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Bei Ebay Ipad als "defekt" verkauft, jetzt droht der Verkäufer

hermannmay / 16 Antworten / Baumansicht Nickles

Hallo,

wie schon oben beschrieben, habe ich bei Ebay ein Ipad als defekt verkauft. Hier der Link:

http://www.ebay.de/itm/Apple-iPad-2-Wi-Fi-16GB-Weiss-defekt-/141143600910

Ca. eine Woche nach Erhalt meldete sich der Verkäufer, der Artikel würde erhebliche äußere Gebrauchsspuren aufweisen. Z.b. die Ecke rechts unten, ist im Bild zu sehen. Er möchte 20€ Erstattung wegen der Optik. Das habe ich verweigert, der Artikel sah für mich nahezu Makellos aus.

Ca. 2 Wochen nach erhalt, hat er sich noch einmal gemeldet. Er habe das Gerät mit in seine Firma genommen, auseinandergebaut und analysiert. Seit über 10 Jahren wären sie im Apple Service tätig und das Gerät wäre verbastelt und nicht reperabel. Außerdem wäre schon bei erhalt das Display an einer Stelle leicht vom Gehäuse abgelöst? Angeblich hat eine Statische Aufladung den Anschluss des Displays zerstört.

Ich selber habe das Gerät von einem flüchtigen Bekannten vor einiger Zeit gekauft. Ich habe Ihn kontaktiert, er hat gemeint, das Gerät sei bereits einmal wegen einem nicht reagierenden Display repariert worden. Bei einem Shop, den er bei Google gefunden hat. Rechnung nicht mehr vorhanden. Nun gut, bei mir lief das Gerät ja einige Zeit problemlos. Das habe ich ihm ebenfalls mitgeteilt. 

Jetzt droht der Verkäufer mit einer Klage, falls ich das Gerät nicht zurück nehme, da ich getäuscht hätte usw. Der Defekt hätte nicht "plötzlich" eintreten können.

Was würdet Ihr tun?

Vielen Dank für eure Antworten.

Mfg

Hermann

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jueki hermannmay „Bei Ebay Ipad als "defekt" verkauft, jetzt droht der Verkäufer“
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Ich würde mich da auf keinerlei Diskussion einlassen.
Du hast das Teil eindeutig als "Defekt" verkauft.
Dazu gibts nichts mehr zu sagen.

Jürgen

- Nichts ist schwerer und nichts erfordert mehr Charakter, als sich im offenem Gegensatz zu seiner Zeit zu befinden und laut zu sagen "NEIN!" Kurt Tucholsky
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swiftgoon hermannmay „Bei Ebay Ipad als "defekt" verkauft, jetzt droht der Verkäufer“
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Würde vermuten dass der Typ gewerbsmäßig Defekte ipads kauft und diese repariert. Schau dir doch mal seine Bewertungen an, was er in der Regel kauft/verkauft. Zurücknehmen würde ich das Teil nicht. Weise ihn darauf hin, dass du das Gerät als defekt eingestellt hast.

Wenn das Teil nicht mehr reparabel ist, ist das sein Problem und nicht das des Verkäufers. Sollte man sich vorher überlegen, was man für ein defektes Gerät zahlt.

swift

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gelöscht_265507 hermannmay „Bei Ebay Ipad als "defekt" verkauft, jetzt droht der Verkäufer“
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Jetzt droht der Verkäufer mit einer Klage

Lass dich davon mal nicht beeindrucken.

Ohne dass er vorher den Anwalt und das ganze Verfahren zahlt, läuft da eh nichts.

Außerdem braucht der gute Mann dann eine Gutachten, welches nicht unter 1.000 € zu haben ist, wenn er beweisen will, wann Beschädigungen dazu gekommen sind.

Wenn man was als "Defekt" kauft, muss man davon ausgehen, dass es tatsächlich Schrott ist.

Also lehne dich gelassen zurück.

Und nächstens schreibst du Gewährleistung und NICHT Garantie.

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hermannmay gelöscht_265507 „Lass dich davon mal nicht beeindrucken. Ohne dass er vorher ...“
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Hallo,

danke für die Antwort. Heute ist seine "Frist" die er mir gesetzt hat abgelaufen. Mal schauen, was sich jetzt tut. Ich halte euch auf dem Laufenden.

Mfg

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torsten40 hermannmay „Hallo, danke für die Antwort. Heute ist seine Frist die er ...“
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D/Eine schlechte Bewertung haste bekommen, die zieht dich ganz schön runter. Dagegen würd ich vorgehen, wenn ebay sich einschaltet ;)

Freigeist
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InvisibleBot torsten40 „D/Eine schlechte Bewertung haste bekommen, die zieht dich ...“
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Schreib einfach einen Kommentar zu der Bewertung und vergiss den Vorfall. Bei ebay gibts mehr Vollpfosten als man für möglich hält.

Ich hab vor kurzem eine gebrauchte Grafikkarte versteigert und reingeschrieben dass sie in einem Gehäuse mit Staubfiltern lief und der Kühler staubfrei ist. (rein optisch war auch absolut kein Staub zu sehen, ich hab sie trotzdem nochmal mit Druckluftspray ausgeblasen - dabei kam auch kein Staub raus) Der Käufer hat den Kühler abgenommen, weil er die Karte mit einem Wasserkühler betreiben will. Und was findet er da? Unter dem Kühler auf der Platine waren angeblich Staubablagerungen. Nun will er 20% Rabatt, weil die Karte seiner Meinung nach nicht der Beschreibung entsprach. Und versucht auch noch mir das Ganze als Ausdruck seines guten Willens zu verkaufen - seiner Meinung nach müsste ich die Karte nämlich eigentlich zurücknehmen... Lachend

- Beat the machine that works in your head! -
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gelöscht_265507 InvisibleBot „Schreib einfach einen Kommentar zu der Bewertung und vergiss ...“
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Schreib einfach einen Kommentar zu der Bewertung

Nein.

Das fordert nur zu einem weiteren Kommentar auf.

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gelöscht_265507 torsten40 „D/Eine schlechte Bewertung haste bekommen, die zieht dich ...“
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Ja und?

In einem Jahr ist die wieder weg.

Und da die Bewertung nicht gegen irgendwelche Grundsätze verstößt, wird ePay das nicht interessieren.

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Olaf19 hermannmay „Bei Ebay Ipad als "defekt" verkauft, jetzt droht der Verkäufer“
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Ganz so trivial wie es aussieht scheint der Fall aber nicht zu liegen. In der Artikelbeschreibung steht wort-wörtlich: Optisch ist das Gerät einwandfrei, hat fast keine Gebrauchsspuren, deswegen ärgert mich der defekt ziemlich.

Der Käufer (warum schreibst du übrigens jedes Mal "Ver"käufer?) hatte sich zunächst aber gar nicht über den Defekt beschwert, sondern über den optischen Zustand: "erhebliche äußere Gebrauchsspuren" - wenn diese Formulierung stimmt, dann stimmt die gelieferte Ware nicht mit der Beschreibung überein.

Zur Verdeutlichung, wenn ich meinen Kaufinteressenten sage, das Gerät sieht aus wie nigelnagelneu, funktioniert aber nicht mehr, dann kauft es vielleicht jemand mit der Absicht, die Innereien wegzuschmeißen und nur noch das Gehäuse weiterzuverwenden, mit neuem, nicht defekten Innenleben, versteht sich.

Wenn das Gehäuse dann aber total zerkratzt daherkommt, fühlt der Käufer sich zu recht getäuscht, denn die Optik hat ja nichts mit der Funktionsfähigkeit der Technik zu tun. Das eine ist vom anderen völlig unabhängig.

CU
Olaf

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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Kabelschrat Olaf19 „Ganz so trivial wie es aussieht scheint der Fall aber nicht ...“
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Hallo Olaf,

 

Der Verkäufer hat

Ich habe das Gerät vor einiger Zeit gebraucht von einem Bekannten gekauft und hatte bis vor kurzem keine Probleme damit. Jetzt, plötzlich reagieren manche Stellen des Touchscreens nicht.

 das geschrieben.  Als Käufer würde ich davon ausgehen das der Schaden, am Gerät, größer werden kann. Eventuell bis zum Totalausfall!

 Optisch ist das Gerät einwandfrei, hat fast keine Gebrauchsspuren, deswegen ärgert mich der defekt ziemlich.  Die Bewertung der Gebrauchsspuren ist subjektiv! 3 Personen, 4 Meinungen!

Der größte Knackpunkt, aus dem Blickwinkel eines "kreativen Handwerkers bei Tageslicht", ist das getauschte Display. Wenn dann noch am /  im Gerät rumgepfuscht und oder  No Name Ersatzteile eingebaut wurden ist der Käufer mit Recht angepisst.

Dieser Käufer schlachtet die Geräte und macht aus "5" billig erworbene Schrottkisten, ein oder mehrere funktionierendes Geräte.

http://pages.ebay.de/rechtsportal/private_vk_7.html

Der vorletzte Absatz ist für Verkäufer, "mit Garantie", interessant!

Manchmal frag ich mich, ob die Welt von klugen Köpfen regiert wird, die uns zum Narren halten oder von Schwachköpfen die es ernst meinen. M. Twain
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Ralf103 Olaf19 „Ganz so trivial wie es aussieht scheint der Fall aber nicht ...“
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Optisch ist das Gerät einwandfrei, hat fast keine Gebrauchsspuren

das widerspricht sich irgendwie, hat fast keine Gebrauchsspuren heißt im Umkehrschluß, das es welche gibt, also ist das Gerät nicht einwandfrei, wenn es sich also nur um die Macke an der Ecke und sonst nichts weiter handelt, halte ich die Formulierung zwar für nicht glücklich, aber ansonsten für zulässig

da der Käufer bereits eine negative Bewertung abgegeben hat, wird er vermutlich auch nicht mehr mit einer Erstattung rechnen, mit einer Klage würde ich nicht rechnen, denn der restliche Sachverhalt den er anführt ist irrelevant

seine Bewertung begründet er mit "Reparaturversuch verschwiegen", was völliger Blödsinn ist, es sei denn, er hätte danach gefragt

fraglich ist allerdings, da Gewährleistung nicht ausgeschlossen wurde, ob ein verpeilter Richter darauf nicht anspringen würde, als defekt beschrieben hin oder her, aber wie gesagt, eine Klage halte ich für wenig wahrscheinlich

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Olaf19 Ralf103 „das widerspricht sich irgendwie, hat fast keine ...“
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das widerspricht sich irgendwie, hat fast keine Gebrauchsspuren heißt im Umkehrschluß, das es welche gibt, also ist das Gerät nicht einwandfrei, wenn es sich also nur um die Macke an der Ecke und sonst nichts weiter handelt, halte ich die Formulierung zwar für nicht glücklich, aber ansonsten für zulässig

Moin Ralf, da haste auch wieder recht :-)

Trotzdem, die Formulierung hätte glatt von mir sein können. Ich habe auch schon Geräte bei ebay verkauft, die auf den ersten Blick wie frisch ausgepackt aussahen, auf den zweiten Blick dann doch minimale Blessuren hatten. Da muss man schon ein bisschen verbal herumeiern, wenn man ein solches Gerät so beschreiben will, dass der Kaufinteressent einen objektiven Eindruck bekommt, d.h. man will das Gerät nicht schlechter machen und billiger verkaufen als nötig, aber der Käufer soll sich hinterher auch nicht verschaukelt fühlen.

Die Idee des Käufers - der hier kurioserweise nach wie vor von den meisten Beteiligten als Verkäufer bezeichnet wird - den Kaufpreis nachträglich zu mindern, finde ich gar nicht so übel, sofern das Gerät tatsächlich stark zerkratzt war.

fraglich ist, da Gewährleistung nicht ausgeschlossen wurde, ob ein verpeilter Richter darauf nicht anspringen würde, als defekt beschrieben hin oder her

Nö. Gewährleistung gibt es ja nur bei solchen Sachmängeln, die nicht in der Beschreibung standen. Wenn ein Gerät als "defekt" ausgewiesen worden ist, dann darf es auch defekt sein, ohne dass dies als zusätzlicher, nicht beschriebener Sachmangel gewertet wird.

Es liegt natürlich auf der Hand, dass jemand, der ein solches Gerät kauft, nur am Gehäuse interessiert ist und die Technik darin wegschmeißen möchte. Dann ist es natürlich ärgerlich, wenn das Gehäuse von Kratzern überzogen ist, und dies aus der Beschreibung nicht hervorging.

CU
Olaf

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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Onecat hermannmay „Bei Ebay Ipad als "defekt" verkauft, jetzt droht der Verkäufer“
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Hallo Hermann,

leider ist man vor solchen "Arml...." nicht geschützt. Ich meine, dass du nichts verkehrt gemacht hast und der Verkäufer ein Angeber ist, der hier einen Vorteil für sich heraus holen will. Ich würde Folgendes machen, es kommt da  auf die Formulierung an.

1. Ich verstehe nicht, was Sie wollen, Sie haben das Gerät als "defekt" gekauft (hier die genaue Definition von Ebay einsetzen),

2. dass durch das Gerät als "defekt" angeboten eine weitere Verwendung deinerseits nicht angenommen werden kann, normalerweise dient so etwas als Ersatzteillager für andere Geräte und

3. das eine vielleicht sachgemäße Auseinandernehmen des iPads nichts an dem defekten Zustands des Geräts ändert (Hinweis: Sie haben ein defektes Gerät gekauft). Auch eine nicht zutreffende Schilderung des äußeren Zustandes hat damit nichts zu tun. Der Käufer versucht, dich dazu zu bringen, dass du ihm ein intaktes iPad verkauft hast.

Geh nicht mehr darauf ein, dass es bei dir noch funktioniert hat.

Das Ganze nicht zu lang und nicht zu kurz und als Schlußsatz würde ich dann noch schreiben, dass du die Rechtsabteilung von Ebay (Formulierung!) einschaltest. (Würde ich auf jeden Fall auch tun.)

Ich hoffe, ich konnte dir ein wenig helfen.

Deine Onecat

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1-Commodore hermannmay „Bei Ebay Ipad als "defekt" verkauft, jetzt droht der Verkäufer“
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Hallo Hermann, der Verkäufer versucht dich in "betrügerischer Absicht" in seine Absicht zu zwingen. Der BGH (Bundesgerichtshof) hat schon vor Jahren in einem etwa gleichgelagertem Fall zu Gunsten des Verkäufers entschieden. Nachdem er das Gerät, ohne deine schriftliche Zustimmung, ungefragt geöffnet hat, sind alle seine Ansprüche gegen dich erloschen. Seine Ansprüche laufen im Sinne des BGH ins Leere, egal ob mit oder ohne Anwalt. Lass ihn kommen. Der läuft sich alleine "TOT" !! Dadurch, dass der Käufer das Gerät ungefragt "bearbeitet" hat, sollte eBay auf deinen Antrag die unberechtigte negative Bewertung löschen. Ich gehe davon aus, dass der Schriftverkehr über eBay gelaufen ist. Dann erteile eBay die Freigabe zum Mitlesen. Du solltest dich als Verkäufer über einen "fragwürdigen" Käufer bei eBay Sicherheit beschweren. Also stell dich senkrecht hin, wie eine "deutsche" Eiche. Viel Erfolg >> und nicht wackeln. Beste Grüße 1-Commodore

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Kabelschrat 1-Commodore „Hallo Hermann, der Verkäufer versucht dich in ...“
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Hallo 1C

der Richter muss ein VollpfostenUnschuldig sein wenn er deinen Argumenten folgt. Die treffen nur bei einem voll funktionsfähigem Gerät zu .

Hermannmay hat die Angaben,Gerät wurde repariert, des Käufers bestätigt. Betrug?

Gruß

Manchmal frag ich mich, ob die Welt von klugen Köpfen regiert wird, die uns zum Narren halten oder von Schwachköpfen die es ernst meinen. M. Twain
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gelöscht_103956 Kabelschrat „Hallo 1C der Richter muss ein Vollpfosten sein wenn er ...“
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.... für jeden normal Denkenden sollte die Sache klar sein.

"Defekt" ist "defekt".  Und was mit dem Gehäuse ist, hat er ja auch angegeben. Tja und dann wohl son Aufkäufer, der sich verzockt hat mit "defekt" und das den Anbieter auf Auge drücken will.

Eigentlich eine klare Sache. Nur in mültikülti-68ziger Deutschland ist Recht haben und Recht bekommen leider 2 Paar Schuhe und wenn man einen splenigen Richter noch erwischt...Oh Gott.

Ich würd das auch einfach mal drauf ankommen lassen. Einen Vergleich kann man immer noch vor Gericht machen und jeder trägt dann  die Anwaltskosten selbst. Ne Frage, ob so ein Zocker da locker 1000 Teueronen für den Anwalt setzt.

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