Hallo !
Habe mir eine Mouse onlinebestellt.
Natürlich ging diese jetzt kaputt.
Der Versandhandel schlägt mir nur einen Ersatzkauf vor, da Dexxa angeblich die Optical Mouse (5 Tasten) nicht mehr herstellt.
Habe ich ein Recht auf Erstattung des Kaufpreises ?
Oder wie sieht das aus ?
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
hi,
rechtlich kann sich ein händler in seinen allgemeinen geschäftsbedingungen eine reparatur oder ersatzlieferung vorbehalten. allgemeine geschäftsbedinungen werden aber nur dann vertragsbestandteil, wenn der verkäufer bei abschluß des vertrages auf sie hinweist und es dem käufer in zumutbarer weise möglich war, von dem inhalt kenntnis zu nehmen.
dein verkäufer bietet dir ja keine reparatur an und eine ersatzlieferung ist auch nicht mehr möglich, weil die maus nicht mehr hergestellt wird.
folglich ist die rechtliche situation eindeutig. du kannst dich auf die §§ 459, 462, 465 BGB berufen, nach denen der verkäufer für die mangelfreiheit während der gesetzlichen oder vertraglichen gewährleistung (§ 477 BGB mindestens 6 monate ab übergabe an den käufer) gerade zu stehen hat und wenn die maus nicht durch deine schuld kaputt gegangen ist, kannst du gem. § 462 wandlung (ist die rückgängigmachung des kaufes) verlangen. bei der wandlung ist der vertrag zug um zug rückabzuwickeln, d.h. der verkäufer bekommt die maus zurück und du den entsprechenden kaufpreis.
viel glück
diese Aussage ist Mist hoch 3 (die des Online Händlers)
Dexxa stellt die Maus nach wie vor her!Wenn dDir dort nicht weiter geholfen wird wende Dich an Logitech!
Indronil
Ok ich werde es versuchen.
Vielen Dank
Hallo,
sind "meine Mäuse" noch hier?
Der Streitwert bestimmt sich in feinen Markensachen immer nach dem Wert meines verletzten Rechthabengefühls. Überraschend ist der extrem niedrige Streitwert bei Mäusen unterhalb der benannten Revisionsumme!
Für dich stellt sich daher die Frage: Reicht das Geld (noch) nicht für eine neue Maus? Ist sogar ausdrücklich ausgeschlossen. Du hast für jede Erhöhung deiner Zahlungsfähigkeit zu danken.
IMHO sind Sie mir auch die Mäuse zu schnell davongelaufen.
Der Streitwert bestimmt sich also in Markensachen nach dem Wert des versetzten Rechtsguts. Stimmt - nur warum braucht man Mäuse, Onlinehändler und Kaufpreiserstattungen hierfür?
Darum: Mäuse, Onlinehändler und Kaufpreiserstattungen!
Stimmt - es gibt (zu)viele Verletzungsbehandlungen im Netz!
Weil sie so einsichtig waren, daß du nicht gewinnen wirst. Bisher ist dabei noch kein durchschlagender Erfolg abzusehen. Es gibt aber leider kaum Netizen mit Humor.
PS.
Das Posting bitte sorgfältig lesen - mein Irren ist menschlich!
Zwar bleibt mir fern der Sinn der anonymen Posterei, jedoch belustigend es wohl ist.
Wie auch immer...
Das ist doch relativ einfach:
Ich antworte
a) nur wenn ich Lust habe und
b) nicht auf jedem Mist (sorry).
Ja da tut sich ja mal wieder ein Selbstläufer auf.
Ich dachte meine Frage ist beantwortet.
Also locka bleiben
Thema abgehakt
Die Keule
Hallo, keule1;
grundsätzlich sind die Ausführungen von Andy_MCT zutreffend, soweit sie Dein Wandelungsrecht (Kaufpreis zurück gegen defekte Maus zurück
- Zug um Zug) betreffen. Da Du per online bestellt hast, hast Du sogar
4 Monate ab Kaufdatum ein "Widerrufsrecht"; d.h., Du kannst die defekte Maus ohne Angabe von Gründen (!) zurückgeben. So ist es in § 2 des Fernabsatzgesetzes gesetzlich geregelt. Dies kann auch durch die sog. AGBen nicht abbedungen werden ! Sollte der Kauf-
vertrag bereits bis kurz vor Ablauf des 6-Monats-Zeitraums liegen
(vgl. § 477 BGB), dann fehlerhafte Maus dem Verkäufer schriftlich an-
zeigen, Wandelung des Kaufvertrages erklären und Kaufpreis verlangen.
Schade nur, daß Jura in Deutsch gehalten ist; da reden manchmal Leute
mit, die Jura weder studiert, noch praktiziert haben: So soll es Leute
geben, die Dir in solchen Fällen empfehlen, Dich an Logitech zu wen-
den ? Warum ? Zeit- und Geldverschwendung und immer noch keine neue,
fehlerfreie Maus ? Warum auch; mit Logitech hast Du k e i n e n
Vertrag ! (In der BRD gilt nun mal das Prioritätsprinzip des Vertrags-
verhältnisses !) Aber das weiß nun mal nicht jeder PC-Händler !
Deshalb gebe ich auch nur juristische und keine EDV-Tips ! (=Schuster,
bleib' bei Deinen Leisten !)
Viel Glück bei der Rückgabe wünscht
Liebling Kreuzberg
>Schade nur, daß Jura in Deutsch gehalten ist; da reden manchmal
>Leute mit, die Jura weder studiert, noch praktiziert haben:
Ausgabe und Einnahme von alkoholfreien Getränken sind auf dem
Gelände und in den Gebäuden der deutschen Universitäten untersagt.
Um ein schöpferisches und geistvolles Klima zu erzeugen, werden moderne Be- und Entlüftungsautomaten installiert. Sie verhindern, daß der Nikotingehalt in der Atemluft unter einen kritischen Wert fällt.
Die Hochschul-Zugangsberechtigung kann jeder ge-schlechtsreife weibliche oder männliche Deutsche oder Ausländer erwerben. Zum Jura-Studium werden nur Personen zugelassen, die nachweislich nicht die Fähigkeit zum logischen Denken aufbringen oder allenfalls Bild-Zeitung-Kreuzworträtsel lösen können.
du bist zum kotzen- sorry.
Anstatt mein Angebot mal wahr zu nehmen und mich zu einem klärenden Gespäch anzurufen, nein Du bist weiter das beleidigende und arrogante .....denk es Dir einfach....wie immer.
Tatsache ist das Dexxa ein Label ist unter dem Logitech etwas billigere Arikel anbietet. Daher ist ebenfalls Logitech Ansprechpartner in Garantie Fragen für Dexxa. Die Firma Dexxa tritt unter einem anderen Namen auf, gehört aber zu 100% Logitech...Außerdem ist diese Firma für auch für Ihre Kulanz bekannt!
Mein Anliegen war/ist einfach das er schnell eine neue Maus bekommt, denn damit ist am schnellsten geholfen!
Indronil Ghosh
Richtig!
Die Gerichte haben heutzutage eh schon zu viel zu tun, weil jeder mit jedem wegen eines kleine Pfurtz Prozesse führt! Leute wie LK, die an der Realität vorbeileben, tragen dazu auch noch viel bei!
Hi,
nichts desto trotz hat LK leider mal wieder Recht, Indronil!
Außerdem verstehe ich Dich nun wirklich nicht mehr...., beleidigend ist hier nur einer, nämlich Du!!!!
Sicherlich ist Logitech sehr großzügig was Garantieansprüche angeht,
aber leider erst nach 6 Monaten, (Gewährleistungspflicht des Händlers)
Du erinnerst Dich? Logitech erwartet von den Händlern das diese unverzüglich tauschen....tun die aber nicht (warum wohl?)!
...und warum Dich (unbeding nur Dich) LK anrufen soll, kriege ich auch nicht unbedingt geregelt. Das ******* in diesem Forum bist DU!!!!
DEINE Arroganz geht mir hier ziemlich auf den Senkel, egal wie lange Du schon hier abhängst, DU wirkst auf mich wie der übermotivierte Einzelhändler!
Kromm
geht es hier eigentlich darum, den leuten zu helfen? oder um was geht es?
LKs tips mögen juristisch gesehen oft korrekt sein, aber sie helfen den usern meist nicht, sondern machen höchstens irgendwelche anwälte reich oder bringen richter zum lachen, wenn die denn ein klein wenig ahnung von der materie computer haben...
wenn es darum geht, in einer konkreten situation das zu tun was für den user am einfachsten und billigsten zum erfolg (funktionierender pc!) führt, sind die tips von LK fast immer schwchsinn, und die von indronil sind sinnvoll. ausnahmen bestätigen die regel.
fachhändler
ACK!
Was kostet heute eine Erstberatung beim Anwalt eigentlich?
Vor drei Jahren, zahlte ich noch 360DM dafür!
Ob sich das rechnet, bei einem Gebrauchswert von ca. 100DM für eine Logitech-Mouse?
deine Tips sind hier aber nicht erwünscht, Schwackkopf!
Hallo Leute !
Ich sagte doch das wird wieder mal ein Selbstläufer.
1.
Habe mein Geld zurückbekommen, nachdem ich dieses verlangt hatte.
Also dann doch keine Probs.
Und nochmal: Nicht beleidigen, einfach nur posten.
Man ist für jedes Posting doch dankbar.
P.S: Die Maus wird aber noch angeboten (teilweise).
Gruß
Die Keule (demnächst unter Incoming).
CU all und thx