Hallo!
Ich habe mir am Wochenende einen Samsung MP3 Player mit Festplatte für 250 Euro bei Amazon bestellt.
Dieser kam gestern an und gleich nach dem auspacken stellte ich fest das dieser schon benuzt wurde.Das heist die Kopfhörerkabel waren etwas verdrillt und die Treiber CD wurde aus der Papierhülle genommen.
Gut dachte ich mir, vielleicht war das Zubehör gebraucht aber es kommt noch besser.Die Festplatte war schon formatiert mit allen Ordnern.Der Akku war auch geladen.
Wer weiß was der Vorbesitzer mit dem Player gemacht hat.Ist er ihm schonmal runtergefallen usw.
Muß ich als Käufer das hinnehmen Retureware zu bekommen oder habe ich ein recht auf generelle Neuware???
Gruß
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Sorry. Bitte in Service/Contra Nepp verschieben.
hast du den regulären preis bezahlT, oder war das teil verbilligt?
ansosnten mal eine freundliche nachricht an amazon schicken und warten was du für ein angebot bekommst ;)
Ich sehe öfter mal bei Händlern für (elektronische) Musikinstrumente und Studioequipment solche Angebote - da werden Geräte ausdrücklich als "Retour"ware angeboten, dann aber auch - wie Indronil schon sagt - zu einem deutlich vergünstigten Preis. Der Nachlass ist in etwa vergleichbar mit dem bei Ausstellungsstücken. Das sollte amazon dir schon gewähren, wenn sie dir Retourware verkauft.
Ich tippe auf ein Versehen seitens amazon - gilt schließlich allgemein als seriöses Unternehmen - und möchte mich daher dem Tipp von Indronil anschließen: Freundliche aber bestimmte Mail dahinschreiben und "reklamieren".
CU
Olaf
Hatte ich auch gerade mal...
Habe bei Litec eine externe FP gekauft, die bereits Ordner einer ehem. Windows-Installation hatte. Konnte ich aber problemlos umtauschen!
cu,
GTFreak.
Hi GT
was kaufste auch bei Fr. Li...;-)
Danke erstmal für eure Meinungen.
Ich werde mal Amazon anschreiben.Denke aber auch das es ein versehen war da im Angebot nichts angegeben wurde.
Also ich weis nicht wie ihr euch das vorstellt?
Ihr kauft im Versandhandel mit 14Tg. Rückgaberecht, Testet(benutzt) das Gerät und wenn es euch nicht gefällt schickt ihr es zurück.
Soweit schön!
Aber was denkt ihr was der Händler mit dem Gerät machen soll???
Wegschmeißen? Verschenken? Zum halben Preis verschleudern?
Natürlich werden solche Geräte als Neugeräte, was sie ja auch normalerweise sind, verkauft!
Vielleicht hätte der händler ein wenig mehr Sorgfallt bei der Kontrolle der Rückläufer walten lassen sollen.
Aber hier so´n Alarm zu machen nur weil ein Kabel verdrillt ist und die Festplatte formatiert ist.
Ausserdem kannst du ja auch das Gerät innerhalb von 14Tg. zurückgebe.
Und ansonsten hast du die vollen 2Jahre Gewährleistung weil´s ja ein Neugerät ist!
Na ja Jens, ich kann dich in keinster Weise verstehen!!!
Wie Olaf schon sagte, wenn es Gebrauchtware ist, muss doch auch der Preis dementsprechend niedriger sein....sonst kann man sich ja gleich nen neuen kaufen...
Die heutigen Mp3 player sind auch noch nicht so gut ausgereift, sodass man mit recht befürchten kann, dass etwas an dem player nicht stimmen kann.Zum Beispiel die Kontakte der Ohrhörer könnten innen leicht demuliert sein und mit der Zeit ganz kaputt gehen!(hatte ich übrigens bei meinem von maxfield, 3 mal umgetauscht, immer das selbe Problem mit den Kontakten...^^)
Also xbox, topic is mit recht,. weiß gar nich, warum jens überhaupt etwas hier zu beiträgt, wenns eh nur feuchter Staub is....
Grüße
Tim
findest du deinen ton angemessen? ich kenne jens2001 nicht, aber seinen worten möchte ich mich anschließen!
Hatte ich schon einmal!
Bei einer Canon Powershot G6 - die Speicherkarte wies sogar noch Bilder auf, die Kameralinse war angetatscht, fand ich ziemlich frech von Amazon!
Allerdings hab ich da schon oft gekauft, und das ist das erste und bisher einzige Mal gewesen, dass das passiert war, andererseits, wohin mit der ganzen Retoure Ware die nur wegen der 14Tage Regelung zurückgeht und sonst funktioniert
Ich würde mich damit auch nicht wohl fühlen, meine Kamera ging zurück ! Ganz klarer Fall.
..macht auch jedes mal ein super angebot für den kaüfer der ware, in der regel ist der nachlass ganz erheblich.. der einzige kritik punkt ist, das sman da eine freudnliche nachricht hinschicken muss, wegen dem nachlass.
Stimmt natürlich....
ich ärgere mich zwar immer, wenn ich betroffen bin, denke mir aber andererseits - wenn ich persönlich meine ware zurückgebe, ausgepackt hatte....bekommt sie auch ein anderer.
naja, somit denke ich, ist es klar, wohin mit der ganzen "14-tage-ware"
ist nichts anderes, als Ausstellungsstück in einem Laden, nur gibts dort oft keinen rabatt.
Ich habe auch schon öfters hochwertige Artikel bei Amazon bestellt und hatte nie Probleme.Der kostenlose und sehr schnelle Lieferservice bei fast allen Artikeln ist einfach klasse ohne per Vorkasse bezahlen zu müssen.
Eigentlich wollte ich mit meinem Thread nur wissen ob es rechtens ist solche Ware akzeptieren zu müssen.
Vielleicht steht ja was in den AGB´s.
Gruß
entspricht, gebrauchtware/ ausstellungstücke müssen klar als solche zu deklariert sein.
Fakt ist bei der Sache aber das der erste Kunde kein Recht hatte die Sache zurück zugeben. Was viele bei der Rückgaberegelung viel zu locker handhaben ist folgender Passus (immer in den AGB der Verkäufer enthalten!): "Der Kunde hat ein Recht, die Ware 14 Tage nach Erhalt ohne Angabe zurückzusenden, SOFERN ER SIE NICHT WIE SEINEN BESITZ BEHANDELT." Das heißt im Klartext: Der Kund darf die Ware zwar zur Prüfung in Betrieb nehmen, nicht aber regulär benutzen, was in der Praxis natürlich leider nicht klar abzugrenzen ist. Sicher muß der Datenträger eines MP3-Players formatiert werden um ihn zu testen, aber zumindest die Ohrhörer dürfen keine nennenswerten Gebrauchsspuren haben. Grundsätzlich heißt das für den Kunden: Die Ware muß so ordentlich zurückgegeben werden, wie irgendmögliche, was leider nicht nur durch Blisterverpackung manchmal sehr schwierig ist. Im Grunde ist solche Ware eindeutig mit Ausstellungsstücken vergleichbar. Da sollten ein paar Prozent Rabatt drin sein, aber wenn ein solches Objekt wirklich 100% top aussehen lassen Verkäufer nur bei Ladenhütern mit sich reden...
Das ist - mit Verlaub - Unfug. Im BGB steht was davon, dass dem Käufer durch das Rückgaberecht ein Prüfen der Ware möglich sein soll "wie es auch im Ladengeschäft möglich gewesen wäre". Ich weiß nicht, wann Du das letzte mal in einem Laden warst, aber i.d.R. bleibt die Verpackung da zu.
Da bleibt die Ware zu??? Schön blöd, wenn Du Dir das bieten lässt. Seitdem ich einige km auf dem Land draußen wohne, hab' ich mir so einen Quatsch ganz schnell abgewöhnt, nachdem ich dann weg. defekter Ware bzw. Unvollständigkeit wieder mal einen Ritt hinlegen durfte, nur um den Quatsch umzutauschen.
Nun wird bei jedem Kauf schön ausgepackt und sich die Sache beguckt. Ansonsten kann ich gleich im billigeren Versand kaufen.
Also: Auspacken ist gängige Parxis und gehört zum Ladenkauf.
Sobald Du zum Kauf entschlossen bist, ist es ja auch kein Problem, den Karton noch im Laden zu öffnen und die Vollständigkeit des Inhalts zu überprüfen. Aber Du kannst üblicherweise nicht wahllos irgendwelche Packungen aufreißen.
Als Kunde möchtest Du ja auch nicht unbedingt Ware, die schon ein anderer Kunde begrapscht und "irgendwie" wieder in den Karton zurückgestopft hat, oder?
Es geht nicht nur darum, nach dem Kaufentschluß die Vollständigkeit zu überprüfen, sondern zu schauen ob einem der Artikel überhaupt zusagt. Und wenn es ein Teil ist was vorgeführt werden sollte, dann nimmt der Verkäufer das Ausstellungsstück oder -sofern keins da- packt mir eins aus. Erst danach treffe ich eine Kaufentscheidung. Und in diesem Fall reiße nicht ich als Kunde die Verpackung irgendwie wild auf, sondern der Verkäufer packt das Teil aus, möglichst ohne die Verpackung zu beschädigen.
Nein, die Verpackung bleibt nicht zu. Würdest Du einen Monitor oder einen Fernseher verkaufen, der Dir nur im Pappkarton präsentiert wird? Du hast zwar mit dem Zitat recht, das Fernabsatzgesetz wird so begründet, aber ausgepackt wird trotzdem. Bei einer Einbaukarte oder Festplatte mag Deine Ansicht zutreffen, die wird im Laden weder zum Test eingebaut, noch bringt angucken etwas. Aber die meisten Technischen Geräte wollen begutachtet werden, schließlich sind ja nicht nur die technischen Daten wichtig sondern auch Verarbeitung, Design, Klang- und Bildqualität. Und wenn der Verkäufer das entsprechende Gerät nicht ausgepackt auf der Palette hat, dann wird i.d.R. eines ausgepackt. Dein Einwand ist juristisch zwar nicht ganz von der Hand zu weisen, aber in der Realität umfaßt die Prüfung eines Kaufgegenstand auch den Test seiner technischen Funktionen!
Du hast nur dann ein Problem damit, wenn der Verkäufer die Bestimmungen für Fernabsatzverträge nicht so großzügig auslegt wie Du und aufgrund der "aufgefetzten" Verpackung entweder einen Teil des Kaufpreises als "Wertersatz" (steht ebenfalls im Gesetz) zurückbehält oder den Widerruf gleich gar nicht akzeptiert.
Das ist ja genau der Punkt. Allerdings muß ja eine Verpackung nicht immer "aufgefetzt" sein, und wenn sie es ist, ist die Forderung nach Wertersatz völlig gerechtfertigt und legal. Wir stimmen also überein, das die Verkäufer i.d.R. viel kulanter sind, als sie es müßten.
*zustimm* (-;
Ist es denn nicht schon immer die Geschäftspraxis ?
Wenn du in einen Schuhladen gehst um dir ein Paar Schuhe zu kaufen weißt du
ja auch nicht wie viele Käse/Pilz-Füße da schon anprobiert haben.
Was ganz Neues bekommst du in den seltesten Fällen.
Gruß aldixx
...hält sich anscheinend recht hartnäckig. Stimmt aber nicht, jedenfalls nicht so.
Der Sinn dieser Fernabsatzregelung aus dem BGB besteht lediglich darin, dass Versandkäufer Ladenkäufern gleich gestellt werden. Wenn ich im Laden bin, darf ich aber auch nicht Kartons von noch nicht gekaufter Ware aufreißen, alles rausnehmen und erstmal ausgiebig damit herumspielen, um schließlich dem Verkäufer den ganzen Schamott in die Hand zu drücken und sagen "Och nö, kauf ich doch nich, knüllen sie das mal wieder in die Verpackung rein".
Was ich machen kann: Karton aus dem Regal nehmen, mustern, Bilder gucken, Beschreibung lesen, überlegen - und den Karton dann wieder ins Regal zurücklegen. Auf den Versendungskauf übertragen heißt das strenggenommen, ich darf die Ware nur dann zurückschicken, wenn der Karton noch nicht geöffnet, also noch eingeschweißt ist.
Mag ja alles sein, dass das in der Praxis von den Händlern anders / kulanter gehandhabt wird, aber das ist kein Grund zu verlangen, dass ein Käufer sich gefälligst mit gebrauchter Ware abzufinden hat, so wie das hier in einigen Beiträgen zum Ausdruck kommt.
CU
Olaf
tatsache ist das der ganze mist grober unfug ist!
wo ist der uterschied ob ich mir die beschreibung auf einem karton durch lese, oder eine gute beschreibung im internet? wenn die beschreibungnichts taugt gehe ich zu nächsten shop ;)
der leid tragende ist immer wieder der versender, der für seine "testkäufer" kunden auch noch grade stehen muss- bzgl. der versandkosten (ist diser mist eigentlich schon geändert worden?). wenn ich in einen laden gehe und/ fahre und mir ware ansehe- zahlt mir der laden dann die fahrtkosten?
sollte ich in meinen beiträgen denn eindruck hinterlassen habe das ich es für legitim halte das der K gebrauchte ware erhält- möchte ich sagen das ich keinesfalls diese meinung vertrete, nur kenne ich auch sehr gut die andere seite.
indronil
Habt ihr euch schon mal Gedanken zum Vorgang eines Kaufs gemacht, zum Unterschied zwischen Versandhandel und Kauf im Fachgeschäft? Wie war denn das früher bzw. wie ist das in einem Fachgeschäft, das den Namen verdient? Betrachten wir doch mal beispielsweise eine Kauf eines Fotoapparates
Die Ware wird mir von einem fachkundigen Verkäufer präsentiert (und nicht damit im verschweißten Karton vor dem Rüssel rumgefuchtelt?!!?). Verschiedene Geräte werden ggf. vorgestellt, ich kann sie anfassen, überprüfen, wie sie in der Hand liegen etc.. Nach einem "O.K., den nehm ich" greift der Verkäufer entweder unter den Tresen und gibt mir das Gerät OVP ODER er verpackt das Gerät in die Originalverpackung und gibt das mir (und oft lasse ich auch die OVP dankend im Laden zurück). Klar verlasse ich mich berechtigterweise drauf, dass mit der Ware, so, wie bei mir gerade eben auch, kein PingPong gespielt wurde. Auch ist das Gerät neu, auch weiß ich so, dass ich 1. alles komplett erhalten habe und 2. das Ding auch keinen Schaden aufweist (weil ich es entweder probieren konnte, es der VK schon gestestet hat bzw. keine Beschädigungen sichtbar sind). Das ist bei OVP-Ware nicht unbedingt so. Und klar kann ich mich da auch drauf verlassen, wenn er mir Ware in einen Karton gibt, der schon mal geöffnet war.
"Neu" gleichzusetzen mit "nie in einer menschlichen Hand gewesen nach Verlassen der Fabrik" ist kindisch, praxisfremd und nur durch die durch jahrelange kostenminimierende, beratungslose Eigenbedienung in Geiz- ist-ja -so-Geil-Mentalität der ganzen SB-Märkte versaute Kundenmentalität. Komisch ist das Mißtrauen bei Kleingeräten aber das Akzeptieren dieser Kaufumstände z.B. bei Autos (oder gibt es da auch Kunden, die ihren Benz "nur original eingeschweißt" abnehemn? Also!)
[Diese Nachricht wurde nachträglich bearbeitet.]
yepp, so stellst Du mit lockeren Worten dar, was ich auch gerade geschrieben hab. Ich hätte manchmal Lust mit Indronil und Dir ne Verbraucherberatung aufzumachen. Ich glaub da würden sich beide Seiten häufig mit eindeutigen, aber fairen Worten in die Schranken weisen lassen! Und das dürft Ihr beide als Kompliment sehen. Ich freue mich über Eure Postings, weil Ihr sowohl menschlich als auch juristisch immer den gesunden Menschenverstand walten lasst. Es müßte mehr Menschen Eurer Gattung geben, dann wäre das Leben wesentlich einfacher!