Hallo,
ich habe vor etwa 5 Wochen eine gebrauchte Festplatte versteigert.
Im Anzeigenformat selbst hab ich angegeben, "gebraucht" und in der Beschreibung nochmal hingewiesen, dass die Platte definitiv gebraucht ist "Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass die Festplatte gebraucht ist".
Es gibt scheinbar immernoch genug Leute, die einfach nicht lesen können oder nicht wollen. Ich persönlich dachte, dass das eindeutig wäre.
Der Käufer beschwerte sich sofort nach Erhalt, dass die Festplatte Gebrauchsspuren aufweise und auch laut einem Programm schon mehrere Stunden gelaufen sei.
Alles, was ich ihm geantwortet habe, war, dass ich verwiesen habe auf die Auktionsbeschreibung und angegeben hatte, dass sie gebraucht ist.
Er ist damit nicht einverstanden. Der nächste Schritt war, dass ich ihm 5% Preisrückerstattung angeboten habe (reine Gutmütigkeit). Aber nein!
Er hat mir jetzt die letzte Bedingung gesetzt, ich soll ihm die gleiche Platte noch einmal besorgen (nicht mit "Gebrauchsspuren") oder den gesamten Kaufpreis rückerstatten oder er zeigt mich bei der Polizei wegen Warenbetruges an, kein Scherz!
Natürlich hab ich darauf keine Lust, aber allein durch diesen Unterton hab ich schon keine Lust, ihm das Geld zurückzugeben. Die Platte kostete neu 120 Euro, versteigert hab ich sie für 50 Euro.
Was soll ich machen? Drauf eingehen oder es lassen?
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Lass den Spinner weiterspinnen, schreibe ihm nochmals eine Mail, in welcher du darauf hinweist, dass die Platte als gebraucht versteigert wurde. Mache evtl. ein Bildschirmfoto von dem Angebot (Angebotsseite bei Ebay) und schicke ihm dieses Foto als PDF-Datei.
Ansonsten schreib ihm, dass er dich in Ruhe lassen soll und du gerne auf die Reaktion seines Anwaltes wartest.
Gruß
Melde den gesamten Vorgang an Ebay. Allerdings ist es schwierig, etwas dazu zu sagen, ohne das Angebot zu kennen. Vielleicht hast du dich ungeschickt ausgedrückt oder kein originales Bild genommen, sondern eins vom Hersteller oder von irgendeinem anderen Anbieter.
Ansonsten - wenn es so ist, wie du gesagt hast, hast du nichts zu befürchten.
Ich gehe mal ungeprüft von Deiner Darstellung aus und dann sehe ich das so:
Nicht aufregen, nicht alle Verrückten werden eingesperrt, das wäre zu teuer. Da draußen laufen eben auch ein paar Spinner rum und wenn Du es mit solchen Leuten zu tun bekommst, dann lass die Sache schmunzelnd auf Dich zu kommen. Die 5% Preisnachlass anzubieten war aber eine ganz dumme Idee, Diplomatie und Lebenskunst wird von deutschen Richtern fehlgedeutet und von dem Spinner eben auch.
Nebenbei, so manches eher satanistisch oder scientologisch ausgerichtete Durchsetzungstraining funktioniert nach so ner Masche. Immer mal wieder versuchen mehr rauszuholen, als einem zusteht. Je absurder desto höher der Trainingseffekt.
Hallo
stell uns doch mal den Link der Auktion rein, der ist ja noch aufrufbar.
MfG
René
Meinen eigenen (problembelasteten) Ebay Link in einen solchen Thread stellen würde ich lieber nicht machen.
Worauf begründet er denn überhaupt seinen Anspruch auf eine Neue Platte?
Lass Dich von einem solchen Spinner nicht einschüchtern und jag ihn zum Teufel. Ein Ausdruck des Autktionstextes ist IMO kaum Aussagekräftig ohne daß dessen Korrektheit von unabhängigen Zeugen bestätigt wurde...
Gruß
Borlander
Kann locker gefaked bzw. gefälscht sein, meinst du?
wie Holger47 sagt: melde das unbedingt an eBay. Kulanzen sind Gift - wie eine Bestätigung des "Betruges".
Eine andere Sache wäre es natürlich, wenn "Gebrauchsspuren" mit "Schrott" (defekt) gleichzusetzen sind, was auch bei eBay passieren kann. Das wäre dann keine feine englische Art.
Exakt. Den Ausdruck einer Internetseite kann sich schließlich jeder auch zu Hause basteln. Incl. beliebiger URL und beliebigem Zeitpunkt. Die Beweiskraft von Computerausdrucken würde ich allerdings ganz generell als eher schwach einstufen...
Ich habs auch schon erlebt, dass User Artikel für einen Spottpreis abgestaubt haben, sich dann beschwert haben, dass die Lieferung nicht express folgte und dann der gebrauchte Artikel nicht neu war.
Alles schon da gewesen.
Nachträglich Kaufpreisminderung - niemals! Ist quasi Schuldeingeständnis! Auch wenns gut gemeint ist, wie hier schon viele schreiben, das wird negativ gewertet.
Am Ende ist und bleibt es, sollte es vor Gericht gehen, was lächerlich wäre, eine Frage der Beweiskraft - wer kann schon wirklich lückenfrei beweisen, von wem der Defekt oder Kratzer jetzt wirklich ist.
Ein Gutachten lohnt bei KFZ oder Immobilien, aber doch nicht bei einer Festplatte von ein paar Ocken
ja @jonathan 1,
jetzt haben Sie alle denkbaren Hillfestellungen erhalten.
Auf das Posting von @seinup haben Sie nicht reagiert. Vermutlich dürfte Ihr Problem gelöst sein
Was ist denn das für ein überförmliches Posting? In Newsgroups wird Siezen sogar als Beleidigung aufgefasst :-)
gääääääähn
Frei nach W B: "Höflichkeit ist eine Zier, doch besser geht es ohne ihr"
Nur ist das hier keine Newsgroup - beleidigen möchten wir niemanden. Waraum auch?
Und ? Sind wir z.B. per Du ???????
Pah - .
Wenn deine Artikelbeschreibung eindeutig war hast du nichts zu befürchten die Angebotsseite wird ohnehin bei Ebay gespeichert wende Dich einfach an Ebay die werden dann schon dafür sorgen dass die Seite nicht irgendwann automatisch gelöscht wird falls es zu einem Rechtsstreit kommt,ansonsten würde ich sagen dreiste Bauernfängerei so kann man sein Geld auch verdienen.
P.S. Natürlich sollte man den Käufer immer zuerst seine Bewertung geben lassen ;-)
siggi
Auch so eine Meinung, die ich nicht befürworten kann.
Wenn ich als Käufer den korrekten Kaufpreis incl. der anfallenden Porto- und Versandkosten pünktlich bezahlt habe, dann habe ich meine Pflicht erfüllt und kann normalerweise eine Bewertung vom Verkäufer verlangen - und zwar eine ohne Einschränkungen "positive", ohne darauf warten zu müssen, dass dieser mich zuerst bewertet.
In der Praxis ist es natürlich anders, das weiß ich selber. Aber nur dadurch wird es möglich, dass sogenannte "Rachebewertungen" abgegeben werden können. Um dieses zu unterbinden, sollte man bei Ebay mal über das Bewertungssystem nachdenken und den Verkäufer verpflichten, noch vor der Versendung der Ware - also unmittelbar nach Erhalt des Geldes - seine Bewertung abzugeben. So wäre es nämlich korrekt!
Gruß
> pünktlich bezahlt habe, dann habe ich meine Pflicht erfüllt und kann normalerweise eine
> Bewertung vom Verkäufer verlangen - und zwar eine ohne Einschränkungen "positive",
> ohne darauf warten zu müssen, dass dieser mich zuerst bewertet.
Grüß dich Heinz,
das ist zwar eine unter Käufern beliebte Einschätzung, davon wird's aber nicht richtiger. Ich jedenfalls würde mich als Verkäufer nie darauf einlassen, wurde zum Glück auch noch nie von mir verlangt.
Zu den Pflichten des Käufers gehört nicht nur eine flotte Bezahlung, sondern auch die korrekte Annahme der Ware. Was weiß denn ich als Verkäufer, was der plötzlich anfängt herumzuzicken und irgendwelche Pseude-Mängel zu konstruieren, nur weil er seinen Kauf inzwischen bereut und seinen Ärger auf mich abwälzen will? Dieser Thread hier liefert doch das wunderschönste Beispiel dafür.
@Jonathan, warum hast du diesen ++++++ für seine Unverschämtheiten auch noch mit einem Nachlass von 5% belohnt? Das hast du nicht nur nicht nötig, es kommt auch einer Art "Schuldeingeständnis" gleich. Soll er doch zur Polizei gehen mit der Platte, die werden ihm was husten!
Wenn ich das schon höre: Er hat die Platte mit einem Tool getestet und das sagt ihm, dass sie schon mehrere Stunden gelaufen sei - na toll! Andernfalls wäre sie ja nicht gebraucht. Theoretisch hättest du sogar "neuwertig" in die Auktion reinschreiben können (was ich allerdings auch nicht gemacht hätte - eben wegen solcher Spinner).
CU
Olaf
Aber sowas von richtig dieser Satz. Hier wurde schonmal darüber debatiert, wer wann bewerten muss. Man sehe sich ja nur den Fall an um den sich dieser ganze Thread dreht. Hat der idiotische Käufer etwa eine positive Bewertung verdient, nur weil er schnell überwiesen hat? Definitiv nicht. Der Käufer muss mit einer positiven Bewertung die Transaktion abschließen und damit verdeutlichen, dass er die Ware erhalten und mit ihr einverstanden ist. Erst danach ist der Verkäufer in der Lage zu beurteilen, ob der Käufer ein guter K. oder schlechter K. war.
Grüße
App
Ich las irgendwo, dass Ebay es softwaremäßig ändern will. Zukünftig soll ein Käufer erst bewerten können, wenn der Verkäufer den Gelderhalt bewertet hat. Leider finde ich per Google nichts darüber. Sollte das so gemacht werden, fände ich es sehr gut. Verkäufer neigen dazu, dem Käufer eine Positive abzuerpressen (Ware mangelhaft, ich bewerte wahrheitsgemäß negativ und der Vk lügt dann irgendwas zusammen).
Der 5 prozentige Preisnachlass scheint Dschonnafan1 doch recht nahe gegangen zu sein.
Ob der Gute das Ganze bis jetzt überhaupt überlebt hat?
Er kann ja schon gar nicht mehr antworten.
Hoffentlich hat der Herr Gott ein Einsehen.
Aber dennoch, gut, dass wir drüber geschrieben haben.
oder doch eher der Elektronik- "Schrott"?
Eine wirkliche Meinung dazu kann man sich erst bei genauer Kenntnis des Angebotstextes (plus des genauen Wortlautes der Beschwerden des Käufers) bilden. Wenn tatsächlich überall und eindeutig "gebraucht" im Text stand, wäre die Reaktion des Käufers total unverständlich. Interssant wäre auch, inwieweit Du als Verkäufer Aussagen zur Funktionionsfähigkeit der HD gemacht hast oder auch nicht. 50,-€ für Elektronikschrott wären mir auch deutlich zuviel. Diese Bemerkung soll auf keinen Fall so verstanden werden, daß ich Dich als Verkäufer von defekten HDs ohne entsprechenden Hinweis verdächtige!
Es ist übrigens legitim, defekte HDs bei eBay anzubieten - darauf muß aber ausdrücklich im Angebotstext hingewiesen werden ... defekte HDs werden nicht selten zwecks Tausch der Elektronikplatine gesucht (Datenrettungsversuch bei vielleicht nur defekter Elektronik).
Als Verkäufer einen Preisnachlaß anzubieten, finde ich allerdings seltsam ... könnte man als Eingeständnis für - ja was denn - ansehen.
Ich habe schon oft genug widersprüchliche oder falsche Artikelbeschreibungen oder irreführende Fotos bei eBay gesehen - im Kopf stand z. B. "neu" und im weiteren Text hieß es dann (versteckt) "gebraucht". Wir hatten hier schon einige Problemschilderungen über eBay-Auktionen, die sich dann bei Kenntnis der Artikelbeschreibung etwas oder deutlich anders darstellten, als vom Thread-Starter zunächst beschrieben.
Der Thread-Starter sollte sich wieder melden und am besten einen Link auf die Auktion hier setzen - erst dann könnte man wirklich Rat und Hilfestellung geben.
rill
1. Preisnachlass = automatisches Schuldeingeständnis?
Kann ja auch eine Reaktion auf die Einschüchterung/Nötigung durch den Käufer sein.
2.Bewertung direkt nach Gelderhalt?
Blödsinn, da in die Bewertung auch immer das Geschäftsgebahren mit einfließt. Habe ich einen Psychopathen oder einen Betrüger erwischt, der durch haltloses Bemäkeln der Ware Triebabfuhr oder Vorteile erzielen will, gehört der genauso gebrandmarkt, damit nicht nachfolgende VK oder K ihm auf den Leim gehen. ebay-Bewertungen sind KEINE Schufa-Auskunft oder als so was gedacht.
Bei Nötigung hätte sogar der Threadstarter die Möglichkeit das bei der Polizei an zu zeigen. Das würden die dann sicher auch intensiver verfolgen als eine gebrauchte Festplatte die nicht mehr neu ist ;-)
Ich würd mir da auch keinen Kopf drum machen, soll er doch das volle Programm durchziehen. Schlechte Bewertungen lassen sich nach Rücksprache mit ebay löschen, und wenn er zur Polizei geht, who cares? Die hören sich seinen Teil an, deinen Teil und legen das Ganze dann in Ablage "P", da du im Recht bist. Ist nicht dein Fehler, wenn Leute zu blöd sind, Artikelbeschreibungen zu lesen.
>jonathan1:
>Was soll ich machen? Drauf eingehen oder es lassen?
Ganz klar: Es sein lassen, dem Käufer sagen, dass die Festplatte Gebrauchsspuren aufweist, weil sie gebraucht wurde (wie in Artikelbeschreibung angegeben) und erstmal die Beschreibung lesen soll, bevor er bietet.
PP - Persöhnliches Pech
Den Preisnachlass hätte ich gar nicht erst angeboten - wenn er weiter rumzickt würde ich ihn von ebay als unzuverlässigen Käufer abstemplen lassen und ihn sowiso von zukünftigen Auktionen, die Du erstellst, als Bieter ausschließen.
Anders darf man mit solchen Typen gar nicht umgehen. Wenn der auf Stunk aus ist, dann muss man ihm sofort unmissverständlich klarmachen, wo der Frosch die Locken hat.
Muss ich mir Sorgen machen, wenn ich diesen Thread für einen Fake halte?
1. eBay-Betroffenheitsthread - man kann sicher sein, dass da viele drauf einsteigen werden.
2. Threadstarter meldet sich gar nicht mehr. Komisch, wo er doch so ein wichtiges Problem hatte.
Fazit:
Wenden wir uns von diesem Thema ab und nützlicheren Aufgaben zu...
Bis der nächste Neuling hier aufschlägt der Schuhe o.ä. bei eBay verkauft hat und nun ganz ganz schlimme Probleme mit dem Käufer hat.
Es gibt doch schon den nächsten Ebay-Thread ;-) Geht übrigens um ne Festplatte für 50 €, aber aus Sicht des Käufers. -- Nein, da scheint kein Zusammenhang zu bestehen *g* --
Gruß CPUQuäler