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Neues von ASUS / Garantiefall?!?

Fragmaster / 3 Antworten / Baumansicht Nickles

Hallo Freunde,

folgendes Problem tut sich auf mit einem Asus P5A-Board: Der Parallelport ist im A****, die Diagnose ist absolut zweifelsfrei.

Das Board wurde Anfang Juni 1999 gekauft, damit ist die Händlergarantie von 6 Monaten natürlich futsch. Nun dachten wir, daß die Herstellergarantie von 12 Monaten ja ebenfalls gilt und somit erst Anfang der übernächsten Woche ausläuft
--> also Anruf bei der Asus-Hotline...

Diese habe ich sogar nach nur 20 Minuten und unzähligen Wählversuchen erreichen können *ggg*, bekam dann aber die Auskunft, daß die Herstellergarantie ab dem Produktionszeitpunkt, spätestens aber mit der Auslieferung an den Großhändler, zu laufen beginne. Dies war jedoch bereits im März 1999 (festzustellen an der Seriennummer), somit sei auch diese Garantie futsch. Der Einzelhändler könne die Herstellergarantie aus Kulanz zwar beim Verkauf an den Endverbraucher weitergeben, sei aber nicht dazu verpflichtet (in unserem Falle gibt der Einzelhändler nur die üblichen 6 Monate). Empfehlung der Hotline: "Kaufen Sie sich ne I/O-ISA-Karte für 20,- DM und alles läuft wieder." - Toll, ein Markenmainboard nach einem Jahr kaputt und noch ein ISA-Slot weg (und damit entweder die Sound- oder Netzwerkkarte) :-(.

Frage an die Rechtsexperten unter Euch: Ist das alles so rechtens oder drücken die sich nur??

Mit Dank im voraus - Frag

Indronil Ghosh Fragmaster „Neues von ASUS / Garantiefall?!?“
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Hallo,
genau weiß ich nicht, allerdings verstehe ich die Argumentaion seitens ASUS nicht. Was hast Du mit dem Großhändler zu tun??
Du Hast doch einen Vertrag ziwschen Händler und Dir....oder??
Ich denke auch nicht das es sich ein Computer Händler, diese arroganz leisten kann und nach den 6Monaten, die Garantieabwicklung ablehnt.
Eine Kulanz Lösung wäre es doch wenn man sich die Kosten teilt, oder das die Kosten von Dir getragen werde.
An einem Mainboard verdient der Händler extrem wenig.....auch wenn dieser Satz, auf herbe Kritik stoßen wird, ich stehe dazu und werde mich dazu nicht mehr äußern.

Indronil

Sniper Fragmaster „Neues von ASUS / Garantiefall?!?“
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Servus, ganz so stimmt das nicht, was ASUS da von sich gibt.
Vorfrage: Hast Du auch einen Garantieschein direkt von ASUS bei dem Board gehabt ?
Durch solche Garantiescheine, die der Produzent dem dann vom Händler verkauften Produkt beigibt, begründen einen besonderen Vertrag zwischen Produzenten und dem Endkäufer. Diese Garantie beginnt aber nach § 477 BGB auch erst mit Gefahrübergang, sprich dem Kauf (genauer: Übergabe der Kaufsache) zu laufen. Wenn Du also so einen Garantieschein hast, kann ASUS sich nicht rausreden.
Ohne einen solchen Garantieschein sieht es allerdings schlecht aus.

mfg sniper

Fragmaster Sniper „Servus, ganz so stimmt das nicht, was ASUS da von sich gibt.Vorfrage: Hast Du...“
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Hi Sniper,
da schauen wir doch gleich mal nach...
Danke, Frag