War ja wohl nicht anders zu erwarten...
http://www.pcwelt.de/news/Karlsruhe-Internetfaehige-PCs-sind-weiterhin-rundfunkgebuehrenpflichtig-6699673.html
Gruß

War ja wohl nicht anders zu erwarten...
http://www.pcwelt.de/news/Karlsruhe-Internetfaehige-PCs-sind-weiterhin-rundfunkgebuehrenpflichtig-6699673.html
Gruß
Hallo
Ich werde davon nichts merken, bei mir läuft alles wie gehabt, 17,98€ für den Weg ins Glück.
-groggyman-
Zu deutsch: du besaßest schon immer einen Fernseher :-)
CU
Olaf
Im Prinzip ist diese Entscheidung ja schon wieder hinfällig: Ab Januar muss nicht nur jeder, der einen internetfähigen PC hat, GEZ-Gebühren bezahlen sondern auch alle anderen.
Es geht also höchstens darum, wie viel diejenigen nachzahlen müssen, die in den letzten Jahren trotz PC keine Rundfunkgebühr bezahlt haben.
Gruß, mawe2
Im Oktober 2010 wurde vom Bundesverwaltungsgericht der Beschluss getroffen, dass für einen PC mit Internetanschluss eine Rundfunkgebühr erhoben werden müsste, da damit auch Hörfunk- und Fernsehsendungen empfangen werden können.
Warum muss sich jetzt das Bundesverfassungsgericht erneut mit diesem Unsinn auseinandersetzen, wenn es ab 2013 eh einen Dreck interessiert, ob man Geräte besitzt oder nicht?
Letztendlich geht es aber auch um die Frage, ob derjenige, der seit 2007 nicht GEZahlt hat, diese Gebühren nun nachzahlen muss. Und das ist nun wohl entschieden. Pro Jahr ca. 70 EUR, fast 6 Jahre sind um, da werden also bei einigen nun 420 EUR zzgl. Mahngebühren, Verzugszinsen usw. fällig.
Denke nicht, dass irgendjemand nachzahlen muss, außer dem Anwalt der geklagt hatte. Denn, wie du schon sagst, muss das VOrhandensein der RUndfunkgeräte ja erstmal bewiesen werden. Ich denke die GEZ, oder wie auch immer es sich dann bald schimpft, wird froh sein über das zusätzliche Geld, was dann ab Januar in die Kassen kommt.
Ich glaube, dass ich mir am 2.1.2013 endlich einen Fernseher, einen PC, einen Internetanschluss, sowie 3 Radios zulegen werde^^^^. Natürlich alles gebraucht. Denke nicht, dass die das Recht haben Providerinformationen zu überprüfen.
Hallo,
Denn, wie du schon sagst, muss das VOrhandensein der RUndfunkgeräte ja erstmal bewiesen werden. Iich glaube da könntest Du evtl. irren? Denn fast jedes Handy hat doch Zugang zu einem Radio.
Denn fast jedes Handy hat doch Zugang zu einem Radio.Meines kann das nicht.
Das muss man aber wie gesagt erstmal nachweisen können. EInfach etwas behaupten kann ja jeder. Deshalb gibt es ja dann zukünftig auch die Haushaltsabgabe, damit nix mehr bewiesen werden muss.
Hi,
dazu reicht doch das Du ein Handy hast. Wozu soll dann ein Beweis geführt werden? Du kannst Radio hören!
Gruß
Manfred
Verstehe ich nicht. WIe will jemand beweisen, dass ich ein Handy habe? Das mit dem ich gerade telefoniere, habe ich von meiner Oma geliehen.
Man muss ja derzeit nur für Handys mit Internetzugang oder Radio Tuner zahlen, genauso wie man nur für Stereoanlagen mit Radio Empfänger zahlen muss oder für PCs mit Internetzugang oder TV-Karte.
Da die GEZ keinerlei Befugnisse hat, kann auch niemand nachweisen, dass bei Person X auch nur eines dieser Geräte vorhanden ist.
Genau das ist ja der Sinn der Haushaltsabgabe: Jeder muss zahlen, ob er ein Gerät hat oder nicht. Derjenige der vorher nie gezahlt hat, hat die Geräte eben am 2.1.2013 vom Schrottplatz geholt. Weil keiner das Gegenteil beweisen kann, muss derjenige auch nicht nachzahlen.
Jeder muss zahlen, ob er ein Gerät hat oder nicht. Derjenige der vorher nie gezahlt hat, hat die Geräte eben am 2.1.2013 vom Schrottplatz geholt.
Weil keiner das Gegenteil beweisen kann, muss derjenige auch nicht nachzahlen.
dazu reicht doch das Du ein Handy hast. Wozu soll dann ein Beweis geführt werden? Du kannst Radio hören!
Und ein Handy hat wohl wirklich fast jeder, egal wie er es nutzt.
Hi Olaf,
Genau das ist es: "hat doch wohl jeder" - Vermutungen und Hörensagen, keine Beweise.dürfte aber für die GEZ keine Hürde sein die ganzen "Anbieter" zu durchforsten und die Handy so zu diagnostizieren und zuzuordnen. Wo Geld liegt sind die doch wie "Spürhunde"!
Doch, das ist ne Hürde...sowas machen die nicht, genausowenig wie es Überwachungswagen von denen gibt, da viel zu teuer.
Für Vermutungen müssen die erstmal irgendetwas in der Hand haben. Nur weil Olaf ein Handy in der Hand hat, heißt das nicht dass es auch seins ist z.B.
Du darfst nicht vergessen, dass mit den Gebühren nicht die die Stasiabteilung der GEZ bezahlt werden soll, sondern die Sendeanstalten.
Hi,
ich stelle mir das relativ einfach (als Laie), da gehen die zu den Anbietern der Handy Dienste und lassen sich einfach alle gelisteten (die meisten haben entweder einen Vertrag oder wie ich über Aldi die Aufladung) dann von denen die "Listen" geben und schon hat man den "Kunden". Da braucht man keinen mehr aufzusuchen in der Wohnung, dann folgt eben die "Zahlungsaufforderung".
Gruß
Manfred
Das Problem dabei ist, dass die Herausgabe etwaiger Daten gegen das Bundesdatenschutzgesetz verstößt, womit mein Provider sich strafbar machen würde. Außerdem weiß mein Provider doch nicht, ob ich ein Handy habe und schon gar nicht welches ich habe.
die ganzen "Anbieter" zu durchforsten und die Handy so zu diagnostizieren und zuzuordnen
Hi,
also es gibt nur noch sehr wenige Handy die kein Radio haben und dann könnten sie großzügig nur alle Handy nehmen die auch Internet gebucht haben.
Wo ein Wille (mit Geld sogar verbunden) ist da ist ganz sicher ein Weg der zur (Ab)Kasse führt.
Gruß
Manfred
Du setzt einen komplett rechtsfreien Raum voraus, wie mir scheint! Es gibt 3 Parteien bei dem Szenario. 1. Die GEZ, 2. Den Mobilfunkanbieter und 3. den Kunden.
Die GEZ hat keine Rechte, außer sich schriftlich oder mündlich beim Kunden nach Tatsachen zu erkunden. Sie hat aber keine polizeilichen Befugnisse. Unser Wort muss reichen. Wenn man einmal mitgeteilt hat, dass man keine anzumeldenden Geräte hat, ist man auch keiner weiteren Auskunft verpflichtet.
Gegenüber dem Mobilfunkbetreiber sieht es genauso aus, denn der Mobilfunkbetreiber ist gegenüber Dritten zu Stillschweigen über Verträge mit dem Kunden verpflichtet. Er darf die Daten nur auf richterliche Anordnung freigeben, wenn der Verdacht einer Straftat besteht.
Technisch mag es zwar sicherlich festzustellen sein, was für ein Handy ein Kunde nutzt, aber auch das fällt unter das Datenschutzgesetz. Außerdem würde ein mündiger Kunde dann sofort die Prozedur zur Feststellung des Handymodells anzweifeln. Kann ja sein, dass ich das Handy eines Freunds genutzt hatte, weil mein altes in der Reparatur war für 2 Tage. Oder jemand hat meine SIM-Karte ausgeliehen/gestohlen etc..
Wenn man einmal mitgeteilt hat, dass man keine anzumeldenden Geräte hat, ist man auch keiner weiteren Auskunft verpflichtet.
Stimmt! Ich ging da von mir aus. Ich hatte für 2 Jahre ein Radio angemeldet und mich dann abgemeldet, weil ich in NRW kein Radio mehr nutzte und auch keines mehr hatte. Seit dem kam jedes Jahr Post, die ich auch brav beantwortet hatte, bis mir auffiel, dass ich dazu nicht verpflichtet bin.
Es wird natürlich in solchen Schreiben von der GEZ gern suggeriert, man sei auch als Nicht-Hörer verpflichtet, Auskunft zu geben. Ob das der einzige Punkt ist, an dem diese Truppe gegen das Gesetz verstößt, wage ich zu bezweifeln.
Ehrlich gesagt - ich bin mir noch nicht einmal sicher, ob die GEZ wirklich gegen irgendein Gesetz verstößt, wenn sie dem Angeschriebenen subtil durch die Blume unterjubelt, er sei in jedem Fall zur Auskunft verpflichtet.
Die kleine Feinheit, auf die du weiter oben zu Recht hingewiesen hast, nämlich dass nur Teilnehmer deklarieren müssen, dass sie Teilnehmer sind, kann man schon mal großzügig unter den Tisch fallen lassen. Einfach auf § Schießmichtot des Rundfunkrechts verweisen, und wer Bock hat, kann es dort nachlesen. Und dazu werden die meisten keine Lust haben...
CU
Olaf
Auskunftspflichtig sind nur Rundfunkteilnehmer... Besitzt man ein solches [Rundfunkgerät] nicht, ist man auch zu keiner Auskunft verpflichtet! Jedenfalls bisher...
Hi,
. Er darf die Daten nur auf richterliche Anordnung freigeben, wenn der Verdacht einer Straftat besteht.na das dürfte doch ne Kleinigkeit sein, ebenso wie das wirklich falsche Downloaden per "richterliche Anweisung" geahndet wird obwohl es "NIE" gemacht wurde. Diese Abzocker schrecken vor nix zurück und bekommen fast immer "Recht?!" dann vom Gericht, Beweisumkehr?
Beim illegalen Download hat der Kläger ja meistens wenigstens eine IP-Adresse mit dieser zu 100 % gesagt werden kann, dass ein Tatbestand vorliegt. Man kennt nur den Täter noch nicht. Natürlich kann es hier oft zu "Verwechselungen" kommen, weshalb ich auch immer das IP-Logging in Frage stellen würde.
Im Fall der GEZ hat diese aber nichts, rein gar nichts in der Hand, außer einen Bürger der keine Rundfunkgeräte angemeldet hat. Damit würde ja jeder, auf den das zutrifft unter Generalverdacht stehen. Dann könnte man auch jeden Mann überwachen lassen, weil dieser ein potentieller Vergewaltiger ist.
Hi,
Dann könnte man auch jeden Mann überwachen lassen, weil dieser ein potentieller Vergewaltiger ist.wie weit sind wir davon entfernt?
Noch ziemlich weit glücklicherweise.
Ihr vernachlässigt einen ganz wesentlichen Unterschied: Das Nicht-Anmelden von Rundfunkgeräten ist nicht mehr und nicht weniger als eine Ordnungswidrigkeit. Das illegale Uploaden urheberrechtlich geschützter Werke ist dagegen eine Straftat. Das ist ein himmelweiter Unterschied!
CU
Olaf
Richtig. Hab ich vergessen zu erwähnen!
Hallo,
Das illegale Uploaden urheberrechtlich geschützter Werke ist dagegen eine Straftat. Das ist ein himmelweiter Unterschied!völlig richtig! Nur wenn Du nie so eine Tat begangen hast und trotzdem zur Kasse gebeten wirst weil eben solche Auskünfte nicht korrekt sind (es geht da ja nicht um Pfennige sonder mehr als 1000,-€) die abkassiert werden! Ich hatte es einmal durch und da hatte ich echt gute Hinweise hier (Kornmeyer) und war nur mit meiner Anwaltsgebühr dann raus (hatte aber auch echt nie was was geladen, wer meine Angst vor Download aus dem Internet kennt wird das verstehen.)
Ordnungswidrigkeitgeahndet wird und Strafzahlungen fällig sein könnten?
Nur wenn Du nie so eine Tat begangen hast und trotzdem zur Kasse gebeten wirst weil eben solche Auskünfte nicht korrekt sind (es geht da ja nicht um Pfennige sonder mehr als 1000,-€) die abkassiert werden!
Ich hatte es einmal durch und da hatte ich echt gute Hinweise hier (Kornmeyer) und war nur mit meiner Anwaltsgebühr dann raus
Denke aber das auch ne Ordnungswidrigkeit geahndet wird und Strafzahlungen fällig sein könnten?
Na ja, wer sich ein wenig auskennt in der Sache, der kann die sogenannten "Beweise" der Gegenseite leicht anfechten. Die IP-Traffic Aufzeichnungsprogramme der Medienindustrie und deren Vertreter funktionieren oft nicht zuverlässig und da wird dann öfter mal jemand fälschlicherweise beschuldigt irgendwas hochgeladen zu haben. Es wird auch angenommen, dass da wissentlich geschummelt wird, denn schließlich wehren sich viele Betroffene erst gar nicht, sondern nehmen die Abmahnung in Kauf. In der C't gab es vor 1,2 Jahren mal einen mehrseitigen Artikel darüber.
Oftmals sind die Anwälte der Verteidigung entweder keine Fachanwälte oder Flaschen, die keine Lust haben und dem Kunden nahelegen einfach zu bezahlen.
Ich hatte mehrere Fälle in meiner Bekanntschaft, wo der Anwalt eigentlich gar nichts getan hat.
Anwälte scheinen ohnehin oftmals etwas Grundlegendes nicht zu verstehen, nämlich dass sie für ihren Mandanten arbeiten sollen und wenn er sagt er sei unschuldig, dass sie das auch als bare Münze nehmen^^.
Hi,
da muß man dann "Google" bemühen und sich einen IT-Anwalt suchen. Hier gab es im Umland nur HH, HRO und HWI, ich bin dann nach Wismar damals gefahren (beste Anbindung).
Gruß
Manfred
Hi,
Hätte die Anwaltsgebühr nicht die Gegenseite tragen müssen?keine Ahnung da es mit dem Anwalt zur "Klagerückziehung" bzw. Einstellung kam. Auf ca 10 Seiten beschrieben!
keine Ahnung da es mit dem Anwalt zur "Klagerückziehung" bzw. Einstellung kam.
also es gibt nur noch sehr wenige Handy die kein Radio haben
Hi,
oder du antwortest denen, dass sie das einen feuchten Staub anginge, was ehrlich gesagt meine bevorzugte Methode wäre.geht nicht bei mir, ich zahle so immer um 59,-€ im Quartal! Wozu soll man leugnen das ich ÖR Sender sehe und höre?
Wenn du dich beschwerst, dass in D. der Gläserne Bürger nicht mehr weit von der Realität entfernt ist, solltest du dem Staat eben nur das mitteilen, wozu du selbst gesetzlich verpflichtet bist. Andernfalls arbeitest du dem Staat in die Hände. Das gilt übrigens bei jeder Kommunikation mit Behörden oder dir fremden Personen/EInrichtungen.
Das haben viele Bürger nicht verstanden. (Was ich dir jetzt natürlich nicht unterstellen möchte).
solltest du dem Staat eben nur das mitteilen, wozu du selbst gesetzlich verpflichtet bist. Andernfalls arbeitest du dem Staat in die Hände.
Na noch besser ist doch immer noch: "Wer nichts zu verbergen hat, der hat auch nichts zu befürchten".
Falsch, jeder hat was zu befürchten. EIn Bekannter warf seine monatlichen EInkommensnachweise immer in den Hausmüll. Er zeriss sie einfach einmal in der MItte, statt sie zu schreddern. Irgendwann kam sein Nachbar zu ihm und sagte: "Na, sie verdienen ja nicht viel was". Er war völlig irritiert und sein Nachbar sagte ihm, er hätte früher bei der Stasi gearbeitet und hätte weggeworfene Unterlagen rekonstruiert, seit dem ist es sein Hobby^^.
Ich habe mir sofort einen Schredder gekauft nach dieser Aktion....
EIn Bekannter warf seine monatlichen EInkommensnachweise immer in den Hausmüll. Er zeriss sie einfach einmal in der MItte, statt sie zu schreddern. Irgendwann kam sein Nachbar zu ihm und sagte: "Na, sie verdienen ja nicht viel was".
Denke nicht, dass die das Recht haben Providerinformationen zu überprüfen.
Nee, da sagt die GEZ-Webseite aber etwas anderes:
"Neuartige Rundfunkgeräte sind z. B.:
- PCs und Notebooks, die Radio- und Fernsehprogramme ausschließlich über das Internet empfangen."
"Herkömmliche Geräte sind z. B.: Tragbare oder nicht tragbare Hörfunk- und Fernsehgeräte, Radiowecker, Radiorekorder, Autoradios, PCs mit Radio- und/oder TV-Karte, PCs mit USB-Stick oder Karte zum DVB-T-Empfang, mobile Geräte für den terrestrischen TV-Empfang im Auto, Set-Top-Boxen (z. B. für DSL) sowie Handys mit UKW-Empfang, DVB-H oder DMB usw."
Nee, da sagt die GEZ-Webseite aber etwas anderes: "Neuartige Rundfunkgeräte sind z. B.: - PCs und Notebooks, die Radio- und Fernsehprogramme ausschließlich über das Internet empfangen."
Die Beschreibung der GEZ gibt dies m.M. nach nicht her. Da steht etwas von PCs mit TV-Karte und internetfähigen PCs. Da steht nicht, dass PCs und Notebooks per se internetfähig sind oder eine TV-Karte haben.
Wäre das nicht so, würde dort ja stehen, dass jeder PC gebührenpflichtig ist und diese mit TV-Tuner entsprechend als Fernsehgeräte behandelt werden.
WIe gesagt, was die GEZ will oder nicht will ist völlig egal, denn sie hat 1. keine Befugnisse und 2. keine Beweise.
Alles was vor dem 1.1.2013 passiert ist, kann die GEZ nur erahnen, aber nicht beweisen. Und was danach kommt ist egal, weil dann jeder zahlen muss.
Alles was vor dem 1.1.2013 passiert ist, kann die GEZ nur erahnen, aber nicht beweisen. Und was danach kommt ist egal, weil dann jeder zahlen muss.
Ja stimmt, deshalb sollte man auch nie jemanden reinlassen und immer vor dem Türaufmachen das Radio ausschalten ;-)
Ich zahle ab 1.1.2013 und damit ist die Sache für mich auch gegessen. Schließlich nutze ich seit einiger Zeit auch die ÖR Angebote.
Teuer wird es für meinen Sportverein mit 15 Mitgliedern der nur kostendeckend versucht zu arbeiten. Da ist die GEZ gleich mal ein ganzer Mitgliederbeitrag.
Ja stimmt, deshalb sollte man auch nie jemanden reinlassen und immer vor dem Türaufmachen das Radio ausschalten ;-)
Teuer wird es für meinen Sportverein mit 15 Mitgliedern der nur kostendeckend versucht zu arbeiten. Da ist die GEZ gleich mal ein ganzer Mitgliederbeitrag.
Hast schon recht, bei Firmen wo jeder das Büro betreten kann macht es wenig Sinn zu versuchen um die Gebühr herumzukommen.
Wieso müssen Hotels bezahlen? Die Gäste, die dort TV schauen, bezahlen doch zu Hause auch schon! Und wenn sie im Hotel sind, können sie den heimischen Fernseher ja nicht nutzen.
So ist das, es gibt überall Ungerechtigkeiten, aber man kann nicht gegen alle vorgehen.
Momentan ist meine Hauptbaustelle bzw. die meines Anwalts das JobCenter, da passieren noch viel mehr Ungerechtigkeiten.
Bei manchen Rechtsprechungen muss man sich allerdings fragen, was für ein Rechtsverständnis manche Richter haben.
Ein Computer ist seit 2007 per se ein "Neuartiges Empfangsgerät", es ist völlig egal, ob er einen Internet-Zugang hat oder nicht.
Jein, ein Internetzugang wäre ja witzlos ohne entsprechendes Endgerät, damit würde man seine Aussage also defintiv sehr unglaubwürdig machen. Ein PC zu haben heißt allerdings nicht gleichzeitig, dass dieser internetfähig und damit gebührenpflichtig ist. Warum sonst würde die GEZ dies so betonen?
http://www.gez.de/gebuehren/internet_pcs/
Ist ja auch nicht so, als ob ich damit keine Erfahrung hätte. Die GEZ nervt mich jedes Jahr persönlich und schriftlich. Wenn die zu mir kommen, lasse ich sie zwar nicht rein, aber durch die geschlossene Zimmertür mit Fenster können die meinen PC sehen. Ich sage immer, dass ich zwar Kabelgebühren zahlen muss, aber dass ich kein Internetzugang habe und auch keine TV-Karte oder Ähnliches. Außerdem sei der PC sehr alt ohne Netzwerkanschluss. Das reicht denen aus. Seit Jaaaaaaaaahren. Auf Briefe antworte ich ohnehin nicht.
Ein PC zu haben heißt allerdings nicht gleichzeitig, dass dieser internetfähig und damit gebührenpflichtig ist.
Ich sage immer, dass ich zwar Kabelgebühren zahlen muss, aber dass ich kein Internetzugang habe und auch keine TV-Karte oder Ähnliches. Außerdem sei der PC sehr alt ohne Netzwerkanschluss. Das reicht denen aus.
Man kommt doch aber nur mit einer Netzwerkkarte, einem Modem oder einer ISDN-Karte ins INternet. Habe ich sowas nicht, gehts nicht. Und nur die Möglichkeit zu haben da so etwas einzubauen, kann doch nicht dazu führen Gebühren zahlen zu müssen.
Dann müsste MacGyver ja für Kaugummi GEZ zahlen, weil der daraus auch einen Internetfähigen PC basteln könnte^^
Mit dem Rundfunkbeauftragten hatte ich noch nie was zu tun persönlich. Den lasse ich immer vor der Tür stehen und er wirft wir Briefchen in den Kasten. Persönlich hatte ich nur mit solchen Typen in Dunkelblau zu tun, die auf Provisionsbasis für die GEZ arbeiten. Vielleicht hatten die keine Ahnung.
Man kommt doch aber nur mit einer Netzwerkkarte, einem Modem oder einer ISDN-Karte ins INternet. Habe ich sowas nicht, gehts nicht. Und nur die Möglichkeit zu haben da so etwas einzubauen, kann doch nicht dazu führen Gebühren zahlen zu müssen.
Genau. Schade, dass es so viel kostet, wenn man sein Recht durchsetzen will, sonst würde ich direkt dagegen klagen.
Egal - in ein paar Wochen ist das eh alles Geschichte :-/
Schade, dass es so viel kostet, wenn man sein Recht durchsetzen will, sonst würde ich direkt dagegen klagen.
Denke nicht, dass die das Recht haben Providerinformationen zu überprüfen.
Dazu müsste man demjenigen aber erstmal nachweisen, dass er in all den Jahren ein sog. "neuartiges Rundfunkgerät" herumzustehen gehabt hat.
Falls ja, zahlt er m.W.n. keine "Mahngebühren und Verzugszinsen", sondern schlicht den doppelten(!) Beitrag, also 2x 6 Jahre à 69,12 EUR = 829,44 EUR.
Wie diese Strafgebühren nun heißen, ist ja egal. 100% Aufschlag sind jedenfalls ganz beachtlich!
Jeder, der damals schon gegen die Gebühr geklagt hat, hat ja schon allein damit bewiesen, dass er ein solches Gerät hat.
Sicher?
Letztlich kann sich einer hinstellen und Stein und Bein schwören, dass er seinen Internet-plus-Telefonie-Flatratevertrag nur zum Telefonieren genutzt und sich nie einen Computer zuhause hingestellt hat. Das klingt zwar total unglaubwürdig, aber das Gegenteil kann ihm nicht nachgewiesen werden.
"Beweise" gehen irgendwie anders.
Aber warum sollte jemand gegen die Gebühr klagen, wenn er keinerlei Empfangsgerät hat?
dass er z.B. einen PC ausschließlich für dienstliche Belange nutzt und deswegen die Geühr nicht bezahlen will.
Es ist also auch für jemanden, der nur telefonieren will, finanziell sinnvoller einen (nicht benötigten) DSL-Anschluss mit dazu zu nehmen. Ob einem die GEZ dann daraus einen Strick drehen kann, wäre abzuwarten.
Vielleicht einfach aus Prinzip? Man kann die Regelung ja auch dann scheiße finden, wenn man selbst gar nicht der Leidtragende ist.
Mmmh, gute Frage... aber warum eigentlich nicht? Man kann ja auch einen Diebstahl anzeigen, wenn man nicht selbst der Bestohlene ist.
Ich dachte bei meiner Überlegung mehr an Klagen z.B. von Verbraucherschutz- o.ä. Organisationen, denen es bei ihrem Vorgehen nicht um den Einzelfall, sondern um das Gemeinwohl geht.
CU
Olaf
Bei Wikipedia gibt es einen Artikel: http://de.wikipedia.org/wiki/Klagebefugnis
ZUsammenfassend scheint es nicht so ohne Weiteres möglich zu sein als Nichtbetroffener zu klagen. Aber man kann einem direkt Betroffenen ja finanziell helfen.
Schade - da habe ich mich wohl zu früh gefreut:
Der Kläger ist klagebefugt, wenn er geltend macht, in eigenen subjektiven Rechten verletzt zu sein. Viele Verfahrensarten kennen die Klagebefugnis als Zulässigkeitsvoraussetzung, das heißt, dass die Klage bei fehlender Klagebefugnis bereits als unzulässig abgewiesen wird, ohne dass überhaupt zur Sache (Begründetheit) entschieden würde.