Ich habe vor einiger Zeit den Film "Hungerwinter" aufgenommen. Darüber hier:
http://www.nickles.de/forum/tv-per-pc/2009/film-hungerwinter-hilfe-538639143.html
gesprochen.
Nun erhalte ich -nicht zum ersten Male- Bitten zur Weitergabe.
Grad eben wieder,
...für einmaligen unterrichtszweck zum einsatz in einer abschlussklasse förderschule, in der ich das thema gerade behandelt habe
Nun möchte ich ja recht gerne helfen, es macht mir nichts aus, auf einen mir in einem frankierten Rückumschlag zugesendeten Rohling diesen Film zu brennen.
Aber auf der anderen seite will ich auch nicht unbedingt mehr als notwendig auf die Schnauze fliegen. Ich mein, ich hab ja bislang noch recht wenige masochistische Tendenzen bei mir entdeckt.
Eure Meinung dazu - kann ich da belangt werden, wenn ich derlei (ohne jedwede Bezahlung natürlich) weitergebe?
Jürgen
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Jürgen,
ich würde da ganz einfach bei der ARD nachfragen...
Nicht, dass da die GEMA noch rein spuckt!
Gruß
luttyy
- oder die Rechtsanwalt- Abmahn- Industrie.
Deshalb frage ich ja. Hab da nähmlich Null Ahnung.
Mich gelüstet es nämlich nie nach den neuesten Filmen oder dem, was man heut Musik nennt. Also sauge ich da auch nichts.
Jürgen
Die weitergabe eines Film an einen bekannten ist erlaubt wie bei der alten VHS, danach darfst du es auch kopieren für bekannte no problem.
Was das vorführen in der Klasse angeht, könnt dann als öffentliche Vorführung gewertet werden die dann wiederum nicht gestatet ist - allerdsings auch ebensowenig verfolgt wird.(hier bin ich mir nicht sicher, aber glaub ein lehrer hatte da mal was erwähnt, ist also auch schon ne Weile her)
Also wenn du deinen bekannten die DVD schickst ist das in ordnung, wenn du sie direkt an die Schule schickst könnte es evtl. auf dich zurückfallen(<0,00000001 Chanche)
Jüki,
2 Dinge:
1) ARD und ZDF Mediathek - Filme, die dort laufen kann man sehr gut mit dem nachfolgenden Tool herunterladen: http://zdfmediathk.sourceforge.net/index.html - ist komplett auf Deutsch! Installation ist ein bisschen frickelig, aber du bist ja Bastler mit Leib und Seele, du packst das schon 8-)
2) Auch wenn das jetzt sehr bitter klingt - gib diese Sachen unter keinen Umständen an Dir relativ unbekannte Dritte weiter, egal, wie herzerweichend die Brgündung auch sein mag; du machst dich nämlich direkt strafbar - Uhrheberrechtsverletzung (du verfügst nicht über das vom Urheber eingeräumte Recht, den Film weiterzugeben, geschweige denn für die private Nutzung "herunterzuladen") wäre hier das Zauberwort. Das Problem ist wohl auch hier, dass dich die Dame strafrechtlich nicht "freistellen" kann (quasi dir verbrieft, dass du nichts Illegales gemacht hast, und sie allleine die Schuld für alles trägt, weil sie ihren Schülern den Film unbedingt zeigen wollte), da du dich auf keine eigene Rechteposition zurückziehen kannst, da du nicht Urheber des Films bist bzw. an der Erstellung des Film mitgewirkt hast.
Meine Empfehlung wäre hier - wenn eine solche Anfrage kommt - verweise auf den sog. "Mittschnitt"-Dienst der jeweiligen Sender (http://www.daserste.de/service/allround_dyn~uid,clrzvki13vxzrkw5~cm.asp), die dieser Aufgabe gegen einen kleinen Unkostenbeitrag gerne Nachkommen. So bist du aus der Schußlinie, die Rechtslage ist eindeutig und die Dame kann den Film auch gerne an andere Kollegen weitergeben bzw. sogar archivieren.
BG,
Bergi2002
Das wäre dann ein anbieten in anonymer Form zum beispiel der tauschbörse, die weitergabe als privatkopie an bekannten ist erlaubt egal wie flüchtig sie ist(und das er eine adresse auf den Briefumschlag schreiben kann sollte reichen als anchweis das du es nicht einen unbekannten in die hand drückst)
Den hier heißt es nicht urheberrecht, sondern das recht auf Privatkopie(übrigens auch bei sachen die du in der Mediathek runterlädst), ein Fall fürs urheberrecht wird es erst wenn er mehr Geld verlangt als das Porto + Rohling kostet - oder es an sehr sehr viele verteilt(es gab ne Faustregel mit 3 oder 7 Privatkopien in bekanntenkreis).
die Rechtslage ist eindeutig
für uns beide schon, auch wenn wir ganz anderer Meinung sind und wenn zwei sich streiten, bringe ich mal eine dritte meinung ein:
http://www.it-recht-kanzlei.de/privatkopie-virtuelle-recorder.html
So in etwas, @Crazy_Eye hatte ich mir das in meinem laienhaften Verstand eben auch gedacht.
Und Geld für Hilfeleistungen verlangen? - hab ich noch nie.
Obwohl ich schon hunderte slipgestreamte Installations- CDs verschickt hab. Als Beispiel.
Jürgen
Vielen dank für die Hinweise.
Aber es sind nun schon zwei gegensätzliche Meinungen -
Crazy Eye:
Die weitergabe eines Film an einen bekannten ist erlaubt wie bei der alten VHS, danach darfst du es auch kopieren für bekannte no problem.
Bergi2002:
Auch wenn das jetzt sehr bitter klingt - gib diese Sachen unter keinen Umständen an Dir relativ unbekannte Dritte weiter, [...] du machst dich nämlich direkt strafbar
Na, mal schauen, ob noch mehr kommt.
Ich hab dem mir vollkommen unbekannten Fragesteller mal den Link von diesem Thread zukommen lassen.
Ist nämlich für mich auch ein bischen eine Zwickmühle.
Denn einerseits habe ich diese Zeit als Kind selbst mit erlebt und möchte, das das auf keinen Fall vergessen wird -wer bei uns und in der heutigen Zeit weiß schon, was Hunger ist und was es für eine Mutter bedeutet, ihren Hunger zu unterdrücken, um ihrem Kinde etwas zu essen zu geben - auf der anderen seite möchte ich auch nicht in die Mühlen der Gier- Justiz geraten.
Denen das Recht zugunsten des Profites gleichgültig ist und beliebig verbogen wird...
Jürgen
Mein Gott, was für ein Affentheater, sorry!
Du wirst nach Sibirien verschleppt werden...,tztztz.
TRAU DICH!
...oder lass es.
Eine verbindliche Rechtsauskunft kann ich zwar nicht geben - wäre ja auch gar nicht erlaubt :-o - aber ich würde es folgendermaßen halten:
Weitergeben im privaten Kreise, an Leute, die du persönlich kennst, jederzeit und ohne Vorbehalt. Auch wenn es in der Summe mehr als 7 sind - diese magische Zahl wurde ja vor einigen Jahren in einem Gerichtsurteil zum Thema Privatkopien festgesetzt.
Wildfremden Leuten hingegen würde ich gar nichts geben, auch nicht einem einzigen. Du weißt nie, wer oder was dahintersteht, schlimmstenfalls könnte es sogar eine ganz bewusst gestellte Falle sein.
CU
Olaf
Ich hoffe ich kann dir mit dem Lesestoff ein wenig Hilfe geben:
http://www.irights.info/index.php?id=514 und hier: http://www.irights.info/index.php?id=90
Fernsehsendungen aufnehmen und für private Zwecke kopieren ist erlaubt. Inwieweit jetzt eine Vorführung in der Schule privat oder öffentlich ist, ich weiß es nicht.
Ich bedanke mich ganz herzlich für Eure Hinweise. Hab ja nun hier einiges dazu gelernt - freilich, ein Risiko besteht eigentlich bei allen solchen Hilfen.
Mir wollte schon mal einer "an den Karren pissen", weil ich (kostenlos, wie alles, was ich da so mache) neutrale, mit SP3 und aktuellen Patches slipgestreamte XP- Installations- CDs verschickte - weil man mich darum bat.
M$ konnte daherinnen keine Straftat erkennen...
Und ich ordnete das ganze als Denunziation ein.
Na gut, da wußte ich schon vornherein Bescheid - was mir eben hier bei einem aufgenommenen Film nicht klar war.
Noch einmal: Vielen Dank!
Jürgen