Habe im Dezember 2004 eine Digitalkamera gekauft und diese inzwischen drei mal in Reperatur gehabt,einmal wurde der Akku zusätslich getauscht.Im Januar ist das Teil nun wieder kaputt gegangen(noch Garantie bis Dezember)und ich habe das Gerät abermals eingeschickt und möchte nun mein Geld zurück haben,aber der Herrsteller bietet mir nur die Hälfte des Kaufpreises an oder iein Austauschgerät.Ist das Rechtens wenn ich nur die Hälfte zurück bekomme?Vieleicht kann mir einer darüber Auskunft geben,wäre echt toll!Vielen Dank .
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Soweit ich das in Erinnerung habe, muss er Dir überhaupt kein Geld anbieten. Wandlung bzw. Umtausch ist die korrekte Vorgehensweise, also das Austauschgerät.
usernull
Hallo
wie Du schon schreibst "Wandlung bzw. Umtausch ist die korrekte Vorgehensweise" Wandlung bedeutet aber Kaufpreis zurück ! Ob der nun einen Betrag abziehen kann für Nutzung oder so, da habe ich keine Ahnung.
MfG
René
Sorry, nicht mal das ist seit 2002 richtig.
Korrekt heißt es jetzt Rücktritt. Näheres dazu auf Wikipedia.
usernull
Hallo
ist ja gut das Du mich trotz alldem verstanden hast. http://tinyurl.com/3xdrja
Unter 5. finde ich da eine klarere Aussage zum Thema, die auch dem User als Frager produktiv hilft.
MfG
René
"...im Dezember 2004 ..."
macht 6 monate händler + rest hersteller = dezember 2006
"...Im Januar ist das Teil nun wieder kaputt gegangen..."
berichtigt mich - imho ist jeder garantie oder gewährleistungsanspruch vorbei.
"...Ist das Rechtens wenn ich nur die Hälfte zurück bekomme?..."
jein - es ist kulanz. nimm es - es ist mehr, als der hersteller geben müßte.
;-)
Hallo
kommt immer drauf an wie lange der Händler Garantie gibt, 3J ?
MfG
René
Billigmarke !
Wenn Billigmarke nimm das Angebot an, und schau nach einem Auslaufmodell welches preislich günstiger angeboten wird. Da ist dein Geld dann besser investiert.
"macht 6 monate händler + rest hersteller = dezember 2006
...Im Januar ist das Teil nun wieder kaputt gegangen..."
berichtigt mich - imhobild ist jeder garantie oder gewährleistungsanspruch vorbei."
Falsch, auf die ausgeführten Reparaturen gibt es wiederrum Garantie. Ansonsten könnten die Hersteller ja Fehlkonstruktionen verkaufen, reparieren die 2 mal in der Garantiezeit und danach kann man das Dingen wegschmeissen. Wenn nun aber was völlig anderes kaputt ist, dann hat er pech gehabt.
Hi,
auf Reparaturen innerhalb der Gewährleistungszeit gibt es keine Verlängerung der Gewährleistungszeit, die Endet nach 2 Jahren und punkt aus. Garantie ist sowieso eine freiwillige Herstellerleistung, da muss man nehmen, was man bekommt. Wenn der Hersteller dir jetzt aus Kulanz noch Geld oder Austausch anbietet, nimm eins von beiden was dir lieber ist, machen müsste der Hersteller nichts mehr.
Innerhalb der Gewährleistung hättest du spätestens nach dreimaliger Reparatur Recht auf Wandlung gehabt, bei ner Digicam ev. auch schon nach zweimal aber das nur nebenbei.
Gruss
Ralf
Hi, aber auch nicht automatisch, sondern nach Fristsetzung ...
Hi,Leute!
die Kamera hat eine Garantiezeit von drei jahren,wären also am9.12.2007 vorbei gewesen.
Allerdings war die erste Macke schon nach drei Monaten aufgetreten und es wurde ein Akkutausch vorgenommen,einen Monat später dann die erste Reperatur,zwei Monate danach die zweite,dann hielt sie etwas über ein Jahr durch und dann nach weiteren drei Monaten die nächste Macke.Also wenn da nicht der Verdacht auf eine fehlerhafte Produktion aufkommt weiß ich nicht!!Beim vierten mal wurde mir eine Umwandlung (Geld zurück oder Austauschgerät)angeboten.Ich habe das Teil dann auch brav mit allem Zubehör zurückgeschickt und seitdem war erstmal Ruhe.Da es nun mittlerweile fast vier Wochen her war hatte ich dort angerufen um den aktuellen Stand der Dinge zu erfahren und da wurde mir dann mitgeteilt,dass ich nur die Hälfte wieder bekommen würde oder halt ein Austauschgerät haben könnte und damit bin ich einfach nicht einverstanden.Das habe ich dem Herrn am Service Telefon auch unmißverständlich zu verstehen gegeben.Morgen werde ich nun bei der Verbraucherzentrale vorstellig werden und hoffe das ich danach dann weiß was ich zu tun habe.Falls es euch interessiert werde ich das Ergebniss hier bekannt geben.Es handelt sich übrigens um eine Kamera der Firma Medion.
Hallo
mich würde es interessieren, lass mal das Ergebnis hier öffentlich werden.
MfG
René
Hallo,Rene
war bei der Verbraucherzentrale! Raus gekommen ist,das der Hersteller einen Teil des Kaufpreises für die erfolgte Nutzung abziehen darf,um so hochwertiger die Technik um so höher ist die Abschreibung! Es gibt zwar auch ein Urteil die diese Regelung der Hersteller nicht akteptiert,aber in der realen Welt wird es halt so gehandhabt.Hier jetzt noch einen Rechtsanwalt ein zu schalten wäre zu Kostenaufwändig .Heute habe ich einen Brief vom Hersteller erhalten indem mir mitgeteiltb wurde,das ich wie schon erwähnt die Hälfte des Kaufpreises erhalten kann oder Alternativ dazu eine neue Kamera erhalten kann,das wäre dann das Nachfolge- Model.Nun muß ich aber erstmal recherchieren ob diese Kamera mehr taugt als die andere.Allerdings wurde mir von der Verbraucherzentrale auch gesagt,dass es durchaus möglich ist,dass man zu einem höherwertigem Austauschgerät noch etwas da zu zahlen muß.Davon steht allerdings nichts in dem Schreiben drinne.Am besten ist es also,man kauft sich einfache Geräte die den Zweck erfüllen,hat diese mit etwas Glück für lange Zeit und kauft sich dann irgendwann wenn die Technik besser ausgereift ist etwas vernünftiges.Ich denke die Artikel von heute sind schon so konzipiert das sie nicht all zu lange halten,denn die Firmen wollen auch verdienen.
Also,mal sehen was ich nun mache.
MFG Mona
Hallo
danke Dir für die Rückmeldung. Ich dachte es mir schon das es so ausgehen würde, es ist aber immer interessant wie es in der Praxis gehandhabt wird. Was mich persönlich noch interessieren würde was die unsere tolle Rechtsprechung zum Nutzungsausfall sagen würde. Denn wenn das Gerät in der Reparatur ist kann ich es ja nicht nutzen. Ich kaufe ja kein Gerät damit es in der Werkstatt ist. Ich nehme ja mal an das Du kein Leihgerät bekommen hat. Da würde ich dann auch sagen das der Gesetzgeber hier nachbessern müsste. Der Hersteller darf abziehen wir nicht ? Ist zwar irgendwo bestimmt Haarspalterei aber von der Gegenseite ja auch. Zu Medion muss ich sagen sowas kaufe ich nicht. Meist sind es zwar Markengeräte aber wenn es zB. bei Computer um Updates oder so geht hat man diese Geräte künstlich inkompatibel gemacht. Dh. ich bin gnadenlos auf Medion angewiesen und das pass mir dann doch nicht. In dem Fall ist mir billig zu teuer. das neuste was auf den Markt ist kaufe ich ohnehin nicht da ich nicht einsehe teueres Geld für nicht ausgereifte Produkte zu bezahlen. Aber wie man es macht ist es wahrscheinlich irgendwo falsch. Der Hersteller hat bestimmt kein Interesse das sein Produkt wesentlich länger als die Garantie hält. das ist der Segen unserer Marktwirtschaft. Kaufen " lohnt " wahrscheinlich nur ganz billig (kannst nichts falsch machen) oder echt teuer (langfristige Investition, Reparaturen eingeplant).
Wünsche Dir trotz alledem beim nächsten Kauf mehr Erfolg und nehme Deine Rechte gleich war und nicht zu lange warten. Was dabei rauskommt hast Du ja gesehen.
MfG
René