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Ebay: Scheint Schule zu machen | Gefrusteter Käufer lässt ni

musiker1 / 55 Antworten / Baumansicht Nickles

Hallo,

es scheint Schule zu machen. Seit einer Woche habe ich mit einem unzufriedenen Käufer Probleme. Es ist mittlerweile so weit, dass Ebay meinen Account gesperrt hat. Der Käufer hatte von mir ein CD Laufwerk erhalten, das bei mir einwandfrei funktionierte, nun schrieb er mir nach der Lieferung einen Hinweis, es sei kaputt, er will sein Geld zurück. Nun, darauf wollte ich mich nicht einlassen. Ebay sperrte mir wenige Tage später meinen Account, wohlmöglich weil dieser User sich massivst beschwert hatte.

Ok. Somit fühle ich mich eigentlich nicht mehr verpflichtet, mit ebay oder dem Käufer irgendwie in Kontakt zu treten, denn bei Ebay bin ich mittlerweile nicht mehr, da gesperrt, folglich brauch ich mich eigentlich nicht um einen Dienst zu prügeln, dessen AGB ich nicht mehr unterliege oder?

Der Streitwert ist exakt 35,50 Euro. Der Käufer hat bereits einen Anwalt eingeschaltet, der ihn wahrscheinlich weitaus mehr kosten wird, denn klar ist, er muss mir beweisen, dass das CD Laufwerk bereits bei mir daheim kaputt war - kann er nicht, da es nämlich noch ging. Gutachten erstellen? Na ... wenn er es sich leisten kann?

Wie auch immer. WOllte nur mal loswerden, dass dieser Ebay Laden mich seither nervt mit Mails ich solle meiner Verpflichtung nachkommen. Ist da mittlerweile der Verkäufer nur noch der dumme? Muss ich hier kaputte Ware als privater Verkäufer zurücknehmen? Langsam wird es nicht mehr lustig, wenn jedes Geschäft über paar Euro Fuffzig darauf hinausläuft, dass irgend ein Depp auf der Käuferseite meint, einem den Prozess machen zu müssen.

Das scheint wie ich hier lese öfters vorzukommen.... naja, fakt ist und bleibt....ich werden den Bedingungen nicht nachkommen und sobald ich ein Schreiben erhalte, werd ich ebenfalls meinen Anwalt einschalten.

Kolti musiker1 „Ebay: Scheint Schule zu machen | Gefrusteter Käufer lässt ni“
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Wenn Du in der Auktion nicht reingeschrieben hast, daß es ein Privatverkauf ist und Du keine Gewährleistung gibst, dann hast Du schlechte Karten.

Auktionshilfen: http://faq.kh80.de/daea/ oder http://www.auktionen-faq.de/

musiker1 Kolti „Wenn Du in der Auktion nicht reingeschrieben hast, daß es ein Privatverkauf ist...“
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Ich habe reingeschrieben:
"Es handelt sich hierbei um einen privaten Verkauf. Eine Rücknahme der Ware ist ausgeschlossen"

Kolti musiker1 „Ich habe reingeschrieben: Es handelt sich hierbei um einen privaten Verkauf....“
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musikus, das reicht nicht.
So mußt Du es reinschreiben:

Beachten Sie bitte die folgenden Bedingungen:

Stellen Sie Ihre Fragen vor Abgabe eines Gebotes. Der Artikel wird "so wie er ist" von Privat verkauft. Dies bedeutet: Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die Ihnen gesetzlich zustehende Garantie bei Gebrauchtwaren völlig zu verzichten. Das Recht der Rückgabe wird ebenfalls ausgeschlossen. Bitte bieten Sie nicht, wenn Sie mit diesen Regeln nicht einverstanden sind.

musiker1 Kolti „musikus, das reicht nicht. So mußt Du es reinschreiben: Beachten Sie bitte die...“
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wieso reicht das nicht? schliesslich ist doch damit alles gesagt oder?

Kolti musiker1 „wieso reicht das nicht? schliesslich ist doch damit alles gesagt oder?“
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Daß Du die Gewährleistng ausschließt?
Das wird Dir dann schon der Richter erzählen.

Der_Milchmann Kolti „Was ist damit alles gesagt?“
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Mal im Ernst, das was ich fockel schon schrieb.

***
Mag sein, da bleibt aber immernoch das Problem, des Beweises, denn der Kläger, in dem Falle der Käufer, muss immernoch beweisen, dass die Ware schon demoliert war, als er sie bekommen hat und das kann verdammt schwer und teuer werden. Bei 50 EUR .... keine Diskussion wert

Vergiss es. Ich hatte mal eine Telekomrechnung von 300 Euro. Ich habe dagegen geklagt. Der Fall ging vor Gericht. ICH musste beweisen, dass ich NICHT telefoniert habe, ich musste beweisen, dass die Telekom Mist gebaut hatte - jetzt beweis das mal .... ICH musste beweisen, dass ich im Recht bin, NICHT die Telekom musste beweisen, dass sie im Recht ist.....das ist der Rechtstaat

Mummins musiker1 „Ebay: Scheint Schule zu machen | Gefrusteter Käufer lässt ni“
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Ebay sperrt dir aber nicht wegen einem Verstoß den Account. Da muss schon mehr passieren. Normalerweise geschieht das erst beim dritten Verstoß oder zu vielen negativen Bewertungen auf einmal.

musiker1 Mummins „Ebay sperrt dir aber nicht wegen einem Verstoß den Account. Da muss schon mehr...“
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das weiss ich nicht, ich habe nur eine meldung erhalten, dass ich schlechte ware versendet hätte, ohne mich anzuhören bin ich gesperrt worden, weitere auskünfte hab ich noch nicht erhalten

Massafagga musiker1 „Ebay: Scheint Schule zu machen | Gefrusteter Käufer lässt ni“
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"Somit fühle ich mich eigentlich nicht mehr verpflichtet, mit ebay oder dem Käufer irgendwie in Kontakt zu treten, denn bei Ebay bin ich mittlerweile nicht mehr, da gesperrt, folglich brauch ich mich eigentlich nicht um einen Dienst zu prügeln, dessen AGB ich nicht mehr unterliege oder?"

Meinst du das ernst?
Dieser verkauf lief über diese AGB's wieso sollten diese Rechtlich erlischen sobald dein Account gesperrt ist?

musiker1 Massafagga „ Somit fühle ich mich eigentlich nicht mehr verpflichtet, mit ebay oder dem...“
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Jup meine ich ernst. weil ich nicht mehr an meine daten komme. ausserdem habe ich mit der kündigung zu verstehen gegeben, dass ich nicht mehr die agbs akzeptiere. ganz einfach.

musiker1 Massafagga „ Somit fühle ich mich eigentlich nicht mehr verpflichtet, mit ebay oder dem...“
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wäre sonst ja das gleiche, wenn du von einem vertrag zurücktrittst und das rechtens geschieht, dass du nach dem rücktritt immernoch an die bedingungen des vertrages gebunden wärest.

ausserdem ... der verkauf hat vor dem 5. 11 stattgefunden, den neuen agb habe ich nicht mehr zugestimmt :-P

spectacles musiker1 „Ebay: Scheint Schule zu machen | Gefrusteter Käufer lässt ni“
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Ich glaube auch nicht, dass ebay Dir wegen einer einzigen Käuferbeschwerde den Account sperrt. Die halten sich i.a. erst mal raus, wenn es nicht um ihr eigenes Geld geht...

Im übrigen bist Du im Irrtum, wenn Du glaubst, die Sache sei damit für Dich beendet. Zwischen Dir und dem Käufer besteht ein Kaufvertrag. Ob der von Deiner Seite aus erfüllt ist, ist zumindest fraglich. Ebays AGB spielen dabei keine Rolle.

Allerdings lässt sich der Sachverhalt aus der Ferne kaum beurteilen, zumal der Käufer das Ganze sicher aus einem anderen Blickwinkel sieht.
Die Art, wie Du schreibst, lässt vermuten, dass Du auch nicht gerade zu einer einvernehmlichen Regelungen beigetragen hast...

Ob es sich lohnt, wegen 35 Euro vor Gericht zu gehen, bezweifle ich. Das gilt allerdings auch für Dich. Ich an Deiner Stelle würde versuchen, mich mit dem Käufer zu einigen.

Gruß, Wolfgang

musiker1 spectacles „Ich glaube auch nicht, dass ebay Dir wegen einer einzigen Käuferbeschwerde den...“
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Nein, denn ich habe keinen ebay Zugang mehr und wenn ich zu einem System keinen Zugang mehr habe, kann ich mich als nicht mehr verbindlich zu diesem system ansehen

Der Käufer sieht als einzige Einigung an, dass er sein geld zurückbekommt

spectacles musiker1 „Ebay: Scheint Schule zu machen | Gefrusteter Käufer lässt ni“
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Nochmal: Ob Du noch Mitglied bei ebay bist oder nicht, ist für das Verhältnis zwischen Dir und dem Käufer nicht von Belang. Ebay ist nur Vermittler, der Kaufvertrag besteht ausschließlich zwischen Dir und dem Käufer.
Und von dem kannst Du nicht so einfach zurücktreten. Selbst wenn - das würde bedeuten, dass beide Seiten die erhaltenen Leistungen wieder zurückgeben müssten - Du den Kaufpreis und der Käufer das Laufwerk. Und DAS ist doch wohl genau das, was Du NICHT willst, oder?!?

Wer in diesem Fall im Recht ist, kann hier niemand beurteilen. Du musst selbst wissen, ob Du bereit bist, Zeit, Geld und Nerven dafür aufzuwenden, Deinen - meiner Meinung nach ziemlich verbohrten - Standpunkt durchzufechten.

tintensprotzer musiker1 „Ebay: Scheint Schule zu machen | Gefrusteter Käufer lässt ni“
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" ...dass das CD Laufwerk bereits bei mir daheim kaputt war - kann er nicht, da es nämlich noch ging. ..."
Da hast du schlechte Karten. Da musst du beweisen, dass es bei dir noch ging. Das hat mit Privatverkauf nichts zu tun.
Die Käufer sind nicht immer die Deppen. Es gibt genug sogenannte "schlaue" Verkäufer, die so ihren Müll (auch noch mit Gewinn) loswerden möchten.

>>> im übrigen siehe Antwort von Mummins

Der_Milchmann tintensprotzer „ ...dass das CD Laufwerk bereits bei mir daheim kaputt war - kann er nicht, da...“
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Nein, das ist falsch, wir leben hier in einem Rechtsstaat.

Wenn musiker1 angeklagt wird, dass er falsche oder schlechte Ware verkauft hat, muss er nicht seine Unschuld beweisen, sondern der Käufer muss die Schuld von musiker1 beweisen.

LOL Wäre ja noch schöner, dann könnte ich ja jeden anklagen, dass er mir defekte Ware verkauft hat, und der soll dann mal beweisen, dass sie noch ging ... kann er nämlich garnicht

ne ne, das Prinzip des Rechtstaates hat schon seinen Sinn.

Anders wäre es, wenn musiker1 klagt, dann hättest du Recht, aber wieso soll er klagen? Nehmen wir an er täte es, dann müsste er tatsächlich beweisen, dass es noch ging bei ihm. Aber er tuts ja nicht.


In diesem Falle muss der Käufer beweisen, dass es bereits kaputt war. Das kann er beim Transportfalle z.B. dann machen, wenn er vor Augen des Paketdienstes das Paket aufmacht. Alles andere ist UNMÖGLICH. Denn ein Gerichtsprozess wird in jedem Falle auf "Aussage gegen Aussage" hinauslaufen.

Der Käufer behauptet, dass die Ware schon defekt war, der Verkäufer behauptet das Gegenteil. Zeugen spielen hier keine Rolle. EIn Gutachten vielleicht ... ja, und mal im Ernst, weisst du, was ein Gutachter kostet? Dafür kannst du Aktienanteile der Firma des Geräts kaufen - im ernst, lohnt nicht im Geringsten. Dann muss das ein neutrales Gutachten sein und du merkst .... wir bewegung ins jetzt langsam ins Lächerliche :-)

Also nochmal generell:
Der, der klagt, muss seinen Standpunkt, also sein Recht beweisen. Schau dir mal einen 0/8/15 Krimi an. Jeder angeklagte Mörder hält die Klappe, die Staatsanwaltschaft macht sich auf Spurensuche, um ihm sonstwas zu beweisen, alles andere sind sogenannte Indizien. Und findet die Staatswanwaltschaft keine Beweisen, so wird die Klage fallengelassen. Ebenso wird sie das, wenn hier Geringfügigkeit vorliegt und das tut sie. Oder denkst du im Ernst, eine Staatsanwaltschaft hat nichts anderes im Sinne, als einem 50 Euro geprellten Ebay Kunden zu helfen?


ALles andere läuft auf dem Weg der Zivilklage und hier bist du erstmal als Kläger der gearschte, da du erstmal vorstreckst, und eine Rechtschutzversicherung wird sich bedanken bei der Streitsumme

Fockel007 Der_Milchmann „Nö, falsch gewickelt“
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wenn du da mal nicht daneben liegst milchmann.
Wie Musiker selber schreibt hat er zwar das 14 tägige Rückgaberecht ausgeschlossen den Garantie/ Gewährleistungsauschluss hat er dagen nicht explizit genannt. Demnach hat der Käufer das Recht auf Reparur oder Wandlung. Denn seit einiger Zeit gilt auch für Privatverkäufe Gewährleistungsanspruch wenn dieser nicht extra ausgeschlossen wird; und bei der Formulierung:" "Es handelt sich hierbei um einen privaten Verkauf. Eine Rücknahme der Ware ist ausgeschlossen." Ist das nach dem Gesetz absolut nicht geschehen.

Der Rechtsstaat zeichnet sich dadurch aus das "Recht haben" nicht immer auch mit "Recht bekommen" einhergeht...

Der_Milchmann Fockel007 „Nö, falsch gewickelt“
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Mag sein, da bleibt aber immernoch das Problem, des Beweises, denn der Kläger, in dem Falle der Käufer, muss immernoch beweisen, dass die Ware schon demoliert war, als er sie bekommen hat und das kann verdammt schwer und teuer werden. Bei 50 EUR .... keine Diskussion wert

Vergiss es. Ich hatte mal eine Telekomrechnung von 300 Euro. Ich habe dagegen geklagt. Der Fall ging vor Gericht. ICH musste beweisen, dass ich NICHT telefoniert habe, ich musste beweisen, dass die Telekom Mist gebaut hatte - jetzt beweis das mal .... ICH musste beweisen, dass ich im Recht bin, NICHT die Telekom musste beweisen, dass sie im Recht ist.....das ist der Rechtstaat

Fockel007 Der_Milchmann „Nö, falsch gewickelt“
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Deine Aussage ist wiederrum nicht ganz mit dem aktuellen Gesetz vereinbar:

In den ersten 6 Monaten gilt immer noch eine Beweislastumkehr; also müßte normal er beweisen das das Gerät funktionierte. Da er eben diese Gewährleisutng nicht ausgeschlossen hat.

Hier mal ne gute Seite zu dem Thema:
http://www.haerting.de/deutsch/archiv/faq_ebay.htm


Bei dem Telefonrechnungsfall beweißt dir die Telekom anhand eines EVN das du telefoniert hast, jetzt mußt halt du Fakten vorbringen die Fehler in diesem EVN aufzeigen...

Der_Milchmann Fockel007 „Nö, falsch gewickelt“
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>
Bei dem Telefonrechnungsfall beweißt dir die Telekom anhand eines EVN das du telefoniert hast, jetzt mußt halt du Fakten vorbringen die Fehler in diesem EVN aufzeigen...
Eben - und dann mach mal ... ist nämlich unmöglich der Telekom einen Fehler nachzuweisen ohne ins System einzudringen und das kann man im Normalfalle nicht Die Verbindung kann durchaus korrekt sein, doch wenn per ISDN eine Schaltung falsch liegt, ist da was bei der Telekom faul. Und die Verbindungsnachweise an sich sind dennoch korrekt

Fockel007 Der_Milchmann „Nö, falsch gewickelt“
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Doch es ist beweisbar; die Telekom akzeptiert die internen Logs einiger Telefonanlagen durchaus als Beweis.

Der_Milchmann Fockel007 „Nö, falsch gewickelt“
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Richtig, aber das kann nicht jeder machen, denn dazu brauchst du eben eine Telefonanlage - aber hier gehts ja nicht um Telefone.

Bleiben wir beim Thema:
Nehmen wird das CD Laufwerk:

Der Verkäufer behauptet, das Laufwerk hat bei ihm einwandfrei funktioniert. Soweit ok
Der Käufer erhält das Laufwerk, meint es sei kaputt.
Nun steht Aussage gegen Aussage.

Den ersten Schritt würde nun der tun, der sein Geld zurückhaben will oder sonstige Nachbesserung haben möchte, wobei bei Einzelverkäufen von Privat zu Privat kaum nachbesserung möglich sein dürfte, da es sich um Einzelstücke handelt - aber zurück zum Beispiel - Der Käufer würde nun wegen einem Streitwert um die 50 Euro zunächst einmal keinen Anwalt finden, der ihn da vertritt - daran wird es schon scheitern - aber nehmen wir an, er findet einen. Nun beweis mal, dass das Laufkwerk schon kaputt war, als es kam. Gut, vielleicht findet sich ein Zeuge, der das bezeugen will.

Dann findet sich auf Verkäuferseite auch ein Zeuge, der bezeugt, dass das Laufwerk 3min vor EInpacken noch lief. Was dann? Wieder Aussage gegen Aussage und im Zweifel für den Angeklagten. Also....nächster Schritt wäre ein unabhängiger Gutachter - der wird geholt, wenn es um eine halbe Millionen Euro beim Hausbau geht, bei dem gepfuscht wurde und selbst hier scheuen oft Bauherren die Kosten .... meinst du jetzt im Ernst, dass wegen 40 Euro ein neutraler vor Gericht anerkannter Gutachter auch nur seinen Stift aufs Papier setzt?

Nie im Leben

Es bleibt einfach Fakt, dass Ebay ein Risikokauf ist, wie eben jeder Onlinekauf - du kannst die Ware weder anprobieren, noch testen noch sonstwas - somit hast du bei Onlineversandhäusern ja das 14 tägige Rückgaberecht - und wie erwähnt schränken das viele auch ein: Zeigt die Ware Gebrauchsspuren, also ist nicht nur mal eingebaut worden um die Peripherie zu testen, dann nehmen die viele Händler auch nicht zurück. Dazu musst du noch Porto zahlen, wenns keinen RÜckschein gibt.
Dann das Beispiel Quelle mit Klamotten, überall ist ein Button angesteckt mit einer Art Kabelbinder - auf dem Button steht ausdrücklich, dass du die Kleidung nach Entfernen nicht mehr umtauschen kannst - wieso? Weil es auf Käuferseite mittlerweile genausoviele Betrüger gibt wie auf Verkäuferseite - das nimmt sich nix mehr - es hat sich nämlich rumgesprochen, dass man für eine Party mal ein Cocktailkleid bestellt, es dann anzieht und nie mehr braucht - schön einen auf Reich tun, das Kleid dann zurückgehen lassen á la "Gefällt nicht" - und dann steht eine Hochzeit an, man braucht einen schicken weissen Anzug, der wird bestellt - angezogen - zurückgegeben .... das haben selbst antiquierte Häuser wie Otto und Quelle erkannt, die oft auf Kulanz die Dinge zurücknahmen. Mit dem Button kannst du nämlich nicht auf eine Hochzeit oder Party bzw. das würde keiner machen.

Was ich sagen will? Viele Käufer bestellen sich Hardware - basteln rum und schon ist sie kaputt oder machen sonst einen Schmu.

Du hast ein Risiko, da hier das Fernabsatzgesetz bei Privaten Verkäufen nicht gilt. Diesem Risiko muss man sich bewusst sein, das ist der Grund, wieso ich selten bei Ebay bin, wenn dann kaufe ich die Ware nur wenn sie mindestens 85% billiger ist, als neu, oder um den 1 Euro Preis schwankt - ansonsten ist mir mein sauer verdientes Geld einfach zu schade, um es ins Jenseits zu Überweisen

Fockel007 Der_Milchmann „Nö, falsch gewickelt“
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Das mit dem rumbasteln hast du nciht nur wenns ums versandgeschäft geht. Was ich in regelmäßigen Abständen von meiner Laufkunschaft zurückbekomme ist auch hart an der Grenze, was einige als Fachgerechten Einbau bezeichnen kann u.a. auch als mutwille Sachbeschädigung ausgelgt werden ...

Aber denoch ist es in diesem Fall hier so das verkäufer aufgrund der Gesetzeslage lückenlos beweisen muss das das Gerät fehlerfrei war, und Da ist es mit einer Aussage recht schwer, denn was ist bei einem CD-ROM fehlerfrei (CRC-Fehler etc...)

Diese Diskusion können wir hier eigendlich noch ewig weiterführen, und dann siehts genauso aus wie beim Verkäufer/ Käufer. Bei denen muss wohl ein Schlichter oder Richter ran.

Der_Milchmann Fockel007 „Nö, falsch gewickelt“
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Richtig, wir können die Debatte noch ewig weiterführen.

Fakt ist: Bei Ebay wird Schund betrieben - gerade weil eben so wenig in Sachen Konsequenz passiert - sprich, weil eben so wenig Chancen für eine Klage etc bestehen, kommen so viele auf die Idee, ihren kaputten Kram dort zu verkaufen. Wegen 50 EUR überlegt man sich selbst als geprellter, ob man Freizeit, Aufwand, Papierkrieg, Geld opfern will oder ob man eine Lehre draus zieht

und ich sage für mich : Mir ist es das nicht wert, ich kaufe nur wenn ich genau informiert bin und da es soviele Tricks gibt..... kauf ich besser nicht - geschweige denn HDDs oder sonstiges zeug, wo ich nicht weiss, ob es funktioniert. Es ist und bleibt ein Risiko. Wenn ich 10 mal Glück habe, hab ich das 11. Mal pech.

Max Payne Der_Milchmann „Nö, falsch gewickelt“
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der Käufer, muss immernoch beweisen, dass die Ware schon demoliert war, als er sie bekommen hat

Nö. Innerhalb der ersten 6 Monate gilt bei Gewährleistung die Beweislastumkehr, d.h. der Verkäufer muss beweisen, dass die Ware zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs (beim Versendungskauf also die Übergabe an den Frachtführer, Post o.ä.) fehlerfrei war.

Da die Gewährleistung nicht explizit ausgeschlossen wurde (musiker1 hat nur die Rücknahme ausgeschlossen, was aber nicht dasselbe ist), gilt für diesen Kauf die normale Gewährleistung nach BGB.
Der_Milchmann Max Payne „Nö, falsch gewickelt“
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>
Nö. Innerhalb der ersten 6 Monate gilt bei Gewährleistung die Beweislastumkehr, d.h. der Verkäufer muss beweisen, dass die Ware zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs (beim Versendungskauf also die Übergabe an den Frachtführer, Post o.ä.) fehlerfrei war.

Nein, darum gehts doch nicht, du musst dem Anwalt bzw. der muss dem Gericht erstmal eine gewisse Beweislast vorlegen, sonst akzeptiert kein Gericht der Welt so eine Klage, die wird sofort fallengelassen, wenn DU bzw. wenn der Käufer klagt, muss ER den ersten Schritt machen, ist doch klar, irgendeiner muss ja wohl Klage einreichen und das ist wohl kaum der Verkäufer - der wird kaum gegen sich selbst klagen - somit ist der, der als erster Klage einreichen will, an die Beweislast gebunden

Max Payne Der_Milchmann „Nö, falsch gewickelt“
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Wieso Anwalt, wieso Gericht?
Das BGB gilt grundsätzlich für Beziehungen (Rechte und Pflichten) zwischen Vertragspartnern. Warum kann man sich nicht mal "einfach so" an diese Spielregeln halten und braucht immer gleich einen Schiedsrichter?

Der Rest ist ebenfalls Blödsinn. Der Käufer hat ein gebrauchtes Gerät erworben, das nicht funktioniert. Nach BGB hat er (hier) 12 Monate Gewährleistungsfrist, wobei innerhalb der ersten 6 Monate grundsätzlich davon ausgegangen wird, dass der Defekt bereits beim Gefahrenübergang bestanden hat.
Wenn der Verkäufer anderer Meinung ist, muss er dies schlüssig beweisen können, ansonsten ist er an die Rechtsfolgen der Gewährleistung gebunden, was bei Einzelstücken und Gebrauchtgeräten üblicherweise bedeutet, dass der Kaufvertrag Zug um Zug rückgängig gemacht wird.

Der_Milchmann Max Payne „Nö, falsch gewickelt“
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>>Das BGB gilt grundsätzlich für Beziehungen (Rechte und Pflichten) zwischen Vertragspartnern. Warum kann man sich nicht mal "einfach so" an diese Spielregeln halten und braucht immer gleich einen Schiedsrichter?
Wieso? Ist die Frage ernst gemeint? Würdest du mir 50 Euro geben, weil ich dich wegen etwas beschuldige? Wohl kaum.... mal eben einfach so...

Der Rest ist ebenfalls Blödsinn. Der Käufer hat ein gebrauchtes Gerät erworben, das nicht funktioniert. Nach BGB hat er (hier) 12 Monate Gewährleistungsfrist, wobei innerhalb der ersten 6 Monate grundsätzlich davon ausgegangen wird, dass der Defekt bereits beim Gefahrenübergang bestanden hat.

Mit welchem Beweis? Da hat sich schon jemand was bei gedacht, sonst könnte jeder kommen, seinen Kram mutwillig kaputt machen oder fahrlässig und dann entsprechende Beschwerde vorlegen.


>>Wenn der Verkäufer anderer Meinung ist, muss er dies schlüssig beweisen können, ansonsten ist er an die Rechtsfolgen der Gewährleistung gebunden, was bei Einzelstücken und Gebrauchtgeräten üblicherweise bedeutet, dass der Kaufvertrag Zug um Zug rückgängig gemacht wird.
Och mensch. Wem soll denn der Verkäufer was beweisen... Wo kein Kläger, da kein Richter. Wenn der Käufer nicht den ersten Schritt tut, und der erste Schritt beinhaltet, dass eben der Käufer entsprechenden Defekt beweist, dann passiert da nothing. Aussage Aussage und fertig. Und alles andere müsste vor Gericht entschieden werden und jetzt wiederhole ich mich bestimmt zum 20. Mal. Streitwert ist um die 50EUR, meinst du die Gerichte haben nix besseres vor?

musiker1 Max Payne „Nö, falsch gewickelt“
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Du bist ja eine Eule.

Wieso wir Gerichte brauchen? Sag mal....willst du mich verarschen? Meinst du, nur weil der Käufer etwas behauptet, bin ich so "einsichtig" - und überweise Hinz und Kunz das Geld zurück?

Man man man - denk mal eine Minute nach, bevor du auf Abschicken klickst.

Schonmal was von Zivilprozess gehört? Hier gibts ebenfalls Richter, die nach dem BGB urteilen - oder meinst du, jede Streitpartei regelt das daheim am Esstisch - was stellst du dir denn vor. Mach mal die Augen auf junge

Max Payne musiker1 „Nö, falsch gewickelt“
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Als Privatverkäufer hättest Du die Möglichkeit gehabt, die Gewährleistung auszuschließen.

Dies hast Du nicht getan. (Vielleicht hättest Du eine Minute nachdenken sollen, bevor Du das Angebot online gestellt hast.)

Also gilt für diesen Kaufvertrag die Gewährleistungsregelung des BGB.

Kannst Du in irgendeiner Form beweisen (!), dass das Laufwerk noch funktionstüchtig war, als Du es zum Versand übergeben hast?

Da Du Dich in dieser Sache uneinsichtig zeigst, ist die Sperrung durch eBay die logische Konsequenz.

musiker1 Max Payne „Nö, falsch gewickelt“
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>>Kannst Du in irgendeiner Form beweisen (!), dass das Laufwerk noch funktionstüchtig war, als Du es zum Versand übergeben hast?

Wem soll ich das beweisen müssen?

Ne ne, die Sperrung hat andere Gründe, so einfach kannst du dir es nicht machen

MaWin|DA musiker1 „Ebay: Scheint Schule zu machen | Gefrusteter Käufer lässt ni“
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Mir kommt es irgendwie auch komisch vor, daß wegen EINES unzufriedenen Käufers gleich der Account gesperrt wird!? Kann ich mir gar nicht vorstellen. Dann könnte man ja nach einem Kauf bei einer bestimmten Person üble Beschwerden an eBay schicken und schon ist der Typ gesperrt!? Kann ich gar nicht glauben...

Der_Milchmann MaWin|DA „Mir kommt es irgendwie auch komisch vor, daß wegen EINES unzufriedenen Käufers...“
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Ebay ist sehr schnell, mein Account wurde ohne Vorwarnung gesperrt, weil ein Namensvetter auf einer meiner Auktionen geboten hat.

Ebay ist da ruck zuck dabei - wers nicht einsieht, sollte dem Laden fern bleiben - so wie ich

MaWin|DA Der_Milchmann „Ich glaube es ihm“
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Ist ja eigentlich eine Schweinerei. Aber die Gebühren kassiert eBay sicherlich munter ein, stimmt´s?

Der "kleine Mann" hat nun mal nicht die Möglichkeit sich zu wehren...

Der_Milchmann MaWin|DA „Ich glaube es ihm“
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Jup, laufende Auktionen wurden zwar am gleichen Tag noch beendet, aber wunderbar abkassiert :-\

Naja, ich gebe ebay noch wenige Jahre, dann haben viele private Verkäufer keine Lust mehr, Betrüger werden Überhand nehmen und die Warenvielfalt noch weiter sinken (ist sie ja heute schon) und wenn man sich mal amazon.de anschaut sind die Preise vergleichbar - dafür unproblematische neue und schnell versendete sowie sicher verpackte ware

Prosseco musiker1 „Ebay: Scheint Schule zu machen | Gefrusteter Käufer lässt ni“
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Summa Sumarum.

E bay account gesperrt, verkaeufer dumm da?!?
Kaeufer dumm da, weil kauf nichts taugt.


So der Rechtsstaat sagt firlefanz und keiner ist befriedigt.
Heisst> Mann muss die ADVOKATEN wieder geld in den hintern schieben, damit sie ihren neuen Mercedes CLS wenigstens die anzahlung zahlen, weil so lange wg. mein gerechtigkeitssinn ich beharre was 100% keiner beweisen kann bleibe ich dumm da und sage>
LASS EIERKUCHEN DRUEBERWACHSEN UND FERTIG.

Der_Milchmann Prosseco „Summa Sumarum. E bay account gesperrt, verkaeufer dumm da?!? Kaeufer dumm da,...“
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wenn ich zwischen deinen zeilen lese, dass du der meinung bist, gras drüber wachsen zu lassen, dann stimme ich zu. alles andere ist teurer als die ware und garantie bringt es keine, dass man je einen heller zurückbekommt.

that's ebay

bollerman musiker1 „Ebay: Scheint Schule zu machen | Gefrusteter Käufer lässt ni“
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ebay hin und ebay her, wer kauft sich denn überhaupt über diesen Weg ein CD-Laufwerk für 35,50 Euro und dann auch noch auf Vertrauensbasis von jemanden den er niemals zu Gesicht bekommt? Mensch Leute, hier beim ersten besten Händler kostet sowas dann:

CD-ROM LG 52x 15,00 €
CD-ROM AOpen 56x 14,90 €

Und wenn zwei Uneinigkeiten haben, dann ist man auf jeden Fall besser informiert und gut beraten, wenn man sich dann beide Seiten mal ohne jegliches Vorurteil anhört.
coolmann11 bollerman „ ebay hin und ebay her, wer kauft sich denn überhaupt über diesen Weg ein...“
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Es gibt genug Geschäfte, in denen man solche Laufwerke zum halben Preis oder für 17-20 € ohne die horenden Portokosten. Wozu also bei Ebay einkaufen ????? Mittlerweile ist Ebay zu einer Betrüger-Plattform geworden. Wo leben wir denn, wenn man solchen Leuten das betrügen so einfach machen .................

Der_Milchmann coolmann11 „Es gibt genug Geschäfte, in denen man solche Laufwerke zum halben Preis oder...“
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eben. das einfachste ist es doch, dort nicht zu kaufen und ende, manchmal hab ich das gefühl, die leute wollen den ärger - damit sie sich über etwas aufregen können :)

REPI musiker1 „Ebay: Scheint Schule zu machen | Gefrusteter Käufer lässt ni“
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... und deswegen habe ich mir EBay schon lange abgewöhnt, denn es entwickelt sich immer mehr zu einer Plattform des Betrugs und der Bauernfängerei !

coolmann11 REPI „... und deswegen habe ich mir EBay schon lange abgewöhnt, denn es entwickelt...“
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Ich habe auch mal so einen Fall gehabt, der hat mir eine schlechte Bewertung gegeben, weil seine illegalle Raubkopie (Win 95b)vom CD-Lw. nicht gelesen werden konnte, und er glaubte, daß mein CD-Lw., das ich ihm verkauft hatte, "Schrott" wäre. Ich habe es ihm gegen ein anderes CD-Lw ausgetauscht und dann war Friede, nur die schlechte Bewertung blieb und wurde von Ebay nie korrigiert. Seit einen Jahr habe ich mich von Ebay getrennt und will auch nie mehr etwas wissen.

craxy musiker1 „Ebay: Scheint Schule zu machen | Gefrusteter Käufer lässt ni“
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"ebay abgewöhnt"!
das bist du nicht alleine,ich kauf schon seit jahren nichts mehr bei ebay,ebay war mal für den "privatverkäufer" gedacht,so das der seine dinge die er zuviel hat oder nicht mehr braucht verkaufen kann,mittlerweile tummeln sich aber da fast nur noch als "privat" getarnte profesionelle verkäufer die versuchen ihren schund,für teures geld an den man zu bringen,und die meisten die den artikel dann ersteigern denken tatsächlich noch,sie hätten ein schnäpchen gemacht,wenn man dann aber mal im netz sucht,findet man es meistens viel günstiger und neu,und vor allem mit einer garantie.
ist genau so wie auf flohmärkten,da geh ich auch schon lange nicht mehr hin,genau das selbe,nur noch betrug und nepp,da stehn zig "ausländer" und verkaufen ihre videos,cameras,handys uns so weiter,und das in einer menge wo ich mich schon frage "wo kommt das alles her",ehrlich gesagt möcht ichs gar nicht wissen.
was bei ebay verkauft wird kommt auch nicht immer aus sauberen quellen.
mal ein beispiel:
ich hab früher in einer sicherheitsfirma gearbeitet,und wir haben auch eine firma bei uns in der nähe bewacht(stellt kettenaufzüge her),bei denen sind immer die dinger verschwunden,keiner wusste wie und wer,bis mal von denen in der chefetage auf die idee kam bei ebay nachzusehen,ob die da nicht zum verkauf stehn,und......volltreffer,über umwege,er hat nämlich einen kumpel mit dem verkauf beauftrag,der angeblich nätürlich nichts davon wusste,hat die polizei dann schnell den täter gefunden.

aber noch was zu deinem cd laufwerk,wenn der wirklich auf sein recht pocht,dann geb ich dir garantie das du ihm das geld zurück geben musst,und er braucht auch keine angst vor den kosten für den anwalt zu haben,den wenn er gewinnt ,und das ist sicher!!!!,dann zahlst du du ganzen kosten,auch seinen anwalt!!!!!!!!!

Der_Milchmann craxy „ ebay abgewöhnt ! das bist du nicht alleine,ich kauf schon seit jahren nichts...“
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aber noch was zu deinem cd laufwerk,wenn der wirklich auf sein recht pocht,dann geb ich dir garantie das du ihm das geld zurück geben musst,und er braucht auch keine angst vor den kosten für den anwalt zu haben,den wenn er gewinnt ,und das ist sicher!!!!,dann zahlst du du ganzen kosten,auch seinen anwalt!!!!!!!!!

Es ist ja lang nicht erwiesen, wie ich in anderen Postings schon 3x geschrieben habe in diesem Thread, dass der Käufer nicht der Betrüger ist - habe das schon einige Male gehabt.

Deine Theorie bleibt eine Theorie, denn....
der Anwalt wird im Voraus bezahlt bzw. du weisst nicht, ob du Recht bekommst, wenn Aussage gegen Aussage steht ist das wohl unwahrscheinlich.

Wer Geld für einen Gerichtsprozess oder Anwalt hat, kauft nicht bei Ebay ein
Kolti craxy „ ebay abgewöhnt ! das bist du nicht alleine,ich kauf schon seit jahren nichts...“
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Solange die Sache nicht vor Gericht ist, bezahlt jeder seinen Anwalt selbst.
Erst wenn ein Richter einen Streitwert und ein Urteil festgestellt hat, kommt es zu Prozeß- und Anwaltskosten.
Wobei hier auch nicht immer der Verlierer bezahlt. ;O)
Hat der nämlich keine Kohle, bezahlt der Gewinner und hat trotzdem nix.

craxy musiker1 „Ebay: Scheint Schule zu machen | Gefrusteter Käufer lässt ni“
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irgendwie willst du oder kannst du nicht verstehen.
DU HAST DIE GARANTIE NICHT AUSGESCHLOSSEN
was du bei ebay zu deinen verkauf geschrieben hast reicht dazu nicht aus.
UND DANN HET DER KÄUFER AUCH BEI GEBRAUCHTWAREN 2JAHRE GARANTIE;UND IM ERSTEN HALBEN JAHR HAST DUBEWEISPFLICHT;DAS HEISST DU MUSST BEWEISSEN DAS DIE WAREBEIM VERKAUF TECHNISCH EINWANDFREI WAR;NICHT DER KÄUFER !!!!!!!!!!!!!!!!
ganz einfach,wenn du geld genug hast ihm das zu beweisen dann bitte.
ansonsten bekommt er auf jedenfall recht,und dann auch wenn keine gerichtsverhandlung kommt musst du auf jedenfall seine kosten tragen.

Der_Milchmann craxy „irgendwie willst du oder kannst du nicht verstehen. DU HAST DIE GARANTIE NICHT...“
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Sorry, aber ...
a) bin nicht ich der Poster
b) wer brüllt hat unrecht (bzw. nicht aus eben diesem Grunde Recht)
c) erstmal....muss jemand irgendjemanden irgen einen anderen beschuldigen, sonst trägt keiner für irgendwas die kosten - wieso auch. also: Der Käufer muss den ersten Schritt tun und das ist der Beweis. Wenn du das nicht verstehst, hast du eine selten naive Auffassung von Logik (sorry).

Denn dann verklage ich dich mal, dass du mein Auto kaputt gemacht hast und du trägst dann meine Anwaltskosten und du musst beweisen, dass du es nicht warst. Da du das wohl kaum kannst, wirst du meine Anwaltskosten tragen. *lol*

So....bei diesem äusserst überspitzten Beispiel solltest du endlich gemerkt haben, dass nicht der beschuldigte seine Unschuld beweisen muss, ohne dass ihm eine Schuld nachgewiesen wurde, sondern dass erstmal irgend ein Grund/Beiweis für eine Anklage vorliegen muss. SOnst macht da kein Gericht der Welt was.


Wenn du mir das Gegenteil beweist, dann verglage ich dich, dass du mir meinen Porsche Carrera geklaut hast .... und dann besorgst du mir gefälligst einen neuen, wenn du mir nicht beweisen kannst, dass du es nicht warst *lol*

Max Payne Der_Milchmann „Sorry, aber ... a bin nicht ich der Poster b wer brüllt hat unrecht bzw. nicht...“
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Denn dann verklage ich dich mal, dass du mein Auto kaputt gemacht hast und du trägst dann meine Anwaltskosten und du musst beweisen, dass du es nicht warst. Da du das wohl kaum kannst, wirst du meine Anwaltskosten tragen. *lol*

Ich glaube, Du wirst es nie verstehen!
Was hat denn dieses hanebüchene Beispiel mit Gewährleistung zu tun?

Ich geb's auf!
Der_Milchmann Max Payne „Denn dann verklage ich dich mal, dass du mein Auto kaputt gemacht hast und du...“
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Ok, du kannst oder willst nicht klar denken:

Ok, nochmal für Kleinkinder und Leute, die etwas schwer von Begriff sind:

Wir haben hier in Deutschland Gesetze. Das muss so sein. Denn sonst würden die Leute sich gegenseitig auf die Nase hauen. Das ist in anderen Ländern so. Da gibts keine Gesetze, da macht jeder, was er will. Das gibts zum Beispiel so im Irak. Da holt sich jeder einfach, was er will, weil jeder denkt, er hat Recht.

In Deutschland ist das anders. Wir haben hier Gesetze. Das ist, damit nicht jeder machen kann, was er will. Hier gibts den Rechtstaat. Der Rechtstaat ist ne gute Sache. Weil hier muss der Kläger, zum Beispiel der Staatswanwalt (das ist der Mann, der immer in so einem bösen schwarzen Mantel rumläuft und so dicke Bücher dabei hat) dem Angeklagen was beweisen (der Angeklagte ist der, der jetzt ganz dolle Angst hat, dass er ins Gefängnis kommt). Wäre das nicht so, dann würde das nicht funktionieren. Weil der Angeklagte kann ja nicht was gegenbeweise, was er nicht getan hat. Das wäre so, wie wenn du deiner Mutter sagst, dass dir ein Freund ein Spielzeug weggenommen hat und der muss dir jetzt beweisen, dass ers nicht genommen hat. Ne - so is das nich - das ist verkehrt herum.

Hoffe du hast es jetzt

Max Payne Der_Milchmann „Ok, du kannst oder willst nicht klar denken: Ok, nochmal für Kleinkinder und...“
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Kaufverträge werden im BGB geregelt. BGB ist PRIVATRECHT!

Der Staatsanwalt hat mit Privatrecht nix zu tun, der kümmert sich um Strafrecht.

Wenn Du sich irgendjemand rund um den Kaufvertrag nicht an die bestehenden Regelungen (=Gesetze) halten will, dann wird er z.B. von eBay gesperrt.
Ob der Käufer Aussicht hat, das ihm zustehende Recht einklagen zu können (auch hier wieder: Zivilrechtlich, nicht strafrechtlich!), ist wieder eine andere Sache. Bei einem Streitwert von 35 EUR bezweifle ich das.

Ansonsten: Ich hab' lange genug privates und öffentliches Recht studiert - auf Deine Belehrungen bin ich nicht angewiesen.

musiker1 Max Payne „Kaufverträge werden im BGB geregelt. BGB ist PRIVATRECHT! Der Staatsanwalt hat...“
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>>auf Deine Belehrungen bin ich nicht angewiesen.

Ihr könnt mir alle erzählen und labern soviel ihr wollt. Mein Käufer kann mir nichts nachweisen und ich kann ihm nichts nachweisen.

Natürlich ist hier der Staatsanwalt im Spiel, denn es geht hier um mehr als nur BGB - es geht um Betrug. Wenn du wirklich Jura studiert hättest, wüsstest du das aber.

So wie du das formulierst, hört sich das grad so an, als gäbe es in Deutschland keine Zivilklagen. Natürlich ist bei Zivilklagen kein Staatsanwalt dabei, hier sind die Anwälte des Klägers und Beklagten dabei (das heisst nämlich nicht ANgeklagter, sondern Beklagter beim zivilen Gericht) Desweiteren führt fast jeder Streit vor einen Schiedsmann, denn allein das zeugt dafür, dass die Gerichte hier keine Lust und Zeit haben, sich damit zu beschäftigen, wem Nachbars Apfel auf dem fremden Grundstück nun gehört. Solche Lapalien - genau wie die meines Laufwerks werden hier garnicht mehr verhandelt und wenn nicht mehr verhandelt wird, gibts auch kein Urteil. Wer soll denn Recht sprechen, wenn nicht der Richter und du erzählst mir hier, es gibt kein Gerichtsprozess - also gibts auch kein Urteil also gibts auch kein Geld zurück - so einfach ist das - es werden sich auf dieser Welt nie und nimmer zwei zerstrittene Parteien aussergerichtlich neutral einigen - das können sie nur vor gericht und wenn der Prozess nicht stattfindet, kannst du mir noch tausend BGB Paragraphen zitieren, es ist kein Kläger und Beklagter dazu berechtigt, eigens Urteile zu fällen - das wäre SELBSTJUSTIZ und genau das ist es, was du hier vorschlägst und das ist Käse

chris981 musiker1 „ auf Deine Belehrungen bin ich nicht angewiesen. Ihr könnt mir alle erzählen...“
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Gehts eigentlich drum, eure Rechtskenntnisse hier zu jonglieren
oder gehts ums Thema? Denn da hab ich nur eines zu sagen:

Wo kein Kläger da kein Richter

Die Sache wird sich schlicht und ergreifend im Sande verlaufen. Der Typ wird wegen 35 euro ...

  • weder einen Zivilprozess anstreben
  • weder einen Prozess wegen Betruges anstreben
  • weder ebay als mitstreiter bzw. streitpartner gegen musiker gewinnen
  • noch sonst irgend etwas unternehmen

    dem typen wirds eine lehre sein und fertig - von dem wirst du eine schlechte bewertung erhalten, bzw. wenn dein account gesperrt ist kann dir das eh egal sein - und dann wars das - fertig

    braucht man nicht groß herumzulabern - Gerichtsprozess - dass ich nicht lage - BGB - lächerlich .... meint ihr im ernst, jeder Nepp bei Ebay landet vorm Gericht?

    Wenn du behauptest Max Payne, du hättest dich damit befasst, was ich dir hiermit nicht abnehme bei deinen naiven Sprüchen von wegen "man könne das doch wie ein normaler mensch regeln ohne Gericht und Co", dann wüsstest du auch, dass bei Ebay 99% der Nepps im Sand verlaufen.

    Soviel von mir.

    Ich hab schon soviel scheiss bei ebay gekauft und bin mir dessen auch bewusst gewesen - das ist einfach das Risiko. Die Gesetze sind da nicht klar geklärt und da haben auch wenig Anwälte Lust sich mit zu befassen - denen gehts nichtmal mehr um den Streitwert, denen gehts drum, dass dort keine eindeutigen Regelungen für Privatverkäufer geschaffen sind, es ist keine Direktübergabe, die Post spielt eine Rolle, Beschädigung der Ware und CO - vieeeeeeeeeel zu Aufwändig für den Streitwert und viel zu aussichtslos auf Erfolg.
spectacles chris981 „Um was gehts eigentlich?“
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Gehts eigentlich drum, eure Rechtskenntnisse hier zu jonglieren

Die meisten Beiträge hier scheinen in der Tat der Demonstration mehr oder eher weniger zum Sachverhalt passenden juristischen Halb- bis Nichtwissens zu dienen. Die Möglichkeit, dass die Angelegenheit sich u.U. mit etwas gesundem Menschenverstand und ein wenig Kompromissbereitschaft lösen ließe, erscheint den meisten hier wohl völlig abwegig.

Und so lange es Menschen wie musiker1 gibt, die offenbar nicht bereit sind, eine andere als die eigene Sicht der Dinge zu akzeptieren, werden unsere Gerichte sich weiter mit derartigen Fällen beschäftigen müssen, die durch die Borniertheit der Beteiligten eskalieren.
Max Payne chris981 „Um was gehts eigentlich?“
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Wenn du behauptest Max Payne, du hättest dich damit befasst, was ich dir hiermit nicht abnehme bei deinen naiven Sprüchen von wegen "man könne das doch wie ein normaler mensch regeln ohne Gericht und Co", dann wüsstest du auch, dass bei Ebay 99% der Nepps im Sand verlaufen.

Das möchte ich so nicht stehen lassen. Erstens hast Du mich falsch zitiert, zweitens bezog sich meine Antwort auf das Posting eines anderen Autors, der beim Stichwort "Gewährleistung" sofort den Anwalt und den Richter auf's Tapet brachte, denen man etwas "beweisen" müsse.
Ich schrieb:

Wieso Anwalt, wieso Gericht?
Das BGB gilt grundsätzlich für Beziehungen (Rechte und Pflichten) zwischen Vertragspartnern. Warum kann man sich nicht mal "einfach so" an diese Spielregeln halten und braucht immer gleich einen Schiedsrichter?


Natürlich wird in der Sache, die diesem Thread zu Grunde liegt, nichts weiter passieren. Das bedeutet aber nicht automatisch, dass man den Threadstarter zu seinem rechtlich zweifelhaften Verhalten gratulieren muss, oder?

Außerdem - ob diese Lappalie es wert ist, einen eBay-Account mit möglicherweise vielen guten Bewertungen zu verspielen, sein mal dahingestellt.
Prosseco musiker1 „Ebay: Scheint Schule zu machen | Gefrusteter Käufer lässt ni“
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Wahnsinn Wahnsinn. Ich glaube einige leute hier sind wirklich narzistische masochisten.
Einfach nur mein Senf dazugeben wo ich mich wirklich auf mein recht beharre weil ich muss ja jemand zeigen das ich recht habe, weil in mein Privatleben hauen die mich alle in die Pfanne.


Schoene Guresse an Stroebele