Hallo zusammen.
Seit März 2000 besteht eine Anweisung der Regulierungsbehörde an die Telefonnetzbetreiber, Verbindungen zu den berüchtigten 0190er-Nummern nach spätestens einer Stunde zu trennen, um unbeabsichtigte Telefon-Marathone zu solchen Nummern vorzubeugen. Jetzt wurde diese Regelung durch ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamm eindrucksvoll bestätigt:
http://www.tecchannel.de/news/20021213/thema20021213-9457.html
Statt 6560 € nur noch 111 - das hört sich doch schon viel freundlicher an. Für mich ein Beispiel für ein verbraucher-freundliches Urteil im Kampf CONTRA NEPP.
CU
Olaf
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Ich kann eigentlich garnicht glauben, dass es im Gesetzesdschungel Deutschland wirklich immernoch erlabut ist, dem user so das geld aus der tasche zu ziehen....
immer wieder hört man von urteilen, wo die seriösität angefochten wird und hin und her aber andererseits müssen immernoch sehr viele leute bezahlen das verstehe ich nicht.
Jetzt muß ich extra wieder einen Programmierer beauftragen, der in meinem 0190-Dialer nach einer Stunde die Wiedereinwahl durchführt.
Wissen die in der Regulierungsbehörde eigentlich, was das kostet.
Vor allen Dingen ist es ein riesiges Problem, meinen 0190-Dialer auf den vielen Rechnern upzudaten.
Ich bezahle auf meine Einnahmen schließlich Steuern. Außerdem gibt es ein riesiges Unternehmen, welches da gut mit dran verdient.
Ob die sich auch an den Programmierkosten beteiligen??
wenn bereits bei der Einwahl 920 Euro fällig sind, interessiert es wohl keinen mehr ob das nach einer oder nach 5 Stunden oder gar nicht getrennt wird !
Das gilt nur für die sog. "frei tarifierbaren" 0190er-Nummern (siehe Dialer). Aber die ruft ja eh keiner freiwillig an.
Gegen das Urteil ließe sich natürlich einwenden, daß es die eigene Schusseligkeit des Anschlußinhabers ist, wenn so etwas passiert. Und es gibt einige Beispiele dafür, daß kleine Ursachen große Wirkungen haben, ohne daß ein ordentliches Gericht daran etwas ändern könnte - etwa wenn ich vergesse, meine Herdplatte auszuschalten und damit einen Brand verursache.
Aber hier liegen die Dinge etwas anders - die RegTP hat eine Weisung ausgegeben, und das Gericht hat sich daran orientiert - das finde ich richtig. Denn wenn ich eine Service-Hotline anrufe, zahle ich den hohen Telefontarif ja nicht deswegen, weil die Leitung aus technischen Gründen so teuer ist, sondern um die Arbeit des Support-Mitarbeiters zu entlohnen. Wenn aber ein Gespräch gar nicht mehr stattfindet sondern nur die Leitung nicht sauber getrennt ist, macht es keinen Sinn mehr, noch diese hohen Gebühren zu zahlen. Dagegen sollte auch der Anbieter der 0190er-Nummer nichts einzuwenden haben.
CU
Olaf
Hallo Olaf !
Diesen Satz von dir:
daß es die eigene Schusseligkeit des Anschlußinhabers ist, wenn so etwas passiert.
kann man eigentlich nicht so stehen lassen. Wenn du in einer größeren Familie mit drei, vier oder fünf Kindern leben würdest, dann kämst du sicher auch irgendwann dahinter, dass man da gar nicht gegen aufpassen kann, was die "lieben Kleinen" so alles hinter deinem Rücken anstellen können. Und dazu gehört auch das Anrufen dieser Nummern - wobei ich jetzt nicht nur das Einwählen über den Rechner, sondern ganz allgemein das Einwählen über´s Telefon meine.
Jetzt wirst du sicher sagen wollen, dass man ja die 0190er-Nummern bei der Telekom sperren lassen kann. Aber es gibt auch Menschen, die gerne an Gewinnspielen bei diversen Radio- oder Fernsehstationen mitspielen (ich gehöre nicht dazu...), und diese Gewinnspiele kann man in den meisten Fällen nur über diese Nummern erreichen. Also nimmst du diesen Leuten in dem Moment, wo du die Nummern sperren lässt, die Möglichkeit, ihrer "Leidenschaft" zu fröhnen. Aber Spaß beiseite: Die 0190er-Nummern erfüllen ja auch bei anderen Sachen ihren Zweck, und so manch einer benötigt sie ganz einfach. Und wenn dann dieser Mensch, der die Nummern benötigt, auch noch ein Familienvater mit eben den angenommenen 5 oder mehr Kindern ist, dann ist sowas auch schonmal schnell passiert (die Einwahl zu so einer Abzockernummer), ohne dass du das sofort mitbekommst.
Tja, und dann von "Schusseligkeit" zu sprechen, das finde ich nicht die "feine englische Art"... Ich hoffe, dass dir sowas nicht passieren kann oder nicht passieren wird. Mir ist diese Art Abzocke bisher auch erspart geblieben (dreimal auf Holz klopf), trotz meiner 5 Kinder...
Gruß
K.-H.
Hallo Heinz,
Du hast vollkommen recht. Selbstverständlich ist das kein Fall von Schusseligkeit.
Ich dachte mehr an den Fall, daß der Anschlußinhaber höchst selbst diesen Fauxpas begeht.
Also z.B. wenn es mir in meinem Junggesellenhaushalt passieren würde, wo niemand anders Zugriff auf mein Telefon hat.
Und selbst dann finde ich es menschlich, daß so etwas mal passiert. Deshalb gefällt mir dieses Urteil: Daß ein Gericht die Meinung vertritt, daß es nicht in Ordnung geht, aus einem kleinen Schnitzer großes Kapital zu schlagen.
CU
Olaf
sorry, euch da enttäuschen zu müssen. ein olg urteil hat keine richtungswirkung auf andere urteile. das olg in x kann anders urteilen als ein olg in y. für sowas braucht der verbraucher ein bgh urteil, das dauert aber jahre. und das urteil bezog sich auf eine ungenutzte verbindung, nicht auf dialer. wie ist es mit einem dialer, der irrtümlicherweise als flat benutzt wird, also datenverkehr stattfindet? usw... usw... ab 1.1.2003 soll es sogar neue service-nummern geben, die mit 0900 anfangen und für die jeder preis genommen werden kann. ich glob telefonieren wird langsam zum horror... 3 mal verwählt = abgebrannt...
Nein, das mit der nicht gegebenen Richtungswirkung war mir schon klar - aber ich finde es ermutigend, daß überhaupt solche Urteile gefällt werden. Wenn man die Gründe sieht, die zu dieser Entscheidung geführt haben, stehen die Chancen nicht schlecht, daß auch andere OLGs so entscheiden. Wenn die RegTP die Weisung ausgegeben hat, daß die Verbindung nach einer Stunde getrennt werden muß, ist das eine ganz klare Sache. Nur den Dialer-Opfern ist damit nicht gedient - da müßte die RegTP nachlegen.
CU
Olaf
Meiner Meinung nach sollten 0190er-Nummern für DFÜ-Zwecke generell gesperrt werden. Mir fällt beim Besten Willen keinen Beispiel ein, wo ein entsprechender Nutzen gerechtfertigt wäre. Und im Telefonbereich sollten solche Nummern auch nur bei berechtigtem Nutzen vergeben werden, z.B. für technische Service-Hotlines o.ä. Dann hätten sich die ganzen Probleme in Nullkommanix erledigt!
Das Problem ist doch nicht, ob intelligente Leute in günstiger Situation (z.B. keine Kinder) nicht selbstverantwortlich handeln können und sollten, sich über Computer und Telefon schlau machen usw..
Das Problem ist, dass Kriminelle kräftig Geld verdienen und diese Sorte Mensch immer reicher und mächtiger wird. Hier wird dem Mob an die Macht verholfen. Einige Leute scheint das nicht zu stören, wenn sie nur partitizipieren. Irgendwo habe ich bei der Auseinandersetzung mal gelesen, die Telekom wehre sich gegen die Abschaffung der Nepp-Nummern, weil ihr gegenüber anderen Konzernen ein Wettbewerbsnachteil entsteht. Ach die Armen! Da muss man natürlich die Familien plündern.