Hallo,
ich habe gerade in einem Shop einen Satelliten Receiver gesehen,
der (wahrscheinlich durch einen Fehler) mit 0,00 Euro angeboten wird.
Ist der auf der Webseite angegebene Preis eigentlich dann eigentlich bindend?
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Nabend schön,
t 0,00 Euro angeboten wird. , was sagt Dir Dein gesunder Menschenverstand denn dazu?
Das es sich nur um einen Fehler handeln kann hast Du doch auch erkannt.
Ich bin ja allgemein nicht zimperlich oder prüde, aber wer darauf besteht und andere für einen Fehler "zahlen" lassen will, nee ist nicht mein Ding. Billig ist ja nicht schlecht (gibt ja mal Schnäppchen) aber "kostenlos" und durch Fehler :-(, nö mag ich nicht. Aber ich glaube auch nicht das es Dir zugestanden wird.
Gruß
Manfred
Tja,
ich sehe das ganz anders.
Was im Internet an Klagen und Abmahnungen etc. läuft hat mit "gesunden Menschenverstand" nichts zu tun.
Auf "billig" und "Geiz ist Geil" stehe ich auch nicht.
Da gibt es ein Urteil zu. Such mal nach BGH (Az.: VIII ZR 79/04)...
Gruß,
Brakelmann
Danke!
Kurzfassung: Nein.
Die Darstellung/Auflistung einer Ware in einem Katalog oder Onlineshop ist kein verbindliches Angebot, sondern eine Aufforderung an den Besucher, ein Angebot abzugeben (invitatio ad offerendum).
Gleiches gilt übrigens auch für Schaufenster und die Warenpräsentation im Geschäft.
Das gilt aber doch nicht für den Preis an der Ware. Es sei denn es ist offensichtlich.
Nach herrschender Meinung gibt der Käufer an der Kasse die erste Willenserklärung ab - meistens durch konkludentes Handeln - sein (verbindliches) Angebot, die Ware zum am Regal bzw. auf der Ware aufgedruckten Preis zu kaufen.
Erst wenn der/die Kassierer(in) durch den Kassiervorgang - ebenfalls durch konkludentes Handeln - als Vertreterin des Unternehmers den "Antrag" des Käufers bestätigt, kommt ein Kaufvertrag zustande.
Die Preisauszeichnung ist ja gesetzlich vorgeschrieben (§ 1 PAngV), der normale Unternehmer unterliegt aber keinem Kontrahierungszwang. Er kann sich seine Kunden aussuchen. Diese Privatautonomie wäre faktisch aufgehoben, wenn bereits die Präsentation der (mit Preisinformationen versehenen) Ware im Geschäft als rechtlich verbindliches Angebot gälte.
Konsequenz daraus: Ist die Preisauszeichnung fehlerhaft, hat der Kunde keinen Anspruch, die Ware zu diesem Preis zu bekommen.
Das ist jedoch kein Freibrief für den Unternehmer - sollte die Preisauszeichnung systematisch fehlerhaft sein, ist dies ggf. ein abmahnungsfähiger Verstoß gegen die PAngV und u.U. das UWG.
Also nochmal im Klartext, für Nichtjuristen.
Ich stehe mit einer ausgepreisten Ware 10 Minuten an der Kasse, die Ware wird eingebongt und die Kasse wirft einen höheren Kaufpreis aus.
Da fühle ich mich doch verarscht, wenn denn der höhere Preis wirklich von mir abverlangt wird.
Dann lasse ich gleich den ganzen Krempel an der Kasse stehen/liegen.
Das habe ich übrigens schon mehrfach, auch wegen kleiner Differenzen, gemacht.
Aufgrund meiner Privatautonomie kann ich mir auch meine Händler aussuchen.
Das sollten überhaupt viel mehr Kunden praktizieren, dann würde vielleicht das blöde "och da habe ich aber einen anderen Preis in der Kasse" aufhören.
Gruß
hatterchen45
Richtig. Exakt das ist übrigens der Grund dafür, warum einige Geschäfte bei geringen Differenzen aus Kulanz den geringeren Preis kassieren.
Formaljuristisch ist dies jedoch eine Ablehnung Deines Angebots, verbunden mit einem neuen Angebot, die Ware zum "richtigen" Preis zu erwerben - was Du wiederum annehmen oder ablehnen kann.
Ich danke Dir.
Natürlich ist es für die entsprechenden Mitarbeiter/innen nicht schön wenn ich zB. einen vollen Einkaufswagen an der Kasse stehen lasse. Aber ich muss mich ja auch nicht durch jedes "neue Angebot" kämpfen, oder?
Formaljuristisch ist für mich damit das "Vertrauensverhältnis" gestört.
Gruß
hatterchen45
Nabend schön,
ich muss mich ja auch nicht durch jedes "neue Angebot" kämpfen, oder?, glaube ich nicht, jedenfalls halte ich es da so wie Du. Habe aber erst einmal den Wagen stehen gelassen, ansonsten wurde mir der Preis (auch Sonderpreis, v.Hd. rot ausgetackert) zugestanden oder ich bekam es sofort nach Überprüfung Kassen Bon zurück. Also mit stehen lassen brauchte ich in all den Jahren erst einmal.
Schönen Abend und
Gruß
Manfred
Grundsätzlich sollte das ja auch nicht vorkommen. Wenn der Händler noch alle Latten am Zaun hat, wird er das auch nicht vorsätzlich machen.
Aber - wie so oft: Da arbeiten Menschen, und Menschen machen mal Fehler. Wer von Euch ohne Fehler ist, der werfe den ersten Stein... ;-)
Das sehe ich genau so, aber es gibt Geschäfte wo das häufiger vorkommt und das lässt dann auf System schließen.
Da ist zB. ein Bauhaus in meiner Nähe, ich bin häufiger Gast in Baumärkten, da ist das an der Tagesordnung. Entweder haben es dann Kunden falsch eingeordnet (zurückgelegt) oder ein Azubi hat die Preise vertauscht oder man hat vergessen den Preis an der Ware anzupassen.
Da lasse ich dann schon aus Prinzip die Ware liegen.
Unser Edeka Markt ist da auch nicht viel besser.
Fehler OK, wenn es ersichtlich oder nachvollziehbar ist, alles Andere nicht.
Ich addiere schon aus Gewohnheit die Preise beim Einkauf im Kopf (grob), so entgehen mir diese "Fehler" selten. ;-)
Gruß
hatterchen45
Danke für die Info!
Die Bürokratie lässt grüßen.
Wenn ein Produkt für einen bestimmten Preis angeboten wird (= mit einem bestimmten Preis versehen ist), so erwarte ich auch, dass man diesen dann auch zu diesem Preis kaufen kann.
Läge keine Willenserklärung des Verkäufers vor, so hätte er seine konkludente Handlung - die Auszeichnung der Ware - nicht durchführen oder die Ware erst nicht in den Verkaufsraum stellen dürfen.
Das sagt mir zumindest mein Menschenverstand.
An wen soll denn diese Willenserklärung gerichtet sein? Du kannst niemanden zwingen, mit Dir Geschäfte zu machen. Eine rechtswirksame Willenserklärung (Angebot) ist immer an eine bestimmte Person (natürlich oder juristisch) gerichtet. Das ist bei der Ausstellung im Verkaufsraum, im Schaufenster, im Katalog oder im Online-Shop nicht der Fall.
Wäre die (gesetzlich vorgeschriebene!) Preisauszeichnung bereits als Willenserklärung zu werten, könnte man den Grundsatz der Privatautonomie gleich komplett entsorgen.