Habe mir einen Komplettrechner inclusive WIN ME zugelegt. Die CD mit WIN ME war jedoch nicht beigefügt.
Auf meine Reklamation hat mir der Händler einen Brief geschickt, dass der PC Hersteller nach neuem Recht nicht
mehr verpflichtet ist die Systemsoftware beizufügen. Wenn ich mich jedoch beim Hersteller (Packard Bell) unter
Angabe der ID-Nr. registrieren würde (Formular war dem Rechner beigefügt) würde mir dieser die WIN ME-CD
zusenden. Darüber hinaus waren keine Handbücher zu den verbauten Komponenten beigelegt. Auch dazu kam die
Antwort das sei allgemein üblich und ich hätte kein Anrecht darauf.
Stimmt das alles?
Habe ich Möglichkeiten den ganzen Kram doch noch vom Händler einzufordern?
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wende Dich bitte sofort an Microsoft.
Das was der Händler Dir da erzählt hat ist scheiße hoch 3.
Heute Anonym, da ich sonst konsequenzen befürchte...
NEIN !
Es ist wirklich seit neustem so das diese OEM Versionen von Software abgeschafft wurden. Jedoch müsste eine so genannte Recovery CD beigelegt sein mir der du dein System im Falle eines Absturzes wieder "Recovern" kannst! Original CDs kann man sich nur noch kaufen !
Das mit den Handbüchern ist genau das selbe ! Sie müssen nicht beigelegt werden ! Es zeugt jedoch von einem guten Händler wenn er es doch tut !
Ich bin selbst tätig in dieser Branche und weiß deswegen bescheid!
(das nur an Mr. Anonym)
Bei weiteren Fragen: webmaster@jcclan.50g.com
Es ist nicht _üblich_, aber der Händler ist Verpflichtet Dokumentationen beizufügen. Ich hoffe, Du hast noch nicht bezahlt, das würde ich unterlassen.
Weil, wenn ich ein Auto kaufe und kein Handbuch dazu hätte und keinen Tankeinfüllstutzen (Betriebssystemwiederherstellung) würde ich dem Händler kein Geld geben.
Das Thema OEM-Software wird auch im Forum Computerrecht auf www.recht.de heiß diskutiert.
Gruß
Loopi
Hallo,
selbstverständlich hast du Anrecht auf Handbücher/Software für alle eingebauten Komponeten.
OEM bedeutet nicht zwangsläufig, das du keine Originale des eigentlichen Herstellers bekommst. Der OEM-Vertreiber hat sich gegenüber dem Hersteller der Har- und Software verppflichtet die Kunden entsprechended zu betreuen.
Ich empfehle dir, den Händler deutlcih (schriftlich) darauf hinzuweisen, falls er seinen Verpflichtungen nicht nachkommt seinen Händler (MS, Lotus), usw. darauf hinzuweisen, das er seine Verppflichtungen nicht erfüllt!
Was glaubst du wie das abgeht!!!
mfg
Uwe
Unsinn.
Kein Unsinn. Auf handbuecher zum System habe ich als Kunde ein Anrecht, ansonsten kann ich sogar vom kaufvertrag zuruecktreten.
du solltest dich veilleicht mal informieren, bevor du postest.
Klar, Du hast das recht auf Handbücher - aber die großen Händler sind lediglich verpflichtet eine Recovery CD beizulegen - wie HP dies bei der Vectra Serie übrigends schon seit 1 1/2 Jahren macht.
NA ja gut!
Nur wenn ich das geld da habe 2000-2500dm dann kann ich das in einem Selbstbau besser nutzen als wie irgendwas vorgefertigtes und nicht gerade Qualitatives
zu investieren !
Was auch für das OS gilt ! Diese recovery cd ist das letzte !!!
Was machst du denn wenn du mal NT oder W2k inst willst,hast du dann anschliessend kein ME mehr oder wie jetzt!
Das rohe OS sollte immer dabei sein!
Alles Blödsinn, nachzulesen in der neuen ct, ab Montag im Handel. Es ist folgendermaßen: Der Hersteller, in diesem Fall Packard Bell, schickt dir auf Anforderung eine Recovery-CD. Schluss, Ende, aus. Das steht mit Sicherheit auch so in deinen Kaufunterlagen, damit hast du verloren. Das andere Hersteller eine Windows-Vollversion beilegen, steht auf einem anderen Blatt. Ich würde diesen Kundenunfreundlichen Hersteller meiden, das ist die einzige Sache, die man als Kunde tun kann, denn das der Hersteller nur eine Recovery-CD beilegt, okay, aber das diese erst auf Anforderung verschickt wird, ist absoluter Schwachsinn.
Ich wollte letzens für meinen Bruder entweder ne "Mediamarktkrücke oder Promarkt ......"
Na ist ja auch egal eine bessere schreibmaschine Für 2000mark kaufen !
Bin mit ihm los von einem geschäft in das andere überall das selbe spiel!
Nirgendwo gab es einen" Ganzen" rechner (os mit cd)!
Das Ende vom lied rechner in einzelteilen gekauft zusammengeschraubt !
anschliessend habe ich ihm ne " Originale " Vollversion gekauft (zu Weihnachten)!
Das ergebniss ein rechner der besser ist als jede Mediamarkt krücke und komplettkonsorten!
(alten LG Monitor noch von mir gekriegt) und ne "cd" wo das Os in rohversion drauf ist!
Fazit: Dank der investition (heul) darf man auch ungestraft die ganze Festplatte formatieren und kann auch mal ein anderes OS draufziehen!
Und durch die ausgesuchten einzelteile (BX und Intel .........) Stabiles System und aufrüstbarkeit Gewährleistet!
UND was das wichtigste ist er muss keinem in Arsch kriechen um irgendwelche Anleitungen oder HAndbücher oder Leere Cd´s Recovery zu Bekommen!
Also wer spart und geht zu mediamarkt und sonstigen hinterladern der ist selber schuld wenn er in so eine situation Kommt!
Selber bauen und geld und nerven sparen das ist immer noch das beste was es gibt!
Ach und von wegen rechte und Gewähleistungspflicht und lieferbedingungen , verträge einseitig oder zweiseitig ob nach bgb oder Hgb !
PAPIER IST GEDULDIG!!!!!
Entscheidend ist der Kaufvertrag. Steht da "OS inklusive" (bzw. "schon drauf"), dann hat das auch so zu sein, dann muß
der Händler (NICHT DU) den Krams besorgen. Aber der Händler muß ja nicht unbedingt ein OS beilegen, ein Kunde könnte ja
auch schon eines vom vorigen Rechner besitzen oder ein ganz anderes einsetzten wollen.
"Nur" ein glasklarer Eigentumsnachweis muß vorliegen, denn wie könnte man sonst die gesetzteskonforme Erwerbung nachweisen?
Und: MIT Dokumentation, sofern das freikäufliche Original auch eines hat. Hat das Original auch nur eine Handbuch namens Faltbaltt,
kann man natürlich nicht auf was Besserem bestehen. Wie man aus dem aktuellen Testkauf-Test in der c´t sehen kann,
gehen da schon mal gerne (nach M$´s Meinung) illegale Kopien über den Thresen.
Maßgeblich ist aber stets die Rechnung, was da drauf steht, muß auch vorhanden sein. Und Du brauchst Dich nicht darum zu
kümmern, daß die Sache vollständig wird: Du hast einen Kaufvertrag mit einem bestimmten Händler abgeschlossen, nicht mit dem
Hersteller in Murkestan, der Händler muß liefern.
Meine Rede !
Nur wenn ich denn so einen vertrag nicht Kriege dann entweder selbst bauen und selbst besorgen!
Oder mit sowas wie da oben rumärgern!
High:-)
ich wollte mir die Sucherei ersparen und mir selbst einen kompletten Rechner zu Weihnachten schenken. Bin daher in insgesamt 6 verschiedene Geschäfte der großen Massenmärkte gezogen, um Vergleiche anzustellen:
Alle hatten zwar mehr oder weniger komplette Software-Pakete, allerdings bis auf EINEN lediglich die Recovery-CD beigepackt. Auf meine Nachfrage erklärte man mir, daß dies mittlerweile so üblich sei, um dem Kunden die Installation im Falle des Absturzes des Systems zu erleichtern. Die Anleitung/Handbuch bestand aus einem zweiseitigen Faltblatt, welches den Umgang mit der Recovery-CD erläutern sollte.
Da kein Office dabei war, wollte ichs kaufen und gleich mitinstallieren lassen. Meine Frage, ob wenigstens hier die Lieferung komplett sein würde ( Handbuch,Registrierkarte ... ) wurde abschlägig beschieden, da in diesem Fall ja eine Bundelung vorläge und ich daher auf diese Dinge keinen Anspruch hätte.
Da hat's mir endgültig gereicht, ich werde auch diesen Rechner selber bauen.
MfG;
Woody
Ich sage es ja immer wieder bau selbst und du bist glücklich!
Diese recovery Sch.....e ist das allerletzte !
Anscheinend sind denen die Rohlinge zu teuer !
Angeblich ist es ja wegen den Bösartigen Raubkopierern !
Als ob das bei diesem Os überhaupt Lohnen Würde(ME)!
Nach Ansicht der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat jeder Käufer eines PC mit vorinstallierter Software Anspruch auf eine vollständige Sicherungskopie. Diese Meinung vertritt deren Jurist Jürgen Schröder in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift "Verbraucher aktuell".
Damit rücken wieder einmal Microsofts verschärfte Bedingungen für Windows-OEM-Lizenzen, die eine strikte Kopplung des Betriebssystems an die damit zu verkaufende Hardware vorsehen, ins Blickfeld. Statt einer vollwertigen Installations-CD liefern die PC-Hersteller ihren Kunden zu Komplettsystemen mit vorinstalliertem Windows oftmals nur noch eine sogenannte Recovery-CD, von der das Betriebssystem im Notfall wieder aufgespielt werden kann. Nach Schröders Ansicht muss der Händler aber eine komplette Version herausrücken. Andernfalls liege eine Nicht- oder eine Schlechterfüllung vor. Im ersten Fall könnte der Kunde die Nachlieferung der Software verlangen, im zweiten Fall den Vertrag wandeln (also den Kauf rückgängig machen) oder – was viele Verbraucher bevorzugen dürften – eine Minderung des Kaufpreises verlangen. 200 Mark sind dabei nach Schröders Auffassung durchaus drin.
Diese Rechtsauffassung dürfte jedoch mit Vorsicht zu genießen sein, da es einen generellen Anspruch auf Lieferung einer Sicherungskopie nach deutscher Rechtsprechung nicht gibt. Es bleibt fraglich, woraus Anwender mit funktionierendem "Rettungssystem" Rechtsansprüche herleiten wollen. Wandlung des Vertrags oder Minderung des Kaufpreises dürften daher nur Anwender verlangen können, deren Wiederherstellung nicht funktionieren würde – oder diejenigen, die vor dem Kauf nicht klar darauf hingewiesen worden sind, dass das ausgelieferte Betriebssystem nur auf dem damit erworbenen PC läuft. c't hat in Ausgabe 25/00, S. 244, bereits grundsätzlich empfohlen, gleich nach dem Kauf eines PCs mit der mitgelieferten Recovery-Software probeweise eine Wiederherstellung des vorinstallierten Systems durchzuführen.
Auf Nachfrage von c't räumte Schröder ein, dass es auch ihm eher um Systeme ginge, die nur mit einem mangelhaftem Recovery-System ausgeliefert werden. Er wolle auch keine Umtauschwelle provozieren, sondern Kunden davor warnen, die Katze im Sack zu kaufen. Allerdings habe die Medaille nach Ansicht des Juristen auch eine Kehrseite: Würde sich seine Ansicht in der Rechtsprechung durchsetzen, dürften die Preise für Komplettsysteme steigen.
von (nij/c't)
Da lohnt es sich doch,eine Sicherheitskopie zu haben *G*, somit entgeht man der lästigen Registrierung(geht Billy Gates gar nichts an), und vor allem diese scheiß Recovery CD brauch man auch nicht mehr.
Wen wunderts da,das man lieber ne Kopie benutzt.
High;-)
ich habe am Samstag noch einen Rechner für Heiligabend zusammengebaut (=aufgestellt) und dieser Rechner hatte zwar ein komplettes Bundle, aber die Software (z.B. Office 2000) gab es lediglich als Paket innerhalb des Recovery-Sets. Mein Bruder hat seinen PC leider in dem gleichen laden gekauft, von dem ich weiter oben berichtet habe.
Klartext: Die Spinner haben das Office-Paket als zu installierendes Paket in die Recovery-CD gepreßt. Werde heute mit meinem Bruder in den Laden fahren und mal "höflich" nachfragen, wie es denn mit den Original-CD's bestellt ist.
Bleibt dran, es wird sicher spannend:-((((
MfG;
Woody
waere noch gut, wenn du den namen des ladens angeben wuerdest, damit der rest der pc-welt ihn in zukunft meidet!
High;-)
also der Laden führt das Logo:"Wir sind ja so blöd ... " und liegt in einer Stadt mit dem Kennzeichen MA ...
Unser Besuch in diesem Laden erbrachte einserseits das Angebot der Preisminderung auf den tatsächlichen Bundlepreis, oder aber die Aushändigung der fehlenden Teile des Office-Pakets. Unsere Frage nach dem Warum wurde mit der Erklärung beantwortet, das die einzelnen Anbieter der Rechner (IBM in unserem Fall), einen Rechner zusammenstellen und ihn zu einem bestimmten Preis an die Ladenfirma verkaufen, die ihn dann mit Preisaufschlag weiterveräußert.
Die Softwarebundles unterlägen nicht der Maßgabe des Verkäufers, sondern seien Vertragsbestandteile der Lieferanten mit dem Softwarehersteller. ... könnte also nichts dafür.
MfG;
Woody
Gut ich bin wohl etwas blöd, was zur Hölle ist Überhaupt der Unterschied zwischen Recovery und OEM CD ?????
Wenn ich einen PC mit OEM Software kaufe habe ich auch das Recht genau diese Waren zu bekommen.
Handbücher/Bedienungsanleitungen sind zwingender Bestandteil eines Produktes (was nicht ohne bedient werden kann, hierbei ist von DAUmeier auszugehen), also wenn keine Handbücher/Bedienungsanleitungen oder vergleichbares dabei sind (es kann allerdings schon ein Faltblatt ausreichen) diese oder Preisnachlass fordern oder das Ding zurückgeben (würde ich tun).