Hallo zusammen,
ich habe folgende frage ggf. hat das ja schonmal einer mitgemacht oder davon gehört.
Ich habe bei ebay auf ein notebook geboten, neupreis ca. 1300 euro.
Nun war ich höchstbieter, die auktion lief aber noch über 3 tage.
Diese Auktion wurde nun vom Verkäufer vorzeitig beendet.
Auf Anfrage von mir, hatte er die auktion abgebrochen weil der artikel vorzeitig verkauft wurde.
Soweit klar.
Einen Tag später bekomme ich eine mail (alle mails gingen über ebay), ob ich das notebook nicht doch haben will, der andere käufer
hatte abgesagt.
Ich hab nun mit dem verkäufer einen preis ausgemacht, der uns beiden passte und auch gleich von mir überwiesen wurde.
Jetzt meine Frage:
Was kann ich machen, wenn ich meinen Artikel nicht bekommen habe?
Ebay melden, Rechtsanwalt usw. ist klar. Nur vielleicht hat hier jemand ne ahnung ob ich da überhaupt ne chance habe.
Da er die auktion ja abgebrochen hatte, kam kein Kaufvertrag zustande, bin ich da richtig?`(hoffentlich nicht!!!)
Hoffe das sich hier jemand bisschen auskennt und mir ggf. sagen kann
ob es überhaupt ne chance hat dem teil hinterherzurennen.
Eine Anzeige wegen betrug wäre klar, nur hab ich chance auf mein geld oder das notebook ohne beendete auktion.
Der mailverkehr beweist ja die verkaufsabsichten des verkäufers.
MfG
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
"...Was kann ich machen, wenn ich meinen Artikel nicht bekommen habe?..."
zum anwalt gehen.
der verkäufer kommt mir etwas komisch vor und bei solchen doch recht hohen summen würde ich NUR über paypal oder mindestens den treuhandservice von ebay handeln.
es ist ein vertrag zustande gekommen. denn:
"...Ich hab nun mit dem verkäufer einen preis ausgemacht, der uns beiden passte und auch gleich von mir überwiesen wurde...."
alles in allem warst du unvorsichtig - ich drücke dir die daumen, dass es trotzdem gut geht.
;-)
Mich trifft da wirklich der Schlag!
Wie kannst du privat mit dem verhandeln und dem Geld überweisen.
Du hast das Geschäft ohne eBay gemacht. Du wirst keinerlei Unterstützung von eBay bekommen. Du glaubst doch nicht ernsthaft, dass der irgendwelche Gebühren an eBay abgeführt hat?
Du hättest auf Nachnahme bestehen müssen!!
Ich habe genau das gleiche gemacht, nur richtig! Der Verkäufer konnte sein Book nicht in seiner Auktion verkaufen und ich habe mich privat mit ihm geeinigt.
Nachname und im Beisein des Postbeamten das Paket geöffnet......
Also, dass sieht duster aus.
Ich habe den Eindruck, dass er das Book mehrfach verkauft hat.
Viel Glück und du bist hoffentlich Rechtsschutz versichert, sonst wirfst du gutes Geld schlechtem hinterher....
Gruß
luttyy
Das hab' ich mal dazu bei freenet gefunden:
"Lieferung trotz Auktionsabbruch
Verkäufer müssen übrigens auch bei Abbruch einer Internet-Auktion liefern. Den Zuschlag bekommt dabei der Meistbietende zum Zeitpunkt des Auktionsabbruchs, wie das Oberlandesgericht Oldenburg urteilte (Az. 8 U 93/05). Demnach sind Angebote bei Online-Auktionen verbindlich und unwiderruflich. Ein Verkäufer hat nicht das Recht, sein Angebot nach Belieben wieder zurückzuziehen.
Nur in Ausnahmefällen kann ein Verkäufer sein Angebot nachträglich noch stoppen oder den Vollzug der Transaktion anfechten. Das ist bei einem grundlegenden Irrtum über verkehrswesentliche Eigenschaften des Auktionsgegenstandes der Fall: Etwa wenn der als Modeschmuck angebotene Ohrring tatsächlich mit echten Steinen besetzt ist oder sich das Ölbild vom Speicher als verschollenes Meisterwerk entpuppt."
Hi Pumbo,
das interessiert mich jetzt auch: "Ein Verkäufer hat nicht das Recht, sein Angebot nach Belieben wieder zurückzuziehen" - okay, aber wie sieht es denn aus, wenn noch gar keine Gebote eingegangen sind? Ist das Zurückziehen dann völlig unproblematisch, abgesehen davon, dass man die Einstellgebühren von ebay nicht wiederbekommt?
CU
Olaf
ja, also seit ihr der meinung das es eher schlecht ausschaut, richtig?
@pumbo, das problem ist das ich nicht der höchstbieter war sondern einfach nur über ebaymails
mit ihm einen privathandel abgemacht habe.
Wenn ich das jetzt richtig verstehe ist dennoch ein kaufvertrag zustande gekommen, diesen kann ich
ja per mail beweisen, meit ihr ich hab da ne chance?
zum Rechtsanwalt werde ich morgen gehen und hoffen das ist ein guter.
Denn wenns ein weniger guter ist wird er mir auf jeden fall sage, dass ich ne chance habe.
Ist ja sein bares geld, daher wollte ich von euch die meinungen wissen.
Ggf hat das ja schonmal jemand mitgemacht.
Das is die ware nicht per nachname gekauft habe oder über treuhandservice war einfach nur dummheit,
das passiert einem sicherlich nur einmal...
Danke für eure bisherige antworten...
In jedem Fall sollte Ebay erster Ansprechpartner sein. Ganz besonders dann, wenn der Handel nicht auf die bei Ebay übliche Art abgewickelt wurde. Aus Selbstinteresse und zum Schutz der anderen Mitglieder wird Ebay in solchen Fällen immer aktiv und steht auch gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Ob jedoch Schadensersatz geleistet wird, hängt von den näheren Umständen ab, die es aber dann erst noch mit Ebay zu klären gilt.
Ein Rechtsanwalt ist ohne Rechtsschutz für solche Bagatellfälle meist zu teuer, zumal die Kosten aus eigener Tasche vorgelegt werden müssen und der Ausgang ungewiss ist.
Also immer erst mal mit Ebay reden...
Gruß oooho
Hallo, ich habe ein ähnliches Problem bei Ebay, nur das ich die Ware sprich hier Prozessor bis heute nicht geliefert bekommen habe! Am 10.11.2006 also 30 Tage nach der Auktion Habe ich einen Käuferschutzantrag bei Ebay gestellt, wobei man eine Abtretungserklärung, die im PDF Format zugesandt wird, unterschreiben muss! Ich warte heute noch auf eine positive Reaktion von Ebay!!! Leider nichts!!! Ebay hält sich bei solchen Angelegenheiten sehr zurück und eine wirkliche Hilfe ist das auf keinen Fall! Das einzige was hier zu helfen scheint, ist der Weg zum Anwalt, wobei es nur sehr wenige gibt die sich auf das Internetrecht spezialisiert haben. Solange das so ist, werden die, die mit Vorsatz betrügen wollen dies auch tun. In meinem Falle geht es um 240€, ich werde auf keinen Fall locker lassen um zu meinem Recht zu kommen. Leider gibt es zu wenig Idealisten, dadurch wird die Gleichgültigkeit der Beteiligten wird immer größer! Das ist typisch Deutsch!!! Mal sehn wie lange es noch dauern wird!? Trotzdem viel Glück und viel Erfolg mit und bei Ebay!
Ciao Steppi
Hallo Steppi,
240 EUR, ist ja nicht gerade wenig!
Nur sag mir bitte: Warum hast Du erst satte 30 Tage gewartet und es nicht schon viel früher bei Ebay gemeldet?
> Ich warte heute noch auf eine positive Reaktion von Ebay!!! Leider nichts!!!
10.11., dass ist ja schon drei Monate her!!! Und noch keine Rückmeldung von Ebay?
Ja mei, bei solchen unbequemen Sachen muss man natürlich extrem hartnäckig dran bleiben...
Und wenn Du täglich 50 oder 100 Mails an Ebay schickst - halt bis sie sich deiner Sache gebührend annehmen.
Wenn die Situation jedoch wie bei Dir zu entgleiten droht, sollten weitere Schritte nur noch schriftlich erfolgen.
(Einschreiben mit Rückschein oder Fax!)
Alternativ könntest Du auch Ebay wegen unterlassener Hilfeleistung anzeigen. :-)
> Das einzige was hier zu helfen scheint, ist der Weg zum Anwalt, wobei es nur sehr wenige gibt die sich auf das Internetrecht spezialisiert haben.
Noch schwerer ist, einen zu finden, den man auch bezahlen kann. ;)
Frage den Ebay-Service doch mal, ob sie es lieber sehen würden, wenn Du in dieser Sache an anderer Stelle um Hilfe bittest, z. B. bei C-Bild, oder so. Würde mich sehr wundern, wenn die nicht umgehend reagieren!
Gruß oooho
Solange noch keine Gebote eingegangen sind, liegt nur eine Willenserklärung (desVerkäufers) vor. Zieht dieser sein Angebot (=seine Willenserklärung) wieder zurück, kann kein Vertrag zustandekommen, weil jede Annahme des Angebots (=Willenserklärung des Käufers) außerhalb der Annahmefrist abgegeben würde.
Bei einer vorzeitig beendeten Auktion mit Geboten kann man allerdings von einem Vertragsschluss ausgehen, da zum Zeitpunkt der Gebotsabgabe (zumindest der des Höchstbietenden) zwei übereinstimmende Willenserklärungen abgegeben wurden.
Darüber, dass Willenserklärungen bei eBay rechtlich verbindlich sind, werden Verkäufer und Bieter von eBay regelmäßig hingewiesen.
Ein Schlupfloch bleibt natürlich immer: Solange es um gebrauchte Gegenstände (also keine Gattungsschuld) geht, kann der Verkäufer argumentieren, dass der Gegenstand nicht mehr zum Verkauf steht, weil er zerstört oder unbrauchbar wurde. Rechtlich scheitert der Kaufvertrag dann an der "anfänglichen objektiven Unmöglichkeit", die Leistung zu erbringen.
> dass der Gegenstand nicht mehr zum Verkauf steht, weil er zerstört oder unbrauchbar wurde.
Ja, das wird bei ebay auch immer als möglicher Grund angegeben. Nur erweckt ebay den Eindruck, dass das Zurückziehen von Angeboten *immer* eines triftigen Grundes bedarf, auch wenn noch keine Gebote vorliegen - und somit noch kein Kaufvertrag zustande gekommen ist.
CU
Olaf
P.S. deine Beiträge zu Rechtsfragen sind immer brillant... wollte ich schon lange mal loswerden.
Hi,
wenn ich unser Rechtssystem richtig verstehe, hat ein OLG-Urteil aber keinerlei gesetzgebende Wirkung. Es ist immer ein Einzelurteil. Ein solches Urteil kann zwar als Wegweiser für weitere Verfahren dieser Art dienen, mehr aber auch nicht. Ich habe das Urteil nicht gelesen und weisz deshalb auch nicht, gegen wen sich das Verfahren richtete, ob gegen ebay oder einen Anbieter. Falls es gegen ebay war, täte ebay gut daran, die AGBs urteils-konform zu gestalten.
Ob und unter welchen Bedingungen ein Anbieter sein Angebot vorzeitig zurückziehen kann, ist innerhalb von ebay zunächst einmal Sache der AGBs von ebay. Sollte sich das Urteil gegen einen Anbieter gerichtet haben, können diese AGBs sogar konträr zum OLG-Urteil sein, ohne dass dies deswegen illegal sein muss, weil, wie gesagt, das OLG-Urteil keine gesetzgebende Wirkung hat. Jeder, der sich durch diese Konstellation falsch behandelt fühlt, muss dann im Einzelfall neu klagen.
Die Frage ist, ob es Gesetze gibt, die sich mit Auktionen und speziell mit einem vorzeitigen Angebotsende befassen. Vielleicht wären in diesem Zusammenhang interessant: BGB (Beck-Texte, Aufl 55): §156 (Vertragsschluss bei Versteigerung), §305 b (Vorrang der Individualabrede). Mehr habe ich erst mal nicht gefunden.
HAND
Sylvia
OLG-Urteile haben nach meinem Wissen einen allg. rechtsverbindlichen Charakter, LG-Urteile z.B. hingegen nicht. (Ob das nun konventionsgemäß ist oder anders festgelegt, kann ich nicht sagen-Bin nur Juri-Laie!
Sie haben also schon ein gewisses Gewicht und zeigen an, wo ggf. zukünftig juristisch die "Reise hingeht"
Ich habe da mal eine grundsätzliche Frage an dich: Wieso gehst du davon aus, dass du das Notebook nicht bekommst? Wartest du nun schon so lange darauf? Oder wie kommst du zu der Vermutung, dass der Verkäufer dich mehr oder weniger betrügen will?
Gruß
Da das Geschäftnicht über Ebay lief , hast du ja nicht mal seine Adresse - oder ??
Wie siehts denn mit dem Bewertungsprofil des Verkäufers aus? Das verrät manchmal schon einiges. Ich selbst habe gerade Ärger mit der sogenannten Nigeria-Connection gehabt. Bin nicht zu Schaden gekommen, da ich wie immer sehr vorsichtig war. Aber es hat mich weiterhin darin bestätigt immer auf der Hut zu sein und keinem zu leichtfertig zu vertrauen.
und laß mich raten: du hast das Geld auf ein Konto bei der Western Union überwiesen???
ja, habe das gerät seit längerem nicht bekommen.
nein, ich habe seine adresse, steht ja im ebayprofil, das nicht grade sehr aussagekräftig von den
bewertungen her gesehen ist.
nein, ich habe das geld auf eine volksbank überwiesen.
auf jeden fall lass ich das jetzt gut sein, vielleicht bekomme ich noch eins, wenn nicht war mir bzw.
ist mir das jetzt schon eine lehre. Lehrgeld zahl wohl jeder mal.
danke für eure antworten :)
"Nachname und im Beisein des Postbeamten das Paket geöffnet......"
laut den Bestimmungen der Post darfst du das Paket erst öffnen wenn du die Nachnahme bezahlt hast. Wenn das Paket dann leer ist oder Steine drin sind hast du einfach mal Pech gehabt. Deshalb glaube ich nicht das der Zusteller dir erlaubt hat das Paket vor Bezahlung zu öffnen, da er dann ein Problem hat und erklären muss wieso das Paket beschädigt ist usw. Deshlab glaube ich dir die Geschichte nicht, es sei denn der Postbote ist mit dir verheiratet oder so. :-)
Vielleicht kannst Du ja die Überweisung rückbuchen lassen. Ich würds versuchen.
Nur so eine Idee, keine Garantie, dass das Möglich ist.
mfg
dieralle
Nachnahme dürfte rel. sicher sein.
Wenn so ein Vollhonk so pelzig ist, Dir Backsteine zu schicken und so schon unzweifelhaft den Betrug zugibt, ist eh alles zu spät. Dürfte aber selten sein. Meistens wollen ja die Säcke sich ein Hintertürchen mit "auf dem Lieferweg verschwunden" oder "Fehllieferung, warte auf Rücklauf" , "Kommt demnächst" o.ä. offenhalten. Betrüger sind von ihrer Persönlichkeitsstruktur her vergleichweise intelligent aber auch eher feige, da sie oft strategische Überlegungen im Zusammenhang mit ihren Taten vornehmen und sich so auch mit den Folgen eines Fehlschalgs auseinandersetzen.
Bezahlung mit Kreditkarte
Sehr unsicher für Verkäufer, da Du hier schon geleistet Zahlungen wieder rückbuchen kannst (soviel ich weiß, bis zu 6 Monate!!).
Das geht nur, solange der Überweisungsauftrag noch nicht gebucht wurde. Ist die Überweisung erst mal gebucht, gibt es kein Zurück mehr.
Also ich würde mal einen Einschreibebrief mit Rückschein verschicken, darin eine Lieferfrist festlegen, wenn bis dahin keine Lieferung erfolgt ist, gerichtliche Schritte androhen. Das dürfte evtl. helfen, so wie Du sagst ist ja die Adresse und das Konto bekannt. Auch androhen, dass Du über EBAY Schritte unternimmst, da wird der Knabe gesperrt und das will er bestimmt nicht.
Viel Glück
Waltraud
Hallo Waltraud, du glaubst gar nicht wie abgebrüht diese Brüder und Schwestern sind!? In meinem Fall ist es ein ganzer Familienclan der sich das unrechtmäßige Geldverdienen bei Ebay bemächtigt hat! Und wenn ich es mal so ausdrücken darf, es gibt ja noch eine ganze Menge anderer Auktionshäuser! Nichts für ungut aber wenn man estmal so richtig reingefallen ist kommen einem die dollsten Gedanken! Also Vorsicht ist in jedem Fall geboten!
Ciao Steppi
Zitat ebay, Hinweis beim Verfassen einer Nachricht an einen anderen ebay-User:
Es verstößt gegen eBay-Grundsätze, über Meine Nachrichten anderen eBay-Mitgliedern einen Artikel zum Kauf oder Verkauf außerhalb von eBay anzubieten.
eBay-Mitglieder, die solche Transaktionen außerhalb von eBay abschließen, können weder unseren Käuferschutz noch das Bewertungssystem nutzen. Mitglieder, die derartige Angebote per E-Mail erhalten, sollten dies unbedingt bei eBay melden. Mehr zum Thema Sicher verkaufen.
So weit - so gut.
Jetzt frage ich mich nur: Wenn man sich auf ein derartiges zweifelhaftes Angebot bereits eingelassen hat und es dann erst ebay meldet - kommt das nicht einer "Selbstanzeige" gleich? Oder ist es nur der Verkäufer, der dann Ärger mit ebay hat? Zu einem Vertrag gehören immer zwei - nach meinem Verständnis geht die Schuldfrage aus ebay-Sicht 50:50 aus.
Das Mindeste ist, dass ebay sagt, sorry - wir können nichts für Sie tun, wenn Sie sich auf einen Verkäufer einlassen, der das ebay-System hintergeht.
CU
Olaf
1.) so wie man bei einer Auktion ein Gebot abgegeben hat, ist es dem Verkäufer nicht mehr möglich das Angebot zurück zu ziehen und anderwo zu Verkaufen.Der , dass höchste Gebot abgab ist der , der das Recht hat die Ware zu erhalten.Nach absprach mit dem Verkäufer und sein einverständniss ist es möglich den Kauf zurück zu nehm.
2.) Der Bieter mit dem Höchsten Gebot und auch der der als Auktiongewinner hervor kommt ist zum Kauf in der Pflicht.
Auch hier ist wieder die absprache am Verkäfer ein kauf zurück zu nehm.Im einverständniss natürlich.
3.) du mit dein Gebot bist also momentan der Besitzer der Ware und kein anderer.Ist die Ware nicht an dich geliefert und hast du bezahlt so muss du dem Verkäufer eine Frist bringen und läuft die aus geh zum Anwalt und verklag den Verkäufer.
4.) ein jeder der in einer Auktion etwas kaufen will oder Verkaufen will, muss bei erhalt oder abgabe sich an das Auktionsrecht halten.da gibt es dann kein dritten .
Bei abgabe eine Höchsgebot darf der Auktionbieter nicht mehr zurück und an andere verkaufen.Der am Höchsten geboten hat ist als erster drann um das Gebot zu erhalten .
Boar, meine Augen... gab es heute zuviel Freibier bei euch?
Inhaldlich ist dein Teckst ja gut verschtentlich unt auch läsenswärd, doch wegen der filen Schreipveler wirt das Lesen zu einer ächten Mudprobä. ;-)
Sorry, aber beim Verfassen deiner Texte solltest Du Dir echt ein wenig mehr Mühe geben. ;-)
Oder guckst Du einfach mal hier:
http://cgi.ebay.de/Lesen-und-Schreiben-1-Lernen-und-ueben-Lese-und-S_W0QQitemZ200076852526QQihZ010QQcategoryZ113948QQrdZ1QQcmdZViewItem
[grins]
Gruß oooho
" sorry " ja so ist das eben.Ihr solltet euch daran machen eine Bibel zu schreiben, denn dies war nur mal ein kleiner auszug wie es nur noch zu lesen ist.
Richtig schreiben wird es in unser Land bald nicht mehr geben.Englisch und anderes Kauderwelsch ist an der Tagesordnung.Wie soll da die schönste und sehr ernste Art der Deutschen Schrift auch noch mithalten.
Schaut euch nur mal um und ihr wird erkennen , das nicht nur unsere Rechtschreibung ausstirbt, sondern auch der Mensch.Von Blöden Reb oder Rep und noch so komische Dinge kann man nun eben nicht mehr richtig schreiben.
Rechtschreibreform hin und her.Und Schüler die nicht mal mehr wissen wie ein Schwan oder eine Gans aussieht.
Und ich hab euch mal so geschrieben das ihr zumindes mal was begreift, denn was es heute an worten und schrift gibt , ja das ist schon echt der geile schrecken Hammer......So und nicht anders kommt es aus dem Mund und durch die Hand auf das Papier...:-)...in diesem Sinne schreibt euch eine Bibel wie eins die schrift und das deutsch mal war und wie man das richtig macht......Data2...grüss euch alle..:-)
> " sorry " ja so ist das eben.
So ist es, wenn keiner was dagegen unternimmt.
> Ihr solltet euch daran machen eine Bibel zu schreiben, denn dies
> war nur mal ein kleiner auszug wie es nur noch
> zu lesen ist.
Bist Du in irgendeiner Sekte oder so?
>Richtig schreiben wird es in unser Land bald nicht mehr
> geben.Englisch und anderes Kauderwelsch ist an der Tagesordnung.
> Wie soll da die schönste und sehr ernste Art der Deutschen Schrift
> auch noch mithalten.
Wie stark die eigene Sprache von fremdsprachigen Elementen durchdrungen ist, bzw. wird, hängt sicher viel davon ab, wie rege der Kontakt zu anderen Ländern gepflegt werden.
> Schaut euch nur mal um und ihr wird erkennen , das nicht nur
> unsere Rechtschreibung ausstirbt, sondern auch der Mensch.
Einige Dinge sterben leider nie aus - Dummheit zum Beispiel.
Somit ist das Überleben der Menschheit für alle Zeiten gesichert. ;)
> Von Blöden Reb oder Rep und noch so komische Dinge kann man nun
> eben nicht mehr richtig schreiben.
> Rechtschreibreform hin und her.Und Schüler die nicht mal mehr
> wissen wie ein Schwan oder eine Gans aussieht.
Die Welt war und ist in einem ständigen Wandel. Das ist Fakt!
Lediglich die Geschwindigkeit, mir der sich dieser Wandel vollzieht,
kann in gewissen Grenzen gesteuert werden.
Wäre es anders, hätten wir heute noch Steinzeit.
> Und ich hab euch mal so geschrieben das ihr zumindes mal was
> begreift, denn was es heute an worten und schrift gibt,
> ja das ist schon echt der geile schrecken Hammer......
> So und nicht anders kommt es aus dem Mund und durch die Hand
> auf das Papier...:-)...in diesem Sinne schreibt euch eine Bibel
> wie eins die schrift und das deutsch mal war und wie man das
> richtig macht......Data2...grüss euch alle..:-)
Soweit ich es beurteilen kann, hat es hier nur einer schwer, etwas zu begreifen!
Wir sind hier nicht in irgendeiner Kirche und ebenso wenig diskutiert dieses Forum über Sinn und Unsinn des Weihnachtsfestes. Dafür gibt es genügend andere Foren, die sich mit solchen schwergeistigen Themen befassen. Warum versuchst Du Dein Glück nicht mal da und bekehrst ungläubige Weihnachtsfestverweigerer?
Gruß oooho
...
Ich sag's ja immer wieder: Haltet die Rübe nicht so lange über den Benzinkanister - graue Zellen reagieren äußerst sensibel auf solche Dämpfe! Zumindest ein gewisse Zeit lang...