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E-bay ignoriert Käuferschutzantrag

knoledge1966 / 13 Antworten / Baumansicht Nickles

bereits 2-mal habe ich innerhalb der vorgeschriebenen
Frist einenKäuferschutzantrag gestellt.
Im Portal erschien der fall unbeachtet Jetzt nach Ablauf der Frist habe ich nur die Antwort bekommen, das ich die Zeit nich genutzt habe. Unter "Streitfall aufrufen-Unstimmigkeiten beilegen sind noch meine entsprechenden
Meldungen zur Anmeldung zum Käuferschutz vermerkt, aber bei e-bay ist scheinbar nichts angekommen. Fast 500€ Euro
Schaden dank tjaeger69 und von e-bay nichts.
für hilfe wäre ich dankbar

charlie62 knoledge1966 „E-bay ignoriert Käuferschutzantrag“
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Ich an deiner Stelle würde eine Frage zu einem Ebay-Probelm im eBay-Forum stellen. Die Wahrscheinlichkeit einer schnellen und kompetenten Antwort ist dort aus naheliegenden Gründen ungleich größer.

Crusty_der_Clown knoledge1966 „E-bay ignoriert Käuferschutzantrag“
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oder versuch dein Glück mal hier, das ist ein auf eBay & Co. spezialisiertes Forum, allerdings unabhängig von eBay: http://www.auktions-forum.info/

Viel Erfolg wünscht
Jürgen

holleberlin knoledge1966 „E-bay ignoriert Käuferschutzantrag“
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warum kontaktest du nicht ebay direkt und fragst nach dem status und hunterfragst die sache mit der angeblich abgelaufenen frist ? ich bekomme da immer innerhalb von stunden eine antwort.

Crusty_der_Clown holleberlin „warum kontaktest du nicht ebay direkt und fragst nach dem status und...“
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Du Glücklicher. Echte Antworten, keine willkürlichen Ergebnisse aus per Zufallsgenerator zusammengestellten Textbausteinen?

Das ist ja fast zu schön, um wahr zu sein. Was ich bisher so selbst erlebt habe bzw. in diversen Foren als "Mitleser" so gelesen habe, hat nur in den seltensten Fällen etwas mit dem zu tun gehabt, was man eigentlich von denen wollte. Wie gesagt, ich spreche da durchaus auch aus eigener Erfahrung. Aber warum nicht, mehr als schiefgehen kann es ja nicht, die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt.

Jürgen

wolfgang 1957 Crusty_der_Clown „Du Glücklicher. Echte Antworten, keine willkürlichen Ergebnisse aus per...“
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Eine gute Alternative zu Ebay, wäre Hood.de . Schon das 2.Größte Online Auktionshaus in Deutschland. Das Beste an Hood ist aber, das sie keine Verkaufsprovision nehmen, sondern sich durch Werbung finanzieren. Es lohnt auf jeden Fall mal dort reinzuschauen.

Wolfgang

holleberlin Crusty_der_Clown „Du Glücklicher. Echte Antworten, keine willkürlichen Ergebnisse aus per...“
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tatsächlich passiert es auch beim powerseller service, dass man gelegentlich textbausteine bekommt. wir reagieren dann meist sehr massiv, und haben dann spätestens bei der zweiten antwort jemanden, der auf das problem auch eingeht.

dl7awl knoledge1966 „E-bay ignoriert Käuferschutzantrag“
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Zunächst mal: Käuferschutzantrag stellen reicht nicht. Wer das tut, muss anschließend auch genau auf Emails seitens Ebay achten und die dortigen Anweisungen peinlichst befolgen, so unsinnig sie teils auch sein mögen. So sind z.B. auf Aufforderung bestimmte Unterlagen und Beweismittel schriftlich einzureichen (Email reicht nicht, Fax aber!) sowie eine Abtretungserklärung zu unterschreiben. Manchmal muss man geradezu - im übertragenen Sinne - durch einen brennenden Reifen springen, damit einem wenigstens die Gnade einer lustlos-halbherzigen Bearbeitung zuteil wird. Vielleicht hast Du da unbemerkt etwas handfest versäumt?

Unabhängig davon habe ich inzwischen begriffen, dass der sogenannte Käuferschutz ein verlogenes Deckmäntelchen ohne realen Nutzen ist, ja dem betrogenen Käufer sogar noch zusätzlich schaden kann.

Von mir als Käufer wurde z.B. in einem Fall, wo es um eine Größenordnung von gerade mal 120,- EUR ging, u.a. ein Sachverständigengutachten (!) o.ä. verlangt, dessen Aufwand sehr wahrscheinlich in keinem Verhältnis zum (fraglichen) Nutzen gestanden und jeden Sinn ad absurdum geführt hätte.

Man bedenke: auf derartige Weise kann Ebay mühelos jeden Käuferschutzantrag platzen lassen, einfach indem sie die Hürde absurd hoch hängen. Ganz abgesehen davon können sie ja ohnehin jederzeit darauf verweisen, dass Käuferschutz lediglich eine "Gnade" ist, auf die kein Rechtsanspruch besteht. April, April!

Im besagten Fall wurde ohne Sinn und Verstand ein weiteres Gutachten angefordert, ohne dass sich jemand überhaupt mal dazu herabgelassen hätte, auch nur einen flüchtigen Blick in die bereits umfangreich vorliegenden Unterlagen zu werfen. Das geschah erst auf meine erstaunte Nachfrage - woraufhin mein Antrag postwendend abgelehnt wurde. Zur Begründung wurde auf einen Sachverhalt verwiesen, der bereits zum Zeitpunkt der Antragstellung bekannt war. Das heißt: alle von mir verlangten Unterlagen und Verrenkungen bis hin zum Gutachten wurden völlig unnötigerweise trotz bereits feststehenden Ablehnungsgrundes verlangt und haben vermeidbaren Aufwand und damit zusätzlichen Schaden verursacht! (Das meine ich mit "durch einen brennenden Reifen springen lassen" - eine Unterwerfungsgeste ohne realistischen Sachbezug). Nur nebenbei sei erwähnt, dass Ebay sich mit besagter Ablehnungsbegründung obendrein auch noch eiskalt über deutsches Vertragsrecht hinweggesetzt und indirekt dem betrügerischen Verkäufer eine rechtswidrige Ausflucht zugestanden hat. Für mich steht fest: Nie wieder Käuferschutz!

Fazit: Wer bei Ebay Gerechtigkeit oder gar "Käuferschutz" im eigentlichen Wortsinne erwartet, ist verraten und verkauft. Insofern bin ich für den Hinweis auf Hood äußerst dankbar. Anders als durch eine (hoffentlich) erstarkende Konkurrenz ist die selbstherrliche Arroganz bei Ebay wohl nicht zu brechen.

Dem hier Geschädigten kann ich nur raten: erwarte nichts von Ebay, stecke keinen Aufwand in den sog. Käuferschutz, sondern prüfe lieber ganz nüchtern und ggf. mit fachkundiger Hilfe, was zivilrechtlich direkt gegen den Verkäufer zu unternehmen ist.

Gruß, Manfred

Nachtrag: "tjaeger69" habe ich bei ebay nicht gefunden.

Olaf19 dl7awl „Zunächst mal: Käuferschutzantrag stellen reicht nicht. Wer das tut, muss...“
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Hi Manfred,

ich bin auch alles andere als ein Monopolisten-Freund und müsste mich eigentlich über Alternativen wie hood.de freuen... aber folgende Überlegung macht mich doch ein wenig skeptisch: Da ebay ganz erheblich viel populärer ist als andere, müsste dort a) für Käufer die Auswahl größer sein und b) für den Verkäufer die Chancen besser sein, einen angemessenen Preis zu erzielen - mehr Nachfrage, höherer Preis.

Generell sind mir all diese virtuellen Auktionshäuser ein Gräuel. Ich möchte mir gerne selber aussuchen, mit wem ich Geschäfte mache und zu welchen Preisen. Als Versteigerer habe ich diese Möglichkeit nicht: Ich muss an den verkaufen, der die Auktion gewonnen hat, zu welchem noch so beschissenen Preis auch immer. Wobei der zu erzielende Preis u.a. davon abhängt, was man für ein Bewertungsprofil hat - wer nur alle Jubeljahre mal etwas zu verkaufen hat, womöglich noch etwas Hochwertiges, der hat auch kein aussgekräftiges Profil. Wie heißt es so schön: "Finger weg von den 'Nullern', wer da kauft ist selber schuld..."

Ich sehn mich nach der Zeit zurück, wo man noch Sachen über 2nd-Hand-Läden kaufen / verkaufen oder in Fachmagazinen inserieren konnte... das kannst du heute komplett vergessen - ebay hat alles platt gemacht. Drecksladen :-(

CU
Olaf

Balzhofna Olaf19 „Hood“
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Aber niemand ist bei Ebay anonym. Du hast doch den vollen Namen und zumindest die Kontodaten! Zeig den Verkäufer doch an!?
Mfg

notar knoledge1966 „E-bay ignoriert Käuferschutzantrag“
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Wenn ebay nicht zahlen will, denen (per Brief) schreiben und mitteilen:

sich "herauszuhalten" geht nicht, weil es "rechtsmißbräuchlich" ist, denn ebay hat zweimal nicht auf Deinen Antrag reagiert.
Die Juristen sagen zu diesem klassischen Verhalten: "Venire contra factum proprium", Verstoß gegen Treu und Glauben gemäß
§ 242 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).
Ich kann nicht als ebay einen Käuferschutz anbieten und dann, wenn man sich (ordnungsgemäß) angemeldet hat, so tun, als ob
einen das Ganz nichts anginge. Ich würde mir einen Anwalt nehmen und den Schaden einklagen; zudem würde ich dem Gewerbeamt
in Berlin (= Sitz von ebay) die Sache mitteilen und beantragen, daß´dort wegen Verstoß gegen § 35 der Gewerbeordnung (= gewerb-
liche Unzuverlässigkeit) entsprechende Auflagen gegen ebay verhängt werden.

Auch nicht vergessen, ebay eine Frist setzen (per Einschreiben mit
Rückschein), zur Zahlung des Schadensbetrags auf Dein Konto unter
Fristsetzung (idR 14 Tage ab Erhalt) auffordern und im Nichtzah-
lungsfall Zahlungsklage gegen ebay androhen.

Viel Glück vom notar (war selber jahrzehntelang Rechtsanwalt)

dl7awl notar „Wenn ebay nicht zahlen will, denen per Brief schreiben und mitteilen: sich...“
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Ich bin zwar kein Jurist, sondern nur juristisch interessierter Laie, möchte aber aus zwei Gründen erhebliche Zweifel anmelden, ob man tatsächlich bei Ebay den "Schaden einklagen" kann. Erstens: Ebay ist nicht der Vertragspartner und damit gar nicht der eigentliche Anspruchsgegner. Und zweitens: der Käuferschutz wird ausdrücklich nur als freiwillige "Kann-Leistung" ohne Rechtsanspruch gewährt - was für sich allein auch gewiss nicht treuewidrig ist.

Okay, treuewidrig wird es aber, wenn Ebay den Antrag nicht normal beachtet/bearbeitet, ohne dass sich das durch irgend ein Versäumnis des Käufers begründet. Nach meinem Rechtsgefühl könnte man dann aber klageweise allenfalls erreichen, dass Ebay zur regulären Bearbeitung des Antrages (d.h. Abstellung der beanstandeten Treuewidrigkeit) verurteilt wird, jedoch nicht zum eigentlichen Schadenersatz. Denn letzteres hieße ja a) eine Entscheidung in der Sache vom Gericht zu verlangen und damit dem Ergebnis der Antragsprüfung vorzugreifen und b) eine freiwillige Leistung einklagen zu wollen, auf die ausdrücklich kein Rechtsanspruch besteht.

Sollter dieser Gedankengang stimmen, dann kann man sich mühelos ausrechnen, wie es weiter ginge: Ebay wäre im Erfolgsfall gerichtlich gezwungen, den Antrag zu bearbeiten - nicht mehr und nicht weniger. Das bedeutet jedoch noch lange nicht, dass ihm auch stattgegeben wird. Ebay wird noch gründlicher als sonst nach Ablehnungsgründen suchen oder die Hürden so hoch hängen, dass die Sache für den Käufer uninteressant wird. Unverdächtige Auswege gibts für Ebay immer - siehe mein obiges Posting.

Nicht dass ich Ebay in Schutz nehmen will - bewahre. Aber man muss ja nüchtern abwägen, welcher Weg am ehesten Erfolg verspricht, anstatt sich an der falschen Front zu verausgaben. Und da schiene mir der Verkäufer, der eigentlich für den Schaden verantwortlich ist, die weit sinnvollere Adresse für eine Klage zu sein. Vorausgesetzt natürlich, er ist hinreichend liquide, und der durch ihn verursachte Schaden ist beweisbar. Dann wäre dort meines Erachtens mit höheren Erfolgsaussichten ein Schadenersatz einklagbar, und das obendrein in voller Höhe, d.h. ohne die Ebay-üblichen Limits und Selbstbehalte.

Sollte ich hier falsch liegen, lasse ich mich vom Fachmann gern eines besseren belehren - sofern Du überhaupt wirklich einer bist. Unter anderem lassen die Ausführungen zur Sache daran gewisse Zweifel: Du unterstellst einen gerichtlich durchsetzbaren Schadenersatz- und Zahlungsanspruch gegen Ebay, was mir auf Anhieb als sachlich falsch und oberflächlich erscheint, und der Käufer wird imho in einen Windmühlenkampf auf sehr dünnem Eis geschickt, obwohl es wahrscheinlich einen viel günstigeren Weg gäbe. Zudem hast Du damit, ungeachtet der Qualität, eine sehr konkrete individuelle Rechtsberatung gegeben, und die ist meines Wissens unentgeltlich weder zulässig noch standesüblich und könnte Standesvertreter ernsthaft gegen Dich aufbringen.

All das passt irgendwie nicht zusammen.

Das gilt übrigens auch für die nicht ganz stimmigen Ausführungen des Geschädigten selbst, der die Gründe für den Käuferschutzantrag völlig im Dunkeln lässt, sich als Opfer eines definitiv nicht existierenden Verkäufers darstellt und sich - spätestens da beschleicht mich dann endgültig ein komisches Gefühl - seit seinem Eröffnungs-Hilferuf nicht mehr gemeldet hat...

Gruß, Manfred

notar dl7awl „Ich bin zwar kein Jurist, sondern nur juristisch interessierter Laie, möchte...“
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Hallo, Manfred;

Danke für Deine Ausführungen. Letzten Endes gebe ich Dir inhaltlich recht. Leider ist es so, daß "Mandanten" zB den
Sachverhalt so vortragen, daß man (lediglich) in eine Richtung (im Beispielsfalle gegen ebay) vorgehen soll.

Natürlich ist der Weg, gegen den Verkäufer vorzugehen, der primäre. So, wie es der Betroffene aber dargestellt
hatte, hatte man den Eindruck, es solle nur gegen ebay vorgegangen werden (aus welchen Gründen auch immer ....)

Wie Du schon ausgeführt hast, der (Sachverhalts-) Teil zwischen dem "Geschädigten" und dem Verkäufer bleibt leider
völlig im Dunkeln, warum eigentlich ?

Natürlich ist das der Unterschied zwischen einem board und einem Gespräch; bei letzterem kann man leichter nach-
fragen. Deshalb erteile ich ja auch keinen Rechtsrat, sondern gebe nur Tips...

Da ich schon an anderer Stelle einen profunden Kritiker gefunden habe, frage ich mich, warum zB dieser Kritiker
nicht den angegriffenen Tip dem dort "Geschädigten" erteilt hat.

Kritisieren ist leicht, es besser machen, ist sehr schwer !

Gruß notar

knoledge1966 notar „Hallo, Manfred Danke für Deine Ausführungen. Letzten Endes gebe ich Dir...“
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Hallo,
vielen Dank an alle, die mir so viele Tipps und Infos zu meinem Problem gesendet haben.
Wundersamerweise hat e-bay jetzt im Verlauf dieser Diskussion zumindest meinen Antrag auf Käuferschutz anerkannt.
Big Brother is watching you! Everywhere!!!
Ich mußte jetzt eine Abtrittserklärung meiner Rechte als Käufer unterschreiben, was mir auch nicht ganz astrein vorkommt.
Ich hoffe, dass ich danach mein Geld (es ist ja leider nur ein Bruchteil) recht schnell erhalte.
Euch allen nochmals lieben Dank
Knoledge1966