Hallo zusammen,
ich bitte Euch um Eure Beurteilung zum Inhalt einer Ebay-Auktion, die ich unter der Überschrift
"Nintendo Wii inkl. Wii Play (5 Spiele) NEU * sofort" gewonnen habe.
In der weiteren Beschreibung war Wii Play nicht mehr aufgeführt.
Ich bin kurz vor Ende der Auktion eingestiegen und habe das Angebot kurz überflogen. Daher bin ich aufgrund der Überschrift davon ausgegangen, dass ich die Konsole inklusive Wii Play ersteigert habe.
Die Abwicklung hat gut funktioniert, allerdings habe ich nur die Konsole ohne Wii Play erhalten. Der Verkäufer hat mir auf Nachfrage erklärt, dass das ein kleiner Fehler auf der voreingestellten Seite von Ebay war, jedenfalls wäre ja wenigstens die Beschreibung richtig, daher hätte ich keinen Anspruch auf Wii Play. Außerdem würde in den AGB´s bei Ebay stehen, dass Fehler passieren können, daher hätte ich die Beschreibung checken müssen.
Wie seht Ihr das, gilt letztendlich die Überschrift oder die Produktbeschreibung?
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Artikelnummer? Link?
Das muß man sich schon selber ansehen, wenn man es beurteilen möchte.
Ist Artikel Beschreibung korrekt? Wenn ja kannst du nicht meckern. Als Titel kann ich auch Popel hinschreiben, und verkaufe aber ein Opel und kein Popel... ;-)
Beschreibung zählt!
http://cgi.ebay.de/Nintendo-Wii-inkl-Wii-Play-5-Spiele-NEU-sofort_W0QQitemZ120065496811QQihZ002QQcategoryZ145520QQssPageNameZWDVWQQrdZ1QQcmdZViewItem
Wenn es der war- da steht doch in der Beschreibung:
"Wii Sports Baseball Bowling Golf Tennis Boxen"
Eigentlich hat es jayray ja schon geschrieben.
Trotzdem noch mal für mich.
Sind denn nun die in der Beschreibung aufgeführten 5 Spiele dabei oder nicht?
"Sind denn nun die in der Beschreibung aufgeführten 5 Spiele dabei oder nicht?"
Ja sie sind, bzw. müssen dabei sein. Wenn nicht ist das beschiss.
das sieht nach einer absichtigen bzw. grober irreführung aus. ein einwandfreies erkennen, dass die die fünf spiele nicht zum angebot gehören wäre gewesen, er hätte das wörtchen -für- davor geschrieben. also so: (für 5 Spiele) oder ähnlich. ich denke mal, dass die allermeisten darauf -reingefallen- wären. aber wie schon geschrieben wurde, die fünf spiele sind in der beschreibung aufgeführt. drohe ihn mit dem rechtsanwalt. ansonsten würde ich mich auch mal an ebay wenden, die helfen in diesem fall ganz sicherlich weiter.
Irreführng?
"NAGELNEUE ORIGINAL VERPACKTE WII KONSOLE INKLUSIVE WII SPORTS SPIELE ! "
Hi,
ich bin eBay-Powerseller und sage Dir, dass Du ein Recht auf die Spiele hast, die IN der Auktionsbeschreibung stehen. Denn diese ist der Text und Inhalt, der juristisch zur Beurteilung hernagezogen wird. EIn anderes Beispiel: Man verkauft einen Benz mit allem Schnickschnack. Das würde alles gar nicht in die Kurzbeschreibung passen. So dient die Kurzbeschreibung nur einem kleinen Winken mit einer Lampe in einer dunklen Masse....
Du bist im Recht!
Du widersprichst dir jetzt allerdings selbst (sicher unbewußt): Der Fragesteller möchte etwas haben, was in der Titelbeschreibung steht, im Angebotstext ist dies nicht mehr zu finden. Dann schreibst du "Du bist im Recht!". Passt irgendwie nicht.
Da ich schon mal selbst recht leidliche Erfahrungen mit dem Thema "Angebotsirrtum" machen mußte, auch schon mal einen "Erklärungsirrtum" in meiner Laufbahn verzeichnen mußte (war aber nur ein Ein-Euro-Artikel, also "Sch... drauf"), sage ich mal zum eigentlichen Thema aber nichts, das ist mir zu heikel. Ich habe in letzter Zeit mit zwei Anwälten das gleiche Thema behandelt. Der eine sagte "Hüh", der andere "Hott". Sowas vermute ich hier auch eher. Am sinnvollsten wäre sicher, irgendeinen Kompromiss zu finden, mit dem beide Parteien leben können.
Gruß
Jürgen
- lemjan - ich würde mich nicht auf einen kompromiss einlassen. laut beschreibungstext im angebot bist du im recht!!!
Ich würde an Deiner Stelle einmal die ebay AGB zu Rate ziehen.
Dort steht sinngemäß drin, daß der Artikel in der richtigen Kategorie eingestellt werden muß und schon aus der Beschreibung (sprich Titel) eindeutig hervorgehen muß, um was es sich handelt.
Die weitere Beschreibung dient dann nur noch dazu, das Angebot besser darzustellen, da die Titelzeile auf 50 Buchstaben begrenzt ist.
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Was auch bei ebay sehr beliebt ist:
Handy Nokia 8000 irgendwas * OVP*
Und in der Beschreibung geht es um eine leere Pappschachtel.
In anderen Worten: Du hast das zu bekommen, was im Titel steht.
Allerdings das durchzusetzen geht sicherlich nur über den Rechtsweg.
Moin Kolti,
Mensch, daß wir beide mal fast einer Meinung sind, das kommt aber auch selten vor ;-) Allerdings sehe ich nicht unbedingt, daß sich der Erfolg im gerichtlichen Streitfall so einstellt, wie der Fragesteller sich das erhofft.
Recht haben und Recht bekommen, sind bekanntlich zwei verschiedene Paar Schuhe. Leider nützen ihm aber die eBay-AGB vor Gericht überhaupt nichts, da diese nur das Verhältnis zwischen eBay und dem jeweiligen Kunden regeln (eBay - Verkäufer oder eBay - Käufer), nicht aber das Verhältnis zwischen den eBay-Usern untereinander (Verkäufer - Käufer).
Vermutlich würde es darauf hinauslaufen, daß beide Parteien in den Stand gesetzt werden, der VOR Abschluß des Kaufvertrages bestanden hat, also eine Rückabwicklung des Geschäftes. Der Käufer muß die Ware wieder zurückgeben, erhält dafür den kompletten Kaufpreis wieder zurück. Da läßt sich aber sicher mit etwas gutem Willen (vorausgesetzt, auch der Verkäufer zeigt diesen guten Willen, sonst nützt es leider herzlich wenig) auch eine Lösung finden, bei der nicht noch hohe Anwalts- und Gerichtskosten anfallen.
Ich persönlich würde ja ruhig das eBay-Mahnverfahren anwenden (gelieferte Ware entspricht nicht der Beschreibung). Dann ist der Verkäufer in Zugzwang und evtl. für Ideen etwas zugänglicher.
Bevor noch jemand denkt, ich wäre auf Seite des Verkäufers: Das bin ich keinesfalls, mich würde es als Käufer genauso ankotzen, aber irgendwie steht hier der Wert, um den es letztlich geht, in keinem Verhältnis zu evtl. anfallenden Gerichtskosten, daher würde ich empfehlen, zumindest die Möglichkeiten auszunutzen, die zunächst kein Geld, nur etwas Zeit und Nerven kosten. Alles andere bringt doch nichts außer einem Haufen Ärger und womöglich Geldvernichtung.
lemjan selbst scheint es wohl nicht mehr zu interessieren.
Vielleicht stimmt aber auch der Link zur Auktion nicht mit der überein, an der er teilgenommen hat.
Moment mal, in der verlinkten Auktion steht was von "28 Gebot(e)".
lemjan hingegen schreibt "sofort gewonnen habe".
Da stimmt doch was nicht.
So, wie ich das sehe, hat er die Konsole per Sofortkauf erstanden.
Also, lieber lemjan, gib uns bitte mal den entsprechenden Link zur Auktion, die Du per Sofortkauf "gewonnen" hast.
Das wäre sicher gar nicht so verkehrt, das "ich spiel toter Mann"-Verhalten stört mich auch ziemlich.
Gruß
Jürgen
Also, lieber lemjan, gib uns bitte mal den entsprechenden Link zur Auktion, die Du per Sofortkauf "gewonnen" hast.
Wie kommst du darauf?
Es gibt zwei Auktionen mit dem genannten Titel. Der Käufer in obigem Link hat den Verkäufer positiv bewertet. Bleibt also noch:
Klick!
Hallo zusammen,
erstmal ein großes "Sorry" für mein scheinbares Desinteresse, aber ich war in den letzten Tagen viel unterwegs und hatte daher nicht so viel Zeit, bei Nickles aktiv zu sein.
Da ich mit dem Verkäufer noch in Verhandlungen war, wollte ich das Ganze halt erstmal "anonym" abchecken und habe daher den Link nicht gepostet.
Aber charlie62 hat einen Volltreffer gelandet, das ist genau meine Auktion.
Es war eine "echte" Auktion und kein Sofortkauf.
Und so reagiert der Bursche als Käufer:
Verkauft MARIO SMASH Set ohne Mario, verlangt 22,50 Euro Porto, einfach unfähig
Außerdem hat sich der Kackhaufen auch umbenannt. Werden wohl noch einige krumme Touren vorher gelaufen sein.
Falsche Baustelle?
Wie interpretierst Du es denn, wenn jemand etwas "sofort" gewonnen hat?
Für mich hört es sich nicht gerade danach an, das er andere überboten hat.
Nun gut, jetzt, wo ich die entsprechende ebay Seite kenne, kann ich es mir vorstellen, wie er es gemeint hat.
Aber ich will keine Haarspalterei.
Tatsache ist, das die 5 Spiele auch in der Beschreibung stehen und damit zum Versteigerten dazugehören.
Ich kann doch auch nicht ein Auto verkaufen, in der Beschreibung was von Klimaanlage schreiben, und das Auto hat dann keine.
So gesehen ja, in der Beschreibung steht, daß 5 Spiele zum Lieferumfang gehören.
Was ist aber denn nun "Wii Play", bin ich denn hier der Einzige, der das nicht weiß?
In der Ursprungsfrage steht wortwörtlich: "In der weiteren Beschreibung war Wii Play nicht mehr aufgeführt." sowie jedenfalls wäre ja wenigstens die Beschreibung richtig, daher hätte ich keinen Anspruch auf Wii Play."
In der Angebotsbeschreibung steht eindeutig "NAGELNEUE ORIGINAL VERPACKTE WII KONSOLE INKLUSIVE WII SPORTS SPIELE ! "
Ist denn "Wii Play" nun mit "WII SPORTS SPIELE" identisch? Wurden denn diese "WII SPORTS SPIELE" mitgeliefert und war die vom Fragesteller bestätigte Version "war Wii Play nicht mehr aufgeführt" (was ja auch der Verkäufer in seiner Antwort geschrieben hat) soweit nun richtig oder nicht?
Ich bin in meinen bisherigen Antworten davon ausgegangen, daß eine Konsole laut Artikelüberschrift mit Konsole und "Wii Play" angeboten wurde, laut Auktionstext jedoch Konsole und "Wii Sports Spiele" - für mich zwei verschiedene Dinge. Wenn gar keine Software mitgekommen ist, ist die Ausgangslage natürlich eine ganz andere.
Vielleicht habe ich mich hier ja auch ganz verrannt und es ist mittlerweile Allgemeinwissen, was "Wii Play" und "Wii Sports Spiele" ist, aber irgendwie sehe ich hier nur ein paar Puzzleteile, die je nach Sichtweise so oder so zusammengesetzt werden können.
Ich versuche mal,
die Verwirrung etwas zu lichten:
Die Nintendo Wii kommt standardmäßig mit dem Spielpaket "Wii Sports", das sind 5 Spiele, die auch im Paket mitgeliefert wurden. (wenn meine bisherigen Aussagen dazu missverständlich waren, bitte ich das zu entschuldigen)
"Wii Play" ist lt. Homepage von Nintendo ein Paket aus einem Controller und weiteren kleinen Spielen.
Aha, danke für die Erklärung. So hatte ich es auch von Anfang an verstanden.
Ich interpretiere das also so:
Angebot laut Artikelüberschrift: Konsole plus Software A
Angebot laut Artikelbeschreibung: Konsole plus Software B
Dann bleibe ich mit meiner Meinung bei dem, was ich bereits oben geschrieben habe.
Ich hatte mal einen Kaufvertrag für ein neues Auto in der Tasche, bei dem es der Verkäufer geschafft hat, mein altes Auto bei der Bank abzulösen und mir gleichzeitig den gleichen Betrag nochmals als Kaufpreisminderung abzuziehen. Die DM 3.450,- Restschuld bei der Bank (das Auto war nach Zeitwert deutlich weniger wert) hat er mir beim neuen Kredit nicht obendraufgeschlagen (eigentlich sollte insgesamt EIN Kredit draus werden), stattdessen hat er mir den Betrag abgezogen.
Rechtlich hätte ich den Kürzeren gezogen, Stichwort "Angebotsirrtum", ich hätte den Wagen zurückgeben müssen, ich hätte mein altes Auto wiederbekommen, alles so, als ob es den Kaufvertrag nie gegeben hätte.
Auf sowas wird's hier im Streitfall vermutlich auch hinauslaufen.
Allerdings habe ich damals gepokert und dem Verkäufer die Hälfte angeboten - ich habe ihm vorgeworfen, an der Sache nicht unschuldig zu sein und würde es durchaus auf einen Prozeß ankommen lassen, was ihm auch nur einen Haufen Geld kosten wird. So haben wir uns dann geeinigt.
Irgendwas in der Art solltet ihr (du und der Verkäufer) auch versuchen. Daher erstmal mein Rat, es mit dem eBay-Mahnverfahren zu probieren (siehe oben), damit setzt du ihn zumindest etwas unter Druck, über eine gütliche Einigung nachzudenken.
Gruß
Jürgen
Ist denn dieser Controller nicht identisch mit Wii-Fernbedienung?
Nur zu dumm, das der Versteigerer so sparsam mit dem Komma umgegangen ist.
Meint er vielleicht nicht, das die Wii-Fernbedienung dabei ist, sondern die Handgelenksschlaufe für die Wii-Fernbedienung?
Einfach lesen was dasteht. Das "sofort" ist Bestandteil des Auktionstitels.
ich bitte Euch um Eure Beurteilung zum Inhalt einer Ebay-Auktion, die ich unter der Überschrift
"Nintendo Wii inkl. Wii Play (5 Spiele) NEU * sofort" gewonnen habe.
Hast ja recht. ;-)