Hallo
ich habe eine Frage: Ich habe ein Windows XP Professional als Update Schulversion. Meine Frage ist, darf ich diese ohne weiteres bei Ebay verkaufen oder kann es da zu Problemen kommen, wenn ja, evtl. welche und warum?
Grüße
Frank
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
First IANAL aber afaik:
Du darfst mit deinem Eigentum machen was du willst.
Wenn du also eine legale(!) Update Schulversion besitzt, darfst du die auch bei Ebay oder sonst wo verkaufen. Du darfst potentielle Käufer nur nicht mit irreführenden Bechreibungen irreführen. D.h. du mußt in der Artikelbschreibung Genau angeben um was für eine lizenz es sich dort handelt und unter welchen Bedingungen ein legaler einsatz dieser lizenz möglich ist.
(Ich mutmaße mal Käufer müßte Schüler sein und ein legales MS BS besitzen um dein Produkt legal einsetzen zu können)
Ggfs. einfach mal eine Mail an MS deutschland schicken und nachfragen!
Hallo
es handelt sich natürlich, das habe ich vergessen, um eine legale deutsche Version. Das mit der Schulversion würde ich auch nicht verschweigen. Will nur keinen Ärger haben, das man diese nicht verkaufen darf oder so. Das man dieses nur unter bestimmt Vorraussetzungen einsetzen kann ist auch logisch, nur was, wenn der Käufer kein Schüler ist oder es nicht einsetzen dürfte. Wäre das dann mein oder sein Problem?
Grüße
Frank
wenn du ihm das vorher ausdrücklich in der artikelbeschreibung klar gemacht hast ist das SEIN Problem!
Heckler und Koch bspw. kriegen ja auch keine Probleme wenn Menschen deren Produkte ohne entsprechende Lizenzberechtigung (Waffenschein) einsetzen!
(Gut DER Vergleich hinkt ganz mächtig)
>nur was, wenn der Käufer kein Schüler ist oder es nicht einsetzen dürfte
Microsoft verkauft doch seine SSL-Sachen auch ohne Check..ich musste jedenfalls für mein MS Office-SSL keinen Nachweis erbringen, dass ich Student bin..warum solltest du es dann nachprüfen müssen..
Hallo!
Wenn es gerade um Schulversionen geht, habe ich eine Frage. Was ist, wenn man Schüler ist, sich eine Schulversion legal kauft und einsetzt, dann aber seinen Abschluss macht und normal Berufstätig wird. Darf er trotzdem die Schulversion weiter benützen?
Mfg
Balzhofna
nein,
dann musst du ein upgrade auf die vollversion machen!
Mit dem Schulversions-Update erwirbt man (soweit beim Erwerb berechtigt) eine vollständige Update-Lizenz, die nicht zeitlich begrenzt ist. Ein Upgrade ist nicht erforderlich (Anm.: Wenn nicht Lizenzvereinbarungen in den letzten 4 Wochen geändert wurden bzw. Microsoft neben den üblichen auch noch spezielle Vereinbarungen getroffen haben sollte).
Greets
Tom West
[Diese Nachricht wurde nachträglich bearbeitet.]
...die Lizenz gilt ein Leben lang, also auch, wenn man die Ausbildung längst abgeschlossen hat, und man somit nicht mehr die Voraussetzungen für die Lizenz erfüllt.
Einzige Einschränkung: Man darf die Software nur im privaten Bereich nutzen, nicht zu kommerziellen Zwecken. Wer z.B. von zuhause aus freiberuflich tätig wird, der darf dazu nicht eine Schülerversion von Microsoft nutzen, auch wenn er zum Zeitpunkt des Erwerbs noch Auszubildender etc. war.
CU
Olaf
um´s kurz zu machen:
grundsätzlich darfst Du die Software verkaufen, aber nicht bei ebay.
Dort sind Edu-Ware-Programme ausgeschlossen.
Du kannst es aber gerne probieren.
Allerdings wird die Auktion sehr schnell wieder geschlossen werden.
Gruß,
Dirk
Echt? schon länger?
Ups, dann hab ich ja ggfs Schwein gehabt ;-)
Hast du denn mal nen Link wo das steht das die ausgeschlossen ist?!
ich kann Dir gerne mal die E-Mail weiterleiten, als ich eine Office-Edu-Version verkaufen wollte... ;-)
Das war vor ca. 1,5 Jahren.
D.
Hi frank,
ich habe kürzlich mein Office 2003 SSL (=Schulversion) gebraucht verkauft - und zwar über das Kleinanzeigenbrett von Nickles! Mit ebay habe ich kaum Erfahrung, kann dir daher nicht sagen, ob das was Dirk erlebt hat, an der Tagesordnung ist oder ob er einfach Pech gehabt hat.
Grundsätzlich hat ein Softwarehersteller nicht das Recht, dir vorzuschreiben, wie du mit deinem legal erworbenen Eigentum zu verfahren hast. Selbstverständlich kannst du es gebraucht verkaufen. Du musst den Käufer lediglich darauf hinweisen, dass der Einsatz nur legal ist, wenn er die Lizenz-Voraussetzungen für eine solche Version erfüllt.
CU
Olaf
an der Stelle hat wohl bei mir auch ebay interveniert, daß MS da beteiligt war, glaube ich nicht einmal.
Ebay wollte sich einfach Streß sparen und hat das seinerzeit wohl in die AGB gehämmert.
Naja, who cares... :-D
Dirk
...denn Verkauf ist ja nicht prinzipiell(!) illegal, man muss nur darauf eingehen, dass es eine SSL-Version ist und wo die Knackpunkte dabei sind. Da der Verkäufer dabei theoretisch etwas falsch machen und damit doch Microsoft auf den Plan rufen könnte, würgt ebay diese Möglichkeit von vornherein ab.
Ehrlich gesagt: Ich kann's sogar ein bisschen verstehen... wenn ich mir ansehe, was selbst erfahrene Verkäufer mit über 1.000 (positiven) Bewertungen für dummerhafte Produktbeschreibungen vom Stapel lassen - viel dilettantisch aufgemachtes Pseudo-Werbegeschwafel, und die Fakten muss man mit der Lupe suchen - dann kann ich mir die Sorgen des Betreibers schon gut vorstellen.
CU
Olaf
yup, so ist´s.
Das Segment, daß ebay sich damit abschneidet, ist auch sicherlich verschwindend gering und den Aufwand mit MS nicht wert.
@werhatnochmaldenthreadgestartet?:
guck doch mal bei www.azubo.de, ob das dort erlaubt ist.
Ansonsten mal einen Aushang in den näheren Schulen oder Unis machen. Da wird sich sicherlich einer finden. ;-)
D.