ist es wirklich eine straftat, wenn man sich einen film oder eine sendung in einem online portal o.ä ansieht ?

ist es wirklich eine straftat, wenn man sich einen film oder eine sendung in einem online portal o.ä ansieht ?
Das ist wohl eher eine Frage, die Du in einem Jura-Forum stellen solltest. Ein vollumfassende Rechtsberatung wirst Du aber wahrscheinlich weder hier noch dort bekommen.
Ich persönlich bin der Meinung, dass die Nutzung legaler Online-Portale wohl keine Straftat darstellen kann. Wenn Du also die Mediatheken der ö.r. Fernsehsender nutzt (die Du ja mit Deinem Rundfunkbeitrag sogar selbst finanzierst), kann das wohl kaum strafbar sein.
Wenn es sich um illegale Movie-Portale handelt, sieht das sicher anders aus...
Gruß, mawe2
Ich denke auch, anschauen muss man heutzutage sogar vieles. Es geht doch im Öffentlich-Rechtlichen los mit Schweinereien, Lob alles Kriminellen und endet nicht bei RTL-II oder im Internet. Jeder kiffende, hurende, falsch gepolte Adlige, Schauspieler, Politiker, Banker usw. wird wichtiger gemacht, als der Fleißige mit Gemeinsinn.
Alles ist aber ein Ausdruck unserer verfallenden Gesellschaft - jeder legt Grenzen für sich fest und pfeift auf die Allgemeinheit. Und je nach Geldbeutel und Anwalt kann er diese Grenzen auch verteidigen.
Nicht gern gesehen ist, und wird auch oft verfolgt, wenn du fremde Produkte wie Videos, Audios, Fotos klaust und dann anderen, womöglich noch gegen Gebühr, anbietest. Und an Kinderpornografie solltest du überhaupt nicht denken.
Für den konkreten Einzelfall solltest du immer einen "Rechtsberater" befragen, da meine Angaben "ohne Gewähr" sind.
Jeder kiffende, hurende, falsch gepolte Adlige, Schauspieler, Politiker, Banker usw. wird wichtiger gemacht, als der Fleißige mit Gemeinsinn.
Bei einem Film der erst seit kurzen im Kino läuft, sollte sich jeder im Klaren sein, daß ist nicht Legal.
Bei einem Film der erst seit kurzen im Kino läuft, sollte sich jeder im Klaren sein, daß ist nicht Legal.
Aber selbstverständlich ist sich der Einzelne über die Aktualität des Films bewusst. Solch eine Naivität voraussetzen, so blöd ist kein Richter.
Aber selbstverständlich ist sich der Einzelne über die Aktualität des Films bewusst.
ch wüsste solche Details nicht.
Irgendwie ist jetzt die Quintessenz unserer Diskussion verloren gegangen. Im Grunde waren wir doch einer Meinung. Oder irre ich mich?
Im Grunde waren wir doch einer Meinung.
Dann lädst du auch keine Filme runter.
Ich habe genug "Stoff", um die nächsten Jahre auch bei Ende der TV-Versorgung zu überstehen...
ob wir dann trotzdem immer noch Rundfunkbeiträge zahlen müssen
Selbstverständlich! :-)
...ob wir dann trotzdem immer noch Rundfunkbeiträge zahlen müssen...? *g*Nu aber...
Auch das ist ein sehr treffendes Beispiel, Jürgen, aber meins mit den Rentenbeiträgen ist noch bösartiger... immer schön einzahlen, ein langes Berufsleben lang, aber wenn es eines Tages ans Auszahlen gehen müsste, dann zeigt der nackte Mann seine nicht vorhandene Hosentasche.
Steuern sind ja - im Gegensatz zu "Gebühren" (unmittelbare Gegenleistung) - nicht zweckgebunden zu verstehen. Ob mit der Sektsteuer nun unser Gott-hab-ihn-selig-Kaiser Wilhelm ihm sein Militär oder die Verteidigung unserer Freiheit am Hindukusch finanziert wird, spielt formalrechtlich keine Rolle.
Ärgerlich ist es allerdings allemal.
CU
Olaf
...immer schön einzahlen, ein langes Berufsleben langSeit 1958.
aber meins mit den Rentenbeiträgen ist noch bösartigerKorrekt.
Und nun sagen mir junge Leute, das sie mich durchfüttern müssen, ich auf ihre Kosten lebe.
Das sollte als Beispiel dienen, hinzu käme unter anderem auch von welcher Quelle das Material vorliegt.
Aber der User kann sich natürlich "doof" stellen u. es einem Richter überlassen was Legal ist.
Geiz ist leider immer noch geil, blöd nur wenn man mal selbst beklaut wird. Nichts anderes ist es wenn anderer geistiges Eigentum (hier ein Film) unberechtigt angeschaut (heruntergeladen) wird.
Macht keiner, aber die Seitenbetreiber verdienen Millionen, und sind in der Regel immer in den Top 5 zu finden.
Vom Prinzip desselbe wie Facebook, keiner ist da, aber knappe 1mrd. Accounts ;)
http://www.netzkino.de/
Hier z.B. lassen sich Filme legal und ohne jedes Risiko anschauen.
Alle Filme wurden freigegeben.
Filme online anschauen ist nicht illegal.
Musik online hören genauso wenig.
Allerdings das Runterladen ist dann schon ein anderes Thema.
Das ist von der Seite convert2mp3.net Sie geben den Nutzern sogar Hinweise zum Nachlesen.:
Zitat:
### Das Recht auf eine Privatkopie besteht auch bei "virtuellen" digitalen Recordern.
Sie dürfen daher für den eigenen Gebrauch und für den Gebrauch im Familien- und im Freundeskreis und als natürliche Person legale Online-Angebote wie YouTube, Dailymotion & Co. mithilfe von convert2mp3.net mitschneiden.
Sie als Privatkopierer können sich bei den offiziellen Anbietern wie zum Beispiel Youtube.com darauf verlassen, dass diese keine rechtswidrigen Angebote im Internet zur Verfügung stellen.
Bedient sich der Endnutzer selbst der Softwaretools, um Lieder aus dem Internet aus legalen Quellen zu kopieren oder Sendungen mitzuschneiden und auf seiner eigenen Festplatte zu speichern, kann er sich als Werknutzer auf das Privileg der Privatkopie berufen, wenn er die Kopien nur für den privaten Gebrauch erstellt.###
Weitere Infos finden sie unter anderem unter den unten stehenden Links.
Hinweis: Dies ist keine Rechtsberatung.
Quellen
http://www.it-recht-kanzlei.de/privatkopie-virtuelle-recorder.htm
http://de.wikipedia.org/wiki/Privatkopie
Hinweis: Dies ist keine Rechtsberatung.
Man kann auch bei YouTube schon ganze Filme anschauen. Ein Problem ist das bestenfalls für den Uploader, aber nicht für Dich solange Du den Film nicht herunterlädst.
PS: Eine Straftat ist nur ein "gewerbsmäßiger" Verstoß gegen das Urheberrecht, also wenn Du irgendwas Anderen - auch unentgeltlich - zu Verfügung stellst. Alles andere ist bestenfalls eine Ordnungswidrigkeit.
Ein Problem ist das bestenfalls für den Uploader, aber nicht für Dich solange Du den Film nicht herunterlädst.
Vollkommen richtig. Genau dieser Sachverhalt ist, m.M. nach, gesetzlich nicht eindeutig geklärt.
Ob einen Richter, der später über die Strafwürdigkeit des Vorgangs zu befinden hat, das kleine Detail, dass ich eine Datei bewusst auf meine Festplatte gepackt habe oder dass ich nur einen Stream geschaut habe, tatsächlich interessiert, wage ich zu bezweifeln.Jo, Richter haben nicht gerade den besten Ruf was den gesunden Menschenverstand ihrer Entscheidungen angeht.
Allerdings verwechselst Du etwas: Straf- und Zivilrecht sind unterschiedliche Dinge - und der Threadstarter hat explizit nach einer Straftat gefragt.
Richter, der später über die Strafwürdigkeit des Vorgangs zu befinden hat