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Käufer will Geld zurück !

Rumborak / 23 Antworten / Baumansicht Nickles

Hi,


Ich habe bei E-Bay einen AthlonXP 2400 zum Verkauf angeboten, nach
drei Wochen meldet sich der Käufer das die CPU nicht funktioniert,
und er will rechtliche Schritte einleiten ( Anwalt & co ). Ich habe
die CPU aber als geprüft und Funktionstüchtig verkauft.
( die CPU war wirklich in Ordnung ! )
Ich selber habe keinen Anwalt um mich
zu erkundigen, kann der Käufer wirklich das Geld zurückverlangen ?
kann mann auf eine gebrauchte CPU eine Garantie geben?
Und das nach drei Wochen "Ausflug" der CPU !, in diese Zeit kann
die CPU durch X Hände geraten sein!


vielen Dank für Auskünfte !


CU RumBoraK

Mummins Rumborak „Käufer will Geld zurück !“
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Gib mal nen link zu der Auktion.
Hast Du die Gewährleistung ausgeschlossen?
Seit der Schuldrechtsreform müssen auch Privatleute eine einjährige Gewährleistung
auf Gebrauchtwaren geben, sofern sie diese nicht ausschliessen.
War die CPU 100% ok??

Rumborak Mummins „Gib mal nen link zu der Auktion. Hast Du die Gewährleistung ausgeschlossen?...“
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@Mummins

1.) es gibt keinen Link mehr dazu ( lange ist es her )
2.) Gewährleistung habe ich keine gegeben
3.) ja die CPU war 100% O.K

Mr-Bo Rumborak „@Mummins 1. es gibt keinen Link mehr dazu lange ist es her 2. Gewährleistung...“
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Hast Du die Gewährleistung ausdrücklich ausgeschlossen?
Falls nicht, hätte er wohl Anspruch auf Garatie.

Bei neueren Auktionen bei eBay wird deshalb die Garantie ausdrücklich ausgeschlossen, weil sonst eine einjährige Garantie bei Privatverkäufen gilt.

Hanswurscht1 Rumborak „Käufer will Geld zurück !“
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Stimmt! Man mus
s ausdrücklich ausschliessen!

Cybercrown Rumborak „Käufer will Geld zurück !“
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Hallöchen

Ich hatte auch mal so ein Prob beim Verkauf (genau der gleiche Artikel).
Da hatte sich der Käufer auch ziehmlich spät gemeldet und gesagt das Teil wäre defekt.
100% war das Teil i.O. als ich es verkaufte!!!
Man fragt sich hier dann nur warum eine Reklamation erst so spät kommt.
Ich kaufe mir doch nicht etwas, lasse es drei Wochen liegen, dann baue ich es ein und dann wird geschimpft. Bei soetwas ist meistens etwas faul und dann will der Käufer die Schuld halt dem Verkäufer zuschieben.
Frag doch den Käufer einfach mal warum er sich erst nach drei Wochen an Dich wendet!

MfG
Cybercrown

vanGoehs Rumborak „Käufer will Geld zurück !“
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Sehe ich genauso. Wenn Du die Gewährleistung nicht ausdrücklich ausgeschlossen hast, bist Du in der Pflicht. Wenn der Käufer sein Geld zurückverlangt, fordere aber auch ausdrücklich Deine CPU wieder an. Bevor Du überweist, solltest Du Dich von der Richtigkeit seiner Aussage überzeugen.

Könnte ja, sein, dass der Prozessor eigentlich funktioniert. Wenn Du den Zustand bei Auslieferung dokumentiert hast, wäre das auch nützlich. Hat die CPU zum Beispiel Hitzeflecken und Du kannst beweisen, dass er diese bei Auslieferung nicht hatte, bist Du aus dem Schneider.

Auf einen Rechtsstreit würde ich es persönlich nicht ankommen lassen, sofern Du nicht genau weißt, dass Du rechtlich auf der sicheren Seite bist. Das wird sehr schnell sehr teuer und steht bestimmt nicht in Relation zum Preis des Produktes. Man müßte den Link einsehen können um das beurteilen zu können.

Hast Du vielleicht screenshots deines Angebotes gemacht ? Wenn nicht, wird es schwierig.

Kolti Rumborak „Käufer will Geld zurück !“
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1.) es gibt keinen Link mehr dazu ( lange ist es her )


Erzähl nicht son Quatsch. Es soll doch erst 3 Wo her sein.

Golem Rumborak „Käufer will Geld zurück !“
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Die EU-Gewaehrleistungsverpflichtung gilt nach wie vor fuer GEWERBLICHE Anbieter.
Privatverkaufer sind davon nicht betroffen.
Einfach mal bischen googeln...
Nicht verrueckt machen lassen, es wird wohl nicht vor Gericht gehen...es sei denn Du hast fuer den Prozessor 5000 EUR bekommen :-)

Golem

Kolti Golem „Die EU-Gewaehrleistungsverpflichtung gilt nach wie vor fuer GEWERBLICHE...“
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Die EU-Gewaehrleistungsverpflichtung gilt hier überhaupt nicht, hier gilt das BGB.

Einfach mal bischen googeln... !!!!!!!!!!!!

Mummins Rumborak „Käufer will Geld zurück !“
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@Golem: Im Ergebnis hast Du recht. Es gab einige Urteile, in denen bestätigt wurde,
dass einem Privatmann eine solche Regelung nicht zuzumuten wäre und über das Ziel hinausgeht. Rein rechtlich gesehen gilt die Gewährleistung aber auch für den Privatmann.
Eine Reklamation gem. BGB unverzüglich ab bemerken angezeigt werden, d.h. ohne schuldhaftes zögern.
Schreib dem Typen er solle die Sache ruhig an seinen RA geben, dann wirst Du sehen,
dass nichts passieren wird. Die meisten Leute geben nach um Ruhe zu haben, darauf
spekuliert der Käufer wohl.
Ich hatte sowas auch schon. Habe auf ebay nen ungebrauchten original verpackten Akku
verkauft. Habe darauf hingewiesen, dass er schon 3Jahre rumliegt und daher keine
Funktionsgarantie geben kann. Natürlich ging er wohl wirklich nicht mehr.
Es ging nur um 20€ deshalb wollte ich mir eine negative Bewertung sparen und hab dem
Kerl das Geld zurücküberwiesen.

jayray Rumborak „Käufer will Geld zurück !“
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Evtl. will er dir auch seine alte Cpu andrehen-machen anscheinend manche so,kaufen den den Artikel der bei ihnen defekt und reklamieren dann mit diesem.Allerdings solltest du über deine Bwertungen bzw.deine abgegebenen den Link noch finden!

Aragorn75 Rumborak „Käufer will Geld zurück !“
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Und was ist den angeblich kaputt???
Mechanisch oder elektrisch???

Wenn er mechanisch defekt ist (also Ecke oder Pin ab) würd ich ihm was erzählen...

Ich persönlich finde es immer schwierig, PC-Komponenten bei Ebay zu verkaufen, grade CPU´s oder Speicher... das sind Sachen die man ocen kann, nur kann man das sehr selten nachweisen... lass dir dochmal ein Bild von der CPU schicken... vielleicht sieht man ja was...

Conqueror Aragorn75 „Und was ist den angeblich kaputt??? Mechanisch oder elektrisch??? Wenn er...“
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Ich könnte genau das Gegenteil behaupten.Es ist eigentlich nicht zumutbar Gebrauchte PC-Teile wie RAM,CPU oder Brenner bei Ebay zu kaufen.Das Risiko ist exorbitant hoch,da die meisten Jungs keinerlei Ahnung von ESD-Maßnahmen haben.

Emily22 Conqueror „Ich persönlich finde es immer schwierig, PC-Komponenten bei Ebay“
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Würde ich auch nie machen, so etwas bei Ebay kaufen. Der Ärger lohnt doch die paar Euro mehr für eine neue CPU mit Gewährleistung gar nicht.
Man weiss ja nie, was der DAU vorher mit den Bauteilen gemacht hat, kann ja gut sein man steckt so eine geschrottete CPU ins Board, und das nagelneue Board für über 100 Euro ist dann auch mit hin.
Die korrekte Behandlung der Bauteile hat sich wohl auch noch nicht in den Computerläden verbreitet *g* hab mir neulich ein paar recht teure RAM kaufen wollen, kommt der doch da hinten aus dem Lager und wälzt die RAM ohne Hülle in seinen schweissigen Wurstfingern hin und her :-(

Olaf19 Emily22 „Ich persönlich finde es immer schwierig, PC-Komponenten bei Ebay“
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Und hast du die RAM-Bausteine daraufhin nicht gekauft? Fände ich klasse, denn nur auf die Weise lernen die das endlich mal.

CU
Olaf

Emily22 Olaf19 „Ich persönlich finde es immer schwierig, PC-Komponenten bei Ebay“
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Wahrscheinlich hat der auch die Prozessoren lose in einer Pappschachtel herum liegen *g* ich hab da jedenfalls nichts gekauft und die RAM online bestellt.
Viele, scheinbar unerklärliche Probleme mit Rechnern kommen wohl auch von sowas.

Olaf19 Emily22 „Ich persönlich finde es immer schwierig, PC-Komponenten bei Ebay“
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Das fürchte ich auch. Zumal es nun wirklich nicht zu viel verlangt ist, selbst für einen blutigen PC-Laien nicht, einen RAM-Baustein in ein Stückchen Alufolie einzuwickeln. Schon erstaunlich, mit welcher Einstellung manche Leute ihrem Beruf nachgehen.

CU & nice we
Olaf

Conqueror Olaf19 „Ich persönlich finde es immer schwierig, PC-Komponenten bei Ebay“
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.....Ihr Geld und dies wollen sich die Billigheimer nicht leisten.Der Konkurent könnte ja dann billiger anbieten.
Aber ich mach es so:Wenn eine Ware nicht richtig verpackt kommt,egal ob RAM CPU,Festplatte oder sonstwas wandern die Artikel gleich dort hin wo sie hergekommen sind,ohne Kommentar.

Conqueror Emily22 „Ich persönlich finde es immer schwierig, PC-Komponenten bei Ebay“
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....ist und vorher Metzger gelernt hat.

pgs-joschi Rumborak „Käufer will Geld zurück !“
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Es ist ganz einfach als Privatmann muss man nur für die zugesicherten eigenschaften gerade stehen nur zwar nur bis zum gefahrenübergan(zb. vollfunktionsfähiger Computer) ist der Computer beim Käufer erfolgreicht in betrieb genommen worden hat der Käufer keinerlei ansprüche mehr. Auch wenn der PC ein tag später dann tatsächlich kaputt ist, es sein den es lieg ein täuschungsakt vor aber das ist eine andere geschichte.

im obern fall bedeutet das wenn der käufer sag der PC ist bei ihm gelaufen und erst nach einer woche kaputtgegangen dann hat der keine ansprüche mehr, der Pc hätte nach dem liefern nicht ein einziges mal funtionieren dürfen dann hätte er rechtliche schritte einleiten können.

Gennerell gilt Kaufen ist vertrauensache.

Und noch was zu Thema Haftungsausschluss bei Ebay: Bei Privat verkäufen überflüssig da die EU-Richtlienen nur für Gewerbetreibende gelden. Irgendjemand hat das mal angefangen und alle habens nachgemacht.

Wenn ein Gewerbetreibender einen Haftungsausschluss schreibt ist der schlicht weg ungültig die Ware kann trozdem gekauft werden und man hat volle gesetzliche Gewärleistung (nicht mit Garantie verwechseln)

Mummins pgs-joschi „Es ist ganz einfach als Privatmann muss man nur für die zugesicherten...“
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Das ist nicht ganz richtig, was Du da sagst.
Zunächst bedeutet eine EU Richtlinie, dass alle Staaten der EU binnen
einer bestimmten Zeit eine gesetzliche Regelung zum Inhalt der Richtlinie treffen sollen.
Das ist in Deutschland in Form der Neuregelung des Schuldrechts geschehen. Demnach muss auch der Privatmann eine einjährige Gewährleistung einräumen. Im Gegensatz zum gewerblichen Anbieter
kann er diese jedoch ausschliessen. Voraussetzung ist, dass er
keinen Mangel am Produkt arglistig verschweigt und das Produkt umfangreich beschreibt.
Wie ich oben schon erwähnt habe kamen einige Richter zum Schluss,
dass man die Gewährleistung nicht ausschliessen muss, wenn z.B.
die Kosten für den Ersatz bzw. die Reparatur unverhältnismäßig hoch
in Bezug zum erzielten Verkaufspreis sind.
Die CPU hat bis zum Gefahrenübergang funktioniert, wird also sehr
wahrscheinlich wegen nich fachgerechter Behandlung den Geist aufgegeben haben. Selbst wenn sie durch den Transport Schaden genommen hätte und dem Verkäufer keine mangelnde Sorgfaltspflicht beim Verpacken nachzuweisen ist, hat der Käufer den Schaden

Rumborak Nachtrag zu: „Käufer will Geld zurück !“
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das war bestimmt das letzte Mal das ich eine CPU auf Ebay verkaufe!
der Spinner kann von mir aus einen Anwalt nehmen, komme was wolle!


thx @all

CU RumBoraK

frank001 Rumborak „Käufer will Geld zurück !“
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Hier ist noch eine interessante Website in Sachen Ebay-Recht:
http://www.auktionen-faq.de/#4132