"Offensichtlich" wurde aber auch genau diese Erwartungshaltung von vielen unseriösen "Onlinehänderln" gezielt suggeriet.
Allerdings sind kostenlose Angebote ja nach wie vor erlaubt. Insofern sind auch Buttons wie z.B. "Kostenlos Bestellen" (oder eben nur "Bestellen") nicht generell verboten.
Was passiert nun, wenn ein unseriöser Online-Händler nicht wie gefordert "kostenpflichtig" vor das "bestellen" schreibt und dem Kunden dennoch eine Rechnung schickt?
Richtig, der Kunde ist an den Vertrag nicht gebunden und muss nicht bezahlen.
Das ist jetzt aber auch schon so. Bereits jetzt muss ein Kunde auch schon nicht bezahlen, wenn es ihm gar nicht möglich war, die Kosten vor Vertragsabschluss zu erkennen.
Das eigentliche Problem besteht doch darin, dass jemand eine ungerechtfertigte Rechnung erhält und in Unkenntnis der Rechtslage diese dann trotzdem begleicht.
Dieses Problem wird auch mit diesem neuen Button nicht aus der Welt geschafft. Insofern ist es nach wie vor nicht gelungen, Online-Handel ohne Nutzung des gesunden Menschenverstandes zu ermöglichen. Der Kunde muss nach wie vor selbst denken!!!
Gesetze sind niemals in der Lage, das Handeln derjenigen zu beeinflussen, die die Gesetze sowieso missachten.
Gruß, mawe2