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eigene Kosten bei Garantie-Abwicklung rechtens ?

Newcomer1 / 22 Antworten / Baumansicht Nickles

Hatte dieser Tage einen Schaden an einem Hyundai-Satelliten-Receiver -
war unstrittiger Gerätedefekt und auch innerhalb der zweijährigen Garantiezeit.

Ich also zum Verkäufer , in seinen Laden hin und noch gefreut , das ich jemandem " Vor Ort " mein Vertrauen und dementsprechend auch mehr Geld gegeben hatte ...

Receiver wurde dann an eine ca. 100 km entfernte Werkstatt gesandt und auch anstandslos repariert ..... weil ja innerhalb Garantiepflicht .....

Als mich aber dann der Händler anrief , das das Gerät wieder bei ihm eingetroffen ist und ich es abholen könne , da verlangte er 7 Euro von mir , weil er ja schließlich mein Produkt verschicken habe müssen , bzw. ich ja das auch gern von mir zu Hause aus tun hätte können und er letztendlich auch nix mit der Geräte-Garantie zu tun habe ........ hier stehe ausschließlich der Hersteller in der Pflicht.


Hmm .... wenn dies tatsächlich vollständig rechtens ist , dann wüßte ich nicht , was mich jemals wieder dazu bewegen sollte , ein Produkt beim Händler " vor Ort " zu kaufen und wie in diesem Fall , fast 100 Euro mehr auszugeben .... wenn ich dann ohnehin selbst für entstehende Kosten aufkommen muß , bzw. das Gerät sowieso durch die Gegend versandt werden muß .......

Weiß jemand ob Geräte-Garantie-Abwicklungen , für den Kunden , grundsätzlich kostenfrei zu sein haben , oder ob dieses Vorgehen allgemein gängige und gültige Praxis ist ?


Vielmals Merci


Markus

Pumbo Newcomer1 „eigene Kosten bei Garantie-Abwicklung rechtens ?“
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Garantie (=1/2 Jahr) ist frei, weil gesetzl. geregelt - darüber hinaus bei Gewährleistung ist der Umfang komplett verhandelbar. Außer 6 Mo. nach Kauf hast Du KEINERLEI Ansprüche, außer denen, die im Kaufvertrag im Rahmen der freiwilligen Gewährleistung vom Händler/Hersteller zugesichert wurden. Und da wird mit hoher Wahrscheinlichkeit die Sache mit dem Porto drinstehen.

Du hast also keine 2 Jahre GARANTIE, sei froh, dass sie Dir den Quatsch für €7.- erledigt haben..

ganzgenau Pumbo „Garantie 1/2 Jahr ist frei, weil gesetzl. geregelt - darüber hinaus bei...“
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des Herstellers und nirgendwo geregelt.
(außer in seinen AGB)

out-freyn ganzgenau „Garantie ist eine freie Leistung“
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Natürlich ist auch die Garantie gesetzlich geregelt. Zwar ist es keine gesetzliche Pflicht, eine Haltbarkeits- oder Beschaffenheitsgarantie zu gewähren, sobald der Hersteller aber eine solche verspricht, ist er daran gebunden. (§ 443 BGB)

Newcomer1 Pumbo „Garantie 1/2 Jahr ist frei, weil gesetzl. geregelt - darüber hinaus bei...“
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Auf dem Kaufbeleg steht zu lesen Geräte - GARANTIE = 2 Jahre

Hier sehe ich keinen Grund irgendwas von " Gewährleistung " anzunehmen.

Und ansonsten wirds wohl eher für den / die Verkäufer neg. Auswirkungen haben , als für seine Kunden.

Denn wenn ich ohnehin für Reparaturen mich selbst zu kümmern hab , bzw. den Versand organsieren und bezahlen muß ,
dann kann ich getrost auch günstig im Internet einkaufen und einen ev. Hin-und Herversand wohl ausreichend einsparen ;-)

Hier braucht meiner Meinung nach kein Einzel-Händler mehr jammern , das niemand mehr den gepriesenen " Service vor Ort " zu schätzen weiß.

Denn wenn das Gerät ohnehin versandt werden muß und ich dafür zu blechen hab , dann mach ich das tatsächlich von mir daheim aus und vertu nicht noch Zeit und Sprit um zum Händler zu gelangen und nochmal dorthin ums wieder abzuholen......... :( .......... und zahl nochdazu im Einkauf dann um horrende Summen mehr , als am Markt zu kriegen gewesen wäre .......... wie hier in diesem Fall

ganzgenau Newcomer1 „Auf dem Kaufbeleg steht zu lesen Geräte - GARANTIE 2 Jahre Hier sehe ich keinen...“
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in den AGB oder sonstigen Verkaufsunterlagen drin, inwieweit die Garantie geht, wenn der Hersteller Garantie gibt.

Dort ist auch meist der Rücktransport geregelt.

gelöscht_35042 Newcomer1 „Auf dem Kaufbeleg steht zu lesen Geräte - GARANTIE 2 Jahre Hier sehe ich keinen...“
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Hmm..., stell dir mal vor, das machen 100 Kunden im Monat.

Das kann so ein kleiner Laden gar nicht verkraften.

Allerdings, gute Firmen wie Siemens, Samsung usw. lassen die Geräte beim Händler abholen und liefern sie auch dort wieder ab. Muss es der Händler jedoch auf seine Kosten verschicken, kann er die Kosten nicht tragen. Es soll ja Geräte geben, die etliche Kilo wiegen.

Wenn du das Gerät direkt an den Hersteller schickst, nimmt er es auch nicht "Unfrei" an. Ich hätte mich erst einmal mit dem Hersteller in Verbindung gesetzt, wie denn das Prozedere abzulaufen hat!

Es gibt ja Internet....

Gruß
luttyy

Newcomer1 gelöscht_35042 „Hmm..., stell dir mal vor, das machen 100 Kunden im Monat. Das kann so ein...“
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wohl wahr .......... geb ich Dir soweit recht .......... türlich gibt es Internet ;-)

Aber , was ist dann der beim Kauf des Gerätes angepriesene " Service des Ladens vor Ort " an mich , als Kunde ?

Und was sollte mich , als Verbraucher , dazu bewegen nochmals mehr Geld als nötig auszugeben , wenn der Verkäufer an sich mit Garantie-Gewährung eh nix zu tun hatt , bzw. ich entstehende Kosten ohnehin selbst trage und der Händler faktisch nur als Paket-Vermittler auftritt und bei ihm gekaufte Ware selbst auch " einsenden " muß ?

Hier kommt dann tatsächlich das von Dir erwähnte Internet wieder zur Anwendung ......... und erspart so oder so unnötige Ausgaben

Was aber wiegesagt dem Einzelhandel vor Ort im Existenzkampf nicht dienlich sein kann.

gelöscht_35042 Newcomer1 „wohl wahr .......... geb ich Dir soweit recht .......... türlich gibt es...“
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Na ja, da ich selbst Händler bin, ist mein Service, dass mich meine Kunden auch mal Abends oder Sonntags stören dürfen.

Und wenn es ganz eng wird, stehe ich auf der Matte...

Also Kosten für Garantieabwicklungen wollte ich auch nicht tragen! Fair wäre allerdings gewesen, wenn der Laden es dir vorher gesagt hätte....

Wobei man jetzt 7 € wirklich nicht Unverschämt nennen kann, und eigentlich nicht unter "Contra Nepp" gehört. Verdient hat er bestimmt nichts daran!

Gruß
luttyy

haegar the horrible Newcomer1 „Auf dem Kaufbeleg steht zu lesen Geräte - GARANTIE 2 Jahre Hier sehe ich keinen...“
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Ein immer wieder gern gemachten Fehler: zu meinen, Garantie und Gewährleistung wären dasselbe. Ist es NICHT! Bei weitem nicht.

Gewährleistung - und NUR dieses Wort darf man gegenüber dem Verkäufer im Schadensfall in den Mund nehmen - ist gesetzlich geregelt. Da kommt der Verkäufer nicht drumrum. Versuche gibt es zwar immer mal wieder viele, die Verkäufer mit ihren AGBs knicken aber nahezu vollständig ein, bevor die Sache vor ein Gericht kommt, denn wenn gerichtsmäßig festgestellt wird, daß die AGB dem BGB widerspricht, wird es für den Verkäufer ungemütlich.

Wie überhaupt die ganzen Gewährleistungsregeln für manche, tendenziell unseriöse Händler unangenehm sind, weswegen von denen stets der freie Begriff "Garantie" benutzt wird. Die regeln nur freiwillige Leistungen vonm Händler bzw. Hersteller, die es bzw. sie weitestgehend nach eigenem Geschmack zusammenstecken kann. Auch die Garantie darf die Gewährleistung nicht einschränken in irgendeiner Weise, wird aber voll inhaltlich vom Händler/Hersteller selber in Form und Umfang festgelegt.

OK, was "garantiert" wird muß auch gewährt werden, aber indem man die harten Gewährleistungsregeln mit den weichen Garantieregelungen überschreibt dem Kunden gegenüber, schluckt der womöglich etwas, aus Unkenntnis z.B., bei dem die Gewährleistung dem Käufer sehr viel mehr Rechte einräumt aus die vom Verkäufer selbstgemachten Garantieregeln - und DARUM geht es: letztlich darum, einen Vorteil daraus zu ziehen. Also, brutal gesagt, den Käufer um seine Rechte zu betrügen. Viele Verkäufer reagieren auf das Wort "Gewährleistung" anders als auf "Garantie".

Nochmals: dem Händler gegenüber NUR! von "Gewährleistung" sprechen.
Gewährleistung = hart, per Gesetz festgeklopft, nicht umgehbar
Garantie = weich, schwammig, jederzeit änderbar

Pumbo Nachtrag zu: „Garantie 1/2 Jahr ist frei, weil gesetzl. geregelt - darüber hinaus bei...“
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Hoppla verwechselt!
Gewährleistung = 1/2 Jahr und gesetzlich ableitbar, Garantie = zusätzliche freiwillige Leistung, frei verhandelbar. Alles andere: s.o.

Ronin Pumbo „Hoppla verwechselt! Gewährleistung 1/2 Jahr und gesetzlich ableitbar, Garantie...“
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Hö ? Nö ! War doch richtig : Im Regelfall 6 Monate Garantie (falls nicht anders angegeben) und 2 Jahre Gewährleistung...

Crusty_der_Clown Ronin „Hö ? Nö ! War doch richtig : Im Regelfall 6 Monate Garantie falls nicht anders...“
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Nein, Pumbo hat mit seinem 17.04-Uhr-Posting recht.

Gruß
Jürgen

Ronin Crusty_der_Clown „Nein, Pumbo hat mit seinem 17.04-Uhr-Posting recht. Gruß Jürgen“
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Nicht direkt. Es ist ja schliesslich nicht ein 1/2 Jahr Gewährleistung, sondern es sind 2 Jahre, welche erstmal gesetzlich gegeben sind. Im Privatverkauf kann sie völlig ausgeschlossen werden, und in bestimmten Fällen kann sie nur 1 Jahr betragen (Verbrauchsgüterkauf).

Ein 1/2 Jahr Garantie ist heutzutage eigentlich Standard und wird - im Regelfall - immer gegeben. Richtig ist natürlich, daß die Garantie eine freiwillige Leistung des Anbieters ist. Und diese liegt meistens zwischen 6 Monaten und mehreren Jahren (Eizo z.B. 5 Jahre). Kommt halt drauf an.

out-freyn Ronin „Nicht direkt. Es ist ja schliesslich nicht ein 1/2 Jahr Gewährleistung, sondern...“
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Gewährleistung und Garantie sind zwei verschiedene Paar Stiefel:

Gesetzlich geregelt ist die Gewährleistung. Diese bezieht sich auf § 433 BGB, wonach die Kaufsache zum Zeitpunkt der Übergabe frei von Sachmängeln sein muss. Innerhalb von 6 Monaten nach dem Kauf wird davon ausgegangen, dass ein aufgetretener Mangel bereits bei der Übergabe vorhanden war. Der Händler müsste in diesem Fall das Gegenteil beweisen. (§ 476 BGB)
Nach 6 Monaten bis zum Ende der gesetzlichen Gewährleistungspflicht (24 Monate) kehrt sich die Beweislast um. D.h., der Käufer muss nun beweisen, dass der Mangel bereits bei der Übergabe vorhanden war. Eine nachträgliche Verschlechterung der Kaufsache z.B. durch Abnutzung, üblichen Verschleiß etc. ist somit kein Fall für eine Gewährleistung.
Ansprechpartner für Gewährleistungsansprüche ist der Verkäufer.

Garantie ist eine freiwillige Leistung (meist des Herstellers). Wird allerdings eine Garantie versprochen, ist der Garantiegeber daran gebunden (§§ 443, 477 BGB). Eine (Funktions-)Garantie deckt auch jede Verschlechterung der Sache nach der Übergabe der Kaufsache ab, d.h. der Mangel muss noch nicht zum Zeitpunkt der Übergabe vorhanden gewesen sein. Garantien können auch nur für eine bestimmte Art von Mängeln gegeben werden (z.B. "5 Jahre gegen Durchrosten").
Ansprechpartner für Garantieleistungen ist i.d.R. der Hersteller.

Dass der Händler in diesem Fall seine Auslagen von Dir ersetzt haben möchte, ist rechtlich nicht zu beanstanden. Schließlich hat er mit der Garantie des Herstellers nichts zu tun.
Bei den meisten Herstellern kann man über das Internet Garantiefälle melden und bekommt dann eine RMA-Nummer. Das Porto bekommt man aber i.d.R. nicht ersetzt.

schnaffke out-freyn „Gewährleistung # Garantie“
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Genau, wie out-freyn es geschrieben hat. Ich hab über 5 Jahre im PC-Einzelhandel die Reklamationen bearbeitet, die ganze RMA Geschichte rauf und runter. Garantie und Gewährleistung sind zwei verschiedene Schuhe, aber out-freyn hat das ja schon alles erklärt. Wenn ich damlas eine IBM Platte in die Finger bekommen habe (was zeitweise ziemlich oft vorkam) war die ganze Verkaufs-Spanne allein durch das Porto fürs Einschicken (nach Holland) wieder flöten. Ich finde es nur recht und billig, wenn der Händler da seine Auslagen wiederbekommt, vor allem dann, wenn es sich tatsächlich um einen Garantiefall handelt, wo das Gerät erst nach einiger Zeit kaputt gegangen ist, dafür ist der Händler nämlich nicht mehr zuständig. Gewährleistung gilt nur für Sachmängel, die von Anfang an bestanden haben.

@out-freyn: sehr gut formuliert, darf ich mir das kopieren, um es bei kommenden Fragen zu diesem Thema per Copy+Paste hier zu posten? Nee, war ´n Scherz... :-)

holger47 Newcomer1 „eigene Kosten bei Garantie-Abwicklung rechtens ?“
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Au weia. Da ist ja einiges durcheinander bei den Comments. Also: Du hast 2 Jahre gesetzliche Gewährleistung, wobei innerhalb der ersten 6 Monate davon ausgegangen wird, das der Schaden von Anfang an bestanden hat. Danach tritt die sogenannte Beweislastumkehr in Kraft: Wenn der Händler es so will, musst du nachweisen, das der Fehler von Anfang an vorhanden war. Das kann man in der Regel vergessen. De Facto bleibt es also meistens bei 6 Monaten gesetzlicher Gewährleistung. Innerhalb dieser 6 Monate kannst du den Verkäufer auf jeden Fall verhaften und ihn den Schadensfall kostenlos reparieren lassen.
Die gesetzliche Gewährleistung bekommst du nur und ausschließlich vom Verkäufer, sprich dem Händler. Der Hersteller hat nichts damit zu tun. Der Hersteller kann, genau wie der auch Händler, eine Garantie geben. Diese Gerantie ist eine freiwillige Leistung und kann von bestimmten Bedingungen abhängig gemacht werden: Kostenloser Versand, eine feste oder auch prozentuale Selbstbeteiligung und so weiter.
Wobei du das Gerät natürlich auch selber hättest einschicken können.

Newcomer1 holger47 „Au weia. Da ist ja einiges durcheinander bei den Comments. Also: Du hast 2 Jahre...“
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.............Wobei du das Gerät natürlich auch selber hättest einschicken können.

Durchaus .......ja

wobei wir wieder beim Thema wären ....

Werd also künftig direkt bei günstigen Onlineverkäufern bestellen und dann denen oder halt sonstwohin das Gerät verschicken und entsprechend mein Geld berappen ........ in Summe sicher allemal günstiger als mit dem " Händler-Vor-Ort-Unterstützungsgedanken " dort einzukaufen und sich dann nur abzuärgern

Dann halt gleich anders rum ;-)

gelöscht_35042 Newcomer1 „.............Wobei du das Gerät natürlich auch selber hättest einschicken...“
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Jetzt ist aber gut wegen 7 €!

Nimm einen Onlinehändler, der in ein paar Monaten Pleite (am besten noch eBay) ist und dann schauen wir mal.....

Newcomer1 gelöscht_35042 „Jetzt ist aber gut wegen 7 €! Nimm einen Onlinehändler, der in ein paar...“
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nö , nö

exakt 107 Euro .........

da er mir ja bei Kauf des Gerätes mit " Kundenservice-Engelsgesängen " bereits 100 Euro mehr abgeknöpft hatte , als das Gerät ausserhalb eines "Fach-"Ladengeschäftes für mich zu haben gewesen wäre.

Nun ja , selber schuld ......... hast ja recht

Werd mich wiegesagt anderweitig versuchen und die gemachten Erfahrungen vergleichen .... ma schaun obs den Händler vor Ort dann auch noch gibt ;-)

gelöscht_35042 Newcomer1 „nö , nö exakt 107 Euro ......... da er mir ja bei Kauf des Gerätes mit...“
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ein Produkt beim Händler " vor Ort " zu kaufen und wie in diesem Fall , fast 100 Euro mehr auszugeben

muss ja eine Superkiste sein.

Solche Preisdifferenzen habe ich noch nicht einmal bei meinem Topfield finden können, oder hast du da nicht so richtig gekuckt und ärgerst dich jetzt um so mehr!

Denn dann gilt die freie Marktwirtschaft.....
i.mer Newcomer1 „nö , nö exakt 107 Euro ......... da er mir ja bei Kauf des Gerätes mit...“
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naja, wo manche Menschen für 100 Euro zwei Receiver kaufen, zahlst du nur den Aufpreis ;)

Aber bei Kisten, wie der DreamBox *sabber*, wo du je nach Plattengröße zwischen 500 und 700 Euronen zahlst, ist das normal.

ich für meinen Teil habe (was die Garantie angeht) kaum Vertrauen in die Händler vor Ort, weder die CP-Descounter noch BlödMarkt überzeigen da. (gerade bei dem Blödmarkt wird es lustig, je nach Hersteller sieh es imer anders aus, man drücken die eine Neugerät in die Hände, mal 6 Wochen Reparatur.

Der PC-Dirscounter macht das auch so 6 Monate Gewährleistung, nachher Einschicken als Garantie und 10 Euro Bearbeitungsgebühr. Aber befor der eine volle Retoure-Pallette zusammen kriegt, schocke ich lieber selber ein.

Fazit: imme shcön mit Preisroboter/ciao/geizhalt und Co. bestellen und den Service vergessen ist fast schon optimal.

Newcomer1 gelöscht_35042 „Jetzt ist aber gut wegen 7 €! Nimm einen Onlinehändler, der in ein paar...“
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@lutty ........ s.o.


* kopfkratz *

Wenn hier eindeutig und bestätigterweise davon ausgegangen wird ,
das der Händler ohnehin nichts mit der Garantie-Gewährung zu tun hat
und ich mich so oder so mit dem Hersteller arrangieren muß ,
was sollt es mich dann betreffen oder kümmern ,
wenn der Verkäufer eines Produktes nach einigen Monaten pleite ist ?