht der Dinge: der Glaube, meine Sicht sei die einzig Richtige!" (Nagarjuna, buddhistischer Philosoph)
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peterson Maybe „Nimm doch gleich eine lokale Lösung, anstatt eines Online-Dienstes, der dann...“
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Das Teil funktioniert aber nur bei YouTube oder?

Der online Dienst auch woanders.

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Olaf19 peterson „Komisch, ich habe dort mehrmals einige Flash-Videos runtergeladen. Schick mir...“
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Björk, Gloomy Sunday - hier der YouTube-Link: http://www.youtube.com/watch?v=TCEJtUNe90A

Dies ist der angebliche Download-Link: http://www.youtube.com/get_video?video_id=TCEJtUNe90A&t=&eurl=&el=embedded&ps=default

Bei "Ziel speichern unter" bekomme ich dann diese inhaltsleere "Get_Video"-Datei mit 0 Bytes auf den Desktop. Es ist übrigens wurscht, welches Video ich zu laden versuche, es ist bei allen der genau gleiche Ablauf.

Opera crasht nach wie vor wenn ich nur versuche, die 2-Video-Seite überhaupt zu laden. Safari bringt den gleiche Mist wie Firefox.

Kann es sein, dass die Seite nur mit dem Internet Explorer funktioniert?

CU
Olaf

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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peterson Olaf19 „Björk, Gloomy Sunday - hier der YouTube-Link: http://www.youtube.com/watch?v...“
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Von Youtube bekomme ich auch nichts.

Aber ich habe heute schon im Internet Fragen gesehen, ob YouTube down ist.

Versuche mal ein Video von Google.

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Olaf19 peterson „Von Youtube bekomme ich auch nichts. Aber ich habe heute schon im Internet...“
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YouTube kann gar nicht down sein, die Videos habe ich mir ja angeschaut, während bzw. kurz bevor ich versucht habe, sie mit 2video herunterzuladen. Das muss ein prinzipieller Fehler bei 2video sein.

Google hat keine eigenen Videos, das sind immer nur Referenzen auf YouTube und andere. Mit einem Video von MyVideo hat es nun geklappt.

Ist bloß schade, die interessantesten und meisten Sachen findet man immer noch bei YouTube. Wenn ausgerechnet das nicht funktioniert, ist 2video nicht viel wert.

CU
Olaf

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Systemcrasher peterson „Ich habe mal eine ernste Frage zum Urheberrecht.“
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ich glaube, was du suchst, findest Du hier in Hülle und Fülle:


http://www.netzwelt.de/forum/allgemeine-filesharing-diskussionen/

Jenes Forum befasst sich ausführlich mit dem Thema.

Null Toleranz f?r Intoleranz
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