So ganz klar ist da da die Rechtslage immer noch nicht.
In mehreren Ländern übrigens verboten!
Belgien, Luxemburg, Portugal, Schweden, Schweiz.
In Österreich ist schon das Anbringen einer solchen Kamera ohne Genehmigung verboten!
Gruß
So ganz klar ist da da die Rechtslage immer noch nicht.
In mehreren Ländern übrigens verboten!
Belgien, Luxemburg, Portugal, Schweden, Schweiz.
In Österreich ist schon das Anbringen einer solchen Kamera ohne Genehmigung verboten!
Gruß
In Österreich ist schon das Anbringen einer solchen Kamera ohne Genehmigung verboten!
Das Problem an der ganzen Sache ist, für was man sie verwendet. Typisch Österreich.......
“Die Dashcams können einfach zu viel, denn neben normalen Aufnahmen können sie permanent mitfilmen”, erklärt ÖAMTC-Experte Jürgen Wagner. “Im öffentlichen Raum ist das aus datenschutzrechtlichen Gründen verboten – es sei denn, die Überwachung wurde von der Datenschutzkommission genehmigt.” Videoüberwachungen unterliegen der Meldepflicht und sind kein Kavaliersdelikt.: “Verstöße gegen die Meldepflicht können mit Geldstrafen von bis zu 10.000 Euro geahndet werden, im Wiederholungsfall sogar bis zu 25.000 Euro.”
Aus Sicht des ÖAMTC ist eine Dashcam aber nicht grundsätzlich verboten. Es kommt ganz auf die Verwendung des Geräts an: “Verwendet man die Kamera um eine private Aufnahme einer interessanten Fahrtstrecke (quasi wie ein kurzes Urlaubsvideo, Anm. d. Red.) zu machen, spricht nicht viel dagegen. Unserer Meinung nach ist das eben keine ‘Überwachung’.”
Quelle: Klick
Im öffentlichen Raum ist das aus datenschutzrechtlichen Gründen verboten
Ach Gott, was ist mit den ganzen Überwachungskameras im öffentlichen Raum? Mit der Überwachung durch Geheimdienste, Ortung von Handys usw. da wird ja auch auf den Datenschutz geschissen...
Zurücküberwachen unerwünscht.
Ach Gott, was ist mit den ganzen Überwachungskameras im öffentlichen Raum? Mit der Überwachung durch Geheimdienste, Ortung von Handys usw. da wird ja auch auf den Datenschutz geschissen...
Von Behörden abgegriffene Daten wirst Du - im Gegensatz zu privaten Aufnahmen - höchstwahrscheinlich nicht irgendwo im Internet finden. Das ist der Unterschied im Datenschutz.
Aber so wie ich das Urteil lese darf man DashCams trotzdem verwenden, solange man die Aufnahmen nicht veröffentlicht oder an Andere weitergibt. Damit kann ich leben, mir gehts nicht darum die "Heldentaten" irgendwelcher Schwachmaten bei Youtube einzustellen oder sie anzuzeigen.
Ich will nur nicht nochmal einen unverschuldeten Unfall haben - bei dem ich anschließend als Verursacher dastehe weil es keine Zeugen gibt.
Wollte man den Autos nicht sogar mal ne Blackbox verpassen?
Wem hätten dann diese Daten gehört?
Das wird wieder so ne endlos Diskussion werden bei der zum
Schluss nur Müll bei raus kommt. Andy
Ich werde mir demnächst trotzdem eine Dashcam kaufen. Ich hatte kürzlich einen Unfall, bei dem ich einem plötzlichen Spurwechsler (der nicht geblinkt hat) hinten drauf gefahren bin. Die anderen Autos rundum sind alle weggefahren bevor ich was unternehmen konnte, somit gabs keine Zeugen. Und mein Unfallgegner bestritt sogar den Spurwechsel, nach seiner Darstellung bin ich ihm "einfach so" draufgefahren, als er bremsen musste. Aussage gegen Aussage... Zumindest wurde keiner verletzt.
Konsequenz: Meine Versicherung beglich die Schäden an den Autos, ich musste aber den Selbstbehalt zahlen. Das war verschmerzbar, viel schlimmer ist das mich die Versicherung von SF23 auf SF10 zurückgestuft hat. Das wird mich im Lauf der nächsten Jahre mehrere tausend Euro wegen der teureren Versicherung und entgangener Rabatte kosten. Eine Dashcam gibts ab 40€...
Ist ja auch irgendwie ambivalent wenn Russland freier ist als wir ..
Verbote sollte es eher bei Missbrauch des nur noch
so genannten
Urheberrechtes geben..
.. "Aber das ist eine andere Geschichte"
Den Missbrauch strafbar machen, nicht gleich erstmal sofort ALLEs
verbieten -- oder eine Genehmigung verlangen die dann
sowieso keiner bekommt.*
Bis auf Google und vergleichbare.
Ob es ein Land was mit D beginnt geben soll welches
damit Zusammenarbeitet, im Schulterschluss ist .. sich hat kaufen lassen von etwas
vergleichbaren ?..
Da ist dann alles erlaubt*, es gilt dann das Recht der einzelnen Person nicht.
*Fotografieren eingeschlossen.
Der Einzelne darf bald nichts mehr.
Was im Umkehrschluss nicht bedeuten soll so er seine Mitmenschen permanent filmen darf.
Eine Dashcam gibts ab 40€...
Wenn aber die Bilder davon in einem Prozess nicht verwendet werden dürfen, nutzt sie dir gar nichts.
Die Bilder dürfen in einem Prozess (!) verwendet werden.
Man erzählt halt nur vor Gericht, dass man da Aufnahmen hat...
Gleich am Unfallort der Polizei davon erzählen oder die Aufnahmen zu zeigen, ist allerdings etwas problematisch, weil dann (von den Datenschützern) die Absicht unterstellt wird, dass man das ja schon immer als Grund für die Aufnahmen im Hinterkopf hatte, also diese Daten "herumzeigen" wollte.
Vor Gericht allerdings kann der Richter die Vorlage von Beweismitteln anordnen. Hat man also erwähnt, dass man private Aufnahmen besitzt, kann der Richter deren Vorführung anordnen.
Hat man also erwähnt, dass man private Aufnahmen besitzt, kann der Richter deren Vorführung anordnen.
Aufnahmen, die rechtswidrig erstellt wurden, werden sicher von keinem Richter angeordnet.
Sicher?
Wieso sicher?
Ein Verstoß gegen den Datenschutz führt nicht automatisch zum Verwertungsverbot in einem Straßprozess. Hier nur ein kurzer Auszug aus Wikipedia.
"Unselbständige Beweisverwertungsverbote
Eine rechtswidrige Beweiserhebung begründet aber nicht per se ein (unselbständiges) Verwertungsverbot, nur der Verstoß gegen ein Beweisthemaverbot begründet stets ein Verwertungsverbot. Im Übrigen gilt grundsätzlich, dass ein Verwertungsverbot gesetzlich explizit angeordnet sein muss oder sich aus einer Abwägung zwischen öffentlichem Verfolgungsinteresse und Rechtsgütern des Angeklagten ergeben muss, bei der Grundrechte und Verfassungsprinzipien verstärkt zu berücksichtigen sind. Die Verfassung ist daher selbständige Quelle für situative Beweisverwertungsverbote."
http://de.wikipedia.org/wiki/Beweisverbot
Fazit: Sicher ist gar nichts ... möglich ist alles ... was tatsächlich passiert, entscheidet der Richter ... und danach weahrscheinlich die nächste Instanz.
Aufnahmen, die rechtswidrig erstellt wurden, werden sicher von keinem Richter angeordnet.
Ergänzung zu meinen vorherigen Ausführungen.
Hier äußern sich "Spezialisten für Datenschutz, IT-Sicherheit und Compliance der intersoft consulting services AG." zum Dashcamurteil:
"Daraus folgerte das Gericht, dass keine Aufnahmen in der Absicht gemacht werden dürfen, sie später ins Internet zu stellen, auf YouTube und Facebook hochzuladen oder Dritten zu übermitteln. ....
Im Umkehrschluss sind Aufnahmen zu privaten Zwecken – als ohne die Absicht, die Aufnahmen Dritten zugänglich zu machen – weiterhin möglich. Wenn man außerdem berücksichtigt, dass es kein Beweisverwertungsverbot wegen Datenschutzwidrigkeit gibt und Gerichte daher die Aufnahmen von Dashkameras durchaus akzeptieren, um den Unfallhergang zu klären, muss man wohl annehmen, dass unser Rechtsanwalt seinem Hobby weiter frönen darf."
Man beachte: Kein Beweisverwertungsverbot wg Datenschutzwidrigkeit.
Quelle: https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/dashcam-urteil-rechtslage-bleibt-unklar/
Es gab schon einen Bericht darüber (glaube auf Vox), wo ein Film von so einer DashCam zugelassen wurde.
Handlung in Kurzform: Einer wurde überholt. Nach dem Überholvorgang bremste der Überholende ohne Grund stark ab, so das der Überholte drauffuhr. Der hatte eine Cam und konnte dies auch beweisen. Wurde vor Gericht zugelassen und bekam recht. Der Überholende musste nicht nur die Rep bezahlen, sondern bekam noch eine Strafe wegen Gefährdung des Straßenverkehrs.
Leider finde ich denn Film nicht mehr.
Nun geht es aber um Grundsatzentscheidungen in der Rechtsprechung.
Es geht nicht darum eine zufällig entstandene Videoaufzeichnung zu Rate zu ziehen, die mit einem Smartphone rein zufällig bei der Autofahrt entstand (oder wie auch immer).
Übrigens ist das Überwachen, mittels Videokamera, im nachbarschaftlichen Miteinander schon geregelt.Ich darf mein Grundstück bis zur Grenze überwachen, aber nicht noch ein Stückchen des Nachbargrundstücks.
Es geht nicht darum eine zufällig entstandene Videoaufzeichnung zu Rate zu ziehen, die mit einem Smartphone rein zufällig bei der Autofahrt entstand (oder wie auch immer).
Ich hab die Sendung auch gesehen, auf die sich Arehton bezieht. Darin ging es speziell um Dashcams, und der Typ der aufgefahren ist hatte eine.
Da wurden auch noch Aufnahmen anderer Dashcams gezeigt, z.B. provozierte Unfälle. Da stand einer nachts an einer Ampel, vor ihm ein anderes Auto wo der Fahrer plötzlich rückwärts losfährt. Bumm. Absicht war klar, vorn saßen 2 im Auto, die behauptet haben er wäre ihnen draufgefahren. Der mit der Cam war allein. Ohne die Cam hätte ihm kein Mensch geglaubt das er diesen Unfall nicht verursacht hat.
Ich denke mal kein Richter wird sich querstellen, wenn man sagt man hat eine private Videoaufnahme der Situation. Vor allem wo die ganz genau wissen wie zuverlässig Zeugenaussagen sind...
Gericht hält Dashcams in Autos für illegal - Rechtsanwalt Solmecke widerspricht
"Das letzte Wort vor Gericht ist ohnehin noch nicht gesprochen, da eine Berufung zugelassen wurde. "Insofern bin ich gespannt, wie die Berufungsinstanz diesen Fall entscheiden wird", erklärt Solmecke. Er macht aber zugleich deutlich: "Geht es darum den Schuldigen eines schweren Verkehrsunfalles ausfindig zu machen, werden die Gerichte die Dashcam-Videos sowohl im Strafverfahren als auch im Zivilverfahren als Beweis zulassen." Das gelte nach Ansicht von Solmecke auch dann, wenn die Filme illegal zustande gekommen seien. Die Nutzung als Beweismittel hänge aber auch von der Straftat ab. Bei einem kleineren Auffahrunfall würden die Dashcam-Aufnahmen laut dem Kölner Anwalt wohl nicht genutzt werden können."
Moin,
mir kam grade die Frage in den Kopf, ob man nicht einfach das Smartphone dafür nehmen könnte, wenn es passend plaziert ist natürlich. Natürlich gibt es sowas schon und wenn das Handy sowieso schon da hängt, als Navi etc:
https://play.google.com/store/apps/details?id=com.hovans.autoguard&hl=de
http://dashcam-test.org/blog/299/android-smartphone-als-dashcam/
Ich bin momentan nicht motorisiert, daher kann ich es nicht testen. Hat damit schon jemand Erfahrungen gesammelt?
Die günstigen Dashcams sind bei den wenigen Tests, die ich bisher im Fernsehen gesehen habe, alle durchgefallen, meist durch keine Flüssige Aufzeichnung, Reflektionen und unleserliche Kennzeichen. Gute fangen wohl so um die 100 Euro an.
Gruß
Maybe
Mit nem Smartphone würde es auch funktionieren, allerdings muss das Teil ziemlich hoch an die Scheibe um einen ordentlichen Überblick zu bekommen. Wenn man es auf der Armaturentafel befestigt, sieht man nur einen schmalen Ausschnitt der Straße und sehr wenig von dem was direkt vor dem Auto passiert. Hab ich schon ausprobiert.
Mal ganz abgesehen davon dass Aufnahmen mit einer Smartphone-Kamera bei Nacht ziemlich unbrauchbar sein dürften. Die meisten Dashcams haben Infrarot-Beleuchtung um auch nachts noch ordentliche Aufnahmen zu bekommen.
Ziemlich umständlich ist es außerdem. Selbst wenn man ein altes, ausrangiertes Smartphone dazu verwendet ist das Ding trotzdem eine Einladung für jeden Einbrecher, außer man baut es jedesmal ab und wieder an.
Viele Dashcams sind so klein, dass man sie nahezu unsichtbar am Innenspiegel befestigen kann, z.B. die hier.