Gemäß einer Entscheidung des OLG Hamm, darf der Kauf einer CD auch dann widerrufen werden, wenn die Hülle geöffnet wurde. Alle Infos dazu in der Quelle.
Quelle:
http://wortfilter.de/News/news3589.html
(@Peterson: Ich habe den von Dir aus der Quelle 1:1 kopierten Text entfernt um Dich vor einer Klage wegen Urheberrechtsverletzung zu schützen. Das 1:1 Kopieren von Text ist - auch bei Angabe der Quelle - nicht zulässig!
Bitte um Verständnis und künftige Unterlassung von Copy/Paste. Thx, Michael Nickles)
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Glaube damit der Meinung wird das OLG Hamm relativ alleine sein.
Allers andere würde sehr oft dazu führen, das man sich eine CD/DVD bestellt, sie öffnet, rippt und dann wieder zurück schickt.
Denke nicht, dass damit jemand auf dauer durchkommt.
Wobei ich mir schon die ein oder ander Forumsdiskussion dazu vorstellen kann:
"Hilfe, Amazon will mich nicht mehr mit CD/DVD beliefern" ;-)
OLG ist OLG und nicht das Amtsgericht in Hamburg.
Das kann nur ein höheres Gericht wieder verwerfen.
Da dieser Schrieb weder Datum, noch Aktenzeichen oder Hinweis auf Rechtskraft hat, halte ich den für einen Aprilscherz.
Gruß
hatterchen45
Übrigens: Dies ist kein Aprilscherz! Der 4. Zivilsenat des OLG Hamm hat am 30.3.2010 tatsächlich so entschieden.
Jetzt wo ich den weiterführenden Link gelesen habe, könnte es sich wirklich um einen Aprilscherz handeln.
Auch die weiterführenden Links kommen zu Seiten, die auf den 01.04.2010 datiert sind.
Also sagen wir mal: April, April... ;-)
Ich denke nicht, daß ein Dr. Rechtsanwalt in seinem Blog sich selbst mit Aprilscherzen abschießt.
Der lebt nämlich davon.
http://www.google.de/search?hl=de&client=firefox-a&hs=LjS&rls=org.mozilla%3Ade%3Aofficial&q=olg+hamm+entscheidungen+CD&btnG=Suche&meta=&aq=f&aqi=&aql=&oq=&gs_rfai=
Jaja, geb dir recht. ;-)
Hab jetzt mal etwas mehr Zeit in die Recherche gesteckt und würde nun sagen, das es kein Aprilscherz ist.
Naja, warten wir mal ab, wie es sich weiter entwickelt.
Nun ja, das Aktenzeichen deutet aber auf 2009 hin: Az.4 U 212/09
Das Aktenzeichen trägt das Datum des Jahres, in dem die Akte eröffnet wurde. Da vor dem Kammertermine oft sehr viel Zeit ins Land geht, wirst du aktuell nur wenige Urteile mit einem 2010er Aktenzeichen finden. Und wenn schon die Sache schon durch mehrere Instanzen gegangen ist erst recht nicht.
OK, fiel mir halt nur so auf.
Unabhängig davon ist ein Urteil des OLG Hamm sicher nicht für die ganze Nation bindend.
Niemand sollte sich da zu früh freuen.
Denke nicht, dass damit jemand auf dauer durchkommt.
Andererseits: stell dir vor du bestellst eine CD, schickst sie zurück mit dem Hinweis "nicht abspielbar" und der Versender verweigert die Rücknahme mit eben dem Hinweis auf die bisherige Rechtsprechung - egal ob nun die Nichtabspielbarkeit durch einen Defekt der CD oder durch einen Kapierschutzhervorgerufen wird, der deinen Player durcheinander bringt.
Fändest du das prall?
Volker
Unter diesem Aspekt hast du natürlich recht!
Dann wäre der Widerruf sinnvoll. Wobei ich bisher (toi toi toi) noch keine solcher Probleme hatte.
Warten wir es mal ab, wie die Geschichte weiter geht...
Wobei das in dem Fall, den neanderix ansprach, kein Widerruf, sondern eine Reklamation ist. Und Reklamationen waren von dieser Regelung sowieso noch nie betroffen.
Du kannst ja nicht wissen, dass Axel Gronen und ich, sagen wir mal, ein wenig bekannt sind.
Im übrigen kann man Teile sehr wohl kopieren, nur noch das komplette.
Ganze Diplomarbeiten sind voll davon.
;o))