Hast Du/Ham Sie ;-) eigentlich schonmal drüber nachgedacht hier bei Nickles Mitglied zu werden? Denn was besseres
als n Rechtsanwalt (ich geh mal davon aus daß du einer bist) kann doch dem Contra/Nepp-Board nich passieren.
Da kannst du dann auch ne Visitenkarte von dir hinpacken, was als Werbezweck deinerseits doch nur positiv sein kann.
Wolfhound
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Hi,
Wolfhound, hast Du schon mal daran gedacht, dass Liebling Kreuzberg vielleicht noch keinen juristischen Abschluss hat und somit nicht das "Recht" hat juristische Ratschläge zu geben? Ich finde es auch sehr gut hier kompetenten Rat zu erhalten, aber wir wollen doch die
Neider nicht auf unseren "Liebling" aufmerksam machen, der dann evtl. dann eine Menge Ärger bekommen kann. - Also,"LK" mach' weiter so, hierdurch gewinnt dieses Forum eine Menge Format.
Cu, Kromm
Letztendlich muß er das selber entscheiden, und es war ja auch nur n vorschlag.
Deine Anfrage, ob ich nicht (besser)Mitglied bei Nickles werden soll,
hängt von diversen (privaten) Dingen ab. Zunächst verstehe ich meine
gelegentlichen Tips als konkrete Hilfestellung in dem einen oder an-
deren Fall. Bevor ich mich binde, will ich erst einmal aus der Rolle
quasi eines "Gastkommentators" sehen, ob die Arbeit überhaupt zu be-
werkstelligen ist oder ob sie mir "über den Kopf wächst."
Daher: Erst einmal abwarten und Tee trinken !
Deine Anfrage, ob ich nicht (besser)Mitglied bei Nickles werden soll,
hängt von diversen (privaten) Dingen ab. Zunächst verstehe ich meine
gelegentlichen Tips als konkrete Hilfestellung in dem einen oder an-
deren Fall. Bevor ich mich binde, will ich erst einmal aus der Rolle
quasi eines "Gastkommentators" sehen, ob die Arbeit überhaupt zu be-
werkstelligen ist oder ob sie mir "über den Kopf wächst."
Daher: Erst einmal abwarten und Tee trinken !
Deine Anfrage, ob ich nicht (besser)Mitglied bei Nickles werden soll,
hängt von diversen (privaten) Dingen ab. Zunächst verstehe ich meine
gelegentlichen Tips als konkrete Hilfestellung in dem einen oder an-
deren Fall. Bevor ich mich binde, will ich erst einmal aus der Rolle
quasi eines "Gastkommentators" sehen, ob die Arbeit überhaupt zu be-
werkstelligen ist oder ob sie mir "über den Kopf wächst."
Daher: Erst einmal abwarten und Tee trinken !
Ich kann hier beruhigend folgendes mitteilen:
Ad I. Ich habe sowohl das Erste juristische Staatsexamen bei einem Justizprüfungsamt als auch das Zweite juristische Staatsexamen je-
weils mit Erfolg abgelegt.
Ad II. Ich war 12 Jahre lang als freiberuflicher Rechtsanwalt mit
eigener Praxis tätig; danach 3 Jahre in den neuen Bundesländern als
"juristische task force".
Ad III. Ich scheue keine juristische Problemstellung (mit Ausnahme des Steuerrechts) und die Auseinandersetzung darüber. Im übrigen sind
meine Sachargumente mittels Nachweis juristischer Literatur und Recht-
sprechung belegbar und überprüfbar.
Ad IV. In der Sache geht es mir nur darum, den ohnehin durch die
wüsten Angaben auf Verkäufer-/bzw. Herstellerseite die M ö g l i c h-
k e i t zu eröffnen, effektiv gegen diese vorzugehen. Immerhin
heißt der Artikel, unter dem das Ganze läuft "Contra Nepp".
Ad V. Im amerikanischen Recht ist als eigenes Rechtsgebiet das soge-
nannte "Verbraucherrecht" existent. Bekannt hierfür war hierfür der
seit den 50er Jahren in den USA praktizierende "Verbraucheranwalt"
Ralph Nader. Eine solche Entwicklung gibt es in Deutschland deshalb
nicht, weil "Verbraucherrechte" Individualrechte sind, d.h., jeder muß
selbst zB auf Wandelung gegen den PC-Markt klagen, wenn der PC Macken
hat. (Sammelklagen gibt es hier quasi nicht). Daran ändert auch ein
Ministerium für Verbraucher nichts.
Ich kann hier beruhigend folgendes mitteilen:
Ad I. Ich habe sowohl das Erste juristische Staatsexamen bei einem Justizprüfungsamt als auch das Zweite juristische Staatsexamen je-
weils mit Erfolg abgelegt.
Ad II. Ich war 12 Jahre lang als freiberuflicher Rechtsanwalt mit
eigener Praxis tätig; danach 3 Jahre in den neuen Bundesländern als
"juristische task force".
Ad III. Ich scheue keine juristische Problemstellung (mit Ausnahme des Steuerrechts) und die Auseinandersetzung darüber. Im übrigen sind
meine Sachargumente mittels Nachweis juristischer Literatur und Recht-
sprechung belegbar und überprüfbar.
Ad IV. In der Sache geht es mir nur darum, den ohnehin durch die
wüsten Angaben auf Verkäufer-/bzw. Herstellerseite die M ö g l i c h-
k e i t zu eröffnen, effektiv gegen diese vorzugehen. Immerhin
heißt der Artikel, unter dem das Ganze läuft "Contra Nepp".
Ad V. Im amerikanischen Recht ist als eigenes Rechtsgebiet das soge-
nannte "Verbraucherrecht" existent. Bekannt hierfür war hierfür der
seit den 50er Jahren in den USA praktizierende "Verbraucheranwalt"
Ralph Nader. Eine solche Entwicklung gibt es in Deutschland deshalb
nicht, weil "Verbraucherrechte" Individualrechte sind, d.h., jeder muß
selbst zB auf Wandelung gegen den PC-Markt klagen, wenn der PC Macken
hat. (Sammelklagen gibt es hier quasi nicht). Daran ändert auch ein
Ministerium für Verbraucher nichts.
Die Ratschläge des Liebling Kreuzberg mögen theoretisch
korrekt sein. In der Praxis lassen sich aber insbesondere
Firmen von einem Einschreiben/Rückschein oder einem Mahnbescheid
nicht beeindrucken. Die kenne ihre Rechte und haben in der Regel
auch ihre eigene Rechtsabteilung die sich dann damit befasst.
Ich gehe davon aus, dass in ca. 90% der hier geposteten Fälle
außer einer Unmenge an Korrespondenz, Zeitverlust und zusätzlichen
Kosten für Gutachten, RA-Kosten, Gerichtskosten usw., nichts
weiter heraus kommt. Zudem lieben Richter den Vergleich.
Bevor man sich darauf einlässt sollte man sich genau die
Erfolgsaussichten überlegen und vorher entscheiden wie weit man
überhaupt gehen will.
Es geht vorliegend nicht darum, Firmen durch Einschreiben/Rückschein
oder per Mahnbescheid zu beeindrucken. Sicher ist es auch richtig, daß
gerade diese Institutionen ihre Rechte ziemlich gut kennen (ansonsten
würden sie nicht versuchen, mittels ihrer "Allgemeinen Geschäftsbe-
dingungen" das dispositive Zivilrecht möglichst zu ihren eigenen Gun-
sten auszuschöpfen.
Ich will garantiert nicht damit angeben, daß ich über einer 15jährige
juristische Berufspraxis verfüge; jedoch überzeugen mich die Argumente
des/r Herrn/Frau Anonym nicht.
Korrespondenz (zB Klageschrift) und was sich daraus entwickelt, muß
einfach sein, da der Richter die Fakten braucht ("Gib mir Fakten, dann
gebe ich Dir Recht"). Zeitverlust: In Deutschland leider - bis aus
ganz wenige Ausnahmen - nicht schadensersatzfähig ! Ich finde es aber
besser, daß jeder User, der "reingelegt" worden ist, für sich selbst
entscheiden kann, ob er zB seinen Kaufpreis (evtl. auch seinen viel
kostenintensiveren Mangelfolgeschaden>) mit Hilfe des Gerichts geltend
machen kann oder nicht.
Kosten für Gutachten, RA-Kosten und Gerichtskosten: Wenn der Anspruch
(zB auf "Rückgabe, Wandelung, Schadensersatz o.ä.") gegeben ist, dann
besteht gemäß §§ 90 ff. der Zivilprozeßordnung ein Kostenerstattungs-
anspruch, der alle diese angefallenen Kosten umfaßt. (Der Urteilstenor
lautet dann: "Der/die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits".)
Wenn man das alles nicht will, sollte man wenigstens versuchen, die
Schiedsstellen des Handwerks (IHK) anzurufen. Evtl. ergibt sich hier
die Möglichkeit, die Problematik rasch aus der Welt zu schaffen.
Mit einem einfachen Beispiel läßt sich das Argument mit der "Unmenge
an Korrespondenz", Gutachter- und sonstigen Kosten widerlegen. Jeder
Autofahrer weiß inzwischen, daß dann, wenn er rechtswidrig und schuld-
haft durch einen anderen Autofahrer an Körper oder Blech beschädigt
wird, nur einen Anwalt aufsuchen muß, der die Schadensersatzansprüche
bei der gegnerischen Versicherung geltend machen muß. Die müssen dann
auch die Gutachterkosten (ab 1.200 DM Schaden aufwärts) bezahlen, eben
-so die RA-Kosten, den Nutzungsausfall, den Minderwert, die Reparatur,
ggfls. den Mietwagen, die Abschlepp- und Bergungskosten, die Gesund-
heitsschäden, den Krankenhausaufenthalt, das Schmerzensgeld etc.
Ob hier "nichts herauskommt", möge bitte lieber jeder selber entschei-
den. Ich wollte nur einen kostengünstigen und unter Hilfestellung des
Staates (= Rechtspfleger beim Amtsgericht) bestehenden Weg aufzeigen,
damit sich jeder selber entscheiden kann.
Ich gebe zu, daß Richter (in der Sache) meistens faul sind und lieber einen Vergleich anregen als die Sache durch Urteil zu entscheiden. Beim Vergleich brauchen sie keine Begründung zu schreiben, beim Urteil jedoch sehr wohl.
Ich werde versuchen, eine amtliche Statistik über die erfolgreiche
Geltendmachung von Sachmängelgewährleistungsansprüchen (so schreck-
lich heißen die Angelegenheiten, wenn die Kaufsache kaputt ist und man
dieselbe zurückgeben will, um seinen Kaufpreis zu erhalten) nachzu-
liefern. Hierfür erbitte ich jedoch etwas Zeit. Dies erscheint deshalb
so wichtig, weil es sich hier um eine V e r m u t u n g handelt !
(Antwort auf Anonym vom 19.02.2001)
Es geht vorliegend nicht darum, Firmen durch Einschreiben/Rückschein
oder per Mahnbescheid zu beeindrucken. Sicher ist es auch richtig, daß
gerade diese Institutionen ihre Rechte ziemlich gut kennen (ansonsten
würden sie nicht versuchen, mittels ihrer "Allgemeinen Geschäftsbe-
dingungen" das dispositive Zivilrecht möglichst zu ihren eigenen Gun-
sten auszuschöpfen.
Ich will garantiert nicht damit angeben, daß ich über einer 15jährige
juristische Berufspraxis verfüge; jedoch überzeugen mich die Argumente
des/r Herrn/Frau Anonym nicht.
Korrespondenz (zB Klageschrift) und was sich daraus entwickelt, muß
einfach sein, da der Richter die Fakten braucht ("Gib mir Fakten, dann
gebe ich Dir Recht"). Zeitverlust: In Deutschland leider - bis aus
ganz wenige Ausnahmen - nicht schadensersatzfähig ! Ich finde es aber
besser, daß jeder User, der "reingelegt" worden ist, für sich selbst
entscheiden kann, ob er zB seinen Kaufpreis (evtl. auch seinen viel
kostenintensiveren Mangelfolgeschaden>) mit Hilfe des Gerichts geltend
machen kann oder nicht.
Kosten für Gutachten, RA-Kosten und Gerichtskosten: Wenn der Anspruch
(zB auf "Rückgabe, Wandelung, Schadensersatz o.ä.") gegeben ist, dann
besteht gemäß §§ 90 ff. der Zivilprozeßordnung ein Kostenerstattungs-
anspruch, der alle diese angefallenen Kosten umfaßt. (Der Urteilstenor
lautet dann: "Der/die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits".)
Wenn man das alles nicht will, sollte man wenigstens versuchen, die
Schiedsstellen des Handwerks (IHK) anzurufen. Evtl. ergibt sich hier
die Möglichkeit, die Problematik rasch aus der Welt zu schaffen.
Mit einem einfachen Beispiel läßt sich das Argument mit der "Unmenge
an Korrespondenz", Gutachter- und sonstigen Kosten widerlegen. Jeder
Autofahrer weiß inzwischen, daß dann, wenn er rechtswidrig und schuld-
haft durch einen anderen Autofahrer an Körper oder Blech beschädigt
wird, nur einen Anwalt aufsuchen muß, der die Schadensersatzansprüche
bei der gegnerischen Versicherung geltend machen muß. Die müssen dann
auch die Gutachterkosten (ab 1.200 DM Schaden aufwärts) bezahlen, eben
-so die RA-Kosten, den Nutzungsausfall, den Minderwert, die Reparatur,
ggfls. den Mietwagen, die Abschlepp- und Bergungskosten, die Gesund-
heitsschäden, den Krankenhausaufenthalt, das Schmerzensgeld etc.
Ob hier "nichts herauskommt", möge bitte lieber jeder selber entschei-
den. Ich wollte nur einen kostengünstigen und unter Hilfestellung des
Staates (= Rechtspfleger beim Amtsgericht) bestehenden Weg aufzeigen,
damit sich jeder selber entscheiden kann.
Ich gebe zu, daß Richter (in der Sache) meistens faul sind und lieber einen Vergleich anregen als die Sache durch Urteil zu entscheiden. Beim Vergleich brauchen sie keine Begründung zu schreiben, beim Urteil jedoch sehr wohl.
Ich werde versuchen, eine amtliche Statistik über die erfolgreiche
Geltendmachung von Sachmängelgewährleistungsansprüchen (so schreck-
lich heißen die Angelegenheiten, wenn die Kaufsache kaputt ist und man
dieselbe zurückgeben will, um seinen Kaufpreis zu erhalten) nachzu-
liefern. Hierfür erbitte ich jedoch etwas Zeit. Dies erscheint deshalb
so wichtig, weil es sich hier um eine V e r m u t u n g handelt !
(Antwort auf Anonym vom 19.02.2001)
Hallo Herr/Frau Liebling Kreuzberg,
ich bin nicht im juristischen Bereich tätig, konnte
(oder musste) allerdings im privaten Bereich mit
Unterstützung von RA einige Erfahrungen sammeln.
Ich befürworte Ihre Bemühungen den Usern hier Wege
aufzuzeigen wie sie ihre Ansprüche durchsetzen können.
Es ist allerdings bei weitem nicht so einfach, wie
Sie das hier darlegen.
Das Kernproblem ist zunächst einmal die
Erfolgsaussichten eines Rechtsverfahrens realistisch
abzuschätzen. Weiterhin stellt sich die Frage ob der
Aufwand und der Streitwert überhaupt in einem akzeptablen wirtschaftlichen Verhältnis stehen. Es nützt m.E. nichts,
wenn man einen Prozess gewinnt und unter dem Strich
trotzdem noch draufzahlt. Wenn man das bis zum Ende
durchzieht ist mit mehrmonatigen Verfahren zu rechnen,
das Kosten verursacht, die nicht erstattungsfähig sind.
Wenn der Prozess verloren geht, werden die Kosten
i.d.R dem Kläger auferlegt, undzwar auch die gegnerischen
RA Kosten. Das kann eine sehr teure Erfahrung werden.
Über all das sollte man sich zunächst einmal klar sein.
Sie gehen in Ihrem Vortrag davon aus, dass User
"reingelegt" wurden oder durch andere "rechtswidrig
und schuldhaft" geschädigt wurden. Sofern das beweisbar
ist stimme ich mit Ihrer Vorgehensweise völlig überein.
Die meisten hier geposteten Rechtsprobleme sind
allerdings nicht gerade so eindeutig.
- Die Schwester, die von einem Bekannten für 1700 DM
Schrott gekauft hat, wahrscheinlich ohne Kaufvertrag,
ohne jede Gewährleistung und zu hause selbst noch
herumgebastelt hat.
- Der User, dem eine CPU mit falschem Kühler verkauft
wurde, die nach diversen Versuchen schließlich ihren
Geist aufgab.
- Der User, der sich ein CD-ROM statt einen Brenner
aufschwatzen liess. Er hat wahrscheinlich gedacht
er macht ein Schnäppchen und hat möglicherweise
lediglich einen CD-ROM adäquaten Kaufpreis bezahlt.
Wie sollen die beweisen dass sie hereingelegt wurden
und ggf. nicht selbst den Schaden verursacht haben?
Welche Erfolgsaussichten bestehen für eine Klage? Wie
wird der Richter die Sache sehen?
In den o.g. Angelegenheiten würde ich zunächst auf die
von Ihnen beschriebene Art und Weise mit Einschreiben/
Rückschein und Mahnbescheid versuchen die Gegenpartei
zu "erschrecken". Sollten die Forderungen nicht anerkannt
werden, dann sollte man sich genau überlegen ob man das
weiter verfolgt.
Sicherlich muss jeder selbst entscheiden was er tut.
Ich will hier vermeiden, dass einige User ein Verfahren
anstrengen, sich immer tiefer hineinziehen lassen und
schliesslich mit finanziellen Verlusten konfrontiert
werden die in keinem Verhältnis zum ehemaligen Streitwert
stehen.
Ich wäre sehr daran interessiert zu erfahren, ob User
in solchen Fällen mit Ihren Klagen Erfolg hatten.
Den "Herrn" können wir ruhig weglassen, da es unter "Usern" üblich
ist, das "Du" als Umgangsform zu pflegen.
Ich gebe Dir recht, daß die Durchsetzung eines Anspruch im wesent-
lichen davon abhängt, wie "beweisbar" die Sache ist. Dies ist wesent-
lich entscheidend für die Erfolgsaussicht (ggfls.) eines Rechtsstrei-
tes.
Es stimmt auch, daß trotz Obsiegen man als Kläger die gegnerischen RA-
Kosten + auch die Gerichtskosten tragen muß, wenn beim Beklagten
"nichts zu holen" ist. Dieser Fall, der ab und an vorkommt, ist jedoch
nicht die Regel. Zwar kommen hierbei leider erhebliche wirtschaftliche
Belastungen auf den "Kläger" zu, jedoch wollte ich nicht den Extrem-
fall nehmen, um geprellte Kunden von der Durchsetzung ihrer Ansprüche
abzuhalten. Hier könnte man, wenn man wollte, kontern und mitteilen,
daß man aus den Titeln (= Urteil und Kostenfestsetzungsbeschlüsse)
30 Jahre lang die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner betreiben
kann. Aber welchen "User" interessiert das, dem für rund 300 DM ein
CD-Laufwerk statt eines Brenners "angedreht" wurde.
Was die "Beweisbarkeit" anlangt, so gibt es mindestens zwei einfache
Möglichkeiten:
1. Man läßt sich das Wesentliche, auf das es ankommt, vom Verkäufer
schriftlich bestätigen (ansonsten kauft man woanders)
2. Man nimmt einen/zwei Freunde/Bekannte mit, die genau hinhören und
ggfls. später als Zeugen aussagen können.
Gerade die Beispielsfälle zeigen deutlich, daß man hier leider nicht
von vornherein exakt sagen kann, ob der/die Betreffende Recht erhalten
wird oder nicht. Zum einen kenne ich den juristisch relevanten Sach-
verhalt nicht (genau); zum anderen weiß der User idR nicht, worauf es
(juristisch) leider exakt ankommt.
Bei dem Fall des Users mit seiner Schwester, der Schrott angedreht
wurde, würde ich so vorgehen, daß die Schwester ihrem Bruder sämtliche
Ansprüche aus dem Kaufvertrag an ihren Bruder abtritt, dieser das Ab-
tretungsangebot annimmt und damit Anspruchsinhaber ist. Dann steht
die Schwester als Zeugin zur Verfügung.
Bei dem User mit dem Fall des CD-Laufwerks anstelle des Brenners kann
es genauso laufen. Vielleicht war aber hier ein Bekannter von ihm beim
Kauf dabei (= Zeuge). Da die Sachen nicht so einfach sind, wollte ich
nicht von vornherein einem Geprellten durch akribisches Aufzählen
vieler Klippen den Mut nehmen, sich (hoffentlich erfolgreich) zu weh-
ren.
Wenn es die Zeit erlaubt, werde ich demnächst versuchen, eine Tabelle
aufzulisten, anhand derer man erkennen kann, bei welchem Streitwert
welches finanzielle Risiko insgesamt besteht.
Den "Herrn" können wir ruhig weglassen, da es unter "Usern" üblich
ist, das "Du" als Umgangsform zu pflegen.
Ich gebe Dir recht, daß die Durchsetzung eines Anspruch im wesent-
lichen davon abhängt, wie "beweisbar" die Sache ist. Dies ist wesent-
lich entscheidend für die Erfolgsaussicht (ggfls.) eines Rechtsstrei-
tes.
Es stimmt auch, daß trotz Obsiegen man als Kläger die gegnerischen RA-
Kosten + auch die Gerichtskosten tragen muß, wenn beim Beklagten
"nichts zu holen" ist. Dieser Fall, der ab und an vorkommt, ist jedoch
nicht die Regel. Zwar kommen hierbei leider erhebliche wirtschaftliche
Belastungen auf den "Kläger" zu, jedoch wollte ich nicht den Extrem-
fall nehmen, um geprellte Kunden von der Durchsetzung ihrer Ansprüche
abzuhalten. Hier könnte man, wenn man wollte, kontern und mitteilen,
daß man aus den Titeln (= Urteil und Kostenfestsetzungsbeschlüsse)
30 Jahre lang die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner betreiben
kann. Aber welchen "User" interessiert das, dem für rund 300 DM ein
CD-Laufwerk statt eines Brenners "angedreht" wurde.
Was die "Beweisbarkeit" anlangt, so gibt es mindestens zwei einfache
Möglichkeiten:
1. Man läßt sich das Wesentliche, auf das es ankommt, vom Verkäufer
schriftlich bestätigen (ansonsten kauft man woanders)
2. Man nimmt einen/zwei Freunde/Bekannte mit, die genau hinhören und
ggfls. später als Zeugen aussagen können.
Gerade die Beispielsfälle zeigen deutlich, daß man hier leider nicht
von vornherein exakt sagen kann, ob der/die Betreffende Recht erhalten
wird oder nicht. Zum einen kenne ich den juristisch relevanten Sach-
verhalt nicht (genau); zum anderen weiß der User idR nicht, worauf es
(juristisch) leider exakt ankommt.
Bei dem Fall des Users mit seiner Schwester, der Schrott angedreht
wurde, würde ich so vorgehen, daß die Schwester ihrem Bruder sämtliche
Ansprüche aus dem Kaufvertrag an ihren Bruder abtritt, dieser das Ab-
tretungsangebot annimmt und damit Anspruchsinhaber ist. Dann steht
die Schwester als Zeugin zur Verfügung.
Bei dem User mit dem Fall des CD-Laufwerks anstelle des Brenners kann
es genauso laufen. Vielleicht war aber hier ein Bekannter von ihm beim
Kauf dabei (= Zeuge). Da die Sachen nicht so einfach sind, wollte ich
nicht von vornherein einem Geprellten durch akribisches Aufzählen
vieler Klippen den Mut nehmen, sich (hoffentlich erfolgreich) zu weh-
ren.
Wenn es die Zeit erlaubt, werde ich demnächst versuchen, eine Tabelle
aufzulisten, anhand derer man erkennen kann, bei welchem Streitwert
welches finanzielle Risiko insgesamt besteht.
Im Übrigen dürfen Anwälte (genau wie Ärzte) keine Werbung machen
Daß Anwälte keine Werbung (mehr) machen dürfen, ist unzutreffend. Es
trifft zwar zu, daß dies bis vor einigen Jahren verboten war, jedoch
hat der Ehrensenat für Rechtsanwaltssachen beim Bundesgerichtshof vor
einigen Jahren entschieden, daß "angemessen Werbung" erlaubt ist.
Näheres im Detail demnächst.
Daß Anwälte keine Werbung (mehr) machen dürfen, ist unzutreffend. Es
trifft zwar zu, daß dies bis vor einigen Jahren verboten war, jedoch
hat der Ehrensenat für Rechtsanwaltssachen beim Bundesgerichtshof vor
einigen Jahren entschieden, daß "angemessen Werbung" erlaubt ist.
Näheres im Detail demnächst.
Warum hast du alle deine Postings mehrmals abgeschickt??
Weil ich Schwierigkeiten mit meinem PC habe; es soll auch Juristen ge-
ben, die sich mit der Technik schwertun; genauso wie es User gibt, die
sich mit dem Recht (bei Computerkauf und -reparatur) schwertun.
Nobody is perfect.
P.S. Ich versuche, die ermüdenden Mehrfachausfertigungen abzuschaffen
Na...einfach ab und zu noch die anderen Bretter auf nickles.de besuchen,dann klappt das auch irgendwann*g*
Golem