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herr_bert Prosseco „Internet“
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Die IP-Adresse wird ohne eine ausdrückliche Zustimmung weitergereicht, ohne dass man sich als Surfer dagegen wehren könnte. Genau damit hat Datenschützer Wahlbrink jetzt ein Problem.
 
Da wird Herr W. wohl das Internet in Deutschland abdrehen müssen:
Spätestens am ersten Router nach dem eigenen Provider ist die IP Adresse  "ohne die ausdrückliche Zustimmung" an Dritte weitergegeben.
Durch ausstieg aus dem Internet (das mit der Kernenergie hat ja nicht geklappt) gibt´s auch Synergieeffekte:  dem Abmahnwahn ist Einhalt geboten, Abzocke im Netz ist erledigt, die Diskussion über Websperren hat sich auch erledigt
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mawe2 Prosseco „Internet“
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Das Thema hatten wir vor ein paar Tagen schon:

http://www.nickles.de/forum/homepage-selbermachen-html-und-co/2011/harte-bandagen-gegen-website-betreiber-538778111.html

Damals hatte ich auch schon die Frage gestellt, leider gabe es kaum Resonanz darauf. Daher wiederhole ich die Frage in abgewandelter Form jetzt nochmal:

Haltet Ihr die IP-Adresse für eine personenbezogene Information?

In meinem Verständnis ist meine IP-Adresse, die ich aktuell von meinem Provider zugeteilt bekommen habe, eine personenbezogene Information.

Aber es gibt auch gegenteilige Meinungen.

Wenn man der Meinung ist, die IP-Adresse ist nicht personenbezogen, bräuchte man sich keinerlei Sorgen mehr machen über
- Vorratsdatenspeicherung
- Strafverfolgung im Web
- Veröffentlichung oder Nutzung offensichtlich illegaler Inhalte
- Teilnahme an Tauschbörsen
u.u.u.

Wenn es also irgendwie zu beweisen wäre, dass die IP-Adresse nicht personenbezogen ist, wäre das Internet wieder frei!

Da ich momentan noch den anderen Standpunkt vertrete, werde ich weiterhin alle bekannten Vorsichtsmaßnahmen einhalten, um mich nicht bei den Gesetzeshütern unbeliebt zu machen!

Also: Wie steht Ihr zu diesem Problem?

Gruß, mawe2

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Andreas42 mawe2 „Das Thema hatten wir vor ein paar Tagen schon:...“
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Hi!

Oh, schwierige Frage!

Vom technischen Standpunkt her erlaube ich mir als Laie die Anmerkung, dass die IP IMHO nicht personenbezogen ist, weil technisch keine Verbindung bzw. Zuordnung zu einer Person besteht. Muss ja auch nicht, da es reicht, wenn die IP eines Rechner zum Zeitpunkt X den Rechner eindeutig identifiziert.

Nach meinem Verständnis ist das ja notwendig, damit der Rechner im Internet angeforderte Daten erhält (und sei es beim einfachen Seitenabruf  im WWW).

Dabei muss ich jetzt zugeben, dass ich gar nicht weiss, wie das mit der Umsetzung von internen IPs eines Netzwerkes auf externe IP eines Routers funktioniert. Mein Wissen (und meine bildliche Vorstellung endet da am Router).
Tun wir mal so als wäre die IP-Adresse des DSL/Kabel/UMTS-Modems die einzige IP, die im Netz sichtbar ist. Damit identifiziert sie einen Anschluss - keine Person. Und das nach dem aktuellen Stand der Technik (AFAIK) auch nur zu einem Zeitpunkt X. Die IP kann ja bei einem Netzaufbau geändert werden.

Verwaltungstechnisch betrachtet ist dieser Anschluss natürlich einer Person zugeordnet, der Person, die den Anschluss beauftragt hat und bezahlt. Daraus eine Personenbezogenheit abzuleiten, geht mir aber hier zu weit, da diese Verbindung technisch nicht wirklich gegeben ist. Schliesslich kann auch kurzfristig ein Freund meinen PC nutzen um im Internet zu surfen. Damit wäre für einen anderen Zeitpunkt Y eine andere Person mit der IP "verbunden".

Auf der anderen Seite bedeutet die verwaltungstechnische Zuordnung eines Internetanschlusses an eine Person (z.B. mich) aber natürlich, dass ich den Kopf hinhalte, für das was mit dem Anschluss veranstaltet wird.

Ich denke im Vergleich mit dem Auto ist es nicht anders. Das Auto ist auch nicht personenbezogen erfasst. Fahren können es durchaus verschiedene Leute, die keine feste Verbindung zu dem Auto haben müssen. Die Verwaltungstechnische Zuordnung ist der Halter, der dann für gewisse Dinge seinen Kopf hinhalten muss. Auch wenn andere das verschuldet haben. (OK, der Vergleich hinkt etwas, aber ich denke er wird klar worum es mir geht. Ich stelle etwas bereit oder zur Verfügung und muss dann auch ohne echte Personenbezogenheit meinen Kopf hinhalten, für das was damit angestellt wird.)

Bis dann
Andreas

Hier steht was ueber mein altes Hard- und Softwaregedoens.
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mawe2 Andreas42 „Hi! Oh, schwierige Frage! Vom technischen Standpunkt her erlaube ich mir als...“
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Auf der anderen Seite bedeutet die verwaltungstechnische Zuordnung eines Internetanschlusses an eine Person (z.B. mich) aber natürlich, dass ich den Kopf hinhalte, für das was mit dem Anschluss veranstaltet wird.

Und wenn man Deinen Kopf dann abgeschlagen hat, kann Dir der Personenbezug natürlich auch egal sein ;-)

Ja, es ist schon klar: Eigentlich geht es um ein Gerät, im Allgemeinen wird das ein Router sein. Nur muss ich als Anschlussinhaber schon sehr gute Argumente haben, wenn ich einen Staatsanwalt davon überzeugen will, dass nicht ICH die Straftat begangen habe, sondern mein ROUTER!
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gelöscht_238890 mawe2 „Das Thema hatten wir vor ein paar Tagen schon:...“
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Hi,

ich finde die IP ist nicht Personen bezogen bezogen.

Über die Geräte und gewisse Nutzereigenheiten oder Vorlieben, kann man ein Nutzerprofil erstellen. Aber dieses Nutzerprofil sagt nichts über die Person im Besonderen aus.

Profiler können allerdings aus dem Nutzerprofil Rückschlüsse auf das Geschlecht, oder das Alter, oder der Kaufgewohnheiten der Person ziehen.

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Joerg69 Prosseco „Internet“
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Dieser Beitrag ist gelöscht!
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Joerg69 Prosseco „Internet“
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Eine Zustimmung schon für das Speichern der IP-Adresse zu verlangen, wie es das aktuelle vermurkste Datenschutzgesetz vorsieht, ist technisch weder praktikabel noch sinnvoll. Jeder, der auf irgendeine Seite geht, wird mit IP erfaßt, sonst kommt die Datenverbindung ja nicht zustande. Wie soll ein Seitenbesucher vor Herstellen der Verbindung zu einer Seite seine Zustimmung erteilen? Bürokratenidiotie.

Was anderes ist es mit der Weitergabe diese IP-Daten an Dritte. Da ist durchaus mal die freundliche Frage angebracht, was die Cookies irgendwelcher Werbefirmen sich alles an Daten saugen, und ob es zulässig ist, daß ein Seitenbetreiber einem Seitenbesucher von einem solchen Dritten die Daten raussaugen läßt.

Viele Grüße von Jörg
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mawe2 Joerg69 „Praktikabilität von Regelungen“
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Jeder, der auf irgendeine Seite geht, wird mit IP erfaßt, sonst kommt die Datenverbindung ja nicht zustande. Wie soll ein Seitenbesucher vor Herstellen der Verbindung zu einer Seite seine Zustimmung erteilen? Bürokratenidiotie.

Es geht überhaupt nicht darum, die Zustimmung zur Speicherung der IP-Adresse bei jedem beliebigen Kommunikationsvorgang zu geben! Es geht darum, ob der Betreiber der Seiten diese Adresse ÜBER DEN EIGENTLICHEN ZWECK DER ERHEBUNG HINAUS speichert und (was noch schlimmer ist) an Dritte ohne Zustimmung weitergibt.

Dass die IP-Adresse notwendigerweise bei der Kommunikation gebraucht wird, stellt doch niemand in Frage. Danach aber muss sie nicht weiter gespeichert werden, jedenfalls nicht in der kompletten Form.

Jeder halbwegs vernünftige Betreiber speichert die IP-Adresse (für statistische Zwecke) nur in einer gekürzten / anonymisierten Form. Damit ist das dann kein personenbezogenes Datum und fällt auch nicht unter das Datenschutzgesetz.

Gruß, mawe2
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Joerg69 mawe2 „ Es geht überhaupt nicht darum, die Zustimmung zur Speicherung der IP-Adresse...“
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Richtig. Aber der URL-Seiteninhaber wird für etwas zur Rechenschaft gezogen, worauf er keinen Einfluß hat. Der webhoster bestimmt den technischen Ablauf. Diese geforderten Datenschutzerklärungen sind völliger und überflüssiger Quatsch, solange es nicht um Daten geht, die an Dritte weitergeleitet werden, zu Werbezwecken z. B.

Jeder der im Internet unterwegs ist und seine Daten irgendwo eingibt, weiß, das diese elektronisch gespeichert werden, weil da sitzt kein kleines Männchen im Computer-Kasten drin, um die Tastaturanschläge aufzuschreiben.

Aber diese ganzen bürokratischen Schikanen haben einen ganz bestimmten Zweck: den Untergang der Papiermedien zu verzögern, weil ein Mancher nicht mit dem technischen Wandel klarkommt. So hat sich eine bekannte Verlegerfamilie zerstritten, der Sohn hat sich mit dem Vater überworfen, weil dieser nicht ins Internet investiert. Diese Lobbyisten stehen den Politikern auf den Füßen.

Viele Grüße von Jörg
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mawe2 Joerg69 „Richtig. Aber der URL-Seiteninhaber wird für etwas zur Rechenschaft gezogen,...“
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solange es nicht um Daten geht, die an Dritte weitergeleitet werden

Es geht aber genau um Daten, die an Dritte weitergeleitet werden!

Es geht NICHT um die bloße Protokollierung der IP-Adresse durch den WebServer, den man besucht.

Es geht darum, dass jemand Seite X aufruft (und da sollte er sich im Klaren sein, dass die IP-Adresse an X übermittelt wird) und dass dann die IP-Adresse von X an Y weitergegeben wird. (darüber ist sich der Besucher der Seite X nämlich nicht im Klaren).

Wenn X meint, mit meinen Daten Geld verdienen zu wollen, in dem er sie an Y weiterleitet, soll er mich gefälligst Fragen, ob ich damit einverstanden bin!

Das Ganze hängt natürlich weiterhin an meiner oben formulierten Frage:

Ist die IP-Adresse überhaupt personenbezogen oder nicht?

Darüber kann man sich natürlich immer noch streiten. Und da ist sicher das letzte Wort noch nicht gesprochen.

Wenn sie es jedoch ist, dann hat derjenige, der Kenntnis davon erhält, sich auch an das Datenschutzgesetz zu halten.

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Joerg69 mawe2 „ Es geht aber genau um Daten, die an Dritte weitergeleitet werden! Es geht NICHT...“
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Wir meinen ja das gleiche. Bei Weitergabe muß der Nutzer gefragt oder vorher informiert werden.

Ich merkte nur an, daß das Datenschutzrecht auch eine Einverständnis zur Speicherung von Daten verlangt, wenn die Daten nicht an Dritte weitergegeben werden.

Ich halte die IP-Adr. für ein personenbezogenes Datum. Bei Personen o. Institutionen mit fester IP-Adresse ist die Sache sowieso klar, bei dynamischer IP kann der Anschlußinhaber später ermittelt werden, wenn die IP-Adr. gespeichert wird.

Diese Werbeapplikationen könnten Statistiken ja auch ohne die IP erstellen. Sinn macht das Speichern der IP doch nur, wenn man verbotenerweise weitere Datenverknüpfungen mit Aktivitäten einer IP vornimmt, beispielsweise mit Cookies anderer Anwendungen oder anderen Internetseiten, wie z. B. in einem anderen Forum angesprochen, die Verknüpfung von JuTjub mit Guugl. Solche Spionageattacken halte ich wert, unterbunden zu werden.

Viele Grüße von Jörg
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