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Tja,
ich finde es auch nicht richtig
Ein Kaufvertrag kommt durch eine beidseitige Willenserklärung zustande.
Wenn der Verkäufer das Angebot vor Ablauf des Auktionsendes abbricht dann kommt meiner Meinung nach kein Kaufvertrag zu stande.
Oder täusche ich mich da?
Hi Phoenix,
in der Tat kommt ein Kaufvertrag erst durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande. Es gibt aber für die Abgabe eines Angebots eine sog. Bindungsfrist - macht man jemandem ein schriftliches Angebot, so wie hier bei ebay, dann hat die Gegenseite 7 Tage Zeit, darauf einzugehen. Erst danach ist man an das Angebot nicht mehr gebunden.
Allerdings gilt dies nur für Angebote, die individuell an eine bestimmte - natürliche oder juristische - Person gerichtet sind. Eine ebay-Auktion hingegen richtet sich an die Allgemeinheit. Außerdem: Wenn der Verkäufer als Privatperson agiert und nicht als Kaufmann, sollte diese Vorschrift ebenfalls nicht greifen.
Möglicherweise gelten aber für Auktionen strengere Vorschriften als für andere Geschäftsarten. Das wäre die einzige Erklärung für dieses auf den ersten Blick doch befremdliche Urteil.
CU
Olaf
Hallo Olaf,
laut AGB von eBay handelt es sich bei Auktionen eben nicht um ein Angebot an die Allgemeinheit (=unverbindlich), sondern um ein verbindliches Angebot:
§ 9 Vertragsschluss (Auszug)
1. Indem ein Mitglied als Anbieter zwecks Durchführung einer Online-Auktion einen Artikel auf die eBay-Website einstellt, gibt es ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss über diesen Artikel ab.
Insofern finde ich das Urteil zwar grenzwertig, aber durchaus noch im grünen Bereich.
Wenn ein Verkäufer einen bestimmten Mindestpreis erzielen will, dann muss er eben seinen Startpreis entsprechend anpassen (oder einen Freund bitten, entsprechend mitzubieten - Achtung, illegal!).
> oder einen Freund bitten, entsprechend mitzubieten - Achtung, illegal!
Das könnte er unter einem Zweitaccount sogar selbst erledigen :-)
CU
Olaf
Ich weiß, ich weiß - aber ich wollte keinen redlichen jungen eBay-Verkäufer durch solche Tipps vom rechten Weg abbringen :-)
Geht das noch ?
Die lassen sich doch mittlerweile den Perso zukommen, oder nicht ?
Ich habe denen meine Personr. per Post zukommen lassen, um den Status "Geprüftes Mitglied" zu erhalten. Da ich bislang erst einen Artikel verkauft habe, erhoffe ich mir von dieser Maßnahme eine Art "Vertrauensvorschuss" für zukünftige Transaktionen... mal gucken, ob es was bringt - es machen nicht allzu viele Leute.
Dass jetzt alle ihre Persodaten rüberwachsen lassen müssen, wäre mir neu. Fände ich aber gar nicht dumm...
CU
Olaf
Wobei man auch bedenken muss, dass ebay bei Verkaufspreisen von 2000-4000€ auch Einiges kassieren will, auch wenn selbst den Preis hochtreibet...
Also wenn der RA wenigstens ein Höchstgebot abgegeben hätte könnte man der richterlichen Meinung zustimmen. Ich denke in nächster Instanz wird der RA verlieren.