Hallo Freunde,
folgendes Problem tut sich auf mit einem Asus P5A-Board: Der Parallelport ist im A****, die Diagnose ist absolut zweifelsfrei.
Das Board wurde Anfang Juni 1999 gekauft, damit ist die Händlergarantie von 6 Monaten natürlich futsch. Nun dachten wir, daß die Herstellergarantie von 12 Monaten ja ebenfalls gilt und somit erst Anfang der übernächsten Woche ausläuft
--> also Anruf bei der Asus-Hotline...
Diese habe ich sogar nach nur 20 Minuten und unzähligen Wählversuchen erreichen können *ggg*, bekam dann aber die Auskunft, daß die Herstellergarantie ab dem Produktionszeitpunkt, spätestens aber mit der Auslieferung an den Großhändler, zu laufen beginne. Dies war jedoch bereits im März 1999 (festzustellen an der Seriennummer), somit sei auch diese Garantie futsch. Der Einzelhändler könne die Herstellergarantie aus Kulanz zwar beim Verkauf an den Endverbraucher weitergeben, sei aber nicht dazu verpflichtet (in unserem Falle gibt der Einzelhändler nur die üblichen 6 Monate). Empfehlung der Hotline: "Kaufen Sie sich ne I/O-ISA-Karte für 20,- DM und alles läuft wieder." - Toll, ein Markenmainboard nach einem Jahr kaputt und noch ein ISA-Slot weg (und damit entweder die Sound- oder Netzwerkkarte) :-(.
Frage an die Rechtsexperten unter Euch: Ist das alles so rechtens oder drücken die sich nur??
Mit Dank im voraus - Frag