wenn man sich die aktuellen Abofallen Websites so ansiht, fällt auf, dass das "werbeeinverständniss" und die "AGB" von einander getrennt sind.
viele werden warscheinlich drauf hereinfallen, und nur mal kurz in das Werbeeinverständis hiein klicken, und sich dann denken - spam krieg ich eh tonnenweise. verborgen vor den Augen des Betrachter finden sich dann allerdings in den AGB die üblichen 9 € pro monat für 24 montate, oder ähnliches.
lg, anna
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Das heisst der Bezahl-Part fliegt damit aus den AGB in das Werbeinverständniss um Leuten die tatsächlich in die AGB's gucken
(vermutlich unter 1 %) aufs Kreuz zu legen oder wie?
Hast Du ne Beispielseite ?
Hallo.
Was ist daran falsch ? Die AGB sind rechtsbindend.
Gruss.
... und die Erde ist eine Scheibe.
Jepp.
Die Erde ist eine Scheibe und eiert um den Mond.
:o))
Die AGB sind Vertragsbestandteile und somit ersteinmal bindend, allerdings dürfen darin keine unerwarteten oder überraschenden Passagen (und da gehört meiner Meinung nach die Preisforderung, die sonst nirgendwo aufgeführt wird) vorkommen. Dann kann dieser Teil oder sogar die gesamten AGB ungültig werden.
Wenn ich aber ein Schreiben und eine Rechnung bekomme, dann den 14tägen Wiederruf einhalte, können die mir normalerweise kein ABO mehr in Rechnung stellen, oder?
Bsp.: Bestellung am 1. des Monats, Rechnung am 5. des Monats, Widerruf/Einspruch am 10. des monats. Wenn die 14 Tage, bzw. 2 Wochen Kündigungsrecht einräumen und ich in dieser Zeit kündige, dürfen die dann die volle Summe verlangen?
Fall liegt bei mir mit der Firma VisionBill in Düsseldorf
Gruß
EX-Taro
Der Widerruf sollte eigentlich der einfachste Weg sein, sofern der Widerruf von der anderen Partei eingeräumt wurde oder gesetzlich zusteht. Letzteres sollte jedoch bis auf bestimmte Ausnahmen (siehe § 312d BGB) der Fall ein.
Wenn jemand innerhalb der Widerrufsfrist den Vertrag widerruft, dann werden alle erbrachten Leistungen rückgängig gemacht und Forderungen darüber hinaus entfallen ebenso.
Jein, die argumentieren natürlich damit daß Du die Leistung schon hättest nutzen können...
Wenn Dir bei allerdings nicht bewusst war, daß das ganze was kosten soll gibt es aus rechtlicher Sicht erhebliche Zweifel ob damit überhaupt ein ordnungsgemäßes Vertragsverhältnis zustandegekommen ist. Nicht einschüchtern lassen und ggf. an den Verbraucherschutz wenden. Im Netz finden sich reichtlich Links zum Thema. Kannst natürlich auch nochmal hier nachfragen.
Gruß
Borlander
Natürlich sind diese Rechtsbindend !!! Ob die allerdings eingehalten werden; steht da nicht als Aussage !!!