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Ebay - Ware als defekt verkauft, Käufer reklamiert - was tun?

frank / 20 Antworten / Baumansicht Nickles

hallo

ich habe bei ebay etwas verkauft, konkret, ein paar loks für eine modellbahn. ich habe diese sachen selbst bekommen, waren nicht meine eigenen. weil ich die sachen nicht testen konnte, habe ich sie ausdrücklich als ungetestete defekte bastlerware verkauft, jetzt ist eine lok für 110 euro verkauft worden. heute schreibt mir der käufer, das die lok nicht fährt, innen verdreckt ist. ausserdem sei eine leiter abgebrochen. o.k, das mit der leiter hätte ich auch als laie evtl. sehen, mehr auch nicht. jetzt würde er die lok gerne zurück geben, ich habe das aber abgelehnt, da ich das teil als bastlerware verkauft habe. die anderen lok liefen, hatte man mir bis jetzt gemailt. ich habe ihm, zumindest als goodwill einen nachlass eingeräumt, wegen der leiter, hat sich aber bis jetzt noch nicht gemeldet.
wie seht ihr das? wie gesagt als defekte ungetestete bastlerware. muss ich das teil zurücknehmen oder ist der selbst schuld, wenn er auf gut glück 110 euro bietet. wenn die lok 1a wäre, kostet das teil meines wissens nach 250 und mehr.

grüße

frank

rill frank „Ebay - Ware als defekt verkauft, Käufer reklamiert - was tun?“
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Ich würde sagen, der Käufer hat kein Recht, irgendwie zu reklamieren - vorausgesetzt, Du hast das Teil ausdrücklich als "ungetestete defekte bastlerware" deklariert. Jeder Käufer sollte sich vorher überlegen, ob er bei einer solchen Artikelbeschreibung (so hoch) bietet.

rill

Onkel25Gandalf rill „Recht ist auf Deiner Seite“
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seh ich ganz genauso...

Solltest du allerdings nicht als Privatmann, sondern gewerblich bei Ebay verkaufen, hat der Käufer in jedem Fall ein zweiwöchiges Rückgaberecht. Viele Ebayer schreiben einfach sie seien Privatmenschen, haben aber mehrere tausend Bewertungen. Das deutet dann eher auf gewerbliche Verkäufer. Aber ich gehe bei dir mal davon aus, dass du die tatsächlich privat verkauft hast, sonst wüsstest du vom Rückgaberecht.

Ansonsten, empfielt es sich seit 2002 bei Auktionen, die Gewährleistung (!) ausdrücklich auszuschließen. Ist in deinem Fall allerdings nicht relevant, da du die Ware ja ausdrücklich als defekt deklariert hast. Da hast du dann natürlich auch nicht zu gewährleisten, wenn die Ware tatsächlich defekt ist...

Gruß, Mario

m. mann frank „Ebay - Ware als defekt verkauft, Käufer reklamiert - was tun?“
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Ich sag ja, bei ebay tummeln sich nur noch Idioten. Sorry, das beste, was du tun kannst ist, die Finger von ebay zu lassen.

Der Käufer hat sofern ausdrücklich deklariert, natürlich keinerlei Ansprüche. Das kannst du ihm auch klar so schreiben

burhan frank „Ebay - Ware als defekt verkauft, Käufer reklamiert - was tun?“
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Wenn Du uns die Auktionsnummer mal zeigen würdest, damit man das mal durchlesen kann, wäre echt einfacher zu beantworten.

frank burhan „Wenn Du uns die Auktionsnummer mal zeigen würdest, damit man das mal durchlesen...“
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hallo

danke erstmal für die info. den link will ich nicht unbedingt geben, kopiere aber den original-text mal hier hin:
"Sie bieten auf eine Dampflok der DRG BR 53 001, Mallet schwarz aus Metall. Sie hat auch einen (bzw. habe ich gelesen zwei) Dampfgenerator (en). Weiss ich aber nicht genau, aber einer ist es auf jeden Fall. Aus Dachbodenfund, gebrauchter Zustand. Wie oben abgebildet, ohne Schienen. Leider habe ich keine Möglichkeit, die Lok zu testen, da ich keine Anlage habe. Verkauf erfolgt daher als defekte Bastlerware, da ich nicht weiss, ob sie noch läuft und absoluter Laie auf dem Gebiet bin. Fragen bitte vor dem Bieten stellen, ich werde sie schnellst möglich beantworten."
dazu kommt dann noch das übliche bla bla mit gewährleistungsauschluss, porto usw.
ich habe zwar fast 800 bewertungen, bin aber trotzdem privater natur, da diese überwiegend aus käufen besteht, verkaufen tu ich weniger.

grüße

frank

dirk42799 frank „hallo danke erstmal für die info. den link will ich nicht unbedingt geben,...“
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die ausschließliche Betrachtung der Anzahl an Bewertungen läßt noch keinen Rückschluß auf eine Tätigkeit als Händler oder Privater zu.
Erst eine Gesamtbetrachtung aus der Art der Beschreibungen, Häufigkeit bestimmter Waren und der allgemeinen Zusammensetzung macht ein Urteil diesbezüglich möglich.
Wenn Du also Deinen Speicher entrümpelst und 1000 Sachen verkaufst - vom Skianzug über Puppen bis hin zu Dampfloks - und dabei kein Posten 25 mal in OVP auftaucht, würde ich immer noch von Privatverkäufer sprechen.
Das nur am Rande.

Sofern Dein Ebay-Text in der Tat so lautet (wir können das jetzt nicht überprüfen) und Du wirksam Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen hast und auch keinerlei sonstige Garantieen gegeben hast, würde ich raten:
Du hast einen Rabatt kulanterweise angeboten, nimmt der Käufer nicht an, hat er Pech gehabt.
Wenn er Dir jetzt eine negative Bewertung reindrückt, kannst Du ebenso verfahren und solltest Dich an ebay wenden.

Dirk

frank dirk42799 „die ausschließliche Betrachtung der Anzahl an Bewertungen läßt noch keinen...“
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hallo

also ich habe den text so kopiert wie er in der auktion drin ist. aber ich gebe trotzdem mal den link:

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&rd=1&item=7362133757&ssPageName=STRK:MESO:IT

denke mal habe soweit alles richtig gemacht.

grüße

frank

dirk42799 frank „hallo also ich habe den text so kopiert wie er in der auktion drin ist. aber ich...“
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Der einzig auffällige Textbaustein ist der letzte i. S. v. "sollte ich was falsch gemacht haben, bitte nicht gleich foltern...". ;-)

Ansonsten würde ich sagen, hast Du alles richtig gemacht.
Nimm´s locker und warte ab, ob sich der Käufer nochmal meldet.
Im Zweifel wird er keine Bewertung abgeben, sei´s drum.
Sollte er zickig werden, melde Dich bei ebay.

Dirk

frank dirk42799 „Der einzig auffällige Textbaustein ist der letzte i. S. v. sollte ich was...“
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:-) das mit dem falsch machen ist auch noch ne "altlast" aus älteren auktionen. sollte aber nur dafür sein, wenn ich was übersehen habe oder ne falsche artikelnummer oder so angegeben habe.

dirk42799 frank „:- das mit dem falsch machen ist auch noch ne altlast aus älteren auktionen....“
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ich denke auch nicht, daß man daraus einen Strick drehen könnte.

Also:
abwarten und Tee trinken!

Dirk

rill frank „:- das mit dem falsch machen ist auch noch ne altlast aus älteren auktionen....“
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Wenn Du "ungeprüfte Bastlerware" anbietest, solltest Du nicht diesen Text schreiben ...

Anmerkung: Falls die Ware fehlerhaft ist oder mir sonst ein Fehler unterlaufen sein sollte, der nicht in der Auktion steht, nicht gleich negativ bewerten oder sonst irgendwie drohen, sondern eine freundliche Mail und dann wird sich ein Weg finden.

Nach der Formulierung oben kann ich auch den Käufer verstehen, daß er - im Falle eines anscheinend wirklich vorliegenden Defektes - sich bei Dir meldete ...

Wenn Du schon auf Kulanzbasis bereits einen Preisnachlass angeboten hast, solltest Du ihn geben. Das ist ein Fall, wo man sich gütlich einigen sollte.


rill

frank rill „Unglückliche Formulierung ...“
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o.k., aber das ist so gemeint, das fehler und defekte, die nicht in der auktion stehen aus der welt geschaffen werden können. nicht, das ich es als defekt, bastlerware usw verkauft. das wäre ja widersprüchlich. naja warten wir mal ab, was sich ergibt.

dirk42799 frank „Unglückliche Formulierung ...“
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einem Käufer sollten zumindest Zweifel kommen, wenn er so was liest.
Dann einfach auf den Artikel zu bieten, wäre dann schon leichtsinnig.
Sich anschließend noch drauf zu berufen ist dann unbillig.

Wenn jemand reinschreibt "Bastlerware" und "defekt" und dann in einem späteren Text, der sich für mich wie eine Art "Fußnote" liest, Gegenteiliges einräumt, kommen mir zumindest Zweifel und ich frage mal nach...

Dirk

frank dirk42799 „einem Käufer sollten zumindest Zweifel kommen, wenn er so was liest. Dann...“
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o.k, belassen wir es erst mal dabei. aber recht hast du, fragen würde ich natürlich auch.

frank

TAsitO rill „Unglückliche Formulierung ...“
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Hallo.
Was ist da falsch an der Bemerkung ~~ ???
Und dann hat sich halt der Käufer gemeldet.
Preisnachlass gibt er ja auch; WENN sich der Käufer meldet.
Also deinen Pin verstehe ich gar nicht weiters .
Gruss.

holleberlin dirk42799 „die ausschließliche Betrachtung der Anzahl an Bewertungen läßt noch keinen...“
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wenn er negativ vergibt, ist das seine sache, egal, ob inhaltlich korrekt oder nicht, ebay kümmert sich NICHT um bewertungen, jeder andere rat ist schlicht blödsinn. nur bei beleidigungen handelt ebay, alles andere kann man mittlerweile nur noch gerichtlich löschen lassen.

selbst neg. bewertungen von spassbietern, die von ebay ausgeschlossen wurden, werden NICHT nachträglich entfernt, obwohl man sofort den unsinn daran erkennt ( z.b. 1 minute nach kauf bewertung abgeben ...)

aber wie m.mann sagt, gibt es ja nur noch idioten auf ebay...ich für meinen teil hab heute gerade wieder für knapp 3000.- ware umgesetzt..ganz ok für diese flautezeit, aber seiner meinung nach sind die käufer ja alle blöde....

Crossposter frank „Ebay - Ware als defekt verkauft, Käufer reklamiert - was tun?“
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http://cgi.ebay.de/Maerklin-H0-Dampflok-Mallet-DRG-53-001-m-Dampfgenerator_W0QQitemZ7362133757QQcategoryZ81101QQssPageNameZWDVWQQrdZ1QQcmdZViewItem

oops.
Hab nicht gesehn, daß Du den Link ja dch gepostet hast.
Kann das leider nicht löschen.



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steamie3 frank „Ebay - Ware als defekt verkauft, Käufer reklamiert - was tun?“
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hallo Frank,
du hast alles richtig gemacht. Der Käufer soll sich nicht so anstellen und heulen: der Preis ist ok für so ein Teil, auch wenn da ein paar Macken sind...na und?!
Da er offensichtlich die Lok schon mal von innen gesehen hat (aufgeschraubt und reingeguckt), kann er auch mit ein bischen Bastlergeschick, das Teil reparieren und hat somit bei dem Preis eigentlich ein Schnäppchen gemacht.

Also, lass fahren dahin, sein dummes Genörgel. Es gibt halt immer Menschen, die meinen alles für ein Appel und ein Ei zu bekommen.

Habe mir gerad mal die EbaySeite angesehen: Super Lok, hat echten Sammlerwert. Ist in der Realität niemals gebaut, sondern nur geplant/projetiert und nach diesen Plänen von Märklin als Modell in den 80ern realisiert worden.

Lieben Gruß
steamie3, ein alter Hobby-Eisenbahner

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TAsitO steamie3 „hallo Frank, du hast alles richtig gemacht. Der Käufer soll sich nicht so...“
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Hallo.
Ich weiss gar nicht was Ihr gegen den Käufer habt :-).
Er schreibt ja sogar dass er die Lok GERNE zurückgeben würde -
leider ist das halt nicht möglich; dass ist das einzige Handycap (oderso)
Nundenn..
Gruss.

frank TAsitO „Hallo. Ich weiss gar nicht was Ihr gegen den Käufer habt :- . Er schreibt ja...“
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also die sache ist aus der welt, er hatte sich mehr an der abgebrochenen leiter gestört.
wir haben uns auf einen preisnachlass geeinigt und fertig. sein geld hat er auch schon bekommen. vielen dank für eure tips.

grüße

frank