salut, ich hab bei ebay ein mainboard mit festplatte und wechselrahmen ersteigert. ich kann den kram glatt in die tonne treten weil er funktioniert nicht. der verkäufer hat angegeben, die sachen seien OVP - OVP ist das gleiche wie neu ok. ABer der Verkäufer meint, er hat die sachen halt original verpackt mit Herstellerkarton und schrauben und so weiter. Neu ist es nicht. Ich geh zum Anwalt denk ich. die Festplatte springt nicht an und ist kaputt - dazu hat er in der auktion angegeben er könne nicht für die funktion garantieren. Frechheit. In einer mail meint er, bei ihm ist sie noch gelaufen. ich sag zu ihm - bei mir klappert da drinnen etwas, wenn ich sie schüttle. also das teil ist definitiv kaputt Was meint ihr denn zu der aktion? das posting unten hab ich auch gelesen mit der festplatte, nur ist es bei mir noch das mainboar, das quasi nichtig ist, denn das teil kann ich ja ohne die anderen sachen kaum verwenden, die sind so alt die sachen, da ich die lediglich in meinen alten kleinen internetserver reinbauen wollt
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tja, selber schuld... sorry aber ist so.
mann mann, da muß man doch hellhörig werden: "die teile sind ovp, aber für die funktion kann ich nicht garantieren." und letzteres darf er, man kann (wissentlich) defekte hardware verkaufen bei ebay - unter der angabe, daß die ware defekt ist, bzw (sehr dreist) man nicht weiß, ob sie funktioniert.
ich kenne nicht die rechtliche definition von ovp (die müßtest du bei deinem anwalt erfragen), aber du hast natürlich recht, es bedeutet normalerweise im auslieferungszustand des herstellers.
über die schiene kannst du ihm vielleicht noch ans bein pinkeln. er hat zwar die funktionstüchtigkeit bereits in frage gestellt, aber ovp war ne glatte lüge.
mfg
Nun, leider hast du den Link zu dem betreffenden Artikel nicht gepostet. Aber ich glaube, du hast nicht unbedingt gute Karten. Das OVP "neu" bedeutet, glaubt man nur einmal. Zum Nicht-Funktionieren: http://www.wortfilter.de/tipps.html#t17 (auch wenn's zu spät ist)
Du kannst ja aber noch mal in einem der Ebay-Foren rumfragen. Aber am besten gleich einen Link zum Artikel posten.
Aber warum kann man das Mainboard nicht gebrauchen, nur weil die Festplatte kaputt ist? Du verschrottest doch auch kein Auto, nur weil die Reifen im A.... sind. Wenn ich mir ansehe, was neue Festplatten kosten (pro GByte), dann müsste man gebrauchte doch nachgeworfen bekommen.
Claus
OVP ist die Abkürzung für Originalverpackung.
Diese Abkürzung wird sehr häufig in Auktionshäusern verwendet und meistens gibt's Missverständnisse, denn der Käufer hat eine andere Vorstellungen von "Originalverpackung" als der Verkäufer. Es könnte gemeint sein, dass die Originalverpackung vorhanden und mitversendet wird oder, dass die Ware noch original verpackt (=ungeöffnet in der Originalverpackung) ist. Deswegen sollte man im Zweifelsfall nachfragen.
Da in vielen Einzelhandelsgeschäften Ware umgetauschte oder reklamierte wird, gibt es geschultes Fachpersonal, dass es wieder "originalverpackt". Es existiert z.B. schon ein Spray, das nach verbranntem Polyester riecht, um beim Kunden den Eindruck eines frisch ausgepackten Computer- oder Peripheriegeräts zu erwecken. Ich würde mir immer im Zweifelsfall schriftlich vom Verkäufer bestätigen lassen, dass der Artikel im Werk verpackt wurde und noch nie reklamiert oder umgetauscht wurde, wenn er als neu Ware angbeoten wird.
MfG Pashka
Für mich bedeutet OVP ganz klar: Orginal Verpackt oder in Orginal Verpackung
NICHT NEU!
Wenn was NEU ist, dann wird da eignetlich IMMER ganz groß Werbung drum gemacht.
Der Anwalt wird dir nicht helfen.
Würde die Auktion gern mal sehen, abe rich sehe da wenig Chance drin. ;(
Das kannst du unter "Erfahrungen" abhaken! Ich habe Originalverpackungen von Teilen, die sind 5 Jahre alt.
Du wirst kein Recht bekommen, sondern daraus lernen, dass sich ein Gang zu einem kleineren Computerhändler immer lohnt.
Geiz ist nämlich überhaupt nicht geil!!
luttyy
Qualität ist Geil!
Aber tröste dich...das kommt immer wieder vor und selbst bei EBay Händlern ist man nicht immer sicher!
Geiz ist schon net schlecht, nur muss man wissen worauf man achten muss! :)
1) OVP bedeutet "Originalverpackung". "Originalverpackung" heißt nicht zwingend, dass der Inhalt neu ist. Er ist lediglich in der originalen Verpackung.
2) Wenn ich eine Festplatte schüttelle, ist es (fast) normal, dass die klappert. Außerdem hast Du der Funktionsweiße damit nicht wirklich auf die Sprünge geholfen. (Wie kann man auf die Idee kommen und eine Festplatte schütteln und sich nachher wundern, dass die nicht geht? *kopfschüttel*)
3) "Ich kann für die Funktion nicht garantieren" heißt im Klartext "Das Zeug ist defekt." Such mal nach "Gewährleistungsausschluss", "Sachmängelhaftung" etc. (von Privat zu Privat).
4) Warum kann man ein Mainboard ohne (diese) Platte nicht verwenden?
Mein Tipp: Das nächste Mal besser lesen, auch zwischen den Zeilen. Das Geld dieser Auktion als Lehrgeld verbuchen. Vor Gericht dürftest kaum Chancen haben.
Grüße,
Alsion
mein ich auch towa, wo hast du denn die letzten jahre gelebt, dietrich...geh mal davon aus, daß das was du bekommst auch explizit und überdeutlich ausgewiesen ist, und OVP heißt nunmal nur Originalverpackung...wahrscheinlich hat der Verkäufer auch unter "artikelzustand" gebraucht angegeben, oder ? ansonsten hättest Du vielleicht handhabe....
grüße, max
Hat der VK in seine Auktion reingeschrieben, daß es sich um einen Privatverkauf handelt und er jegliche Gewährleitungs ausschließt?
Wenn nein, dann hast Du lt. BGB Anspruch auf ein Jahr Gewährleistung.
nein, hat er nicht...
es gibt beim privatkauf (grade bei ebay) sozusagen ein stillschweigendes übereinkommen zwischen käufer und verkäufer, daß die gewährleistung ausschließt.
ist doch auch klar, wo kämen wir denn sonst hin, wenn jeder verkauf von gebrauchtwaren von privatpersonen eine garantiepflicht zur folge hätte...
ich würde jemand, der bei mir was ersteigert (und ich füge nie das kürzel bzgl gewährleistung hinzu) den vogel zeigen, wenn er sich nach nem halben jahr meldet, weil er es kaputt gemacht hat. und ich glaube jeder halbwegs normale denkt da genauso.
mfg
Wie sieht es mit einer 5 Tägigen Übernahmegarantie aus?
Das wäre doch eine Möglichkeit.
Das heißt, wenn der Käufer sich nach 5 Monaten meldet, dann müsstest du ihm schon nachweisen, dass er das Teil "kaputtgefummelt" hat - ansonsten bist du zur gesetzlichen Gewährleistung verpflichtet wie ein gewerblicher Händler, wenn du diese nicht explizit ausgeschlossen hast.
Wenn man das aber ausschließt, erweckt man bei potenziellen Käufern den Eindruck, als wolle man defekte Sachen verticken, auch wenn das gar nicht stimmt. Insofern ist diese Regelung ganz großer Dreck.
CU
Olaf
"Wenn man das aber ausschließt, erweckt man bei potenziellen Käufern den Eindruck, als wolle man defekte Sachen verticken, auch wenn das gar nicht stimmt"
aus genau diesem grund lasse ich den spruch immer weg :/
natürlich ist es von gesetzeswegen vorgeschrieben, nur gibt es ja so einige gesetze, die in der realität nur sehr bedingt anwendung finden. ähnlich sehe ich das hier.
ich habe vor längerer zeit mal meinen anwalt dazu befragt und der sagte eben, es wäre unmöglich einem privatverkäufer ein jahr gewährleistung aufzuhalsen, auch wenn er es nicht in seiner auktion oder sonstwo (zeitungsannonce etc) ausdrücklich ausschließt.
unmöglich in dem sinn, daß der aufwand der daraus resultierenden gerichtsverfahren usw einfach nicht zu bewältigen wäre. jeder richter wird dich schief angucken, wenn du als kläger mit ner kaputten festplatte im gerichtssaal stehst und darauf beharrst, diese vom angeklagten erstzt zu bekommen, weil in seiner ebayauktion sein gewährleistungskürzel vergessen hat :D
also ich denke, bei derartigen auktionen (mehr oder weniger kleinkram mit geringem wert) greift dieses gesetz nicht.
anderes beispiel: wenn du bei ebay ein auto kaufst oder andere wertvollere sachen. jeder richter wird dir als verkäufer die leviten lesen, wenn du ein auto mit kapitalem motorschaden als "nicht getested" unter ausschluß der gewährleistung bei ebay verkaufst. da hilft dir auch der gewährleistungsausschluß nicht weiter, bzw solche fälle sind von dem gesetz ja explizit ausgeschlossen (da offensichtlicher mangel). auch bei weniger offensichtlichen mängeln bleibt in derartigen fällen die böse absicht eigentlich immer deutlich zu erkennen und dem richter nicht verborgen.
was ich damit sagen will, in den meisten fällen findet das gesetz keine anwendung, da es entweder nicht greift oder aber der aufwand eines gerichtsverfahrens die eigentliche auktion um ein vielfaches übersteigt.
und dann ist da ja auch immer noch der gesunde menschenverstand, an den man ab und zu mal apellieren sollte =)
gruß
Ja, da sagst du was Richtiges... wenn es nach dem gesunden Menschenverstand nur etwas öfter gehen würde :-/ Zum Beispiel, dass die EU gar nicht erst so hirnrissige (weil einseitig verkäufer-feindliche) Richtlinien erlässt.
> ich habe vor längerer zeit mal meinen anwalt dazu befragt und der sagte eben,
> es wäre unmöglich einem privatverkäufer ein jahr gewährleistung aufzuhalsen,
> auch wenn er es nicht in seiner auktion oder sonstwo (zeitungsannonce etc) ausdrücklich ausschließt.
Ich kann nur hoffen, dass diese Rechtsauffassung sich auf breiter Front durchsetzt. Einen Anwalt nach seiner Meinung zu befragen ist eine prima Idee - das werde ich bei nächster Gelegenheit auch mal machen.
CU
Olaf
Was Dein RA sagt ist unwichtig.
Entscheidend ist das, was der Richter sagt.
Und BGB ist BGB und stille Abkommen gibt es eh nicht.
Zumindest habe ich mit niemanden eins abgeschlossen.
Und den Eindruck erweckt es nie und nimmer.
Wenn das Teil nämlich defekt ist, dann tritt eh das BGB in Kraft, weil zugesicherte Eigenschaften fehlen.
Und falls es Dich interessiert:
Ich habe schon wegen 4,96 DM eine Prozeß gegen die Bundesrepublik Deutschland geführt.
Das Problem war nicht der Wert, sondern die Suche eines Rechtsanwaltes.
"Was Dein RA sagt ist unwichtig"
was du sagst mindestens genauso -_-
"Entscheidend ist das, was der Richter sagt"
eben drum...
"Und BGB ist BGB und stille Abkommen gibt es eh nicht"
eine sehr fundierte aussage (stille abkommen schließt du jeden tag)
"Wenn das Teil nämlich defekt ist, dann tritt eh das BGB in Kraft, weil zugesicherte Eigenschaften fehlen"
was für zugesicherte eigenschaften, funktion war ausdrücklich nicht garantiert
"Und falls es Dich interessiert:
Ich habe schon wegen 4,96 DM eine Prozeß gegen die Bundesrepublik Deutschland geführt.
Das Problem war nicht der Wert, sondern die Suche eines Rechtsanwaltes"
nee, interessiert mich nicht, aber herzlichen glückwunsch.
warum du bloß keinen anwalt gefunden hast, hmmmmm... wahrscheinlich hat sich jeder der herren seinen teil dazu gedacht.
verklagst du auch deinen nachbarn, wenn er vor deiner haustür parkt?
bin kein jurist, habe hier nur aus meinem erfahrungsschatz und meinem (hoffentlich noch) gesunden menschenverstand heraus argumentiert.
verklagst du auch deinen nachbarn, wenn er vor deiner haustür parkt?
^^
vorsicht mit persönlichen beleidigungen, auch wenn es dein begrenzter wortschatz vielleicht schwer macht...
wähle nächstes mal nen anderen ton und du kriegst auch nicht solche antworten...
Wenn Du genug Hirn hättest, dann würdest Du selbst drauf kommen, daß es bei meiner Sache sicherlich nicht um den Streitwert, sondern um die Streitsache gibt.
Lieber einen begrenzten Wortschatz als ein zu kleines Hirn.
nachdem wir den unsachlichen teil nun hinter uns gelassen haben, können wir uns ja wieder anderen dingen witmen :)
nix für ungut...
mfg
Den Prozeß habe ich übrigens verloren.
Einen zweiten um 2,000 DM jährlich allerdings gewonnen.
So steht es 1:1
> stille abkommen schließt du jeden tag
Meinst du damit so Sachen wie Kaufverträge, die häufig weder mündlich noch schriftlich, sondern nur durch "schlüssiges Handeln" (Ware aufs Fließband legen und kassieren lassen, Taxi ranwinken und einsteigen) zustande kommen? Das wäre mal ein interessanter Gedanke, aber ob man das auf den Gebrauchtverkauft über Anzeigen/Auktionen übertragen kann ist zu bezweifeln.
Das würde ja bedeuten, dass die Sachmängelhaftung "stillschweigend" als ausgeschlossen gilt, wenn man sie nicht ausdrücklich übernimmt - das wäre dann das krasse Gegenteil dessen, was das Gesetz sagt. Ob ein Richter das trotzdem so sieht, etwa in Anbetracht der Tatsache, dass es sich um gebrauchte Artikel von relativ geringem Wert handelt - da müsste man erstmal ein paar Prozesse abwarten, falls die nicht wegen Geringfügigkeit gleich abgeschmettert werden.
Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand", und ob sich vor Gericht der gesunde Menschenverstand durchsetzt oder nicht, das wird von Fall zu Fall verschieden sein.
CU
Olaf
So ist es. Es stellt doch keinen Aufwand dar, die Gewährleistung mit einem Satz auszuschließen.
Schließlich gibt es mehr Lehrer mit Rechtsschutzversicherung, als Leute mit gesundem Menschenverstand. ;o)
> Es stellt doch keinen Aufwand dar, die Gewährleistung mit einem Satz auszuschließen.
Der Aufwand war ja nie das Thema - es geht einfach darum, dass diese Ausschlussklausel bei potenziellen Käufern den Eindruck erweckt, die Ware sei defekt. *IMHO* verschlechtert das die Verkaufschancen.
Einzige Lösung: Man schließt die gesetzliche Sachmängelhaftung als privater Verkäufer aus, gibt dabei aber gleichzeitig eine "freiwillige Garantie" (hier ist das Wort Garantie ausnahmsweise mal richtig), dass die Ware sich zum Zeitpunkt des Verkaufs in einwandfreiem Zustand befindet.
Aber ob dieses verbale Herumgeeier geeignet ist, misstrauische Käufer zu beschwichtigen?
CU
Olaf
Ich denke eine seriöse Beschreibung des Artikelzustands, in Verbindung mit dem Ausschluss der Gewährleistung wirkt glaubwürdiger, als diese ganzen windigen Formulierungen ohne die Klausel.
"Ich denke eine seriöse Beschreibung des Artikelzustands, in Verbindung mit dem Ausschluss der Gewährleistung wirkt glaubwürdiger, als diese ganzen windigen Formulierungen ohne die Klausel."
Das kann ich nur bestätigen!
Ich habe auch schon öfter defekte oder mangelhafte Teile bei Ebay verkauft (Camcorder, Verstärker, Klamotten), wobei ich den Defekt aber ausdrücklich deklariert und sehr datailliert beschrieben habe. Das ist wesentlich seriöser als das blumige Beschreiben eines Artikels, und dem "konnte ich leider nicht testen" Gesülze, sowie dieser Ausschluß der Gewährleistungs-Klausel.
Ich hab damit nur gute Erfahrung gemacht, bisher keine negativen Reaktionen, Bewertungen 100% positiv.
> Ich habe auch schon öfter defekte oder mangelhafte Teile bei Ebay verkauft (Camcorder, Verstärker, Klamotten),
> wobei ich den Defekt aber ausdrücklich deklariert
Wenn die Sachen tatsächlich defekt sind, ist das ja auch schön und gut so - mich ärgert nur, das man vom Gesetzgeber verdonnert wird, nach außen hin den Anschein zu erwecken, man verkaufe defekte Ware, auch wenn die völlig in Ordnung ist :-(
CU
Olaf
"Meinst du damit so Sachen wie Kaufverträge, die häufig weder mündlich noch schriftlich, sondern nur durch "schlüssiges Handeln" (Ware aufs Fließband legen und kassieren lassen, Taxi ranwinken und einsteigen) zustande kommen"
hallo Olaf,
ja genauso wars gemeint, hatte das aber nur auf die vorherige aussage bezogen, es gäbe keinen stillen abkommen. in diesen fällen akzeptierst du und dein gegenüber ja auch die agbs ohne darüber ein wort zu verlieren.
demzufolge ist es natürlich auch so, daß du bei ebay (wenn dus als verkäufer nicht ausdrücklich erwähnst) die agbs eben nicht ausschließt (agb wäre in dem fall dann der auszug aus dem bgb bzgl sachmängelhaftung).
hab mich da in meinem ausgangspost vielleicht etwas mißverständlich ausgedrückt. laut gesetz bedeutet (bei ebay) stillschweigend eben haftung, im hinterkopf schließt aber eigentlich jeder halbwegs-realist in den meisten fällen "stillschweigend" eine sachmängelhaftung aus.
falls es zum ernstfall kommt, entscheidet wie gesagt der richter den einzelfall und da hat dieses gesetz mm alles in allem recht wenig relevanz.
so jetzt hamm was aber :D
gruß
...Ebay Auktion - ich bin reingelegt worden!!!!!..... nein,stimmt nicht-du hast dich reinlegen lassen!!Und daher bist du selbst schuld.
-OVP = alt ,aber in der originalen Verpackung.
-kann Funktion nicht Garantieren = 100%Defekt.
Mensch siehst du kein Fernsehen-da wurde das doch schon zig mal behandelt.
Hi jayray,
das befremdet mich jetzt aber doch ein wenig:
OVP = alt ,aber in der originalen Verpackung
Ich bin selbst jemand, der OVPs von Geräten immer aufbewahrt, um sie bei einem späteren Gebrauchtverkauf für den Versand verwenden zu können, speziell wenn es um wertvolle Elektronik geht. Nach meiner Erfahrung macht das immer einen guten Eindruck bei potenziellen Käufern, man signalisiert damit, dass man sorgfältig mit den Sachen umgeht. Daher schreibe ich in meine Verkaufsanzeigen immer OVP mit rein.
Nun soll das auch schon wieder eine negative Nebenbedeutung haben? Das ist ja langsam zum Verzweifeln :-/
CU
Olaf
Klar Olaf-ich meinte mit "alt" eben "nicht neu" !
Ebay fordert mittlerweile auf jeden fall ein bischen Übung!Meine Frau zeigte mir letzte Woche auch einen Modell-LKW "Sammlerstück"den der Verkäufer jedoch selbst Beklebt hatte!!!Das hatte er aber so geschickt umschrieben das es zwar dastand,aber beim Überfliegen gar nicht auffiel.
MfG