Ich will es noch mal aufwärmen, was ich hier bereits postete.
Anscheinend ist es nicht so recht üblich, eindeutig negative Bewertungen zu erstellen - was ich tat.
Wobei ich nur Fakten schrieb: "Artikel bezahlt - weder Ware noch Rückzahlung erhalten".
Nun scheint es auch anderen so zu gehen, denn ich bekam bis heut mittag einige Persönliche Mitteilungen von Käufern, denen es ähnlich geht.
Auf eine Beschwerde meinerseits antwortete der Verkäufer eBay "Betrag wurde samt Zinsen zurücküberwiesen" - was eine glatte Lüge ist.
Meine Frage (bitteschön, ich neige sehr leicht zu vorschnellen Reaktionen) - was kann ich noch tun? Also erst mal bei eBay - wie kann ich die aufklären, das der Verkäufer lügt?
Mahnung an dessen Privatadresse senden usw - wie gehe ich also sachlich vor?
Danke für (bitteschön: nützliche, @m.) Hinweise!
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Moin Namensvetter,
hast du das eBay-Käuferschutzprogramm schon durchgezogen? Zumindest bleibt der Verlust dann auf EUR 25,- beschränkt (sofern es sich der Verkäufer nicht noch anders überlegt), aber, was meiner Meinung nach viel wichtiger ist, machen das zwei, drei Leute und der Verkäufer wird von eBay rausgeschmissen. Auch eine Meldung wegen Verstoßes gegen die eBay-AGB wären vielleicht noch zu überlegen, da der Verkäufer ware verkauft (hat), die er nicht am Lager hatte. Verbessert zwar nicht im Geringsten deine Rechtsposition, es könnte (die Betonung liegt auf "könnte") allerdings sein, daß auch dies eBay leichter dazu ermuntert, auf einen Verkäufer zu verzichten - natürlich ohne jede Garantie, denn der alte Spruch "Vor Gericht und auf hoher See sind wir in Gottes Hand" müsste strenggenommen "Vor Gericht, vor eBay und auf hoher See..." lauten
Die Bewertungen selbst gehen eBay erfahrungsgemäß am A.....llerwertesten vorbei.
Eins könnte man noch versuchen, ist ein klein wenig Pokerspielen, überleg es dir einfach mal: Vielleicht kannst Du den Verkäufer damit noch überreden, mit Verzicht auf die negative Bewertung (das geht auch nachträglich, Rücknahme im beiderseitigen Einverständnis) dir doch noch dein Geld zu überweisen.
Falls Du auch mal bei eBay was verkaufen möchtest, würde ich noch einen zweiten Account anlegen, den du dann nur dazu verwendest. Behalte deinen jetzigen Account als reinen KAUF-Account, da interessieren negative Bewertungen zukünftige Verkäufer praktisch überhaupt nicht (oder nur im Ausnahmefall, falls sie überhand nehmen und alle von Verkäufern stammen - kommt ja eher seltener vor).
Jürgen
NACHTRAG: Und denk mal über eine Strafanzeige wegen Betruges nach. Das kostet nur noch einmal Porto an die Staatsanwaltschaft (oder einen Besuch bei der nächsten Polizeidienststelle). Mag zwar gut sein, daß das Verfahren eingestellt wird, aber da es kein Geld kostet, kann man so wenigstens noch ein wenig seinen Frust abbauen - vielleicht bringt's ja auch was.
[Diese Nachricht wurde nachträglich bearbeitet.]
Danke, Jürgen -
Nein, das Käuferschutzprogramm hab ich noch nicht in Anspruch genommen. So gut ich mich in technische Dinge hineindenken kann - hier "fehlt mir ein bit".
Ich hab nicht die Absicht, etwas selbst zu verkaufen - da bitte ich immer eine Freundin drum, wenn ich etwas herumliegen habe. Die macht das für mich sehr gut.
Und kaufen? Eigentlich auch nicht - ich hab nun einmal Talent dazu, jeden Stolperstein zu finden, mag er auch noch so gut versteckt zu sein.
In diesem Falle war das von mir begehrte Teil eben nicht anders zu finden - meine ersten Gänge gingen in Richtung der hier ansässigen 4 Baumärkte.
Gut, werde ich am Montag erst mal eine Mahnung absenden und eine Woche warten.
Und dann bei der Polizei "Frust abbauen".
Käuferschutzprogramm von eBay - wie gehe ich da vor? Wie schon gesagt, ich neige dazu, Dymamit zu verwenden, wenn es ein Tropfen Öl auch tut...
Jürgen
Hallo Jürgen,
wenn du den Account ohnehin (zumindest theoretisch) nur für Käufe verwendest, kann dir deine eigene erhaltene Negativbewertung absolut egal sein (ist vielleicht nur ratsam, das sie nicht noch in den Negativbereich rutscht) - oder du stellst die Anzeige auf "Privat" um - für Verkäufe absolut ungeeignet, für Einkäufe hingegen sowas von egal. Das nur am Rande.
Das Käuferschutzprogramm findest du unter "Mein eBay - Unstimmigkeiten online klären - Nicht erhaltene oder von der Beschreibung abweichende Artikel" oder direkt unter http://feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewDisputeConsole&DisputeType=3
Lies dir aber vorher noch die Hinweise über die am linken Rand angezeigten Links zur Vorghensweise durch, da auch gewisse Fristen einzuhalten sind.
Viel Erfolg dabei wünscht
Jürgen
Gut, ich werds hinbekommen. Bei der Gelegenheit stellte ich fest, das ich tatsächlich schon mal was gekauft habe! Hab ich glatt vergessen. Und weiß auch nicht mehr, was das war.Egal -
Tja und eine "rote" Bewertung? Was soll das? Ich hab doch was von ww-spapool-de gekauft und nicht von Honeywell, oder wie muß ich das sehen?
Jedenfalls hat er am 16.März behauptet, der Betrag wäre überwiesen. Da sollte das ja nun auch mal irgendwann ankommen, denk ich. Auch wenn die Entfernung von Sömmerda nach Erfurt unglaubliche 30km beträgt.
Danke, Jürgen - Du hast mir sehr geholfen, schon allein mit der Tatsache, das Du mir so sachlich geantwortet hast.
Wenn man versteht, was ich meine.
Jürgen
>> Danke, Jürgen - Du hast mir sehr geholfen, schon allein mit der Tatsache, das Du mir so sachlich geantwortet hast. Wenn man versteht, was ich meine.
*lol*
Viel Glück!
Jürgen
(übrigens halte ich mich seit einiger Zeit normalerweise aus Diskussionen raus, bei denen das Wort "eBay" auftaucht. Ich glaube, du verstehst, was ich damit meine).
@juki
Danke für (bitteschön: nützliche, @m.) Hinweise!
das meine MEINUNG das dein Mailton nicht okay war dir nicht passt hatte ich schon zur Kenntniss genommen.
Nichtsdestotrotz ist ein solcher Hinweis deshalb nicht unnütz wenn man dich drauf hinweist das es nicht sinnvoll ist seinem Geschäftspartner direkt in Mails mit so Sprüchen wie "habe erfolgreich vor Gericht geklagt, (bin aber eher friedlich(!?))" und einem schönen Bild in was für Foren man sich so rumtreibt zu kommen. Auch wenn es dir nciht gefällt das ich dich nicht gebauchpinselt habe.
"Auf eine Beschwerde meinerseits antwortete der Verkäufer eBaybild "Betrag wurde samt Zinsen zurücküberwiesen" - was eine glatte Lüge ist."
Na dann ist die Sache doch JETZT ganz einfach und eindeutig
Sofern du die Wahrheit schreibst und die Kontoverbindung die du ihm genannt hast deine ist und es ist anders als er behauptet noch nix zurücküberwiesen worden gehst du zur nächsten Polizeidienststelle und erstattest Strafanzeige und Strafantrag gegen Ihn.
(Ich denke du hast schon Klageerfahrung!)
P.S: Mit "Blauäugigkeit" im anderen Thread meinte ich auch nciht das aufs Geld warten oder das er ggfs. lügt, sondern ich bezog mich dabei auf das was ich in dem 1. Post geschrieben hatte (Vorkasse/Privat angebot/baumarkt auf Grüner Wiese)
habe mir jetzt noch mla deine bewertung angesehen.
Mit honeywell in seinem Kommentar meint er das er dir ja in seiner Mail geschrieben hat, das die Hersteller firma wegen "gefärdung" nicht nachliefert.
In den Mails die er dir geschickt hatte geht er ja dadrauf ein.
Mit dieser argumentation in der bewertung wäre aber interessant zu wissen ob er tatsächlich zum Zeitpunkt der angebots einstellung den artikel schon auf lager hatte. (das schreibt er zwar in seinen Mails und fragte dich ja ob du ein solches gelagertes Teil haben wolltest, Aber dich negativ zu bewerten mit dem Lieferstoppargument des Herstellers ist dann doch eher "na ja" *luft durch die geschlossenen zahnreihen einzieh*
Stellt sich die Kritische Frage (des Staatsanwaltes) ob der Herr Geschäftsführer zum Zeitpunkt der Ebay einstellung tatsächlich über genug artikel verfügt hat um alle möglichen Sofortkaufen angebote zu bedienen.
P.S. da du geschrieben hast du hast die 4 Baumärkte vor ort aufgesucht; A) hattest du das bis zum Zeitpunkt meines Blauäugigkeits"vorwurfes" nicht geschireben B) kann man doch auch in einem Baumarkt an der Information nachfragen ob die ein Teil bestellen können das man unbedingt will. Dann hätten die ja was von einem Artikellieferstop des Herstellers gewußt/gesagt.
und wenn du anzeige erstattest, der polizei kopien der betreffenden ebay-seite dazugeben und eine kopie vom kontoauszug, die belegt dass du bezahlt hast und dein geld nicht zurückbekommen hast..
und auch, wie oben schon gesagt wurde, ebay-käuferschutz beantragen.
[Diese Nachricht wurde nachträglich bearbeitet.]
Das mache ich, @tommi10.
Ich habe ja schon eine Meldung veranlaßt über bezahlt/keine Ware - da steht seit vorgestern das da drinnen:
Nun warte ich bis Mitte der Woche, ob diese meldung auch auf meinem Konto nachvollziehbar ist - dann werde ich eine Mahnung schreiben mit kurzem Termin - nun, und dann werd ich mal zu meinem Freund und Helfer, der Polizei betreffs Anzeige schleichen.
Und meine Vorgehensweise mit der der anderen kordinieren.
Jürgen
PS: Ich muß immer wieder über die Weisheit der Alten (vor 6.000 Jahren!) staunen - die schon damals den gleichen Gott für Diebe und Händler hatten. (Hermes, die alten Griechen)
[Diese Nachricht wurde nachträglich bearbeitet.]
Der Fairniß halber:
Heute Morgen wurde der Kaufbetrag zurück überwiesen:
21.03.2006
Ueberweisung RUeCKUeBERWEISUNG KAUFPREIS WG. NICHTVERFUeGBARKEIT AUS LIEFERSTOPP D. HERSTZELLERS 0358264913 WELLNESS u. BAEDERWE.
56,00 EUR
Warum nicht gleich so?
Danke für Eure Hilfe und Euren Zuspruch -
Jürgen
Gut Ding will halt doch manchmal Weile haben.
Viel Glück bei der Suche nach einem vergleichbaren Artikel wünscht
Jürgen
Danke! Nachdem ich meine Suche mal etwas nicht ganz so speziell gestartet habe, also den Suchbegriff allgemeiner gefaßt habe, bin ich auf dieses Angebot von Otto gestoßen. Gleicher Preis und Rechnung.
Was will ich mehr!
Irgendwie liegt meine Suchstrategie im Argen.
Jürgen
Seltsam - der Link funktioniert eingebunden nicht. Naja, also noch mal in 3 Zeilen:
(wegen der Fensterbreite)
http://www.otto.de/is-bin/INTERSHOP.enfinity/WFS/Otto-OttoDe-Site/de_DE/-/EUR/
OV_DisplayProductInformation-ArticleNo;sid=q8cR6KYIl5wK6OIo8KElKvNYlzQNGT6L6HiLbLFN-
di0pkJ9Lee6hKvQMhquuw==?ArticleNo=461637&ls=0&CategoryName=&SpecialShopName=
[Diese Nachricht wurde nachträglich bearbeitet.]
gibt's bei Conrad-Electronic auch - für EUR 49,95.
und ein Doppelpack eines anderen Herstellers mit der Artikelnummer 570855 - 62 für EUR 139,95.
Und bei ELV.de erst.......