Rundfunkbeitrag Widerstand 211 Themen, 4.270 Beiträge

andy11 Michael Nickles „Schluss mit den Rekord-Gehältern bei ARD und ZDF!“
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Wundert mich dann nicht, wenn bei so manchem die

Wut vom Hirn in die Fäuste wandert. Andy

Alle Menschen sind klug ? die einen vorher, die anderen nachher. Voltaire
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hjb andy11 „Wundert mich dann nicht, wenn bei so manchem die Wut vom Hirn in die Fäuste wandert. Andy“
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Und solche Berichte/Nachrichten kommen zuweilen dabei heraus: https://www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/entwicklung-medien-politik/

Da wird von einem Pumpspeicherwerk mit 40 m³ (!!) Speicherkapazität berichtet, womit bei einem Stromausfall der gesamte Großraum Porto mit Strom versorgt werden kann, da wird von einem Fernseher berichtet, der Energie erzeugt statt sie zu verbrauchen, da gibt es Sprengstoff in Pflanzenform usw. usf.....

Man wird nicht rechts, wenn man Rechten zuhoert, man wird rechts, wenn man den Linken zuhoert. (Nicolas Gomez Davila)
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christian t Michael Nickles „Schluss mit den Rekord-Gehältern bei ARD und ZDF!“
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schoppes christian t „Gibt Neuigkeiten ...“
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Was die kleine, unbedeutende "Wirtschaftsjournalistin aus Hessen" sagt, ist genau so wichtig wie der berühmte, umfallende Sack  Reis in China.
Hat sie Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht?

Nein, natürlich nicht!
Also ... einfach nur bla, bla.

Ich bin ja nicht grundsätzlich gegen Gebühren für die ÖR. Ich mag besonders die Mediatheken von ARD und ZDF.
Aber dann sollte man nicht über Erhöhungen der Gebühren sondern über Senkungen der Gebühren nachdenken.
Da gäbe es jede Menge Einsparpotenzial (habe ich an anderer Stelle auch angedeutet).

"Früher war alles besser. Sogar die Zukunft." (Karl Valentin)
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winnigorny1 schoppes „Was die kleine, unbedeutende Wirtschaftsjournalistin aus Hessen sagt, ist genau so wichtig wie der berühmte, umfallende ...“
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Hat sie Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht?

Kann sie gar nicht, ohne vorher ganz unten beim Verwaltungsgericht anzufangen. Erst wenn ihre Klage da abgewiesen wird und auch die Revision erfolglos war, gehts ans Oberveraltungsgericht und rein bis in die 2. Instanz. Wurde sie dort abgewiesen, gehts ans Landesverwaltungsgericht - selbe Prozedur. Von dort dann ins Bundesverwaltungsgericht. Wieder bis zur Abweisung in der 2.Instanz.

Erst wenn dieser Rechtsweg durch alles Instanzen scheitert, ist eine Klage beim Verfassungsgericht zulässig. Das ist der lange Weg durch alle Instanzen, der vorgeschrieben ist, damit eine Klage überhaupt zulässige ist. Das ist die erste von 3 Voraussetzungen.....

Tja - und da alle unsere Gerichte hoffnungslos überlastet sind, werden da soviele Jahre ins Land gehen, dass man dann, wenn's soweit ist, schon fast vergessen hat, worüber man mal Klage führen wollte, LOL!

Und das ist einer der Gründe, warum wir früher als Studenten so kleine Buttons am Hemd trugen, auf dem zu lesen war: "Tausche Grundgesetzt gegen Grimm's Märchen!". Zwinkernd

Gruss aus dem schoenen Hamburg, Winni
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schoppes winnigorny1 „Kann sie gar nicht, ohne vorher ganz unten beim Verwaltungsgericht anzufangen. Erst wenn ihre Klage da abgewiesen wird und ...“
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Mit dem "Weg durch die Instanzen" hast du natürlich völlig Recht.

"Früher war alles besser. Sogar die Zukunft." (Karl Valentin)
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winnigorny1 schoppes „Mit dem Weg durch die Instanzen hast du natürlich völlig Recht.“
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Mit dem "Weg durch die Instanzen" hast du natürlich völlig Recht.

... Traurig, aber leider nur allzu wahr. Weinend

Gruss aus dem schoenen Hamburg, Winni
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Alekom schoppes „Mit dem Weg durch die Instanzen hast du natürlich völlig Recht.“
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Und ist der Klagsweg auch umsonst? Sprich zahlt man nichts?

Bei uns im Ösiland musst dir es leisten können, einen Anwalt zu nehmen.

Alles hat seinen Sinn, auch das scheinbar Sinnlose, denn es gibt nichts ohne Sinn.
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winnigorny1 Alekom „Und ist der Klagsweg auch umsonst? Sprich zahlt man nichts? Bei uns im Ösiland musst dir es leisten können, einen Anwalt ...“
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Bei uns im Ösiland musst dir es leisten können, einen Anwalt zu nehmen.

Das ist in der Bananenrupublik Deutschland auch noch nie anders gewesen. Ohne Anwalt wärst du als Nicht-Jurist ohnehin vor jedem Gericht dieser Welt restlos verratzt....

Aber wenn man eine gute Rechtsschutzversicherung hat (die, wenn sie nach Rücksprache mit ihren Anwälten zu der Überzeugung gelangt, dass der Prozess gewonnen werden kann) und/oder einen Anwalt für eine Sammelklage Sammelklage gewinnen kann, dann wäre das i.d.R. kein Problem...

Gruss aus dem schoenen Hamburg, Winni
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Xdata Michael Nickles „Schluss mit den Rekord-Gehältern bei ARD und ZDF!“
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Zahle noch immer mit Zahlkarte - die Zahlung ist ein mal im Alltagstrott untergegangen.

Daraufhin bekam ich einen Brief mit einer fetten Mahngebühr,
mit Drohungen als hätte ich den damaligen Postraub in England verübt ..

Das nennt sich nun BeitragsServiceReingefallen

Bei Wiki steht u.a. :

..altfranzösisch servise, „Dienstbarkeit, Ehrerbietung (harhar)“ ..
-- Aber auch ".. servitium „Sklavendienst“ .."
Der Sklave ist im Zweifel der Beitragszahler.

Ich zahle seit Jahrzehnten die Rundfunkgebühren - fast auschließlich pünktlich.

Kurz vorher hatte ich überlegt denen eine Einzugsermächtigung zu geben.
Jetzt nicht mehr!

onbetrouwbaar

ist eine treffende Bezeichnung dafür aus den Niederlanden.

Wer weiss was die die so reagieren, wegen "eines" vergessenen Beitrages
da alles abbuchen.

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