Hi,
die sagen dann einfach, dass das Fernabsatzgesetz nicht für Onlineauktionen gilt. Oder die verlangen Gebühren dafür. Was tun?
2. Wo ist die gepostete Mahnung vom Finanzamt noch? vielleicht sollte ich die dem Verkäufer mal schicken.
Hi,
die sagen dann einfach, dass das Fernabsatzgesetz nicht für Onlineauktionen gilt. Oder die verlangen Gebühren dafür. Was tun?
2. Wo ist die gepostete Mahnung vom Finanzamt noch? vielleicht sollte ich die dem Verkäufer mal schicken.
Bei Privatverkäufen besteht nachwievor keine Rücknahmepflicht! D.h. da können auch weiterhin krumme Dinge gedreht werden.
Allerdings müssen nun alle Ebay Shops das Fernabsatzgesetz beachten. Ist so. Da dürfte sich auch kein Betreiber widersetzen.
"...dass das Fernabsatzgesetz nicht für Onlineauktionen gilt. ..."
das wurde von bundesgerichtshof letzte woche genau andersrum ausgeurteilt:
* privatverkäufer - kein fernabsatzgesetz
* gewerblicher verkäufer - immer fernabsatzgesetz
was tun?
"netten" brief schreiben und die sache einem anwalt übergeben.
;-)
Anwalt ist zu teuer. Verkäufer ist gewerblich. Also gilt das Gesetz nicht nur für die eBay Shops, sondern such für die eBay Auktionen? Wo steht das? Und kann mir einer sagen, wo diese Abmahnungskopie vom Finanzamt als Posting war?
Da bin ich wohl einer der ersten Profiteure vom Gesetz, was? Gilt wohl aber nicht bei bestellungen vor der Verabschiedung?
Aber andere Frage: Ist es eigentlich auch gesetzlich, wenn die Verpackung aufgemacht ist?
Ach ja, und ob gebrauchte Unversiegelte Medien wie DVDs auch rücknahmepflichitig sind?
PS: Die geöffnete Verpackung bezieht sich nicht auf eine DVD.
Wegen der DVDs; das hängt IMHO von den AGBs ab, aber ich bin kein Rechtsexperte!
Wegen der Verpackung weiß ich jetzt auch nicht weiter. Wenn die Ware okay ist und als OVP angeboten wird, würde das für mich noch in Ordnung gehen, sofern die Ware keine Gebrauchsspuren aufweist.
Was jamand was konkreteres zu den DVDs und aufgemachter Verpackung?
Hallo Pornobiene,
ist bei dir Google immer noch kaputt?
http://www.verbraucherzentrale.de/UNIQ1069508160082149966/doc549A.html
Wettbewerb: http://www.wettbewerbszentrale.de/de/
http://www.wettbewerbszentrale.de/de/beschwerdestelle/default.asp?bereich=2
Ist viel billiger.
Kostet Nüscht. ;O)
Aber gilt das Gesetz auch für andere Onlineauktionen ausser eBay?