hi di ho,
vorerstmal kurz gesagt, ich komme aus der schweiz, und das schweizerische gesetz ist wesentlich übersichtlicher als das deutsche, deswegen blick ich hier nicht so ganz durch und wollte mich mal hilfe holen..
also folgendes,...
ich habe in meinem zweitwohnsitz (wegen der arbeit) hier in münchen einen telekom dsl 1000 anschluß, mit ner flatrate. dann sah ich im fernsehen immer diese nervenaufreibende 1ûnd1 werbung mit speed von 6000 oder dieses dsl 2+ was immer das auch sein sollte. ok dachte ich mir wechselst du du 1und1 mit neuer falt und dsl 6000.. gesagt getan, bestellt, hardware wurde auch sofort geliefert, die flat sofort freigeschaltet, gut dachte ich lockste dich ein.. ok aber beim einlocken stellte ich fest,d as mein zugang immer noch nciht schneller war, als eben diese 1000... also hotline angerufen, die sagte mir das es schwierigkeiten gibt, weil irgendwelche aufwendigen arbeiten in absprache mit der telekom getroffen werden müssen und es dauert noch ein paar tage.. ok kann ja mal passieren.. jetzt 4 wochen später kommt das:
Nach Überprüfung Ihrer Leitung teilen wir Ihnen mit, dass Ihnen zur Zeit kein 1&1 DSL 6000 Anschluss zur Verfügung gestellt werden kann. Es sind nicht alle notwendigen Rahmenbedingungen gegeben, um den von Ihnen gewünschten Anschluss einzurichten. Der 1&1 DSL Anschluss basiert auf der Technologie der T-Com. Zur Zeit sind keine Änderungen in Ihrem Netz vorgesehen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keinen Einfluss auf die Netzausbauplanung haben.
Aktuell kann Ihnen jedoch ein DSL 1000 Anschluss mit einer Bandbreite von 1000 kbit/s zur Verfügung gestellt werden. Bitte informieren Sie uns, ob Sie der Erfassung eines 1&1 DSL Anschluss unter diesen Umständen zustimmen.
hmm ok kündigst du den mist eben, weil ich hab ja ne flat mit einer geschwindigkeit von 6000 bestellt.. aber weit gefehlt.. auf mein schreiben folgte das:
Ihre weiteren Anfragen haben wir an die jeweilig zuständige Fachabteilung weitergeleitet. Von dort werden Sie informiert werden.
Wir hoffen Ihnen mit dieser Information weitergeholfen zu haben. Sollten Sie noch weitere Fragen haben, so stehen wir Ihnen gerne von Montag bis Samstag in der Zeit von 08.00 Uhr bis 20.00 Uhr unter der Rufnummer 01805001006 (12 ct/Min.) zur Verfügung.
Wir widersprechen Ihrer zum 01. April 2006 gesetzten Frist
so jetzt meine frage,ist es rechtens einfach so (die kündigungsfrist bei vertragsbeginn ist ja 2 wochen die wurde aber von 1und1 übergangen weil es ja probleme mit der telekom gab) zu sagen, die flatrate hast du und den dslanschluß behällst du einfach weiter bei der telekom und jetzt zahle und halts maul=????
wie gesagt, laut schweizer recht kann ich das sofort beenden, weil ich die bestellten waren nciht bekommen habe, bzw nicht möglich sind.. aber hier in deutschland bion ich mir sehr unsicher??? wie verhalte ich mich jetzt???
wäre nett wenn jemand dazu was sagen könnte
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Ich verschieb' das Posting mal, da hier "DSL" eher im Hintergrund und dafür Vertragsrecht eher im Vordergrund steht.
Jürgen
IANAL!
"Wir widersprechen Ihrer zum 01. April 2006 gesetzten Frist"
Was für eine Frist hast du denen gesetzt?
Eine Frist dir 6000er zu schalten, oder eine Frist den Vertrag zu wandeln?
In den AGB der Anbieter steht i.d.R. ja nicht drin das eine Mindestgeschwindigkeit von 6000 verkauft(und damit Vertragsgegenstand) wird, sondern eine Maximumgeschwindigkeit von 6000 als Drossel in dem BreitbandPOP eingestellt und garantiert wird.
Wenn die tatsächlichen Leitungsgegebenheiten dann einen 6000er Speed nicht zulassen liegt also nicht wirklich ein Vertragsbruch vor, du hast die bestellte Ware (DSL anschluß mit Geschwindigkeit BIS ZU 6k) ja bekommen.
Ein Sonderkündigungsrecht des gesamten Vertrages ist daher wohl eher ausgeschlossen (IANAL!).
Evtl wäre eine Vertragsänderung bezüglich der Leitungsgrundgebühr statt 25 euro für 6000er Leitung, 16,99 für 1000er eine mögliche Verhandlungssache. Eine Kündigung jedoch nciht weil eben die Verträge i.d.R. keine MINDESTgeschwindigkeit GARANTIEREN und somit kein Mangel vorliegt der ein Sonderkündigungsrecht hergeben würde.
dies wird in der Schweiz wohl auch nicht anders sein? (Kein Mangel, kein Sonderkündigungsrecht)
Ach ja, in D ist das was du mit den ersten 14 Tagen nach elektronischem Vertragsabschluß meinst, formal nicht als Kündigung zu bezeichnen sondern als WIDERRUF deiner Erklärung diesen Vertrag schließen zu wollen.
Edit
Zitat:
Bitte informieren Sie uns, ob Sie der Erfassung eines 1&1 DSL Anschluss unter diesen Umständen zustimmen.
Ja und jetzt schreibst du halt nix von Frist oder so, sondern du schreibst eben das du unter diesen Umständen keinen Vertrag mit Ihenn abschließen willst.
Schickst evtl schon zugesendetes Hardwaregedöns zurück und gut ist.
[Diese Nachricht wurde nachträglich bearbeitet.]
sorry das das die falsche rubrik war!!!! @ crusty
@ mario32 danke das du dir die zeit nimmst...
so nun zum thema eins:
Wir widersprechen Ihrer zum 01. April 2006 gesetzten Frist
ich meinem schreiben gab ich an, das ich gerne ein sonderkündigungsrecht abweichend zu dem vertrag (12 mon.) wünsche, falls sich der dsl anschluß von 1und1 weiter vor sich hinzieht.. quasi wollte ich jeden monat kündigen...können
in den agb steht auch folgendes:
beschreibung des dsl anschlußes:
Der 1&1 DSL-Anschluss 6.016 ermöglicht eine Übertragungsgeschwindigkeit von bis zu 6.016 kbit/s Downstream (auf der Anschlussleitung in Richtung des Kunden) und bis zu 576 kbit/s Upstream (auf der Anschlussleitung aus Richtung des Kunden).
ok vollkommen richtig und verstehe ich auch aber als zusatz kommt dann das..:
1&1 überlässt auf Wunsch des Kunden den 1&1 DSL-Anschluss 6.016 auch dann, wenn an seinem Anschluss nicht die Übertragungsgeschwindigkeit von bis zu 6.016 kbit/s Downstream und bis zu 576 kbit/s Upstream, wohl aber eine Übertragungsgeschwindigkeit mindestens 3.072 kbit/s Downstream und bis zu 384 kbit/s Upstream erreicht wird.
so und bei mir kann nachweislich nur ein anschluß mit bis zu 1000 kbits erfolgen, warum auch immer das so ist weiß ich nicht...
somit ist doch der vertrag nichtig und ich kann kündigen, weil die bestellte variante nicht verfügbar ist..... oder??????
und das mit dem zurückschicken, hmm wenn ich denen jetzt schreibe, das ich nicht zustimme und blindlinks die hardware zurückschicke, hab ich ja gar nichts mehr ind er hand gegen die... aber ok mach ich erstmal das schreiben....
[Diese Nachricht wurde nachträglich bearbeitet.]
Wo ist Dein Problem?
1u1 hat Dir gesagt, dass sie das Angebot 6x aufgrund technischer Probleme nicht einlösen können und fragen Dich, ob Du statt dessen mit 1x einverstanden bist. Bist Du nicht - dann sag doch nein und Thema erledigt.
Warum hast Du nichts in der Hand, wenn Du die Klamotten zurückschickst? Du hast doch die Bestätigung, dass bei Ablehnung Deinerseits kein Vertrag zu Stande kommt.
Wieder mal ein schönes Troll-Thema.
Greets
Tom West
> und das mit dem zurückschicken, hmm wenn ich denen jetzt schreibe, das ich nicht zustimme und blindlinks die hardware zurückschicke, hab ich ja gar nichts mehr ind er hand gegen die...
Eigentlich hat das schon Tom West genau auf den Punkt gebracht - nur noch ein Gedanke dazu: Dann müsste ja auch das 14-tägige Rückgaberecht beim Versandkauf laut BGB (früher "Fernabsatzgesetz") hinfällig sein. Da schickst du auch Ware zurück, und theoretisch(!) könnte der Versandhändler dann auch behaupten, diese wäre nie zurückgekommen. Oder stark beschädigt / gebraucht / was weiß ich. Trotzdem wird das aber so praktiziert und funktioniert auch.
Nein, ich glaube da machst du dir die Dinge ein wenig kompliziert. Ein gesundes Misstrauen ist ja schön und gut, aber die Welt ist nun auch nicht nur voller Verbrecher.
CU
Olaf
Naja .
Gruss.
Leider sitzen bei 1&1 keine denkenden Menschen. Ich will hier nicht aufführen, was die mit mir versucht haben.
Erst als ich einen Antwalt einschaltete, sah man von Forderungen ab.
Fazit: Produkt okay, kaufmännischer Bereich hilflos und dreist
exakt ich hab hab die sache jetzt meinem anwalt gegeben, das ist mir zu blöde... mit 1und1
fazit nie wieder sollche luschen