Guten Abend
Ich hatte mir eine externe Festplatte bei Ebay gekauft. Der Verkäufer hat sie auch angeblich letzte Woche Dienstag per DHL und versichertem Versand losgeschickt. Alerding ist sie immer noch nicht da. Was kann ich tun? Kann ich mein Geld zurückfordern? Oder muss ich ihn erst einen Nachforschungsauftrag in Auftrag geben lassen? Aber um ehrlich zu sein vermute ich, hat er sie gar nicht losgeschickt.
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=8811584426&rd=1&sspagename=STRK%3AMEWN%3AIT&rd=1
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Hi,
warum sollte der gerade deine Festplatte nicht abschicken?? Mal freundlich darauf hinweisen das noch nichts da ist, man kann ja das Paket nachverfolgen, frag mal nach der Paketnummer zur Nachverfolgung.
Alexander
Wenn er die Platte als versichertes Paket verschickt hat, dann hat er auch eine Tracking-Nummer, anhand welcher man die Sendung im Internet verfolgen kann bzw. den Sendungsstatus feststellen kann.
Lass dir vom Verkäufer diese Nummer geben, dann kannst du selber feststellen, wo sich die Sendung befindet oder ob und wann das Paket aufgegeben wurde.
Hat der Verkäufer die Platte nicht verschickt, dann hat er ein "Erklärungsproblem".....
Gruß
Und wenn das Packerl nicht versichert ist?
und wenn, und wenn.
a) Reine Hypothese, die uns nicht weiterbringt. Genauso könnte die Frage lauten "und wenn das Packerl mit Hermes versendet wurde?" Da wäre ja die Zustellzeit normal
b) Wenn der Artikel bei einem gewerblichen Artikel erworben wurde, haftet dieser für den Versand, seine Vertragspflichten sind erst erfüllt, wenn dem Kunden bzw. eine von ihm beauftragte Person nachweislich die Sendung zugestellt wurde.
Vielleicht sollten wir also erstmal bei den Fakten bleiben, die bisher genannt wurden, bevor wir neue Theorien entwickeln.
Das wäre das Problem des Händlers, nicht des Empfängers - jedenfalls wenn der Empfänger eine Privatperson ist.
Davon ab: DHL-Pakete sind bis 500 € immer versichert.
CU
Olaf
Er schreibt doch auch, dass der Verkäufer es als versichertes Paket verschickt hat. Hat er es trotz Zusicherung und dementsprechender berechneter Versandkosten nicht so gemacht, dann hat er eben ein Problem....
Gruß
Es kommt leider auch immer wieder mal vor, daß man nicht zu Hause ist und DHL eben KEINE Notiz hinterlässt oder der Empfänger die Benachrichtigung versehentlich mit dem ganzen Werbemüll entsorgt hat. Die Sendungen werden dann ja zumeist beim nächsten "Abholpostamt" bereitgelegt. Bei "letzer Woche Dienstag" wäre dann aber auch die Aufbewahrungsfrist vermutlich abgelaufen.
Evtl. einfach heute, wenn's nicht zu weit weg ist, dort mal nachfragen, ansonsten, wie schon von den Vorrednern geschrieben, die Paketnummer durchgeben lassen und unter www.dhl.de nachsehen, was aus dem Paket geworden ist.
Gruß
Jürgen
So wie ich gerade gesehen habe, ist der Anbieter gewerblich und vorallem ein "Geprüftes Mitglied", was eigentlich dafür spricht, dass er niemand mit einer 100Euro FP abzocken möchte.
Also lieber mal anrufen, das ist mir immer lieber als E-mail, und NETT nachfragen, wo die Platte bleibt, oder ob man eine Trackingnummer haben kann. Wenn du freundlich bist, geht das ganze meißt 100x schneller. ( kleiner Tipp^^)
Mfg
Habe ihn jetzt mal nach der Packetnummer gefragt. Wenn es nicht versichert war hat er pech oder? Er hatte bei Ebay ja versicherter Versand angegeben und ich habe auch dafür bezahlt. das ich so einen Schein von der Post übersehen habe, ist eher unwahrscheinlich. Aber das sie keinen Schein in den Briefkasten geworfen haben kann gut sein (wäre nicht das erste Mal). Na mal gucken, was er antwortet. Ach und danke für eure Antworten.
Er hätte sogar Pech, wenn er nur unversicherten Versand angeboten hätte, er hat das Versandriskiko zu tragen, bis die Sendung dich erreicht hat.
Gruß
Jürgen
Wirklich? Ist das nur bei gewerblichen Verkäufern so? Ich habe gedacht, dass wenn ich unversicherten und versicherten Versand angebe und der Käufer unversichert wählt, ist das Risiko bei dem Käufer, nachdem ich den Artikel bei der Post abgegeben habe.
Mfg
Moin,
wenn du gewerblich handelst, trägst du das Verlustrisiko, als privater "Gelegenheitsverkäufer" ist deine Pflicht erledigt, sobald du das Paket/Päckchen dem Versandunternehmen übergeben hast. "Verlustrisiko" wäre hier also die bessere Formulierung als der oben von mir verwendete Begriff "Versandrisiko" gewesen, Transportschäden sind also nicht damit gemeint.
Gruß
Jürgen
Hm. Das ist interessant. Gilt das auch, wenn der Verkäufer sagt: " Wenn man unversichtern Versand wählt, ist das Riskio des Verlustes bei dem Käufer"?
Wenn man böse wäre, könnte man dann einfach behaupten, dass kein Artikel angekommen ist, oder?
Mfg
Jo, das gilt auch dann.
Wenn man böse wäre, könnte man dann einfach behaupten, dass kein Artikel angekommen ist, oder?
Das könnte man, ist allerdings strafbar. Andererseits hat der Verkäufer eben Pech gehabt, wenn er eine Versandart wählt, die keinen Zustellnachweis liefert. Allerdings ist oft ein "Schwund" mit erneuerter kostenloser Lieferung eines Artikels für den Verkäufer unter'm Strich dennoch günstiger, als immer versicherten Versand zu wählen.
Und als Käufer man darf nie vergessen. Recht haben und Recht bekommen sind immer noch zwei verschiedene Paar Schuhe. Wenn man die entsprechenden Paragraphen zu Hand hat, kann allerdings doch der eine oder andere uneinsichtige Händler dennoch zum Nachdenken gebracht werden.
CU
Jürgen
Ich glaube ihr habt das falsch verstanden. Ich hab versicherter Versand gewählt und nicht unversicherter (soweit ich weis hat er das gar nicht angeboten). Habe nur befürchtet, dass er das vielleicht anders losgeschickt hat (wegen geiz vielleicht oder weil er mehr von dem Geld haben wollte). Also bis jetzt habe ich auch noch keine Antwort. Aber na gut...es ist ja auch Wochenende :-)
[Diese Nachricht wurde nachträglich bearbeitet.]
Das haben wir schon verstanden. Aber wenn er es unversichert gesendet hat, ist das sicherlich irgendwie strafbar. Schließlich hast du für "versichert" bezahlt.
Ich denke, dass du deine FP auf jeden Fall bekommst. Es ist ein Händler, der geprüftes Mitglied ist. Ab und zu kommt es bei denen halt zu Lieferschwierigkeiten oder sonstigen Problemen. Da bekommst du aber zu 99,9% dein Geld zurück, oder deinen Artikel.
Mfg
Nein, strafbar ist das nicht. Aber es würde halt komplett auf sein Risiko laufen, ohne daß er den Paketdienst in Regreß nehmen kann. Er kann sich ja auch selbst gegen Versandrisiken versichert haben, das weißt du doch gar nicht.
Aber - auf Eddi1991 bezogen - ist die Aussage von balzhofna schon richig, daß wir das verstanden haben.
Ich tippe mal drauf, daß das Paket mal an dich unterwegs war und nach Ablauf der Wartezeit wieder an den Absender zurückgegangen ist. Ist aber eine Vermutung (die auf den genannten zeitlichen Daten beruht), aber ohne Paketnummer geht's halt derzeit nicht wirklich weiter.
Gruß
Jürgen
Wie bereits erwähnt: als DHL-Paket ist die Ware bis 500 € immer versichert. Ein unversicherter Versand wäre nur als Päckchen möglich - die Porto-Ersparnis betrüge (...wie das klingt...) dann sagenumwobene € 2,70 (=Differenz zwischen 7 € Paket und 4,30 Päckchen).
Das sind Peanuts, hier passt der Ausdruck ausnahmsweise mal wirklich. Deswegen wird kein Händler den Verlust einer Festplatte riskieren, die ca. das 37-fache wert ist, ganz zu schweigen vom Ärger mit dem Kunden.
CU
Olaf
...denn Päckchen kosten mittlerweile nur noch 3,90 EUR. Dennoch: Das wäre an der falschen Stelle gespart :-)
...das hatte ich ganz vergessen, Päckchen sind ja jetzt billiger. Also nicht 7 - 4,30 = 2,70 Ersparnis, sondern 7 - 3,90 = 3,10... ja, dann verstehe ich alle Händler, die ihre MiniMacs als Päckchen verschicken :-D
Cheers
Olaf
So habe jetzt eine Antwort von dem verkäufer. er hat sie an eine völlig falsche Adresse mit anderem namen geschickt, obwohl meiner richtig bei ebay angegeben ist. Was soll ich tun? Ich müsste doch eigentlich rechtlich auf der sicheren Seite sein oder? kann ich mein geld sofort zurückverlangen (hab keinen Bock mehr ewig zu warten)?
Er behauptet, dass die falsche Adesse so bei Ebay angegeben war und will sich rausreden. Er sagte zwar, er will die dame anschreiben aber selbst wenn sie die FP zurückschickt dauert das ja wieder ewig.
[Diese Nachricht wurde nachträglich bearbeitet.]
Moin,
du kannst jederzeit innerhalb von 14 Tagen nach Warenerhalt vom Kauf zurücktreten. Da du die Ware ja aus nicht von dir zu verantwortenden Gründen noch nicht erhalten kannst, natürlich auch jetzt. Ob das Geld allerdings schneller da ist, als die Ware, ist eine andere Geschichte.
Vielleicht kannst du den Verkäufer ja - sofern du überhaupt noch an der Ware interessiert bist - per Mail (oder noch besser telefonisch) dazu "ermuntern", den Artikel morgen nochmal zu versenden und dir gleich die Paketnummer zu mailen, damit du auch nachverfolgen kannst, wo das Paket jeweils steckt.
Die Entscheidung liegt bei dir, jedenfalls kannst du zurücktreten, wenn du möchtest.
Gruß
Jürgen
So er hat der falschen Empfängerin erstmal geschrieben und will sich morgen melden. Mal gucken wie sie sich dazu äusert. Aber da nimmt sie die FP auch noch bei der Poststelle an obwohl sie die nicht bestellt hat. Aber eins weis ich: Versandkosten bezahl ich nmicht noch mal. Mal gucken ob der Verkäufer so unverschämt ist und die nochmal haben will.
> Aber da nimmt sie die FP auch noch bei der Poststelle an obwohl sie die nicht bestellt hat.
Naja, das kann ich teilweise verstehen - sie weiß zum Zeitpunkt der Annahme ja nicht was drin ist. Sie hätte natürlich vor Annahme nach dem Absender fragen können und dann stutzig werden müssen... und selbst dann kann sie es immer noch annehmen, kann ja sein, dass kein Verkaufsartikel drin ist sondern ein Werbegeschenk oder was weiß ich. Ganz ehrlich: Ich hätte es vielleicht auch angenommen oder wenigstens überlegt.
Aber letztlich kann dir all das doch ganz wurscht sein - entweder du trittst vom Vertrag zurück, oder der Händler schickt dir eine neue Platte. Warum sollst du erst auf die Retour der fälschlich versandten Ware warten? Das ist doch nicht dein Problem, soll er dir eine andere schicken.
CU
Olaf
So der Verkäufer schickt mir morgen nochmal das gleiche Model von der Fp. danke für eure Hilfe
Naja, was nicht per Nachnahme kommt, das wird auch angenommen, der eigene Name steht ja drauf... und wenn das ein Fehler ist, so ist das ja nicht der meine.
Und dann darf der Verk. die Platte noch abholen oder den Rückversand bezahlen...
Oder er lässt das halt ;) Man darf die Hoffnung ja nicht aufgeben...
Sie ist endlich da... *sich freut*
Hallo, Eddie19911 und alle;
dieser Fall ist m.E. typisch für den heutigen Zeitgeist. Es muß alles rasch passieren und schon vorgestern muß das
Paket oder Päckchen angekommen sein.
Die allgemeine Lebenserfahrung zeigt doch, daß man es in der Umwelt auch mit Menschen zu tun hat.
So kann zB beim Versandunternehmen infolge der Urlaubszeit (wir haben immerhin Sommer, Juli ! )
der Personalbestand etwas ausgedünnt sein (vielleicht war nicht ausreichend Urlaubsvertretung möglich ?)
Man muß heutzutage aufgrund der allgemeinen Lebenserfahrung doch mal einkalkulieren, daß zwischen
Überweisungsauftrag und Warenerhalt auch einmal z w e i Wochen (u.U. sogar länger) warten muß,
bis die Ware da ist.
Ich denke, der Käufer ist relativ jung und hat u.U. noch nie bei ebay etwas ersteigert. Dies kann die Ursache
dafür sein, daß sich dann aufgrund einer Anfrage rund
e i n D u t z e n d
Leute auf dem board Gedanken machen, o h n e daß von dem Käufer ein Wort der Entschuldigung
gekommen ist. (Zeitgeist ?)
Nachdenken ist nie schlecht !
mfG notar