Hallo Leute
Habe mich für ngi (www.ngi.de) als Provider entschlossen weil mir das Angebot von 3Pf/min und 17,90 DM Grundgebühr recht günstig erschien. Als ich die erste Abrechnung bekam, merkte ich das die MwSt auf die 3Pf/min und 17,90 DM Grundgebühr drauf geschlagen wurde. An der Homepage habe ich nichts gefunden aus dem man bei oder vor Anmeldung ersehen konnte das dieses Angebot ohne MwSt ist.
Ich denke das die MwSt in Deutschland immer enthalten sein muß. Ist dieses Angebot Rechtswidrig oder kann ngi mit Preisen ohne MwSt werben.
Gruß nobody
((Anonym))
Antwort:
Deine Vermutung ist richtig,
bei Preisangaben ohne weitere Zusätze/Erläuterungen (z.B. ...die Preise verstehen sich incl./zzgl. ... MWSt) darf der Verbraucher von Preisen ausgehen, die die MWSt bereits enthalten, was für Endkunden sogar vorgeschrieben ist. Lediglich im Bereich des Groß-/Zwischenhandels werden Preise exclusive MWSt genannt, wobei aber bei schriftlichen Angeboten stets darauf hingewiesen wird. Lediglich bei mündlichen Großhandelsangeboten sollte zur Sicherheit nachgefragt werden, wie sich der Preis versteht.
Ich habe gerade keine Gesetzessammlung hier, bin mir aber ziemlich sicher, dass dies gesetzlich (BGB, HGB) festgelegt ist.
Konsequenz daraus könnte für Dich sein, dass Du den Vertrag außerordentlich (fristlos) kündigen kannst.
Achtung: Möglicherweise hat Dein Provider etwas im Kleingedruckten versteckt, das Du im Eifer des Gefechts übersehen hast. Wenn allerdings aus Deinem Antrag/Auftrag an keiner Stelle (Tarifübersicht mit Legende) hervorgeht, dass sich die Preise zzgl. MWSt verstehen, was unüblich wäre, darfst Du als Verbraucher vom Gegenteil ausgehen.
Curly
(Curly)
Antwort:
Stimme Curly vollumfänglich zu.
Die von Ihr angesprochenen Gesetze sind das UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb), das Preisangabengesetz und die Preisangabenordnung.
Ich rate Dir aber erst aml bei NGI anzurufen und Deinen Standpunkt klar zu machen. Ich habe mit denen sehr gute Erfahrungen gemacht, was die Kulanz angeht. Vielleicht kommen die Dir ja ein wenig entgegen.
Meistens besser als der Streß mit einer Kündigung.
Im übrigen ist NGI ja trotzdem günstig und schnell.
cu
(sniper)
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Deine Vermutung ist richtig,
bei Preisangaben ohne weitere Zusätze/Erläuterungen (z.B. ...die Preise verstehen sich incl./zzgl. ... MWSt) darf der Verbraucher von Preisen ausgehen, die die MWSt bereits enthalten, was für Endkunden sogar vorgeschrieben ist. Lediglich im Bereich des Groß-/Zwischenhandels werden Preise exclusive MWSt genannt, wobei aber bei schriftlichen Angeboten stets darauf hingewiesen wird. Lediglich bei mündlichen Großhandelsangeboten sollte zur Sicherheit nachgefragt werden, wie sich der Preis versteht.
Ich habe gerade keine Gesetzessammlung hier, bin mir aber ziemlich sicher, dass dies gesetzlich (BGB, HGB) festgelegt ist.
Konsequenz daraus könnte für Dich sein, dass Du den Vertrag außerordentlich (fristlos) kündigen kannst.
Achtung: Möglicherweise hat Dein Provider etwas im Kleingedruckten versteckt, das Du im Eifer des Gefechts übersehen hast. Wenn allerdings aus Deinem Antrag/Auftrag an keiner Stelle (Tarifübersicht mit Legende) hervorgeht, dass sich die Preise zzgl. MWSt verstehen, was unüblich wäre, darfst Du als Verbraucher vom Gegenteil ausgehen.
Curly
(Curly)
Stimme Curly vollumfänglich zu.
Die von Ihr angesprochenen Gesetze sind das UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb), das Preisangabengesetz und die Preisangabenordnung.
Ich rate Dir aber erst aml bei NGI anzurufen und Deinen Standpunkt klar zu machen. Ich habe mit denen sehr gute Erfahrungen gemacht, was die Kulanz angeht. Vielleicht kommen die Dir ja ein wenig entgegen.
Meistens besser als der Streß mit einer Kündigung.
Im übrigen ist NGI ja trotzdem günstig und schnell.
cu
(sniper)