Hallo, ich habe ein Kleingewerbe angemeldet und benötige nun einen neune PC. Nun meine Frage, kann ich den steuerlich abschreiben?
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Servus, schau mal hier: http://www.passives-einkommen-verdienen.de/kleingewerbe-abschreibungen-afa-mit-oder-ohne-umsatzsteuer-abschreiben-beispiel-pc/
BG, Bergi2002
Dein Beispiel wird hier ganz genau erklärt:
Ich gehe davon aus, dass man als Kleingewerbler auch andere Arbeitsmittel abschrieben kann, nicht nur den PC. Es bleibt eben nur bei der Besonderheit, dass man keine Vorsteuer geltend machen kann.
Gruß, mawe2
Hallo GuidoMart,
fällt unter GWG's (geringwertige Wirtschaftsgüter) und kann wahrscheinlich in einer Summe abgeschrieben werden, es sei denn, Du hast Dir ein Rechenzentrum gekauft.
Suche Dir einen anständigen Steuerberater, es lohnt sich! Vermutlich wirst Du viel mehr abschreiben können, als Du Dir vorstellen kannst. Im Folgejahr dann auch noch die Steuerberaterrechnung.
MfG.
violetta
kann wahrscheinlich in einer Summe abgeschrieben werden, es sei denn, Du hast Dir ein Rechenzentrum gekauft
Man muss kein Rechenzentrum kaufen, um den Nettobetrag von 410 EUR beim Rechnerkauf zu überschreiten. (Monitor, Drucker und andere Peripherie zählen mit in diese Summe.)
Vermutlich wirst Du viel mehr abschreiben können, als Du Dir vorstellen kannst.
Vermutlich wird ein Kleinunternehmer aber auch viel weniger Gewinn machen, als Du Dir vorstellen kannst. Und dann gibt's halt nicht viel Steuern zu zahlen, die durch Abschreibungen gemindert werden könnten...
Jetzt wär's ja erstmal schön, wenn der Threadstarter eine Rückmeldung geben könnte!
Gruß, mawe2
Hallo mawe2,
bei so viel Wissen kannst Du dem User ja einen Beratervertrag anbieten, wenn eine StB-Zulassung vorliegt.
MfG.
violetta
(geringwertige Wirtschaftsgüter
etwas über 400 Euro.
Aber aufgepasst. Alles zusammen!!! Maus. Tastatur, Zusatzkarten, RAM-Erweiterung, der komplette PC darf diese Grenze nicht überschreiten. Ob Afa sich rechnet, hängt im Einzelfall ab. Der Hinweis Steuerberater ist da nicht verkehrt.
Der Hinweis Steuerberater ist da nicht verkehrt.
Der rechnet sich in diesem Fall nur, wenn man selber absolut keine Ahnung hat.
Diese Ahnung kann man sich allerdings recht schnell aneignen.
Man muss nämlich bedenken, dass man die Steuerschuld nur um den Betrag senken kann, den man selber hätte (auf diesen Betrag) abdrücken müssen.
Um bei den 400€ zu bleiben z.B.
Das endgültige, zu versteuernde Einkommen beträgt 5.000,-€, die Steuerschuld darauf ist 500,-€ (10%).
5.000,-€ minus 400,-€ (Computer) =4.600,-€, Steuerschuld darauf ist ~460,-€ (10%).
Für die aufgewendeten 400,-€ gibt es also in diesem Beispiel 40,-€ vom Fiskus zurück.
Je höher also der persönliche Steuersatz ist, je höher ist auch die Rückerstattung.
Wer allerdings als Kleinselbstständiger, von der Hand in den Mund lebt, kann sich am Finanzamt auch nur den Finger ablecken.
Und absetzen kann man fast alles, vom Büro samt Einrichtung, über den dienstlich/geschäftlich genutzten PKW, über die Arbeits-/Diensträume und deren Unterhaltung (Strom,Heizung...) ja selbst die Müllabfuhr anteilsmäßig, ja selbst den Schornsteinfeger...
Aber wie gesagt, man kann sich da selber schnell rein fuchsen, oder man muss zahlen und damit die Rückerstattung halbieren (oder so).
Hallo Hatterchen, hallo Forum,
alles eine ständige Frage der Zeit und ich sage, dass sich ein Steuerberater für jeden Unternehmer rechnet! So manche Subvention und Förderung wäre an uns vorbei gegangen, wenn wir unsere Steuerkanzlei nicht gehabt hätten.
Als "Privatmann" hast Du eben nicht alle steuerlichen Veränderungen im Blick!
MfG.
violetta