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Film schauen strafbar?

fishrman / 21 Antworten / Baumansicht Nickles

Ich stöbere im Internet.

Ich stosse auf eine Seite auf der ein Film läuft.

Es gibt dort keinerlei Hinweise, keine Aufforderungen, keine Mitgliedschaft, lediglich ein Fenster wie bei Youtube mit dem Pfeil zum starten. Mehr nicht!

Ist es verboten diesen Film anzuschauen?

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Teil 2 wie oben.

Nun ist es aber Men in Black III, der gerade im Kino läuft.

Ist es verboten? Ist es verboten obwohl ich gar nicht weiß was ich sehe? Woher soll ich wissen dass der gerade im Kino läuft?

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Karlheinz5 fishrman „Film schauen strafbar?“
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Sagt dir das etwas: "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht"...

Denk ich an Gömnitz in der Nacht, bin ich um den Schlaf gebracht.
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Max Payne Karlheinz5 „Sagt dir das etwas: "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht"...“
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"Unwissenheit schützt vor Strafe nicht"

Dieser schöne Rechtsgrundsatz wird im deutschen Strafrecht durch den § 17 StGB ("Verbotsirrtum") etwas eingeschränkt. Im Falle eines unvermeidlichen Verbotsirrtums handelt der Täter ohne Schuld und kann daher nicht verurteilt werden.

The trouble with computers is that they do what you told them – not necessarily what you wanted them to do.
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Karlheinz5 Max Payne „Dieser schöne Rechtsgrundsatz wird im deutschen Strafrecht...“
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Das ist in diesem Fall aber sicher nicht gegeben, allein schon durch die berichterstattung in sämtlichen Medien kann eine Unvermeidlichkeit ausgeschlossen werden.

Denk ich an Gömnitz in der Nacht, bin ich um den Schlaf gebracht.
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mawe2 fishrman „Film schauen strafbar?“
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Das Anschauen eines Films ist nicht strafbar.

Wikipedia gibt hierzu folgende Auskunft:

"Bei gewerblichem Handel können Urheberrechtsverletzungen Geld- oder Haftstrafen nach sich ziehen (in Deutschland gemäß § 106 UrhG). Das Gleiche gilt im Privatbereich für das Zurverfügungstellen („Upload“) von urheberrechtlich geschützten Werken."

(Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Urheberrechtsverletzung#Strafbarkeit am 31.05.2012 / 21:05 Uhr)

Da Du weder mit diesen Inhalten handelst noch einen Upload vornimmst, liegt keine Strafbarkeit vor.

Im Übrigen ist es für eine mögliche Strafbarkeit (also z.B. beim Upload) völlig irrelevant, ob der Film gerade im Kino läuft oder nicht. Wie kommst Du darauf, dass das ein Kriterium für die Strafbarkeit sein sollte?

Gruß, mawe2

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mumpel1 mawe2 „Das Anschauen eines Films ist nicht strafbar. Wikipedia gibt...“
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Hallo!

 

noch einen Upload vornimmst

Darüber streiten die Rechtsgelehrten. Sobald man die Daten zwischenspeichert liegt nach Meinung einiger bereits ein Upload vor. Wird der Zwischenspeicher nicht automatisch geleert und liegt dadurch der Film weiterhin auf der Festplatte, dann könnte dies bereits strafbar sein. Könnte.

Gruß, René

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Andreas42 mumpel1 „Hallo! Darüber streiten die Rechtsgelehrten. Sobald man die...“
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Hi!

Darüber streiten die Rechtsgelehrten. Sobald man die Daten zwischenspeichert liegt nach Meinung einiger bereits ein Upload vor.

 Sicher? Ich meine gelesen zu haben, die diskutieren darüber, dass beim Ansehen bereits eine temp. Lopie auf dem Rechner gespeichert wird. Das die Abmahnindustrie besonders auf Uploads anspringt ist ja klar, aber ich dachte hier geht es um das herunterladen einer Kopie, obwohl getreamt wird.
Das herunterladen aus offenbar illegalen Quellen ist ja nicht zulässig. Mit dem Kniff der temp. Kopie will man das anschauen solcher Streams ebenfalls als unzulässige Quelle für einen Download deuten.

Das erklärt das ganze für vom Gesetz her nicht zulässig, ist aber gleichzeitig IMHO nichts für die Abmahnindustrie, weil die da nur den Schaden für eine Kopie ansetzen könnten, was sich für die nicht rechnet.
Wenn die das natürlich irgendwie vor dem Gesetz zu einem "Upload" erklären können (vond em wieder jeder einen illegalen Download anfertigen kann), dann würden die ja wieder ihre üblichen Schadensummen mit 4 bis 6 Nullen am Ende ansetzen können, was sich für Abmahner dann natürlich wieder lohnt.

Da hat man dann wieder die Sache. Der gesetzgeber sagt "Ist nicht zulässig.", der Abmahner sagt "Interessiert mich nur, wenn ich damit genügend verdienen kann." Unentschlossen

Bis dann
Andreas

Hier steht was ueber mein altes Hard- und Softwaregedoens.
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mawe2 Andreas42 „Hi! Sicher? Ich meine gelesen zu haben, die diskutieren...“
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Es ging hier aber nicht um die Frage, ob man abgemahnt werden kann sondern ob der Vorgang strafbar ist.

Strafbar ist es nicht - abgemahnt kann man natürlich trotzdem werden. Ob man die Abmahnung dann bezahlt oder nicht, kann man mit einem Anwalt klären.

Gruß, mawe2

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Andreas42 mawe2 „Es ging hier aber nicht um die Frage, ob man abgemahnt werden...“
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Hi!

Es ging hier aber nicht um die Frage, ob man abgemahnt werden kann sondern ob der Vorgang strafbar ist.

 Formal ist das korrekt, ich sehe das aber als Synonym, soll bedeuten, die meisten User stellen IMHO die Frage "Darf ich das runterladen/ansehen?" nicht wegen des Gesetzes, sondern rein praktisch, weil sie wissen wollen, ob man dafür zur Kasse gebeten werden kann. ich hab mir daher mal erlaubt, den Themenrand zu überqueren. Zwinkernd

Bis dann
Andreas

Hier steht was ueber mein altes Hard- und Softwaregedoens.
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mawe2 mumpel1 „Hallo! Darüber streiten die Rechtsgelehrten. Sobald man die...“
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fishrman schrieb:

Ich stöbere im Internet. Ich stosse auf eine Seite auf der ein Film läuft. Es gibt dort keinerlei Hinweise, keine Aufforderungen, keine Mitgliedschaft, lediglich ein Fenster wie bei Youtube mit dem Pfeil zum starten. Mehr nicht! Ist es verboten diesen Film anzuschauen?

Hier ist nirgendwo von einem Upload die Rede. Es handelt sich um einen Download. Und ja: Es kann sein, dass der Film irgendwo lokal zwischengespeichert wird. Deswegen ist es aber immer noch kein Upload!

Das illegale Bereitstellen urheberrechtlich geschützter Werke ist verboten, nicht die Nutzung!

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Urheberrechtsgesetz § 106:

Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke

(1) Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

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Gruß, mawe2

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gelöscht_238890 fishrman „Film schauen strafbar?“
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Ich stosse auf eine Seite auf der ein Film läuft.
Ist es verboten diesen Film anzuschauen?

Das kann man erst genau beantworten, wenn Du die Seite hier einmal verlinkst.

Ohne die Möglichkeit den Link zu überprüfen, ist das mehr raten.

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mawe2 gelöscht_238890 „Das kann man erst genau beantworten, wenn Du die Seite hier...“
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Du hast Recht:

Der reine Urheberrechtsverstoß ist für den Konsumenten des Inhalts straffrei. Möglicherweise ist aber der Inhalt selbst (unabhängig, ob das Urheberrecht verletzt wird oder nicht) schon Grund genug für eine Strafverfolgung. Das jedoch würde ich nun wieder bei Filmen, die im Kino laufen ausschließen. Sonst würden sich ja alle Kinobetreiber sofort strafbar machen.

Einen solchen Link darf man hier aber gar nicht einstellen. Und niemand, der ernsthaft über die Sache nachdenkt, würde diesen Link überprüfen wollen...

Guß, mawe2

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winnigorny1 mawe2 „Du hast Recht: Der reine Urheberrechtsverstoß ist für den...“
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niemand, der ernsthaft über die Sache nachdenkt, würde diesen Link überprüfen wollen...

Genau! - Und es stellt sich des Weiteren die Frage, ob Nickles über diesen Link glücklich wäre....

Gruss aus dem schoenen Hamburg, Winni
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gelöscht_238890 mawe2 „Du hast Recht: Der reine Urheberrechtsverstoß ist für den...“
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Aber wir wollen doch nicht päpstlicher werden als der Papst.Zwinkernd

Denn dann wären viele youtube-Links auch außerhalb der Legalität.

Und niemand, der ernsthaft über die Sache nachdenkt, würde diesen Link überprüfen wollen...

Weshalb nicht?

Oder ist auch schon das Lesen z. B. zu einem Gewaltaufruf oder einer anderen illegalen Sache (wie knacke ich Windows) strafbar?

Dann ist das halbe Internet illegal und die Nutzung strafbar.

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mawe2 gelöscht_238890 „Aber wir wollen doch nicht päpstlicher werden als der Papst....“
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Dann ist das halbe Internet illegal und die Nutzung strafbar.

Ist es ja auch.

Das war aber nicht die Frage von fishrman. Er gab als Beispiel

Men in Black III

an. Und der dürfte kaum in die Kategorie fallen, die ich meine.

Ansonsten gibt es sehr wohl Inhalte, die man besser nicht konsumieren sollte (jedenfalls nicht vom eigenen Internet-Zugang aus), wenn man unangenehme Fragen der Staatsanwaltschaft vermeiden will.

Gruß, mawe2

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gelöscht_238890 mawe2 „Ist es ja auch. Das war aber nicht die Frage von fishrman....“
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wenn man unangenehme Fragen der Staatsanwaltschaft vermeiden will.

Da ist mir außer Kinderpornographie nichts bekannt.

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mawe2 gelöscht_238890 „Da ist mir außer Kinderpornographie nichts bekannt.“
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Endlich hast du es erfasst! (Ich wollte das böse Wort vermeiden...)

Gruß, mawe2

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gelöscht_238890 mawe2 „Endlich hast du es erfasst! (Ich wollte das böse Wort...“
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(Ich wollte das böse Wort vermeiden...)

Das bloße Wort ist doch nicht strafbewehrt.

Und so lange jemand "normale" Kinofilme über das Internet anschaut, ohne etwas zu speichern, müsste es schon mit dem Teufel zugehen ehe da ein Staatsanwalt tätig wird.Zwinkernd

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mawe2 gelöscht_238890 „Das bloße Wort ist doch nicht strafbewehrt. Und so lange...“
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Und so lange jemand "normale" Kinofilme über das Internet anschaut, ohne etwas zu speichern, müsste es schon mit dem Teufel zugehen ehe da ein Staatsanwalt tätig wird.

Das habe ich ja von Anfang an auch so geschrieben.

Gruß, mawe2

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mumpel1 gelöscht_238890 „Aber wir wollen doch nicht päpstlicher werden als der Papst....“
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Weshalb nicht?

Ich nicht. Es könnte sich ja Schadsoftware dort verbergen. Jeder weiss doch dass Antivirenprogramme nicht gegen jede Angriffsart etwas ausrichten kann. 

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gelöscht_238890 mumpel1 „Ich nicht. Es könnte sich ja Schadsoftware dort verbergen....“
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Ist das nicht toll, dass sich jeder hier frei entscheiden kann?

Würde ich nicht alles ausprobieren, würde ich mich unterfordert fühlen.

Glaube mir, ich kann damit leben.Cool

Hinter der dunklen Kellertüre verbirgt sich auch ein Buhmann, wenn man daran glaubt.Zwinkernd

(ist nicht persönlich gemeint)

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juppes1 fishrman „Film schauen strafbar?“
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Ein Download ist ALLES was vom Internet zu deinem PC geht, also alles was du anklickst Ein
Upload ist alles, was von deinem PC in`s Internet gestellt wird und somit von anderen angeklickt werden kann. Wenn du also eine Webseite anklickst, machst du einen Download. Natürlich kannst du wie in deinem Fall nicht wissen, dass hier ein Spielfilm läuft und du somit nach § 17 StGB (Verbotsirrtum) auch nicht verurteilst werden kannst.

Gruß juppes1

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