Ich zitiere mal von Golem: Am 26. Mai 2012 treten neue Datenschutzregeln der EU in Kraft. Websitebetreiber und Werbenetzwerke müssen Nutzer um Erlaubnis fragen, wenn sie Cookies setzen.
Nachzulesen hier:
Gruß
K.-H.
Ich zitiere mal von Golem: Am 26. Mai 2012 treten neue Datenschutzregeln der EU in Kraft. Websitebetreiber und Werbenetzwerke müssen Nutzer um Erlaubnis fragen, wenn sie Cookies setzen.
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Gruß
K.-H.
Das mag ja gut gemeint sein, aber alle paar Minuten die Frage "Darf ich ein Cookie setzen?". Das dürfte den Leuten sehr schnell auf die Nerven gehen. Bei mir ist es noch verdächtig ruhig. Noch hat mich niemand um Erlaubnis gefragt.
Hallo
Seltsam, ich habe heute schon einige Klicks getätigt aber noch keine Meldung erhalten.
Vielleicht ist die Meldung auch gleich geblockt worden :-)
-groggyman-
So'n Scheiß - und ich muss jetzt meine HP dahingehend ändern, dass sie abfragt??
Ich werde das kontrollieren und gegebenenfalls abmahnen :-))
-groggyman-
Eine EU-Richtlinie ist aber noch kein geltendes Recht!
"Es bleibt den einzelnen Mitgliedstaaten überlassen, wie sie die Richtlinien umsetzen.....
Nach deutschem Recht ist deswegen zur Umsetzung in der Regel ein förmliches Gesetz oder eine Verordnung erforderlich."
http://de.wikipedia.org/wiki/Richtlinie_%28EU%29
Kannst dir also noch ein bißchen Zeit lassen.
Kannst dir also noch ein bißchen Zeit lassen.
... Sehr beruhigend - danke für die Info. - Scheiß-Bürokraten-Pack. - Und was hat das überhaupt für'nen Sinn, wenn es z.B. keine Tracking-Cookies sind, sondern einfach nur Cookies, die die Funktion garantieren?
... Und selbst wenn eine Seite Tracking-Cookies hat - bislang reichte es, in einem Disclaimer darauf hinzuweisen....
Schwachsinnige Verordnung...
Dass Tracking-Cookies abgefragt werden müssen, verstehe ich ja noch, aber was ist, wie winnigorny1 bereits sagte, mit nützlichen Cookies?
Hier muss eine Ergänzung her etwas in der Art "Hiervon ausgenommen sind Cookies, die ausschließlich dazu geeignet sind, dem Benutzer einen erleichterten Einstieg in ein Webangebot, bei dem der Benutzer bereits registriert ist, zu ermöglichen".
Ist das beamtisch genug geschrieben? Glaube nicht, aber egal, die Intention dahinter ist wichtig.