Hallo,
180 Euro hat dieses Ticket gekostet.
Außer Absagen ist noch nichts gewesen.
Anbei die E-Mail die ich an diese Firma geschrieben habe:
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Datum vom 20.10.2005 habe ich ein Ticket 45857 erworben. Seit Mai 2006 versuche ich nun in unregelmäßigen Abständen wenigstens zum 7. Anlauf bei Ihnen einen Termin für eine Ballonfahrt zu bekommen. Jedesmal wurde die Ballonfaht wegen der Wetterlage abgesagt. Die letzte Absage erhielt ich am Samstag dem 14.10.2006 gegen 14.00 Uhr. Ein paar Stunden später habe ich doch einen Ballon am Himmel gesehen. Offenbar handelte es sich um einen Ihrer Mitbewerber.
Deshalb möchte ich Ihnen 2 Alternativen vorschlagen:
1.) Ich fordere den Kaufpreis in voller Höhe von Ihnen zurück.
2.) Da ich nicht weiss wie lange so ein Ticket seine Gültigkeit behält, versuche ich ab Mai 2007 nochmal einen Termin zu bekommen.
Ich bitte Sie darum, mir auf dem Postweg diese 2 Alternativen schriftlich zu bestätigen.
Noch was:
Warum ist denn Ihre Hotline nur montags bis freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr erreichbar? Zu dieser Zeit geht jeder normale Mensch seinen beruflichen Verpflichtungen nach.
Mit freundlichen Grüßen.....
Usw.......
MfG. Hexagon
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Hast Du diese Ballonfahrt etwa bei eBay ersteigert?
nein.....
Mir wurde diese Ballonfahrt voriges Jahr zu meinem 50. Geburtstag geschenkt.
MfG. Hexagon
Grummel. Scheint eines dieser "Unternehmen" zu sein, die erst Kasse machen und dann
sehen, wer noch kommt und dann auf Pleite machen.
Du bist ja schon eisenhart geblieben und hast den Preis deines Geschenkes
ermittelt (Verwandschaft).
In der Regel laufen Gutscheine in einer Frist ab. Wie lange hat man Dir gegeben?
Die Ballonfahrtenveranstalter wohl auch ;)
Außerden hat man ja i.d.R ein Tel. im Büro, oder eine Telefonzelle neben der Baustelle ;)
Und Manche haben auch ein Mobiltelefon.
7. Anlauf? Nach den 3. Anlauf dürfte es einen Einlauf geben und Preiserstattung. Aber vor so viel Geduld muss man wohl den Hut abnehmen.
Weil wir schon mal so eine Frage bei uns hier geklärt hatten: Gutscheine "verjähren" nicht. Es ist nicht so, dass ein uneingelöster Geschenkgutschein z.B. in Form eines Einkaufsgutscheines mit klar definierter Summe (also Kinogutschein im Wert von € 10.-) automatisch nach ein paar Monaten verfällt.
Es sein denn, auf dem Gutschein ist ein Gültigkeitsdatum angegeben.
Doch - aber normalerweise erst nach 30 Jahren.
Aktuell sind wohl eher 3 Jahre.
Klick!