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GEZ Beiträge/Zwangsabgabe zurückfordern?

cscherwinski / 14 Antworten / Baumansicht Nickles

Liebes Nickles Forum, lieber Michael,

ich verfolge mit Interesse den Verlauf des "Kampfes" des Michael Nickles gegen die GEZ. Nun scheint ja der Bann gebrochen zu sein durch das Gutachten der Professoren.

Heute las ich an mehreren Quellen, man solle bis spätestens 31.12.2014 zuviel gezahlte GEZ-Beiträge, die Zwangsabgabe, zurückfordern. 

Zitat:

Gem. § 14 RBStV kann man nur bis 31.12.14 Beiträge zurückfordern. Deshalb kann man bis dahin frist- und rechtewahrend vorsorglich sämtlicheBeiträge zurückfordern.

Quelle:

Das wären ja nur 3 Tage Zeit. Nicht wirklich viel.

Ich bin mir unsicher. Wie soll man vorgehen? Und bis wann sollte man Beiträge zurückfordern? Nur für 2014, oder sogar noch länger zurück?

Und fordert man nicht zurück, ist das zuviel gezahlte Geld einfach unwiderruflich weg?

Über weitere Infos und Tipps wäre sicher nicht nur ich dankbar. Aber wen das mit dem 31.12. 2014 stimmt, sollten wir uns ranhalten.

Viel Erfolg wünscht Christian
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Max Payne cscherwinski „GEZ Beiträge/Zwangsabgabe zurückfordern?“
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Heute las ich an mehreren Quellen, man solle bis spätestens 31.12.2014 zuviel gezahlte GEZ-Beiträge, die Zwangsabgabe, zurückfordern. 

Auf welcher Rechtsgrundlage?

Gutachten, auch solche, die im Auftrag eines (sachlich gar nicht zuständigen) Bundesministeriums angefertigt werden, sind keine juristische Anspruchsgrundlage.

The trouble with computers is that they do what you told them – not necessarily what you wanted them to do.
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Michael Nickles cscherwinski „GEZ Beiträge/Zwangsabgabe zurückfordern?“
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Hallo Christian,

Da wird glaub was durcheinander gebracht. Gebührenzahler, die irrtümlich und fälschlicherweise "doppelt" belangt wurden (beispielsweise 2er WG und 2 zahlen) können das nur bis 31.12.2014 zurückfordern. Mit der jetztigen neuen Situation hat das nichts zu tun.

Wer bislang zahlt, der wird auch nach Abschaffung der "GEZ 2.0" seine Beiträge mit höchster Wahrscheinlichkeit niemals zurückkriegen.

Grüße,
Mike

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Labrador Luna Michael Nickles „Hallo Christian, Da wird glaub was durcheinander gebracht. ...“
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Mein Konto wurde von ARD und ZDF gepfändet und die Bank hat es auch rausgegeben! Ich habe nie Unterlagen gesehen oder bekommen und trotzallem ist das Geld weg! Bekomm ich das irgendwie wieder! Nach rechtlicher Grundlage,darf das die Bank doch garnicht! Oder?

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schuerhaken Labrador Luna „Mein Konto wurde von ARD und ZDF gepfändet und die Bank hat ...“
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Die Bank handelt entsprechend vorgelegter Urkunden. 

Ich habe nie Unterlagen gesehen oder bekommen und trotz allem ist das Geld weg!

Auf Anhieb erst einmal völlig unglaubwürdig. 
Dein Konto ist bekannt (weshalb war denn sonst die Pfändung möglich?), Deine Anschrift ist bekannt. 
Und da willst Du nie etwas "gesehen oder bekommen" haben? 
Belege das mal.

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Labrador Luna schuerhaken „Die Bank handelt entsprechend vorgelegter Urkunden. Auf ...“
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Das ist ja mein Problem! Mein Konto ist niemandem bekannt außer dem Finanzamt und der Bank! Da die Pfändung vom Landratsamt veranlasst wurde suchte ich dies auf und wurde gleich wieder diesem verwiesen mit der Begründung:es werden über ARD und ZDF keine Aussagen gemacht.

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gelöscht_305164 Labrador Luna „Das ist ja mein Problem! Mein Konto ist niemandem bekannt ...“
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wurde gleich wieder diesem verwiesen

Wertester! Wenn das Amt das Konto gekrallt hat, haben die eine Begründung vorzulegen.

Schriftlich.

Ohne Belege sind Deine Aussagen wertlos.

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Labrador Luna gelöscht_305164 „Wertester! Wenn das Amt das Konto gekrallt hat, haben die ...“
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Die Belege will ich ja von "denen" sehen,da ich keine habe! Es weigert sich das Amt sowie die Bank! Ich werde den juristischen Weg gehen müssen!

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schuerhaken cscherwinski „GEZ Beiträge/Zwangsabgabe zurückfordern?“
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Gerhard Wisnewski referiert zum großen Teil richtig, interpretiert in das Gutachten aber weitgehend auch Schlüsse hinein, die absolut unzutreffend und nicht haltbar sind. 
Lasst Euch nicht blenden!

Und diese Frist bis zum 31.12.2014 gibt es nicht. 
Man kann nicht einfach zurückfordern ohne ein vorheriges und entsprechend zielgerichtetes Verfahren und dabei eine Frist (etwa wegen Verjährung) zu beachten haben.

Natürlich kann man mit entsprechender guter Begründung jederzeit zurückfordern, dann aber ohne Bindung an eine Frist. Das dürfte schwerlich von Erfolg gekrönt sein, ohne dass anderweitig festgestellt ist, dass die Forderung des Zahlungsempfängers unberechtigt war. 

Trotzdem: 
Mache das; kurz und bündig. Fordere zurück mit der Begründung, dass Dir die Zahlung der Rundfunkgebühr unter Vorspiegelung falscher Tatsachen und unter Androhung von Zwangsmitteln abgenötigt wurde (doch ohne dieses weiter zu begründen!!!)
Tue das per Einschreiben mit Rückschein und lehne Dich zurück. 

Vielleicht wird dieses Schreiben eines Tages für Dich zu einer Aktie, die Dividende abwirft. 

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mawe2 schuerhaken „Gerhard Wisnewski referiert zum großen Teil richtig, ...“
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Man kann nicht einfach zurückfordern ohne ein vorheriges und entsprechend zielgerichtetes Verfahren

Doch, man kann.

Es geht um unrechtmäßig zuviel bezahlte Beiträge. (Rechtmäßig bezahlte Beiträge kann man selbstverständlich nicht zurückfordern, darum ging es bei dem Hinweis auf den 31.12. auch nicht.)

Wer also (z.B. irrtümlich) zu viel bezahlt hat, kann diese zuviel bezahlten Beiträge sehr wohl zurückfordern.

Klick

Gruß, mawe2

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schuerhaken mawe2 „Doch, man kann. Es geht um unrechtmäßig zuviel bezahlte ...“
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Den Schwachsinn der Anfrage im Topic kann Dein Magersinn nicht lindern. 
Dein Link bezieht sich auf Fälle, die mit diesem Topic nichts zu tun haben. 
Von "irrtümlich" war beim Themenstarter auch nicht die Rede. 
Er hat auch nicht dargelegt, dass und ob er effektiv "zu viel" gezahlt hat. 
Er will nur "vorsorglich" zurückfordern, möglicherweise sogar unbegründet. 

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mawe2 schuerhaken „Den Schwachsinn der Anfrage im Topic kann Dein Magersinn ...“
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Von "irrtümlich" war beim Themenstarter auch nicht die Rede. 

Nicht explizit.

Aber indem er sich auf Beiträge beruft, die auf die ablaufende Frist am 31.12. d.J. hinweisen, wird für jeden, der sich mit der Materie auskennt deutlich, dass es um die Rückforderung irrtümlich gezahlter Beiträge geht.

Und nur bei irrtümlicher Zahlung macht eine Rückforderung auch Sinn.

Wer ist denn so blöd, ohne Irrtum (also im vollen Bewusstsein) etwas zu zahlen, was er eigentlich gar nicht zahlen will? Wer absichtlich und ohne Irrtum gezahlt hat, der wollte auch zahlen. Also braucht er auch nichts zurückfordern.

Der nicht ganz vollständig erklärte Hintergrund des Threadstarters erschließt sich also für diejenigen, die die Materie kennen, sehr leicht. Warum nicht für Dich?

Gruß, mawe2

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Olaf19 mawe2 „Nicht explizit. Aber indem er sich auf Beiträge beruft, ...“
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Und nur bei irrtümlicher Zahlung macht eine Rückforderung auch Sinn.

Nö. Wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass die Forderung der Rundfunkanstalten unberechtigt war – das Gutachten legt zumindest eine Möglichkeit nahe, dass es so sein könnte – dann macht eine Rückforderung sehr wohl Sinn. Mit "Irrtum" hat das überhaupt nichts zu tun.

Deswegen zahle ich ohne Lastschrift/Bankeinzug und nur mit dem Vermerk "unter Vorbehalt" – um mir eben die Option offen zu halten, die Beträge zurückzufordern, falls z.B. das Bundesverfassungsgericht diesen Schwachsinn doch noch kippen sollte. Ob eine Rückforderung dann Chancen auf Erfolg hätte, steht auf einem anderen Blatt.

Wer ist denn so blöd, ohne Irrtum (also im vollen Bewusstsein) etwas zu zahlen, was er eigentlich gar nicht zahlen will?

Glaubst du, dass die italienischen Gastwirte, die von der Mafia erpresst werden, wirklich zahlen wollen(!)?

Ich jedenfalls zahle ausschließlich deswegen, weil mir eine Zwangsvollstreckung mit allen, nicht nur finanziellen Folgen, einfach zu stressig ist. Siehe auch Labrador Luna, weiter oben in diesem Thread.

CU
Olaf

Die Welt ist ein Jammertal ohne Musik. Doch zum Glueck gab es Bach, Beethoven, Haendel und Goethe (Helge Schneider)
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mawe2 Olaf19 „Nö. Wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass die ...“
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Wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass die Forderung der Rundfunkanstalten unberechtigt war – das Gutachten legt zumindest eine Möglichkeit nahe

Mal ehrlich: Du glaubst doch nicht im Ernst, dass das "Gutachten..." irgendwelche Auswirkungen auf die aktuelle und auf die bisherige Praxis der Rundfunkfinanzierung hat?

Bestenfalls wird es einen Anstoß geben für zukünftige Änderungen des Systems.

Nie und nimmer werden auf Grund dieses Gutachtens die Gebühren der letzten beiden Jahre (immerhin ca. 15 Mrd. EUR) zurückgezahlt werden!

Und selbst wenn es so wäre, hätte dann selbstverständlich jeder Gebührenzahler das Recht, sein Geld zurückzubekommen. Dafür muss er nicht bis zum 31.12.2014 (heute!!) das Geld zurückgefordert haben! Das ist doch völlig wirklichkeitsfremd.

Nein. Es geht bei dem Hinweis auf die heute endende Frist einzig und allein um die Sonderfälle, die schon nach altem Recht Beiträge bezahlt haben, dies so weiter gemacht haben und dabei nicht bemerkt haben, dass sie nach neuem Recht weniger bezahlen müssten.

Es ist wirklich lustig, was die Diskussion um die Rundfunkfinanzierung für immer absurdere Blüten trägt!

Gruß, mawe2

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torsten40 cscherwinski „GEZ Beiträge/Zwangsabgabe zurückfordern?“
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Beitragsservicezahlungen zurück fordern?

Wie soll denn das gehen, entweder hast du bewusst dem Betragsservice eine Kontovollmacht zum Abbuchen geben, oder selber die Überweisung selbst getätigt ...

Du hast bezahlt und die Kohle ist futsch, es sei, du hast es schriftlich, dass du unter Vorbehalt gezahlt hast. Dann viel Glück bei der Klage.

Freigeist
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