Ein amerikanisches Unternehmen darf in Deutschland den Gebrauch eines deutschen Wortes verbieten! Und das berühmt-berüchtigte Oberlandesgericht in Hamburg unterstützt das auch noch!!
Lest mal selber: Klick.
Ist einfach nur noch absurd...
Gruß
K.-H.
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Schwachsinn !! Aber das Oberlandesgericht Hamburg ist ja schon des öfteren durch .. sagen wir .. seltsame Entscheidungen bekannt geworden. Und Apple - und dessen "Fans" - sind für mich dasselbe wie oben.
Grüsse
Michael
Hallo,
vielleicht verklagen die Nachkommen des Seefahrers Amerigo Vespucci die Amis auch mal wegen der künstlichen Wortschöpfung ;-)
bt
Also ich halte das jetzt für etwas weit hergeholt.
EiPott, für einen Eierbecher hatte ich noch nie in Deutschland gehört. (Kaffeepott schon)
Und Apple hatte den Namen "iPod" sprich "eipott" sicher schon etwas länger geschützt.
Seltsam auch das der Hersteller so sang und klanglos sein Produkt nun umbenennt, er hätte ja sicher die Möglichkeit dagegen anzugehen. Aber er hielt sich sicher für einen der ganz pfiffigen.
Also das es da Ärger geben könnte ist nun wirklich keine Überraschung. Zumal sich die Bezeichnungen in der in Deutschland üblichen Aussprache nicht unterscheiden lassen.
Fragwürdig an der Entscheidung: Es geht hier um zwei absolut unterschiedliche Produktarten, zwischen denen eine Verwechslung ausgeschlossen ist.
Wenn der Name geschützt ist, spielt das keine Rolle.
Doch, spielt eine.
Lies bitte nach.
Volker
Weil ihm sein Geld zu schade dafür ist, weil der Ausgang einer Revision/Berufung (soweit überhaupt zugelassen) völlig offen ist?
Volker
Und weil er ein "Trittbrett-Fahrer" ist, der sich durch die Sprechweise des Namens einen Vorteil für seinen "Eierbecher" verspricht?
Ein simpler Eierbecher mit der Bezeichnung "eiPott" könnte mit dem technisch ausgefeilten Musikabspielgerät iPod der Firma Apple verwechselt werden - urteilte das Hanseatische Oberlandesgericht. Jetzt muss sich der Hersteller koziol aus dem deutschen Ort Erbach im Odenwald einen neuen Namen für sein Produkt einfallen lassen.
Und
Beim Musik-"iPod" ist in einem Kreis das Bedienungsmenü untergebracht. Dort hat beim "eiPott" das Ei seinen Platz. Die Firma Apple wollte keine Stellungnahme abgeben.
Tut mir leid, aber ich finde das Ganze ziemlich schwachsinnig und den Namen "EiPott" für einen Eierbecher finde ich gut = Ein Pott für das Ei. Das jemand einen Eierbecher mit einem Media-Player verwechseln könnte, darauf kann auch nur Apple und ein deutsches Oberlandesgericht kommen.
Grüsse
Michael
Nö, kein Deutsches -ein Hamburgisches. Das ist etwas gaaaanz was anderes...
Jürgen
Das ist ganz einfach deutsches Markenrecht. Und wenn die Frma den Eierbecher erst letztes Jahr auf den Markt gebracht hat, dann ist ganz eindeutig, dass die Bezeichnung absichtlich gewählt wurde, z.B als Gag oder ähnlichem. Die Idee ist an sich ist nicht schlecht, und die guten verkaufszahlen dürften zum Großteil eben aufgrund des namens zustandegekommen sein, aber hilft nichts wenn man so offensichtlich gegen das Markenrecht verstößt. Das Urteil würde ich als mehr als angemessen bezeichnen, da keine direkte Strafe verhängt wurde, was durchaus auch denkbar gewesen wäre.
nein. Das dt. Markenrecht *erlaubt* solcherlei sogar. Es reicht, dass die Brachen komplett unterschiedlich sind, damit die mehrfache Verwendung eines gleichlautenden Begriffes zulässig ist -- und genau das ist hier eindeutig gegeben.
ber hilft nichts wenn man so offensichtlich gegen das Markenrecht verstößt
Es liegt ja eben gerade kein Verstoß vor.
Wenn man sich eine sog. "Wortmarke" schützen lassen will, kann man zwei "Klassen" auswählen - Produktgruppen, z.B. Unterhaltungselektronik und Haushaltsartikel - innerhalb dieser Klassen darf niemand anders den Namen benutzen. Ein Schlachtermeister hingegen darf seine Leberkäse-mit-Spiegelei-Kreation durchaus iPod nennen.
Allerdings kann man seine Wortmarke auf Wunsch in mehr als zwei, afaik sogar in beliebig vielen Klassen schützen lassen. Das kostet dann nur entsprechend viel Geld, was es zumeist nicht wert ist. Wenn ich ein elektronisches Gerät konstruiere und mir dafür einen schicken Namen ausdenke, ist die Wahrscheinlichkeit vergleichsweise gering, dass ein Fleisch- und Wurstwaren-Fabrikant sich diesen Namen für seine Sachen stibitzt. Und wenn, dann schadet mir das nicht wesentlich.
Ich tendiere auch eher dazu, dass hier kein Verstoß gegen das Markenrecht vorliegt - es sei denn, Apple hätte sich genau die Produktklasse mitschützen lassen, unter die der Eierbecher fällt. Möglich ist das, wenn auch nicht wahrschienlich. Um das endgültig beurteilen zu können, müsste man wissen, unter welche Klassen die Wortmarke iPod fällt.
CU
Olaf
Hallo Olaf,
Genau so wie du es beschreibst ist es.
Nach der Nizzaer Klassifikation: http://de.wikipedia.org/wiki/Markenklassifikation
sind die Marken in insgesamt 45 Kategorien eingeteilt.
Allerdings hat Apple tatsächlich die Wortmarke iPod in 43 von 45 Klassen schützen lassen.
Darunter auch die Kategorie 21 [Geräte und Behälter für Haushalt und Küche].
Wie du schon richtig geschrieben hast kostet das eine schönes Stange Geld, aber anscheined war es Apple dies Wert.
Hier noch der Link zur Markenrecherche: http://oami.europa.eu/CTMOnline/RequestManager/de_SearchBasic
Wenn du bei Wortlaut der Marke: [Lautet] iPod eingibst erhälst du eine eine schöne Liste in welchem Umfang Apple iPod als Wort und Bildmarke geschützt hat.
Nur so als Anregung: In Kategorie 13 [Schusswaffen; Munition und Geschosse; Sprengstoffe; Feuerwerkskörper] wurde der begriff nicht geschützt. Mal schaun wer die erste EiPott-Bazooka auf den Markt bringt :D
Super recherchiert - Hut ab, Karlheinz.
Über Sinn und Unsinn dieses umfangreichen Schutzes könnte man nun lange philosophieren, vielleicht sogar über eine gewisse moralische Fragwürdigkeit - "Markengrabbing" als Analogie zum Domaingrabbing. Wie auch immer - Apple scheint hier im Recht zu sein. An der großen Namensähnlichkeit, phonetisch sogar -gleichheit, hat ja eh keiner gezweifelt.
Greetz
Olaf
Genau.
Das ist doch mal etwas Konkretes,
auch wenn man manchmal den Drang verspürt sich an den Kopf fassen..
Wenn aber jemand einen Namen zuerst verwendet hat, auch wenn er den nicht hat schützen lassen, darf eine Nutzung des Namens nicht verboten werden.
nicht nur aus moralischen Gründen.
Auch wenn ein Gericht dies durchzieht und sich auf das Markenrecht beruft ist es Unrecht.
Diese Klassen sind ansich schon rechtlich sehr bedenklich.
Wer mehr zahlt kann schon recht weitgehen die Freiheit jedes Konkurrenten stärker abschnüren.
Der letzte Satz überzeugt mich nicht:
Wer mehr zahlt kann schon recht weitgehen die Freiheit jedes Konkurrenten stärker abschnüren.
Warum sollte mein Konkurrent die Freiheit haben, meinen(!) Namen mitzubenutzen?
Hatterchens "Trittbrettfahrer" trifft es schon ziemlich genau - böse Zungen würden so etwas auch als Schmarotzertum bezeichnen.
Ich an Apples Stelle wäre trotzdem völlig anders vorgegangen.
Ich hätte mir nur die Klassen schützen lassen, die wirklich nötig gewesen wären - evtl. hätten sogar schon zwei ausgereicht, z.B. für die Bereiche Computer und Unterhaltungselektronik.
Wenn dann wirklich jemand seinen Eierschneider nach meinem Produkt benennt - so what? Das ist doch eher wie kostenlose Werbung, denn damit wird meinem Produkt wieder größere Aufmerksamkeit zuteil. Im Grunde auch Anerkennung, denn was völlig uninteressant ist, das zieht man auch nicht durch den Kakao.
CU
Olaf
Der Planet Erde ist groß um nicht zu sagen riesig.
Was ist mit Müller, Meier, Schulze bei Firmennamen oder entsprechend häufige Namen je nach Region und Länder.
Die High End Schmiede Mc Intosch hat in der Vorsilbe einen Namen der wie Mac klingt.
Die gibt es lange bevor die ersten 8Bit Home- PCs raukamen.
Benennt jetzt Apple ihre Geräte nach dem Produkt des High End Herstellers Mc Intosch?
Ist die Vor oder Nachsilbe Mc oder Mac jetzt weltweit blockier oder ein Tabu..
Gehört Mc Intosch oder Apple der phonetische Name Mac..
Oder einer noch älteren Firma die vielleicht fundamentale Rechte hätte aber nicht ausnutzt..
Darf eine Diskothek sich nicht Big Apple nennen..
Oder eine Kaffekanne sich nicht T-Pott nennen weil es mit dem T des Rosa Riesen in Markenkonflikt geraten könnte.
Das es Apple getroffen hat ist ein Zufall und bis jetzt sind mir die Produkte immer sympatisch gewesen.
Auch wenn Apple Basher die schönen weißen Geräte abfällig als Küchengeräte bezeichnet haben.
Haben eben keinen Geschmack :-)
Andere verklagen sich sicher auch wegen solcher Namensgleichheiten.
Ob es für das Image klug war den kleinen Eierbecherhersteller zu verklagen, oder den Namen zu verbieten ist fraglich.
Apple hat sich durch sein gutes Design und der leichten Bedienbarkeit, auch den Ruf einer gewissen Lässigkeit und dem des Besonderen erschaffen.
Vorher hätte sich sicher kaum einer für den EiPott interessiert.
Jetzt kann die Firma wohlmöglich mehr Gewinn machen, als wenn sie den Namen so gelassen hätten.
(Nur wenige hätten es gemerkt und ganz lustig gefunden).
Und Apple wird vielleicht einiges an Coolness verlieren.
Oder auch nicht, Werbung ist Teuer ;-)
Erst jetzt hab ich mir den ipod mal genauer angesehen.
Wenn ich morgens Frühstückseier essen würde wäre ich jetzt in Zugzwang und würde mir einen EiPott sichern wollen.
Aber nur wegen des Aussehens ;-)
Nicht wegen der Namensgleichheiten.
Sorry Xdata, aber das ist doch nun ein ganz schwacher Einwand:
Was ist mit Müller, Meier, Schulze bei Firmennamen oder entsprechend häufige Namen je nach Region und Länder.
Selbstverständlich darfst du deinen Familiennamen benutzen, ohne andere um Erlaubnis zu fragen. Allenfalls wenn du dein Elektrogeschäft "Elektro-Meyer" nennen willst und es gibt schon einen solchen (afair) im Bereich deines Amtsgerichtsbezirks, dann musst du auf einen anderen Namen ausweichen. "Meyer-Elektroartikel" kann dir keiner verbieten, es sei denn so heißt schon jemand.
Aber das hat doch nun nicht das Geringste mit diesem Thema zu tun. "iPad" ist, genau wie alle anderen i-Kreationen auch, ein purer Fantasiename. Wer zwingt denn den Hersteller dazu, sich genau diesen Namen unter den Nagel zu reißen? Familientradition doch wohl nicht...
CU
Olaf
Ja, war wirklich schwach und etwas an den Haaren herbeigezogen.
Beim erneuten durchlesen auch ein doofer Vergleich .
Nachdem die wohl für ihre eigenen Kreationen besonders streng reagieren..
Hätte mal vorher schaun sollen, denn einiges mehr soll noch ähnlich sein.
Wieder mal etwas voreilig von mir :-(
Doch liegt sehr Wohl vor, schau dir einfach an für welche Klassen der Name iPod und gleich/ähnlichklingende Namen geschützt ist und du wirst feststellen, dass der Bereich 21 [Nizzaer Klassifikation] ebenfalls dabei ist:
Geräte und Behälter für Haushalt und Küche (nicht aus Edelmetall oder plattiert); Kämme und Schwämme; Bürsten (mit Ausnahme von Pinseln); Bürstenmachermaterial; Putzzeug; Stahlspäne; rohes oder teilweise bearbeitetes Glas (mit Ausnahme von Bauglas); Glaswaren, Porzellan und Steingut, soweit sie nicht in anderen Klassen enthalten sind; Tassen; Becher; Trinkgläser; Reinigungs- und Poliertücher; Reinigungskissen.
Nun ist es nicht mehr schwer nachzuvollziehen, dass Eierbecher in genau diese kategorie fällt und damit ein Verstoß gegen die Wortmarke iPod vorliegt...
Die ARD ist dann aber auch so .....seltsam aufgestellt
Da haben die unsere, dank GEZ, eingeforderten Gebühren benutzt um eine Kneipe in Übach Palenberg zur Namensänderung
zu verklagen
Titel der Sendung --> Tatort Übach-Palenberg: WDR zwingt Kneipe zur Namensänderung
Name der Kneipe: TATORT (die heißt seit 17 Jahren so !!!)
Na, da haben aber einige nichts gescheiteres zu tun
http://www.an-online.de/lokales/euregio-detail-an/1383862?_link=&skip=&_g=Tatort-Uebach-Palenberg-WDR-zwingt-Kneipe-zur-Namensaenderung.html
Schnell, schnell zu eBay. Für 7,50€ ist der EiPott noch zu haben.
Das Ding wird mal Gold wert sein.
Das Hamburgische Gericht hat, wie wohl schon so oft unrecht geurteilt.
EiPott ist schon wegen des Ei davor, ein Name aus dem Alltag den es schon lange gibt und außerdem ein deutscher name.
Pott übrigens auch und nicht nur für einen alten Kahn..
.. sondern auch für das Ruhrgebiet!
Ei - ist nicht nur eine Bezeichnung für ein Biologisches Stadium, sondern auch eine umgangssprachliche Bezeichnung für eine Ellipse.
Wenn jetzt schon ein Gericht sich entblödet - Phonetik - Markenrechtlich gegen die Namensfreiheit einer kleinen deutschen Firma anzuwenden,
haben die die Grenzen der richterlichen Unabhängigkeit verlassen.
Diesen Namen zu verbieten ist eine Frechheit..
.. Sogar dann wenn diese einen Vorteil von der völlig abweichenden Inhaltlichen und sprachlichen Ähnlichkeit eines "Englischen" Begriffs haen sollten.
Nur rein phonetisch ist eine Ahnlichkeit da.
Was ist das Namens und Markenrecht doch für ein fieser und unehrlicher Dreck geworden..
Die Richter und Gerichte machen sich zu einem Instrument und Erfüllungsgehilfen der großen Konzerne, Firmen und vor allem der Mächtigen.
Soll heißen -- Der Kleine verliert immer!
Nabend,
Soll heißen -- Der Kleine verliert immer!
nur in ganz besonderen (sehr minimalen) Fällen nicht, wenn ein Anwalt denkt dadurch an Popularität zu gewinnen und einen ansonsten rechtlich fast eindeutigen Fall der Klient wegen Mangel an Geld oder Puste aufgeben würde.
Gruß
Manfred
Hier noch ein Link zum Thema Design und Apple iPod:
http://www.welt.de/kultur/article7728575/Ein-Deutscher-entwickelte-die-Apple-Vorgaenger.html
Grüsse
Michael
Nachtrag!
Im Kontext eines neuen Threads zum Thema EiPott hat sich viellecht herausgestellt:
Die gehen anscheinend selber mit ungebührlicher Schärfe gegen jeden vor,
der sich dem Aussehen, Design ihrer Produkte auch nur einen Hauch oder entfernt ähnlich sieht.
Als Erfüllungsgehilfe dient der Zoll, die mit ihren uberheblichen und selbstgefälligen Beamten halbe Auustellungen und Messen beschlagnahmen.
-- Wie die Axt im Walde - oder ein Kahlschlag nach einem Waldbrand.
Wenn das so ist sind sie nun Opfer ihrer eigenen Beschränkung geworden.
http://www.nickles.de/forum/off-topic/2010/eipott-es-geht-weiter-538718209.html
Wie sagt ein altes Sprichwort: "Wer Anderen eine Grube gräbt, ist selbst ein Schwein".
Gute Variante ;-)