Ja, man darf wieder auf die Seite von SlySoft und auf die dort angepriesenen Programme wie z.B. AnyDVD usw. verlinken. Die Musik-Industrie ist mit ihrer Verfassungsbeschwerde bzw. dem Versuch einer solchen gegen das sog. Heise-Urteil gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht lehnte die Annahme einer Verfassungsbeschwerde nämlich ab.
Hier geht es zum Bericht bei Heise: Klick. Wer mehr lesen will, der kann das hier ausführlicher machen: Klickediklick.
Meine Meinung: Gut so!
Gruß
K.-H.
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Ich würde das nicht riskieren, das finanzielle Durchhaltevermögen des Heise-Verlages dürfte um einiges höher liegen als das eines Hinz_und_Kunz-Webseitenbetreibers/Bloggers.
Ich wüsste auch gar nicht wozu, alleine der Hinweise (ohne Link) auf solch eine Software sollte fast jedem reichen, das nötige zu finden.
Ich darf Mike da mal Zitieren:
Dabei ging es um die "DVD-Kopiersoftware" Anydvd von Slysoft. Diese Software kann auch zum Umgehen eines Kopierschutzes genutzt werden und ist deshalb aufgrund der Gesetzeslage in Deutschland verboten.
Wozu da noch einen Link, wer zu blöd ist danach zu googeln, der ist auch zu blöd um auf den Link zu clicken.
Gruß Alois
Klar, ist logisch.
Ich finde es dennoch ein wenig befremdlich, wie mit dem Thema "Verlinkung" umgegangen wird.
Den meisten z.B. ist bewusst, dass an Bahnhöfen ein bestimmtes Clientel anwesend ist, um bestimmte (illegale) Ware zu beschaffen. Mache ich mich jetzt strafbar, weil ich den Weg zum Bahnhof erkläre? Und das selbst dann, wenn er mich fragt, woher es bestimmte Waren bekommen kann!
Ein Direktlink auf den Download, das könnte ich noch nachvollziehen. Aber nur auf den Anbieter zu verlinken, soll illegal sein, weil man davon ausgehen kann, dass dieses Produkt bezogen werden soll? Eine Unterstellung ist noch kein Beweis und ein Hinweis keine Aufforderung.
Gruß
Maybe
Sehe ich natürlich auch so.
Allerdings reicht für mich auch ein Firmenname evtl. noch in Verbindung mit einer bestimmten Programmbezeichnung um das zu finden, was da beschrieben wird.
Ich wollte aber nur davon warnen, dieses Urteil als Freibrief für munteres verlinken zu verstehen.
Gruß Alois
Das ist es gewiß nicht, eher ein Freibrief für Abmahner, die sich die Dummies greifen!
Sicherlich vollkommen richtig. Wenn man das zu locker sieht, ist man früher oder später Opfer dieser "Abmahn-Wesen". Wobei es denen weniger um die Einhaltung des Rechts geht, als um den dadurch möglichen Gewinn. Daraus ist eine richtige Branche entstanden.
Mit Rechtssprechung hat das genausowenig zu tun, wie gewaltätige Geldeintreiber.
Wie schaut es eigentlich rechtlich aus, wenn ich nicht zur Firma, oder gar zum Direktdownload verlinke, sondern z.B. den Link einer Google Suche veröffentliche? Das wäre nicht mal eine direkte Angabe, sondern eher ein Fingerzeig in und aufs Telefonbuch!
Gruß
Maybe
Ich würde den fiesen Abmahner da nicht vertrauen, dass die das nicht trotzdem abmahnen würden.
Könnte sein, dass das dann auch noch als "arglistig" definiert wird....
? ? ? Es gibt keinen vernünftigen Grund, auch noch die Ahnungslosesten, die nicht fähig sind, google aufzurufen, zu bemuttern, sodaß auch sie Raubkopien erstellen können. Wir können alle heilfroh sein, wenn es noch etliche Leute gibt, die für ihre Filme bezahlen. Man kriegt ja heute eh die meisten DVDs für 1 bis 10 Euro. Insofern sollte man, wenn Linksetzen nicht mehr strafbar ist, aus EINSICHT und einem gewissen Anstand das unterlassen.
Moin,
leider wird diese Software immer gleich mit illegalen Kopien gleichgesetzt, was rein rechtlich wohl auch zutrifft. Ich persönlich empfinde es allerdings als eine Schweinerei, von meinen legal erworbenen Datenträgern (CD/DVD) nicht mal mehr eine Sicherheitskopie erstellen zu dürfen, wenn ich die CD z.B. im Auto nutzen möchte, was bekanntlich nicht grade förderlich ist (wg. Hitze im Sommer z.B.).
Genauso eine Schweinerei ist es, dass manche Inhalte nicht mehr in Autoradios, oder gar Stand-Alone-DVDs laufen, wenn dort günstigere PC-Laufwerke verbaut sind. Vom eigentlich PC-Laufwerk (DVD) mal abgesehen.
Auf der einen Seite werden z.B. GEMA-Gebühren auf Geräte und Medien erhoben, auf der anderen wird Seite die Nutzung derart stark eingeschränk, dass es nur abschrenkend wirken kann.
Die Einschränkung bei Privatkopien rechtfertigen für mich den Einsatz einer solchen Software.
Gruß
Maybe
Ich stimme ja dem zu, was Du sagst - aber dies steht nicht im Widerspruch zu meiner Thematik.
Mein Thema war, daß man nicht auch noch den letzten Ahnungslosen verwöhnen muß und jedem, der eine geschützte DVD duplizieren will, mit DIREKTLINKS anleiten sollte. Wollte keineswegs in eine Grundsatzdiskussion zum Kopierschutz einsteigen.
Von Musik-CDs war in dem Thema eigentlich nicht die Rede, es ging ums Filmkopieren.
Und es gibt natürlich auch etliche "einfache" Möglichkeiten, seine Scheiben vor Schaden zu bewahren z.B. daß man bei großer Hitze eben nicht einen großen Stapel im Auto brutzeln läßt.
Wer WILL und sich ernsthaft mit den Dingen befasst, findet immer eine Lösung wie er seine Originalscheiben rippen kann. Aber in den etablierten Foren ist es "guter Brauch", nicht groß Werbung dafür zu betreiben und Ahnungslose nicht Schritt für Schritt perfekt zu bemuttern. Und dieser gute Brauch sollte ruhig als "kleine Bremsschwelle gegen grenzenloses Kopieren" erhalten bleiben.
Ich finde einfach, ein Wegweiser ist noch lange keine Aufforderung zur Nutzung. Das Gesetz unterstellt es aber, mit dem Verbot der Verlinkung.
Wollte keineswegs in eine Grundsatzdiskussion zum Kopierschutz einsteigen.
Stimmt wohl, es würde auch nichts bringen! :-(
Von Musik-CDs war in dem Thema eigentlich nicht die Rede, es ging ums Filmkopieren.
Dabei ist aber doch lediglich der digitale Inhalt des Datenträgers der Unterschied.
Gruß
Maybe