Endlich mal ein höchstrichterliches Urteil zu diesem unsäglichen Thema:
http://www.welt.de/newsticker/dpa_nt/infoline_nt/brennpunkte_nt/article111130866/Eltern-haften-nicht-fuer-illegalen-Musiktausch-ihrer-Kinder.html
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Interessant!
Nachdem wir uns jahrelang genau auf das Gegenteil einstellen mussten nun diese unerwartete Kehrtwende!
Ob ich das gut oder schlecht finde, weiß ich noch nicht so recht. Ich bin in jedem Fall gegen Filesharing!
Fakt ist allerdings auch, dass die Eltern solcher Kinder nun natürlich auch selbst einen Freifahrtschein für Filesharing haben. Schließlich können sie jederzeit behaupten, das Vergehen wurde von ihrem Kind begangen...
Gruß, mawe2
Von Freifahrtschein kann keine Rede sein, 3. Absatz:
wenn sie konkrete Anhaltspunkte dafür haben, dass ihr Kind den Internetanschluss für Rechtsverletzungen nutzt - etwa aufgrund einer Abmahnung.Also dürfte spätestens nach einer Abmahnung Schluss sein.
Ich bin in jedem Fall gegen Filesharing!Im Leben wird alles getauscht und Filesharing zu verbieten ist Haarspalterei. Früher haben wir unsere Tonbänder und später Kasetten getauscht, was auch heute noch legal ist.
Ich stimme dem allerdings zu, wenn es in großem Stil oder gewerblich betrieben wird.
Ich stimme dem allerdings zu, wenn es in großem Stil oder gewerblich betrieben wird.
Das Filesharing über's Internet bedeutet aber zwangsläufig einen "großen Stil" im Vergleich zu dem Tausch von analogen Tonbandkopien im Freundeskreis.
Wenn man etwas falsch verstehen will, ist dagegen kein Kraut gewachsen.
Nur weil es früher nicht in den Zeitungen stand, bedeutet das nicht zwangsläufig in "kleinen Stil".
Nur weil es früher nicht in den Zeitungen stand
Das hat damit nichts zu tun.
Es ist doch völlig logisch, dass ich in einem Medium mit Milliarden Nutzern das selbe Musikstück in kürzester Zeit in sehr hoher Zahl kopieren kann. Das war mit den klassischen Methoden der 70er und 80er, die einem Jugendlichen zur Verfügung standen, prizipbedingt nicht möglich. Um die drei, vier, fünf Kopien für die besten Kumpels geht es doch gar nicht, die sind auch jetzt noch erlaubt.
Um die drei, vier, fünf Kopien für die besten Kumpels geht es doch gar nicht, die sind auch jetzt noch erlaubt.Auch die sind nicht erlaubt, bestenfalls geduldet.
dass ich in einem Medium mit Milliarden NutzernDas hatte ich als "im großen Stil" beschrieben. Leute die damit Handel treiben.
Außerdem geht es doch wieder einmal nur um die Dummen.
Die etwas schlaueren werden so wie so nicht erwischt, weil sie eben schlauer sind, sicher wirst Du die Möglichkeiten kennen.
Und was soll der ganze Scheiß überhaupt, in anderen Ländern (so viel zu den Milliarden Nutzern) ist das ganze legal. Direkt neben an, in der Schweiz z.B. auch.
Außerdem geht es doch wieder einmal nur um die Dummen.
Das gilt ja immer.
sicher wirst Du die Möglichkeiten kennen.
Aber selbstverständlich :-)
Das kann vor Gericht natürlich jeder behaupten. Müssen Kinder jetzt eine Bescheinigung unterschreiben, dass sie von Mama und Papa belehrt wurden? Oder sollte man zur Beweissicherung vorsorglich das betreffende Gespräch mit dem Kinde mit der Videokamera aufnehmen? Der juristische Hickhack wird wohl noch eine Weile weitergehen.
Oder sollte man zur Beweissicherung vorsorglich das betreffende Gespräch mit dem Kinde mit der Videokamera aufnehmen?Warum nicht? Per Handy bzw. Smartphone ist so ein Clip ruckzuck aufgezeichnet.
Find ich o.k., genauso wie ich - schon aus eigenem Interesse - für das Urheberrecht eintrete.
Warum implementieren die Betriebssystemhersteller nicht geeignete Kindersicherungen gegen das Hochladen von Content? Ich laß mein Bambino ja auch nicht einfach mit dem Maschinengewehr herumspielen.