Ich habe am 17.12.03 ein Komplettsystem für meinen Junior, bei
Technik4free bestellt. Diese sind immerhin, nach eigenen Angaben, Marktführer in Sachen Digitalfotographie, was zwar nichts heißen muß, aber immerhin. Bestellt habe ich, bei dieser Firma schon öffter, was
auch nie Probleme gab.
Der Rechner kam auch, nach nur 3 1/2 Wochen, aber o.k. lassen wir durchgehen, waren ja Feiertage dazwischen.
Die Kiste in Betrieb genommen, ein kurzer Boot bis ins Bios und Schluß! Rechner aus, Rechner ein, nix mehr, kein Bildschirmsignal kein Postcode, nix. Also auf das Ding, alle Karten, Speicher etc. kontrolliert, keine Änderung.
Testweise einen 1700 XP eingebaut, das gleiche Spiel! Naja, dachte ich mir, Motherboard hinüber. Bei Technik4free auf die Startseite und Klick auf die Zeile "RMA Nummer beantragen". Hab ich dann auch gemacht, mit Fehlerbeschreibung und Rechnungsdatum usw.
Prompt am naächsten Tag ist eine Nachricht da, diese lautet:
Sehr geehrter Hr. G......,
leider kann diese, rein technische Frage, nicht von unserem Vertrieb
beantwortet werden. Bitte wenden sie sich, in diesen Fällen, an unsere Servicehotline von...bis... usw.
Tel: 190.........
Bitte beachten sie, daß es sich um eine gebührenpflichtige Rufummer handelt. Preis pro min/ 1,60€ !!!!!!!!!!!!!!!!!
Ich denke ich bin im falschen Film!
Habe dann geschrieben, daß ich auch keine technische Frage gestellt habe und es nicht mein Problem ist, wenn der Antrag auf RMA-Nummer zum Vetrieb und nicht zur Technik geht und daß ich mit
Sicherheit keine Hotline für 1,60€ pro min. anrufen werde.
Seit nun einer Woche und ca. 5 Mails mit Aufforderung, mir eine RMA zu senden, blieben ergebnislos. Ohne RMA wird, laut AGB, kein Gerät angenommen und Transportkosten auch nicht ersetzt. Wenn ich bedenke, das der Versand auch 13,- € kostet..........
Vermutlich werde ich das Ganze unter Lebenserfahrung abhaken, mir für 40,-€ ein neues Board holen und bei diesem Scheißladen keine Schraube mehr bestellen.
so long und mehr Glück
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
sorry, bevor du hier eine fa. an den pranger stellst, überlege doch mal deinen eigenes handeln, du hast gar keine garantie mehr! du kaufst einen neune PC, der geht nicht, du schraubst daran rum. die fa. wird dir unterstellen das du den PC bei schrauben beschädigt hast.
du bist in der beschissenen situation das du den PC nicht beschädigt hast, das mußst du beweisen, denn ansonten greift weder die gewärhleistung noch die garantie...
mein rat geh sofort zu rechtsanwalt, der wird den nötigen druck erzeugen können, verstehen kann ich das verhalten der fa. aber schon, aus händler sicht. die werden wohl keinen finger mehr krum macchen, für dich, ohen druck...
danke für die Antworten, aber da seit ihr falsch gewickelt.
Erstens kommen die Kisten grundsätzlich ohne montierten Kühler.
Das ist ein Transportthema, da die Kühler zu schwer sind und wenn
sie sich lösen, könnten sie ja was beschädigen. Also mußt du zum
Kühler montieren erstmal dran rumschrauben, wie ihr das nennt!
danacjh liegt dann die Beweislast bei dir. Als erstes wird dir unterstellt, du wärst zu doof zum Kühler montieren etc.( Was ja oft genug vorkommt) Aber das Problem hast du bei einzeln gekaufter Hardware auch!!
Zweitens ging es ja gar nicht darum, das mir was unterstellt wurde,
die Firma möchte anscheinend nur verkaufen und hat vermutlich für die Regressfälle, eine Hotline angemietet und diese möchte sie jetzt für
1,60€ in der Minute bezahlt haben.
Mein Kumpel hat das gestern mal spaßhalber mit der Digitalkamera versucht, die er bei denen gekauft hat und das mit dem gleichen Ergebniss!!
Wenn ihr euch da so schnell mit begnügt, dürft ihr das gern tun, ich nich!!
Für mich sind das Abzockermethoden und ich stelle die Firma auch nicht an den Pranger, die können mich am mal sonstwo. ich kaufe bei denen nichts mehr und meine Werbung läuft :-)
so long
ok, dann muß ich mich wohl bei dir entschuldigen! das wußte ich nicht. wenn es tatsächlich die regel ist, ab zum anwalt oder der fa. vieleicht mal einen link zu disem thread schicken- so das sie zum einleknen gezwungen werden.
eine sache ist da aber noch bez. der abzocker- wo steht das service kostenlos sein muss? warum denst du bezahlst du bei deinem local dealer etwas mehr, als im internet? weil der service funktioniert!
Also mein lieber indronil....
wenn ich irgendwo etwas kaufe, dass dann nicht geht, dann gehört es zum guten Ton dass man Service-Hotlines hat, die maximal Ortsgesprächsgebühren bedeuten. Alles andere deutet auf Abzocke hin, das ist zweifellos richtig!
Auch ich würde einen netten Brief von meinem Anwalt per Einschreiben an die Firma schicken, worin sie ein zweiwöchiges Ultimatum bekommen, den Schaden zu beheben. Geschieht dies nicht, erlischt der Kaufvertrag und die Firma schuldet mir Geld (und zwar genau das was ich bezahlt habe!). Wie die Firma das alles organisiert ist nicht die Angelegenheit des Kunden!
Im übrigen: Alle schimpfen darauf, dass man soviel klagt und die Gerichte überlastet sind. Das stimmt! Aber woher kommt das denn? Man hat doch bei den Abzockermethoden von manchen Firmen einfach keine andere Wahl mehr!
Vielen Dank an alle, für euer Engagement!
Da ich ein durch und durch bösartiger Mensch bin,werde vielleicht mal den Vorgang an vorsichtkunde@ctmagazin.de mailen :-))
Der Tip von indronil, betreffs Anwalt, ist eigentlich o.k. aber:
-meíne Rechtschutz hat eine Selbstbeteiligung von 150,-€
-die Rücksendung kostet mich min. 13,-€
-10min Hotline zum Spartarif kostet 16,-€ ( immerhin ehemals 32 DM!! )
- der Rechner hat einen Gesamtwert von 400,-€, ist ja für meinen Junior ( 11 jahre ), das ist keine 1000,-€ Rakete.
Ich denke ein elitegroup für rund 40,-€ und evtl. ne neue CPU für 75,-, sind da die günstigere Lösung.
Wenns nicht so weit weg wäre, würde ich da mal jemand die Backen vollhauen, aber so... ABHAKEN und wie Indronil sagte in Zukunft den
kleinen Händler um die ecke seine 50,-€ verdienen lassen.
so long
schade das du so schnell aufgibst, verstehen kann ich es aber. schreib erstmal an die CT und sehen wir mal weiter. ein vileicht noch kostenloser tipp, versuche es mal über die verbraucheruentrale, auch die ahbe eiege RAs....
Jepp. Das mit dem Rumschrauben hättest Du lieber sein lassen...
In den ersten 6 Monaten ist die Fa. in der Pflicht, dir nachzuweisen, daß du durch Komponentenwechsel etwas kaputtgemacht hast. Nach den 6 Monaten muß der Käufer beweisen, daß er nichts gemacht hat, was den Fehler hervorgerufen haben könnte.
Ein reiner Komponentenwechsel läßt noch keine Garantie erlöschen. Jedoch bin ich mir beim Prozessor nicht ganz sicher, ob dies mit in diese Kategorie zählt. Aber solange kein Siegel drauf war und du halbwegs sauber gearbeitet hast, muß dir die Fa. erstmal nachweisen, daß du den Prozzi mal testweise getauscht hast.
Andreas
ich bin davon ausgegangen das er das in seiner fehlerbeschreibung mit angegeben hat...
Hallo. Ich dachte man darf den Rechner aufschrauben um Zusatzkarten oder Ram einzubauen ohne die Garantie zu verlieren. Stimmt das nun doch nicht?Außerdem hat er ja wohl nicht gesagt das er ihn aufgeschraubt hat wenn er schlau ist.:)
das ja, aber einen defekten PC den man grade bekommen hat zu öffnen um den fehler zu suchen- das hat nicht mehr mit dem urtiel zu tun.
Hi !
Rumschrauben war schon ein Fehler,
allerdings hätte er ja auch ohne rumschrauben die kostenpflichtige Nummer wählen müssen,
aus diesem Grund alleine würde ich nie etwas dort bestellen.
Aus diesem Grund ist es auch gerechtfertigt die Firma an den Pranger zu stellen,
sowas riecht nicht nur nach Abzocke, sondern ist es ganz klar auch.
Wenn Firmenangestellte zu bescheuert sind zwischen Reklamation und technischer Anfrage zu unterscheiden, wäre das nicht mein Problem als Kunde.
Sorry, Indronil, aber das mit dem Pranger geht in diesem Fall schon klar.
Scheiss Service = "Scheiss Laden" ;))))
Gruß
IDE-ATAPI
Tach uch,
schick mal ne Beschreibung von deinen Missgeschick an
vorsichtkunde@ctmagazin.de
auch ein möglichkeit- aber meiner meinung nach gehört das nicht da hin- begründung habe ich bereits gepostst.
ist aber vieleicht die letze alternative vorm anwalt.
wie gesagt, wo steht geschriben das service kostenlos sein muß? es ist doch gang und gäbe das die firmen sich die kohle zurückholen über service leistungen die extra bezahlt werden müssen.
die gänige rechtsprechnung sagt aber auch das man im fall einer tatsächlcihen gewärleistungssache die kohle zurück foder kann. steht auch im BGB so drin. meistens sind es doch bediner hehler, wie kein strom auf der steckdos und etc.
so kenne ich das aus meinem betrieb, obwohl wir ohne 0190 nummer arbeiten, manchmal überlege ich doch sowas einrichten zu lassen...
Nirgends steht, das Service kostenlos sein muss. Ich denke man muss differenzieren zwischen Service den man als optionale Leistung in Anspruch nimmt (Konfiguration und Installation des Systems etc.) und Service wenn es um Garantie/Gewährleistungsfälle geht. Und IMHO ist der Fall von Terence deutlich in zweiteres einzuordnen. Und DAS muss kostenlos sein!
Oder stell Dir mal vor: Ich verkaufe gewerblich aktuelle PCs für 150,- Euro, die aber (bewusst) nicht gehen (warum auch immer). Dann sage ich zum Kunden: Kein Problem, repariere ich, mache ich als Serviceleistung, kostet nur 600 Euro...
Verstehst Du, was ich meine? Service und Service sind halt zwei paar Schuhe.
bitte lies erstmal alles was ich dazu geschriben habe, auch ander antworten von mir in dem gleichen thrad, wir meinen beide schon das gleiche...
Das klingt ja schon merkwürdig, aber die haben doch auf ihrer Homepage sogar extra eine Support/Technik-emailadresse, die als Alternative zur "schnellen" Hotline dasteht. Hast Du Deine email auch mal dahin geschickt?
Gruß, Gerd
Jaaaaa, schon 5mal, die sind anscheinend sehr beschäftigt :-(
"Support
sag mal in welchen zeitrahmen bewegen hier uns eigentlich, wann ist die erste mail an den support gegangen?
Das anfängliche Aufschrauben war bestimmt nicht falsch, denn schließlich hätte es auch einfach an der Grafikkarte liegen können, die sich beim Transport aus dem AGP-Slot gelöst hatte.
Auf die Idee mit der c't bist Du ja selber schon gekommen. Möglicherweise könnte eine Mitteilung darüber an Technik4free (blöder Name...) sich motivierend auf eine beschleunigte Abwicklung auswirken...
Den vorliegenden Sachverhalt muss man zunächst in seine Einzelteile gliedern, bevor man weitere Schritte unternimmt:
1. Rechtslage
2. Beweislage
3. Reale Lage - was lohnt sich
zu 1)
Unterstellt, der PC hat einen Mangel, dann stehen die gestezlichen Rechte der Wandlung und Minderung zu (=Gewährleistung). In der Praxis ist es eher die Wandlung (=Rückabwicklung), weniger die Minderung. Dabei ist es zunächst völlig unerheblich was der Käufer mit der Sache macht (Aufschrauben, Siegel aufbrechen, Komponenten austauschen - das hat "nur" ggf. Auswirkungen auf die freiwillige Garantie, nicht aber auf die gesetzlicge Gewährleistung). Es interessiert nur, ob die Kaufsache bei Übergabe einen Mangel hat ("Abweichung der IST- von der SOLL-Beschaffenheit"). Verursacht der Käufer bei seinen Experimenten selbst Beschädigungen wird es langsam kompliziert. Rechtlich hat das zunächst keine Folgen, denn der anfängliche Mangel bestand ja zum Zeitpunkt der Übergabe trotzdem. Im Rahmen der Rückabwicklung muss man sich aber ggf. Abzugsbeträge für den selbst verursachten Schaden gegenrechnen lassen. Ist ja aber OK. (zur Beweislage gleich). Die rechte der Wandlung und Minderung bestehen uneingeschränkt 2 Jahre, allerdings kippt nach 6 Monaten die Beweislast vom Verkäufer auf den Käufer um.
Alle Kosten, die mit dem Mangel in ursächlichem Zusammenhang stehen, sind vom Verkäufer zu tragen. Telefon, Porto etc. Zeitaufwand allerding in der Regel nicht.
zu 2)
Wie schon von weiterer Seite geschrieben greift in den ersten 6 Monaten die Beweislastumkehr. D.h., obwohl der Käufer was vom Verkäufer will (Wandlung) braucht nicht er die Voraussetzungen des Anspruchs darlegen, sondern der Verkäufer muss darlegen, das diese nicht bestehen - also kein Mangel der Sache vorliegt. In diesem Fall könnte das bedeuten: PC mit Originalteilen zusamenschrauben und zur Abholung bereitstellen, verbunden mit der schriftlichen Erklärung und Fristsetzung, man mache von seinem Recht auf Wandlung Gebrauch und werde ab dem XYz [sollten schon 14 Tage sein] die Angelegenheit einem RA übergeben. Es gäbe sogar die Möglichkeit nach dieser Frist Einlagerungskosten zu berechnen - ist aber strittig und wohl bei einem PC auch recht schwer vor Gericht durchzusetzen.
zu 3)
Jaaaaaaaaaaaaaa, was nutzt das in der Praxis?
a)Zunächst sollte wie unter 2 beschrieben vorgehen, sonst sind evtl. irgendwann die 6 Monate um und die Beweislastumkehr greift nicht mehr. Dann wird es tatsächlich bei eifgener Schrauberei schwierig und es muss ein Gutachten bzw. ein Beweissicherungsverfahren her. Kostet ganz schnell 500,- - 1000,- €.
Das Anschreiben ("z. Hd. an den Geschäftsführer") sollte ausführlich die Sachverhaltsdarstellung mit Daten und Gesprächspartnern etc. enthalten, damit die Gegenseite Chance hat den vollen Sachverhalt zu erfassen und ggf. doch noch einzulenken.
b) Als nächsten Schritt könnte man über das Amtsgericht welches für den Wohnort des KÄUFERS zuständig ist einen Mahnbescheidsantrag zustellen lassen. Das ist schon ein anderer Schnack als irgendwas per e-mail. Kostet allerdings auch 0,5 Gerichtsgebühren (tatsächliche Höhe richtet sich nach dem Streitwert). Wenn es hinterher dann doch noch zum Rechtsstreit kommt, werden die 0,5 Gebühren angerechnet. Den MB-Antrag kann man auch ohne Rechtsanwalt stellen - wenn man will. Formulare gibt es in Schreibwarenläden und wer unsicher ist kann sich beim Amtsgericht beim Ausfüllen helfen lassen. Rechtsanwalt ist aber auch hier schon nicht das schlechteste - wirkt manchmal schon beim Anschreiben.
c) Legt die Gegenseite gegen den MB innerhalb von 14 Tagen Widerspruch ein, kann man sich selbst immer noch überlegen, ob geklagt werden soll. Wird kein Widerspruch eingelegt kann man aufgrund des MB einen Vollstreckungsbescheid beantragen. Wird dieser erlassen hat man einen Titel und kann - wenn die Gegenseite auch gegen den VB nichts unternimmt - den Gerichtsvollzieher losschicken.
Ist natürlich hier dann schon höhere Juristerrei, aber bis zum Mahnbescheidsantrag kann man als Laie schon vordringen. Bei 400,- € fallen dann nur 17,50 € an Kosten an. Geht doch noch.
d)Im hier vorliegenden Fall hat der Käufer ja augenscheinlich über das Internet gekauft. Da hätte ja das 14-tägige uneingeschränkte Rücktrittsrecht gegolten = einpacken + abschicken. Gründe sind nicht erforderlich. Wenn dann der Verkäufer allerdings das Geld nicht freiwillig zurückzahlt bleibt auch hier nur der oben beschriebene Weg. Allerdings ist es dann vor Gericht erheblich einfacher.
Ach ja, und zu den Hotlinekosten:
Auch hier muss man doch trennen:
Eine kostenpflichtige Hotline ist nicht nur zulässig, sondern quasi wirtschaftlich zwingend. Es erscheint schon überzogen gleichzeitig das billigste Produkt und kostengünstigen Service zu erwarten. Von nix kommt nix. Man ist ja nicht gezwungen einen bestimmten Kauf zu tätigen, sondern kann sich den Vertragspartner frei aussuchen. Dann muss es halt ein Vertragspartner sein, der günstigen Service bietet - da werden dann aber die Produkte sicherlich teurer sein.
Etwas ganz anderes ist es, wenn über die AGB des Verkäufers die Ausübung der Gewährleistungsrechte mit einer ominösen "RMA" Nummer verknüpft werden. Und die soll dann nur über die kostenpflichtige Hotline erhältlich sein. Das ist schlicht rechtswidrig. Die AGB wären in diesem Punkt unwirksam. Das steht außer Zweifel. Noch weiter: Es ist stets fraglich, ob bei Internet-Käufen AGB wirksam vereinbart sind. Dafür bestehen relativ hohe Anforderungen an den Verkäufer. Habe ich schon einmal an andere Stelle geschrieben.
Also egal was in irgendwelchen AGB's steht - unbedingt unmittelbar schriftlich per Einschreiben an den Firmensitz wenden und dort gleich an die Geschäftsleitung. Das ist sowieso elementar wichtig: Nur dort kaufen, wo die Firmenadresse und die übrigen Angaben zur Rechtsform und Geschäftsleitung vollständig angegeben sind. Sonst unbedingt Finger weg. Das sind gesetzliche Pflichtangaben auch auf Websites. Wo die fehlen agiert im günstigsten Fall ein unprofessioneller Verkäufer, wenn nicht gar irgendeine zwielichtige Person. Denn im ungünstigsten Fall aller Fälle - sprich Klage - sind das die wichtigen Daten. Tel.Nr. oder e-mail Adresse nutzen da nichts. Nicht zu lange per Telefon oder e-mail abspeisen lassen.