Ich habe mich mit der steuerlichen Absetzbarkeit des Rundfunkbeitrages für Privatleute beschäftigt, da ein Steuerausfall der Politik am ehesten Beine machen würde.
Wohnungsabgabe Meldung vom 28.12.
Meinungen und Anregungen dazu sind willkommen.
Ich habe mich mit der steuerlichen Absetzbarkeit des Rundfunkbeitrages für Privatleute beschäftigt, da ein Steuerausfall der Politik am ehesten Beine machen würde.
Wohnungsabgabe Meldung vom 28.12.
Meinungen und Anregungen dazu sind willkommen.
Dann versuche mal eine Spendenquittung für Deine Zahlung zu bekommen. Dabei bist Du auf Kooperation des Zahlungsempfängers angewiesen.
Damit das ganze den Charakter einer Spende hat müsste die Zahlung außerdem freiwillig ohne Anspruch auf irgendwelche Gegenleistungen erfolgen.
Ich rede deshalb ja auch von Mitgliedsbeiträgen, in der Literatur findet sich das Duo Zuwendungen = Spenden und Mitgliedsbeiträge.
Bei Mitgliedsbeiträgen langen teilweise einfach Kontoauszüge.
langen teilweise einfach Kontoauszüge
Bei Beträgen von bis zu 200 EUR (das lässt sich bei ernsthafter Beschäftigung mit dem Thema Spenden und Steuer recht schnell herausfinden). Und dann sollte die Gemeinnützigkeit von offizieller Seite anerkannt sein. Auch diese Bedingungen werden hier beide nicht greifen…
Einkommensteuer-Durchführungsverordnung, § 50 Zuwendungsnachweis
"(2) 1Als Nachweis genügt der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung eines Kreditinstituts, wenn [...]
2.
die Zuwendung 200 Euro nicht übersteigt und
a)
der Empfänger eine inländische juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine inländische öffentliche Dienststelle ist oder
b)
der Empfänger eine Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes ist, wenn der steuerbegünstigte Zweck, für den die Zuwendung verwendet wird, und die Angaben über die Freistellung des Empfängers von der Körperschaftsteuer auf einem von ihm hergestellten Beleg aufgedruckt sind und darauf angegeben ist, ob es sich bei der Zuwendung um eine Spende oder einen Mitgliedsbeitrag handelt oder"
Wenn ich nur drei Quartale angebe, bin ich unter 200 EURO. Niemand zwingt mich, alle Zuwendungen auch anzugeben.
Für Sendeanstalten als Anstalten des öffentlichen Rechts gilt Absatz a, nicht b.
Ich esse gern bei meinem Lieblingsgriechen um die Ecke. Kann ich davon auch Quittungen sammeln und von der Steuer absetzen?
Sorry folks, aber langsam wird es albern.
http://www.gutefrage.net/frage/kann-man-den-neuen-rundfunkbeitrag--bei-der-steuererklaerung-absetzen
CU
Olaf
Das mit dem albern habe ich mit 2006 schon anhören müssen, als ich angefangen habe, gegen die PC Gebühr ins Feld zu ziehen. Ende 2008, mit gewonnener erster Instanz, war dann Ruhe.
Wir haben in 2014 erlebt, dass die Gerichte einfach so die Aussage vom angeblichen Vorteil übernehmen und dass man auch zahlen soll, wenn man das nicht nutzt (= keine Gegenleistung erhält). Es gibt jetzt zwar ein Gutachten aus dem Bundesfinanzministerium, das beim Gerichtsweg wohl hilfreich ist, alleine darauf kann man sich aber nach den bisherigen Erfahrungen nicht stützen.
Wenn die Sendeanstalten laut Satzung gemeinnützig sind, müssten die auch eine Zuwendungsbescheinigung ausstellen können. Dann müssten sie natürlich unterschreiben, dass sie das Geld nur für diese gemmeinnützigen Zwecke ausgeben (was der HR z.B. ja als alsschließliche Aufgabe darstellt). Tun die Sender das denn?
Wenn sie das also nicht zusichern können, stellt sich die Frage nach dem Wert der Gemeinnützigkeit. Das ist vielleicht eine Luftnummer und albern, aber meist scheitern Dinge letztlich an genau solchen Formalien.
Das alte Rundfunkgebührensystem ist letztlich deshalb abgeschafft worden, weil die Klagen bezüglich PC Gebühr u.a. den Aufwand so erhöht haben.
EOD
Hi Harald,
Versteh das bitte nicht falsch: Es geht mir nicht generell um das Thema "Kampf gegen Rundfunkgebühren". Das finde ich ganz und gar nicht albern!
Etwas allergisch reagiere ich nur, wenn Leute versuchen, jeden Mist von der Steuer abzusetzen. Steuerlich absetzbar sind Kosten, die vom Umsatz abgehen und somit den Gewinn schmälern, was zumindest im übertragenen Sinne auch für Arbeitnehmer gilt. Auch Spenden kann man absetzen.
Ich kann aber doch nun nicht alles, was mir an Lebenshaltungskosten entsteht, steuerlich geltend machen wollen, weder meine Wohnungsmiete noch die Nebenkosten, weder den Einkauf im Supermarkt noch den Restaurantbesuch. Das ist alles mein Privatvergnügen, daran beteiligt der Staat sich nicht.
Die Rundfunkbeiträge sind nichts anderes als verkappte Steuern, und Steuern kann man nicht von der Steuer absetzen. Deiner Theorie, dass man den Staat damit empfindlich treffen würde, kann ich nicht folgen. Dann werden eben andere Steuern angehoben oder neue eingeführt, um den Verlust zu kompensieren. Das ist eine Art Nullsummenspiel.
Die Sendeanstalten mögen den Status der Gemeinnützigkeit besitzen; das heißt aber nicht, dass die Zwangsbeiträge deswegen rechtlich gleichzusetzen sind mit "Spenden".
Ende 2008, mit gewonnener erster Instanz, war dann Ruhe.
Ich nehme an, dass es bei dem Prozess an die Gebührenpflicht für Gewerbetreibende ging? Solche Prozesse gab es zuhauf, und davon wurden etliche gewonnen, vielleicht sogar alle. Mir ist aber kein Fall bekannt geworden, wo ein Privatmann mit einer Klage Erfolg gehabt hätte.
Das alte Rundfunkgebührensystem ist letztlich deshalb abgeschafft worden, weil die Klagen bezüglich PC Gebühr u.a. den Aufwand so erhöht haben.
Das glaube ich nicht. Mein Eindruck ist eher, dass man den Kampf gegen die "Schwarz-Seherei" als verloren betrachtet und sich deswegen nach einer neuen Lösung umgesehen hat.
CU
Olaf
Hallo Olaf,
Deine prinzipielle Haltung zur Absetzbarkeit teile ich, ich rege mich auch immer auf, was manche Leute so versuchen. Der Staat beteiligt sich aber an vielen Dingen: Handwerkerleistungen, Zweitwohnsitz u.a. Auch Dein angeführter Besuch beim Griechen lässt sich mit entsprechender "Vorbereitung" durchbringen.
Es geht mir darum, Wege zu finden, die geeignet sind, den Druck zu erhöhen. Demonstrieren kann mal viel, Petitionen schreiben auch. War zu PC-Gebühr Zeiten schon da, Erfolge waren eher mäßig. Dass der Staat sich sein Geld schon wiederholt, ist auch klar, aber das ist so ziemlich das einzige, was ihn trifft. Zumal die Länder ja auch nicht beliebig Steuern einführen können, darum drehen sich ja die aktuellen Gerichtsverfahren meist.
Ich nehme an, dass es bei dem Prozess an die Gebührenpflicht für Gewerbetreibende ging?
Ja, und ich habe sehr viele Mails von Leuten bekommen, die mir mitteilten, dass sie die Klage nur angefangen haben, weil sie bei mir auf der Webseite das nachverfolgen konnten und sich deshalb getraut haben.
Zu dem Systemwechsel: Ursprünglich wollte man an den Rundfunkgeräten festhalten und das System modifizeren. So hat z.B: der Justiziar des SWR noch in einer Zeitschrift die Haushaltsabgabe als verfassungsrechtlich bedenklich eingestuft (Zitate siehe hier). Das hat man erst später aufgegeben.
Auch Dein angeführter Besuch beim Griechen lässt sich mit entsprechender "Vorbereitung" durchbringen.
Das wäre aber glatter Betrug. Wenn ein Privatmann zu seinem Vergnügen mit seinen Freunden essen geht, sind das eben keine betrieblichen Kosten. Ich weiß – es gibt reichlich Schlaumeier, die sowas machen. Wegen dieser Sozialschmarotzer dürfen wir alle mehr Steuern zahlen.
Dass der Staat sich sein Geld schon wiederholt, ist auch klar, aber das ist so ziemlich das einzige, was ihn trifft.
Gerade weil der Staat sich das Geld wiederholt, trifft es ihn m.E. nicht.
Ja, und ich habe sehr viele Mails von Leuten bekommen, die mir mitteilten, dass sie die Klage nur angefangen haben, weil sie bei mir auf der Webseite das nachverfolgen konnten und sich deshalb getraut haben.
Waren darunter auch Privatleute, und wenn ja, mit welchem Erfolg haben die geklagt?
CU
Olaf
Waren darunter auch Privatleute, und wenn ja, mit welchem Erfolg haben die geklagt?
ja, es gab Privatleute, die erfolgreich geklagt haben. Das wurde dann später teilweise revidiert, weil die oberen Gerichte der Darstellung der Rundfunkanstalten folgen. Genau deshalb will ich mich nicht auf die Gerichte allein verlassen.
Komisch, dass darüber in der gesamten Berichterstattung jahrelang keine Silbe verloren worden ist!
Ich habe das von 2007 an aufmerksam verfolgt: alle paar Monate kam eine Erfolgsmeldung "Hurra, da hat schon wieder jemand erfolgreich geklagt" – und wenn man genau hinschaute, ging es jedes Mal nur um Gewerbetreibende, die nicht eingesehen haben, wieso sie für ihre Geschäftsräume GEZ zahlen sollten.
Bei Privatleuten verstehe ich das Problem sowieso nicht. Die brauchten doch nur zu behaupten, dass sie keine Geräte besitzen; kontrollieren konnte das niemand. Bei einer Anwaltskanzlei z.B. ist das ungleich schwieriger, denn die ist ja frei zugänglich für Rundfunkgebührenbeauftragte.
CU
Olaf
Für ein Nichtstun und ein Kopf-hängen-lassen finden sich seltsamerweise immer mehr Argumente als für ein entschlossenes Handeln.
In den Reihen von Duckmäusern findet man sich ja auch meistens auf der Seite von Mehrheiten und deshalb wohler und ohne etwas zu leisten.
Doch geändert hat sich auf dieser Welt nie etwas durch die Mehrheiten, sondern durch Einzelne. Ob zum Guten oder zum Bösen, mag dahin stehen.
Für ein Nichtstun und ein Kopf-hängen-lassen finden sich seltsamerweise immer mehr Argumente als für ein entschlossenes Handeln.
In welcher Form hast du denn bisher "entschlossen gehandelt"? Bist du als Einzelperson vors Bundesverfassungsgericht gezogen und hast geklagt?
Anfang 2013 hatte ich mir das Buch "Erfolgreich wehren gegen den Rundfunkbeitrag" von diesem Dampfplauderer Bernd Höcker geholt. Wenn man das gelesen hat, wird sofort klar: selbst dieser Mann weiß nicht, was zu tun ist, und das, obwohl der quasi sein ganzes Leben dem Kampf gegen die GEZ gewidmet hat. Alles, was der von sich gibt, ist heiße Luft – mit "erfolgreich wehren" hat das aber auch gar nichts zu tun.
CU
Olaf
Die Sendeanstalten mögen den Status der Gemeinnützigkeit besitzen; das heißt aber nicht, dass die Zwangsbeiträge deswegen rechtlich gleichzusetzen sind mit "Spenden".
Darauf hatte ich ja oben auch schon hingewiesen. Als Spende gehen nur freiwillige Zahlungen durch. Wer mag der kann vielleicht am Jahresende auch noch mal einen Hunni extra als freiwillige Spende überweisen. Dann schaut es anders aus.
Aber vielleicht sollte ich einfach mal überlegen ob ich meine Steuernachzahlung nicht auch von der Steuer absetzen kann? ;-)
Gruß
bor
Lieber Borlander,
hier einmal eine Aufgabe zur Anwendung logischer Denkgesetze:
Welche der beiden Zahlungen an das "Rote Kreuz" kann er von der Steuer absetzen?
Nur eine davon? - Welche?
Oder beide?
1. und 2. sind doch vollkommen unabhängig von einander. Wer weiter den Betrag nach 1. spenden will kann den auch weiterhin absetzen, bei Umwidmung zur Zahlung von 2. ist das nicht mehr der Fall.
Nur weil jemand lange Zeit freiwillig gespendet hat, könnte er nicht einfach aus Gewohnheitsrecht einen Beitrag ("öffentlich-rechtliche Abgabe für die Bereitstellung einer besonderen Gegenleistung, […] die Möglichkeit der Benutzung besonderer Einrichtungen oder der Ausnutzung besonderer Vorteile […] unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme der Leistung erhoben.") als Spende oder Schenkung deklarieren.
Um logische Schlüsse zu ziehen muss man zwingend das vollständige Regelwerk berücksichtigen. Aus Ausschnitten kann man keine validen Aussagen ableiten…
Um logische Schlüsse zu ziehen muss man zwingend das vollständige Regelwerk berücksichtigen.
Na, dann tue das bitte.
DRK und ör Rundfunk sind beide gemeinnützige Einrichtungen.
Der Unterschied:
Zum DRK wirst Du nicht per Ukas di Mufti zwangsweise zur Finanzierung herangezogen.
Beim ör Rundfunk aber schon. Und zwar selbst dann, wenn Du nicht einmal technisch in der Lage bist, eine bereitgestellte Leistung abzunehmen.
Würde man eine gesetzliche "Wohnungssteuer" (nenne es nach Belieben) erheben, um damit auf sichere und bequeme Weise das DRK zu finanzieren, wäre es evident, dass so etwas nicht geht.
Aber beim ör Rundfunk geht das?
Und wie ist das mit der abgenötigten "Zwangsschenkung", wenn keinerlei technische Voraussetzungen vorliegen, eine bereitgestellte Leistung überhaupt an- und abzunehmen?
Du magst wohl immer noch nicht glauben, dass der Rundfunkbeitrag eine faulende Missgeburt ist?
Dabei ist das nicht das Einzige, was sich unser treusorgender Staat an Schnitzern erlaubt hat. "Die wissen schon, was sie tun!" gilt für die Legislative schon lange nicht mehr. Ein Handwerker dürfte sich entsprechenden Pfusch nicht erlauben. Und mit welcher Chuzpe da Unsinn durchgeboxt wird, zeigt sich aktuell beim Maut-Debakel.
Das sind Irre!
Das DRK ist keine Anstalt öffentlichen Rechts. Insofern ist dieser Vergleich schon sinnlos.
Ferner besteht kein Zusammenhang zwischen einer Wohnung und der Arbeit des DRK. Der Staat geht davon aus, dass alle Wohnungen mit Rundfunkgeräten ausgestattet sind. Mit der Arbeit des DRK kann man keine "Wohnungen ausstatten".
Ich finde den Rundfunkbeitrag auch scheiße, aber mit derart an den Haaren herbeigezogenen Nonsense-"Argumenten" wird man der Sache auch nicht Herr.
CU
Olaf
wenn Du nicht einmal technisch in der Lage bist, eine bereitgestellte Leistung abzunehmen.
[ ] Du hast die Definition eines Beitrags verstanden.
DRK und ör Rundfunk sind beide gemeinnützige Einrichtungen.
Das ist hier doch nur von nachrangiger Bedeutung: Nicht jede Zahlung die an eine gemeinnützige Einrichtung erfolgt ist automatisch eine Spende. Beim DRK kannst Du z.B. auch Pflegedienstleistungen beauftragen und bekommst dann eine saftige Rechnung dafür. Gemeinnützigkeit ist gerade mal eine notwenige, aber nicht mal im Ansatz hinreichende Bedingung damit Zahlungen an eine Institution eine Spende sein können…
Du magst wohl immer noch nicht glauben, dass der Rundfunkbeitrag eine faulende Missgeburt ist?
Mein Glaube hat keinen Einfluss auf die rechtliche Sachlage. Und man muss kein ausgewiesener Fan des Rundfunkbeitrags sein um über Lücken in Deiner Argumentationskette zu stolpern. Siehe Olaf.
Damit das nicht unter den Tisch fällt: Danke and Olaf19 und Borlander für die Meinung.
Eine Idee für die Tonne und sonst absolut nix!!!
Danke für Deine Meinung.
Lieber @ Harald,
ich bin mal wieder erstaunt, mit welcher Schicksalsergebenheit die "KudA"-Fraktion wieder selbstgewiss ihre Flagge zeigt.
Zu meinem Leidwesen hat meine Schwester keine Flagge gezeigt, bis ich sie jetzt bei einem Weihnachts-Tee darauf ansprach: Sie hat schon stets die "GEZ" von der Steuer abgesetzt und hatte nur beim ersten Versuch mit der Sachbearbeiterin des Finanzamtes ein sehr ausführliches Gespräch dazu (mit zahlreichen Hinweisen auf geltendes Recht). Wie sie mir jetzt beim Tee verklickerte, hat sie der FA-SB gegenüber erklärt, sie würde sich freuen, wenn die Absetzbarkeit der "GEZ" nicht anerkannt würde, damit sie -- meine Schwester -- gerichtlich dagegen an gehen könnte. Sie würde das bis in die letzte Instanz durchfechten und mit -- im Erfolgsfalle -- dem Effekt, dass dann unzählige Bürger auch einen Vorteil von dem Urteil hätten.
Meine Schwester geht davon aus, dass es in der Behörde zu einer Beratung kam und man sich für ein Durchwinken entschied, um einen etwaigen "Aufruhr" zu vermeiden.
Nur komisch, dass sie mir von ihrem Absetzen der "GEZ" vor unserem Treffen niemals etwas erzählte. Jetzt habe ich sie angerufen und auf diesen Thread aufmerksam gemacht, Sie meinte, dass sei alles richtig, aber da sei "noch mehr", das man als rechtlich zwingend und bedeutsam anführen könne. Ich solle es doch einfach so machen, dass ich bei der Steuererklärung im Januar 2015 die Rundfunkgebühr absetze und abwarte, was geschehen wird.
Sollte das Finanzamt ablehnen, würde sie mir ihre Bescheide zur Verfügung stellen. Und falls das nicht helfe, würde sie mir gern juristischen Beistand leisten, damit wir das gemeinsam gegen die Finanzbehörde durchziehen.
Dass ich selbst nicht auf diesen Dreh gekommen bin, wundert mich, weil ich doch alle Satzungen der Sender durchforstet hatte. Irgendwie war ich wohl auf einem anderen Dampfer, so dass ich bei "Gemeinnützigkeit" nicht geschaltet habe.
Meine Schwester betonte noch, dass hinsichtlich "Zwangsabgabe" und freiwilliger "Spende" nicht unterschieden werden müsse. Man könne ja auch alle Wohnungsinhaber zu einem erzwungenen "Beitrag" für das gemeinnützige "Rote Kreuz" heranziehen. Da wäre schnell evident, dass so etwas nicht erzwungen werden kann, während freiwillige Spenden an das "Rote Kreuz" absetzbar sind (machen wir jährlich ohne Probleme!).
Also: Die Steuererklärung ist schon fast fertig im Rechner. Es fehlen nur noch ein paar Belege, die im Januar eintrudeln. Dann geht's ab incl. Absetzung des "GEZ"-Beitrags.
Freundliche Grüße und mit Dank für Deine Hinweise,
Manfred
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PS: Fax an Beitragsservice wg. Bescheinigung der Gemeinnützigkeit geht gerade raus...
PS2: Meine Schwester war gerade am Telefon. Beiläufig bemerkte sie, die protestantische Kirche gebe es nur, weil ein einziger Mensch gegen Rom antrat. Man solle sich von den "KudA"-Fraktion nicht beeindrucken lassen.
Und: Dem Rundfunk werde es jetzt ergehen wie dem ADAC.
====================================
Gesetz über den 'Westdeutschen Rundfunk Köln' (WDR - Gesetz) |
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Meine Schwester machte mich gerade am Telefon auf eine weitere "witzige Sache" aufmerksam, nämlich auf den § 516 BGB, Abs. 1:
(1) Eine Zuwendung, durch die jemand aus seinem Vermögen einen anderen bereichert, ist Schenkung, wenn beide Teile darüber einig sind, dass die Zuwendung unentgeltlich erfolgt.
Das sei interessant für Leute, die mit Radio und/oder TV auch via Internet (z.B. wegen Fehlens tauglicher Hardware) absolut nichts am Hut haben, aber zur Zahlung gezwungen sind. (Von "freiwillig" oder "erzwungen" oder "gesetzlich herangezogen" sei ja in der Bestimmung nicht die Rede.)
Denn diese veranlagten Zahler seien durch den Rundfunkbeitrag ("Wohnungssteuer") zu einer "Zwangsschenkung" verpflichtet, weil sie ja "unentgeltlich" leisten müssen, also ohne je eine Gegenleistung beanspruchen zu können oder zu wollen.
Wegen der vielen analog zu verstehenden Verweise in Gesetzen und Verordnungen sei das für Juristen keineswegs "ganz ohne".
Deine Schwester hat ihre privat bezahlten GEZ-Gebühren von der Steuer absetzen können...? – oder war das nicht doch eher geschäftlich, also für ihre Kanzlei?
Dass Gewerbetreibende das können, war ja immer schon klar, schließlich sind das ja betriebliche Ausgaben, die den Gewinn schmälern, wenn jemand für Gewerbebetrieb, Arztpraxis o.ä. Rundfunkbeiträge zahlen muss.
CU
Olaf
PS: Was ist "KudA"...? Dazu finden die Suchmaschinen dieser Welt gerade nichts Sinnvolles.
KudA: Kopf unter dem Arm, das hat Manfred schon in anderen Beiträgen zum Rundfunk benutzt und irgendwo erklärt...
Stimmt, das hat er... ich war nur nicht auf die Idee gekommen, der Abkürzung dieses Zitat zuzuordnen ;-)
CU
Olaf
Olaf, Du sollst ausführlich Antwort erhalten:
Meine Schwester fuhr während ihrer aktiven Zeit zwei Autos: Einen Mercedes der Kanzlei, der auf die Kanzlei angemeldet war und auch von den Sozii benutzt wurde, und einen BMW, der auf ihren privaten Namen angemeldet war.
Ihre Steuererklärungen hat die während ihrer aktiven Zeit unter "Dr. jur. Annnn Onnnn - Privatadresse" abgegeben und später unter "Dr. jur. Annnn Onnnn i.R. - Privatadresse".
Das mit dem Dienstwagen und dem Radio darin ist klar. Zu Radio in Privathaus und Auto sowie zu TV im Privathaus ist auch alles klar. Sie hat hinsichtlich der Steuererklärungen und der Absetzung der "GEZ" nur einmal ein Gespräch mit der Sachbearbeiterin des zuständigen Finanzamtes geführt (siehe oben). Auch seit dem Zusatz "i.R." hat sich an der "durchgewunkenen"(?) Absetzung nichts geändert.
Bedauerlich finde ich an der ganzen Sache jetzt nur, dass sie von diesen Fakten erst an diesem Weihnachtsfest erzählte. Sie "dachte" angeblich, ich hätte die "GEZ" auch immer schon von der Steuer abgesetzt.
Sie empfahl mir jetzt, bein direkter Anfrage an den Sender (WDR) nicht von "Rundfunkgebühr" oder "Rundfunkbeitrag" zu sprechen, sondern nur von "Zahlungen an den Sender", wenn danach gefragt wird, ob der Sender "weiterhin als gemeinnütziges Unternehmen" gilt und ob "Zahlungen von Veranlagten an den WDR ausschließlich im Sinne der Gemeinnützigkeit verwendet" werden.
Das sei wichtig!
MfG,
Manfred
Gerade hatte ich jemanden am Telefon, der an eine Rundfunkanstalt eine Spende von 25 Euro geleistet hat.
Begründung:
Weil der Sender eine gemeinnützige Einrichtung sei und satzungsgemäß auch soziale Einrichtungen stützt, würde er aus einem kleinen Lottogewinn diesen Betrag gern dem Sender für eine gemeinnützige Verwendung zu kommen lassen. Er bäte jedoch um eine steuerabzugsfähige Spendenquittung.
JETZT bin ich aber mal gespannt, was da kommt.
Soweit ich weiß, ist ein Spendenempfänger nicht verpflichtet, eine Spendenquittung auszustellen, da ist man also auf etwas Goodwill angewiesen. Da der Rundfunkbeitrag ja formalrechtlich keine Spende ist, sondern eine Gebühr (früher, de facto und de jure) bzw. ein Beitrag (heute, de jure) bzw. eine Steuer (heute, de facto) wundert mich die angebliche Absetzbarkeit nach wie vor sehr. Nun gut, du wirst uns ja sicher auf dem laufenden halten.
CU
Olaf
Olaf,
ich bin selbst gespannt, wie das ausgeht.
Er hat ja nicht für eine Rundfunkleistung gespendet, sondern an eine gemeinnützige Einrichtung für einen gemeinnützigen Zweck, den diese selbst bestimmen kann.
(So hat z.B. eine mir bekannte Rundfunkanstalt eine eigenen Suchtbetreuung, die sich speziell vorwiegend mit Alkoholikern abgibt.)
Ich kriege Bescheid, was draus wird. Auf jeden Fall finde ich es pfiffig.
MfG, Manfred
wundert mich die angebliche Absetzbarkeit nach wie vor sehr
Ein Sachverhalt, der vom Finanzamt XYZ (bewusst oder versehentlich) steuermindernd anerkannt wurde, wird noch lange nicht zum Präzedenzfall für alle anderen Finanzämter bzw. Steuerpflichtigen...
Gruß, mawe2
Ein Sachverhalt, der vom Finanzamt XYZ (bewusst oder versehentlich) steuermindernd anerkannt wurde, wird noch lange nicht zum Präzedenzfall für alle anderen Finanzämter bzw. Steuerpflichtigen...
Solange es die anderen Steuerpflichten aber nicht versuchen, werden diese es nicht wissen.
Ja, versuchen kann man alles.
Besonders, wenn man viel Zeit hat und keine Ideen, wie man die anderweitig verplämpern kann.
Es gibt Leute, die versuchen z.B. auch die Zahlung von Steuern komplett oder zu einem großen Teil zu vermeiden. Und einigen ist das auch schon gelungen. Solange man das nicht selbst versucht, weiß man es nicht...
Gruß, mawe2
Ein Sachverhalt, der vom Finanzamt XYZ (bewusst oder versehentlich) steuermindernd anerkannt wurde
Es gäbe noch eine dritte Möglichkeit: die Absetzbarkeit von Rundfunkgebühren, jetzt -beiträgen ist tatsächlich vom Gesetzgeber so vorgesehen, es weiß nur kaum jemand (wobei sich dann allerdings die Schuerhakensche Frage stellte: warum erst jetzt?).
Ganz ehrlich, ich könnte in einer solchen Regelung keinen Hauch von Sinn erkennen. Aber ich muss ja auch nicht alles verstehen. Letztlich legt der Staat fest, was ich absetzen kann: Handwerker, Steuerberater, Spenden, Fahrtkosten – also warum nicht auch die Rundfunkkosten...
CU
Olaf
es weiß nur kaum jemand
"Steuerspartricks" die jeder ohne besonderen Aufwand und vorherige Planungen umsetzen kann und zu denen man nicht ein Wort im Internet findet? Das ist mehr als unwahrscheinlich…
Letztlich legt der Staat fest, was ich absetzen kann: Handwerker, Steuerberater, Spenden, Fahrtkosten – also warum nicht auch die Rundfunkkosten...
Da ist aber jeweils eine gewisse Steuerungswirkung vorgesehen:
Bei der den Rundfunkbeiträgen kann ich keine entsprechende Steuerungswirkung erkennen. Bei Beiträgen die alle einkommensunabhängig in selber Höhe zahlen müssen wäre eine Absetzbarkeit sogar besonders problematisch, weil Geringverdiener dann deutlich höher belastet würden: Jemand der weniger als die Steuerfreigrenzen verdient würde dann den vollen Betrag zahlen und gut verdienende bekämen am Ende (fast) die Hälfte wieder zurück…
Da ist aber jeweils eine gewisse Steuerungswirkung vorgesehen:
Ich weiß ;-) Deswegen bin ich bzgl. Rundfunkgebühren absetzen auch nach wie vor so skeptisch.
Steuerberater - Kompensation des sehr komplexen deutschen Steuerrechts und sicherlich auch der Lobbyarbeit von Steuerberatern geschuldet.
Weiß nicht, ob die Steuerberater wirklich so eine "Lobby" haben. Ich glaube eher, das hält sich in überschaubaren Grenzen. Der gesunde Menschenverstand sagt mir: Wenn ich schon Geld an die Allgemeinheit abdrücken muss und mir dafür obendrein noch zusätzliche Kosten entstehen – dann muss es doch wohl wenigstens erlaubt sein, diese Kosten von der Steuerlast herunterzunehmen. Somit ist die Absetzbarkeit des Steuerberaters in meinen Augen ganz klar ein Beispiel für gerecht und verständlich.
Die Lebenserfahrung sagt mir aber auch: nicht alles, was gerecht und verständlich erscheint, steht auch so im Gesetz. Deswegen halte ich das absurde Theater mit der GEZ-Absetzung durchaus für wenigstens theoretisch vorstellbar. Zumindest ist es Schuerhakens Schwester in den letzten Jahren anscheinend erfolgreich gelungen.
CU
Olaf
"Steuerspartricks" die jeder ohne besonderen Aufwand und vorherige Planungen umsetzen kann und zu denen man nicht ein Wort im Internet findet? Das ist mehr als unwahrscheinlich…
Naja, wenn andere die Idee hatten, im Internet nachgesucht haben und dann auf so Diskussionen wie hier gestoßen sind (oder wie der Link von Olaf weiter oben), dann wurde es vermutlich erst gar nicht versucht. Macht ja Arbeit...
Zu den Abzug von Steuerberatungskosten muss ich aber Einspruch einlegen, das geht für Privatleute nicht mehr einfach so:
Kein Abzug von nicht einkünftebezogenen Steuerberatungskosten
Zu den Abzug von Steuerberatungskosten muss ich aber Einspruch einlegen, das geht für Privatleute nicht mehr einfach so:
Schade, wieder ein Stück Gerechtigkeit weniger.– Zitat aus dem Artikel:
Das Finanzamt versagte den Abzug der Steuerberatungskosten für die Erstellung der Einkommensteuererklärung mit der Begründung, es handele sich bei diesen Steuerberatungskosten weder um Betriebsausgaben noch um Werbungskosten.
Nach meiner Erinnerung fiel das immer unter Sonderausgaben. Klar, Betriebskosten kommen bei einer Privatperson nicht in Betracht.
CU
Olaf
Soweit ich weiß, ist ein Spendenempfänger nicht verpflichtet, eine Spendenquittung auszustellen
Ich habe mal meinen Vater gefragt, der ist schon seit langem Vorsitzender eines gemeinnützigen Vereins im sozialen Bereich. Der Verein ist verpflichtet, Spendenquittungen auszustellen, selbst wenn der Spender diese nicht haben will. Ansonsten ist die Buchhaltung nicht vorschriftsgemäß mit entsprechenden Folgen wie Aberkennung des Status. Das gleiche würde auch für sonstige Körperschaften öffentlichen Rechts gelten, mit denen der Verein zu tun hat.
Warum dann nicht für eine Anstalt öffentlichen Rechts?
Der Verein ist verpflichtet, Spendenquittungen auszustellen, selbst wenn der Spender diese nicht haben will.
Wenn der Spender eine Zuwendungsbestätigung gar nicht braucht (und nicht haben will), muss der Verein diese auch nicht ausstellen! Das hat mit der Buchhaltung auch nichts zu tun. Die Spende kann sehr wohl korrekt verbucht werden, ohne dass ein Brief mit einem bedruckten Papier auf die Reise gehen muss!
Es wäre ja geradezu hahnebüchen, wenn ein Spender z.B. einen kleinen Betrag spendet und diese Spende dann von den Verwaltungskosten für eine sinnlos ausgestellte (und per Post verschickte) Zuwendungsbestätigung sofort wieder aufgefressen wird!
I.d.R. versenden Vereine eine Zuwendungsbestätigung ab einer bestimmten Spenden-Höhe (z.B. 25 EUR) automatisch (weil man davon ausgegehen kann, dass ein Spender einer solchen Summe diese auch steuerlich geltend machen will), bei niedrigeren Beträgen wird die Zuwendungsbestätigung meist auf Wunsch des Spenders zugesandt.
Aber bei Beträgen bis ca. 10 EUR macht das dann schlicht keinen Sinn mehr!
Und bei Beträgen unter 200 EUR ist eine Zuwendungsbestätigung auch für steuereliche Zwecke unnötig.
Gruß, mawe2
Hinsichtlich "mawe2" kann ich in diesem Fall garnicht so viel Luft holen, wie ich lachen möchte.
Gäbe es den Beruf "Miesmacher", wäre "mawe2" einer seiner erfolgreichsten Repräsentanten.
Gäbe es den Beruf "Miesmacher", wäre "mawe2" einer seiner erfolgreichsten Repräsentanten.
Wie wahr!
Hat es von dem eigentlich schon irgendwann mal in irgendeinem beliebigen Thread ein positives Statement gegeben? Ich jedenfalls könnte mich nicht daran erinnern!
Gruß
K.-H.
In der Sache hast du mawe demnach gar nichts entgegenzusetzen? - schade.
Wenn es draußen regnet oder schneit und jemand ebendies sachlich feststellt, ist er deswegen ein Miesmacher?
Könnte man nicht auch das ganze Gestänker gegen den Rundfunkbeitrag als "Miesmacherei" abtun? (...fragt einer, der selbst dagegen ist!!)
CU
Olaf
Das ist immer das Problem derjenigen, die wenig Sachkenntnis haben und das dann an einem bestimmten Punkt der Diskussion erkennen müssen.
Da wird dann reflexartig einfach der Überbringer der Nachricht geschlagen, statt die Nachricht als solche zur Kenntnis zu nehmen und sachlich zu reagieren. Aber wie soll man ohne Sachkenntnis sachlich reagieren?
Es verursacht viel mehr Verwaltungsaufwand, wenn der Spender später noch kommt und dann doch eine Spendenquittung will. Das passiert so oft, dass man das nicht als Ausnahme behandeln kann, sondern eher der Regelfall ist.
Wenn der Empfänger die Quittung nicht zugeschickt bekommt, weil er sie nicht will, steckt die aber entweder schon in der elektronischen Buchhaltung oder in einem Ordner für den Fall der Fälle. Formal ausgestellt ist die, weil dort z.B. drauf vermerkt wird, dass der Spender sie nicht zugestellt haben wollte.
Bevor die Diskussion hier wieder weitergeht: Ich habe die Handlungsanweisung der Finanzverwaltung einsehen können. Das ist Auflage für die Einstufung des Vereins, macht der Verein das nicht, verliert er diese.
Das ist Auflage für die Einstufung des Vereins, macht der Verein das nicht, verliert er diese.
Mit Einstufung ist jetzt der Status der Gemeinnützigkeit gemeint?
Gibt es da eine Untergrenze, also z.B. müsste für eine Spende von 1 € auch so ein Zettel ausgefüllt werden? Wenn das öfter vorkäme, wäre die ganze Spenderei ad absurdum geführt.
CU
Olaf
Ich habe mal beim Kassenwart nachgefragt. Der ist auch im Hauptberuf Buchhalter und hat mir jetzt nur soviel gesteckt: Es kommt noch darauf an, wie gespendet wird (Barspende, Überweisung, Tombolas usw.) da gibt es auch Regeln für. Allerdings gibt es dann auch noch so geile Anweisungen wie z.B. dass das Bar-Kassenbuch handschriftlich (!) geführt werden muss Man könne da dann angeblich nichjt so einfach fälschen (ohne Worte...).
Aber letztlich: Wenn Du im Supermarkt einen Artikel für wenige Cents kaufst, bekommst Du auch eine Quittung, die Kosten verursacht. Da hast Du einen Anspruch drauf.. Eine Spendenbescheinugung ist letztlich auch eine Quittung.
Nach Aussage des Kassenwarts legt man für jede Spende unter 10 EURO, die per Überweisung reingeht, quasi drauf, wenn man die Verwaltungszeit betrachtet...
Aber letztlich: Wenn Du im Supermarkt einen Artikel für wenige Cents kaufst, bekommst Du auch eine Quittung, die Kosten verursacht. Da hast Du einen Anspruch drauf.
Ja, das schon. Allerdings fragen die Kassierer meist nach, ob man die Quittung wirklich braucht, und ich sage dann meistens "nein" (je nachdem, ob ich mit einer eventuellen Reklamation rechne oder nicht). Der Registrierkasse ist es anscheinend egal, ob die Quittung tatsächlich gedruckt wird oder nicht.
Nach Aussage des Kassenwarts legt man für jede Spende unter 10 EURO, die per Überweisung reingeht, quasi drauf, wenn man die Verwaltungszeit betrachtet...
Genau darauf zielte meine Frage. Ich weiß dafür aber auch keine gute Lösung. Klar könnte man alles, was unter 10 EUR liegt, abrechnungstechnisch unter den Tisch fallen lassen, weil es sich vom Aufwand her nicht lohnt. Aber dann kommt einer und spendet 990 EUR in 100 Einzelportionen...
CU
Olaf
Zur Quittung: Die ist im System des Supermarktes dann aber faktisch eingebucht. (Die Frage hilft aber, den Müllberg zu minimieren, deshalb bin ich da auch Fan von). Wenn Du dann mit Karte zahlst, bist Du ggf. sogar zugeordnet.
Zu den kleinen Spenden: Du hast das Problem genau erkannt, irgendwie ist das alles nix. Teilweise werden solche Vorgehensweisen aber vorgeschrieben, weil vorher damit Schindluder getrieben wurde.
Würde da mal radikal aufgeräumt werden, wird dann aber gleich der erste schreien, weil ihm ein "Privileg" entfällt...
Zur Quittung: Die ist im System des Supermarktes dann aber faktisch eingebucht.
Auf welches Konto bucht der Buchhalter des Supermarktes denn Quittungen??
Das macht die Kassensoftware automatisch im Rahmen einer automatischen Buchführung (die von der Finanzverwaltung abgenommen sein muss).
Das ist schon klar, dass das automatisch geht. Dennoch bleibt die Frage nach dem Konto...
Eine Buchhaltungssoftware, die "Quittungskonten" führt, habe ich bisher noch nicht gesehen.
Allerdings gibt es dann auch noch so geile Anweisungen wie z.B. dass das Bar-Kassenbuch handschriftlich (!) geführt werden muss
Das allein zeigt doch, dass viele von den behaupteten "Fakten" einfach nur "Mythen" sind und Dichtung und Wahrheit hier Hand in Hand gehen.
Nach Aussage des Kassenwarts legt man für jede Spende unter 10 EURO, die per Überweisung reingeht, quasi drauf, wenn man die Verwaltungszeit betrachtet...
Genau so ist es.
Deswegen wird man dort nicht auch noch eine Zuwendungsbestätigung ungefragt "hinterherwerfen".
Gruß, mawe2
Gibt es da eine Untergrenze, also z.B. müsste für eine Spende von 1 € auch so ein Zettel ausgefüllt werden? Wenn das öfter vorkäme, wäre die ganze Spenderei ad absurdum geführt.
Das habe ich auch schon erwähnt. Wobei der Aufwand nicht erst bei Spenden von 1 EUR unverhältnismäßig wäre sondern auch schon darüber.
Ich habe die Handlungsanweisung der Finanzverwaltung einsehen können. Das ist Auflage für die Einstufung des Vereins, macht der Verein das nicht, verliert er diese.
Dann wird das u.U. regional unterschiedlich gehandhabt.
Ich betreue die IT eines gemeinnützigen Vereins in Thüringen. Dieser Verein stellt erst ab einer Spende 200 EUR standardmäßig (ungefragt) Zuwendungsbestätigungen aus. Unter 200 EUR macht er es auf speziellen Wunsch des Spenders. Unbedingt nötig wäre das aber nicht, da für eine steuerliche Berücksichtigung der Kontoauszug bzw. der Einzahlungsbeleg genügt.
Die Gemeinnützigkeit des Vereins wird von dieser Praxis jedenfalls in keiner Weise berührt. Gemeinnützigkeit bedeutet, dass der Verein eine Zuwendungsbestätigung ausstellen darf, nicht muss.
Der Begriff "Spendenquittung" ist schon seit vielen Jahren nicht mehr üblich.
Gruß, mawe2
Kleiner Einwurf zum Thema "Steuerliche Absetzbarkeit des Rundfunkbeitrages":
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Quelle: http://www.betriebsausgabe.de/lexikon/rundfunkgebuehren-119
"Rundfunkgebühren, auch kurz als GEZ-Gebühren bezeichnet, können dann als Betriebsausgabe abzugsfähig sein, wenn das Rundfunkgerät, also der Fernseher oder das Radio, im Betriebsvermögen des Unternehmens geführt werden oder sie zum gewöhnlichen Geschäft dieser Branche zählen und daher angeschafft wurden. Das kann zum Beispiel im Büro eines Unternehmers das Radio für die Angestellten oder den Chef selbst sein. Da der Unternehmer dieses aus betrieblichem Anlass in seinen betrieblichen Räumen erworben hat und betreibt, ist er zur Zahlung der Rundfunkgebühren verpflichtet. Dies ruft auch den Betriebsausgabenabzug durch die GEZ-Gebühren hervor. Ein Fernseher ist bspw. bei einem Friseursalon zur Unterhaltung der wartenden Kundschaft denkbar, so dass auch hier der betriebliche Anlass gegeben ist und somit die damit zusammenhängenden Gebühren gewinnmindernd als Betriebsausgabe abzugsfähig sind. Gleiches gilt für die seit 2007 erhobenen GEZ-Gebühren für PCs. Sofern diese im Unternehmen betrieblich genutzt werden und somit den Abschreibungen unterliegen, sind auch die Rundfunkgebühren dafür Betriebsausgaben."
Wie sieht es dann z.B. bei einem Journalisten aus, der Geräte zu seiner Information und für seine Arbeit angeschafft hat und absetzt (also je nach Fall auch die MwSt als Vorsteuer absetzen kann)?
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GANZ NEBENBEI - eine Info zu GEMA-Gebühren (taugt evtl. für Analogien):
http://www.physio.de/php/meldung.php3?id=7815
"23.03.2012
CD und Radio gehören mittlerweile zur Standardausrüstung in den meisten Praxen. Bisher wurden für die "Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte" (GEMA) Vergütungen für die Wiedergabe von Tonträgern fällig.
Vergleichbare Institutionen gibt es in allen Ländern der Europäischen Union (EU). Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 15. März entschieden, dass ein Zahnarzt in Turin, der seine Patienten beispielsweise im Wartezimmer mit Musik versorgt, keine Gebühren zahlen muss. Die Richter argumentierten, dass die Patienten entgegen ihrer freien Entscheidung die Musik hören müssen und es sich hierbei um keine öffentliche Wiedergabe handelt.
Deshalb begründet eine solche Wiedergabe für die Tonträgerhersteller keinen Anspruch auf Vergütung. In einer Zahnarztpraxis stehe die Behandlung von Patienten im Vordergrund, nicht aber die Musik. Somit dient das Abspielen eines Tonträgers nicht dem Erwerbszweck.
Obwohl von einem Zahnarzt erstritten, gilt das Urteil bei gleicher Ausgangslage auch für Heilmittelerbringer. Somit ist die Musikwiedergabe im Wartezimmer und in einer Einzelbehandlungssituation künftig gebührenfrei. Ob das Urteil auch für musikbegleitende Gruppenaktivitäten oder medizinische Trainingstherapie gilt, lässt sich erst sagen, wenn die Urteilsbegründung vorliegt."
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LOL:
http://www.shortnews.de/id/1009243/rundfunkbeitrag-gefaengnisinsassen-muessen-zwangsgebuehr-nicht-zahlen
"Die neue Rundfunkgebühr der Öffentlich-Rechtlichen wird eigentlich zwangsweise für alle eingeführt, doch eine Gruppe ist befreit: Gefängnisinsassen.
Diese lebten nicht in Wohnungen, so das nordrhein-westfälische Justizministerium. Auch Freigänger, die ein eigenes Einkommen beziehen, sind befreit.
Bisher mussten sich Strafgefangene von der GEZ befreien lassen, doch das entfällt mit der neuen Regelung."
Kleiner Einwurf
Dann möchte ich Deine gr.Einwürfe nicht sehen!
Kannst Du Dich nicht wie alle hier um eine kurze knappe Ausdrucksweise bemühen?
MfG.
So argumentieren BILD-Leser, die mit mehr als den Überschriften schon überfordert sind.
Dem Argument muß man sich beugen! Auch als nicht BILD leser.
Hallo Alter 68ger
Schuerhaken ist Journalist!
So argumentieren BILD-Leser, die mit mehr als den Überschriften schon überfordert sind.
ich habe einer Journalistin bei der Arbeit zugeschaut, als das noch Arbeit war. Sie hat getippt, vermessen und berechnet. Leider war die Lücke in der Zeitung größer, als ihr Beitrag. Also musste sie noch etwas "Füllstoff untermischen".
Gelernt ist gelernt. Das Internet muss gefüllt werden!
Gruß
noch etwas "Füllstoff untermischen".
Dummerweise ist dieser Füllstoff bei @Schuerhaken Programm!
So argumentieren BILD-Leser,
So argumentieren BILD-Leser,
Nein, so wird das den Leuten das vorgesetzt.
Von der BILD, etc, egal. Wenn es Dir noch nicht aufgefallen sein sollte.
Auch angeblich seriöse Blätter beziehen sich inzwischen auf BILD.
Da sehe ich ein Problem.
Die 4. Gewalt ist geschmiert.
Hallo Lockenfrosch!
Die 4. Gewalt ist geschmiert.
Nein, sie ist inzwischen schon zur 3. Gewalt avanciert und ist auf dem besten Wege, sich noch zu verbessern!!!
Dir einen schönen Jahreswechsel und bleib weiter lesenswert! und......
MfG, hans