Endlich mal ein höchstrichterliches Urteil zu diesem unsäglichen Thema:
http://www.welt.de/newsticker/dpa_nt/infoline_nt/brennpunkte_nt/article111130866/Eltern-haften-nicht-fuer-illegalen-Musiktausch-ihrer-Kinder.html

Endlich mal ein höchstrichterliches Urteil zu diesem unsäglichen Thema:
http://www.welt.de/newsticker/dpa_nt/infoline_nt/brennpunkte_nt/article111130866/Eltern-haften-nicht-fuer-illegalen-Musiktausch-ihrer-Kinder.html
Interessant!
Nachdem wir uns jahrelang genau auf das Gegenteil einstellen mussten nun diese unerwartete Kehrtwende!
Ob ich das gut oder schlecht finde, weiß ich noch nicht so recht. Ich bin in jedem Fall gegen Filesharing!
Fakt ist allerdings auch, dass die Eltern solcher Kinder nun natürlich auch selbst einen Freifahrtschein für Filesharing haben. Schließlich können sie jederzeit behaupten, das Vergehen wurde von ihrem Kind begangen...
Gruß, mawe2
Von Freifahrtschein kann keine Rede sein, 3. Absatz:
wenn sie konkrete Anhaltspunkte dafür haben, dass ihr Kind den Internetanschluss für Rechtsverletzungen nutzt - etwa aufgrund einer Abmahnung.Also dürfte spätestens nach einer Abmahnung Schluss sein.
Ich bin in jedem Fall gegen Filesharing!Im Leben wird alles getauscht und Filesharing zu verbieten ist Haarspalterei. Früher haben wir unsere Tonbänder und später Kasetten getauscht, was auch heute noch legal ist.
Ich stimme dem allerdings zu, wenn es in großem Stil oder gewerblich betrieben wird.
Wenn man etwas falsch verstehen will, ist dagegen kein Kraut gewachsen.
Nur weil es früher nicht in den Zeitungen stand, bedeutet das nicht zwangsläufig in "kleinen Stil".
Nur weil es früher nicht in den Zeitungen stand
Um die drei, vier, fünf Kopien für die besten Kumpels geht es doch gar nicht, die sind auch jetzt noch erlaubt.Auch die sind nicht erlaubt, bestenfalls geduldet.
dass ich in einem Medium mit Milliarden NutzernDas hatte ich als "im großen Stil" beschrieben. Leute die damit Handel treiben.
Außerdem geht es doch wieder einmal nur um die Dummen.
sicher wirst Du die Möglichkeiten kennen.
Oder sollte man zur Beweissicherung vorsorglich das betreffende Gespräch mit dem Kinde mit der Videokamera aufnehmen?Warum nicht? Per Handy bzw. Smartphone ist so ein Clip ruckzuck aufgezeichnet.
Find ich o.k., genauso wie ich - schon aus eigenem Interesse - für das Urheberrecht eintrete.
Warum implementieren die Betriebssystemhersteller nicht geeignete Kindersicherungen gegen das Hochladen von Content? Ich laß mein Bambino ja auch nicht einfach mit dem Maschinengewehr herumspielen.