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garantiefälle werden von Online Händler nicht bearbeitet

bigmolly / 9 Antworten / Baumansicht Nickles

ich habe ein PT Canon Pixma MP530 bei dem Online Händler
" Notebooksbilliger.de " gekauft. Nach mehrmaligen Ausdruck
wurden die Druckjobs vom Drucker nicht mehr ausgeführt, da die Tintenpatronen leer seien. Dies ist aber nicht der Fall. Alle sind
voll und ein Austausch mit neuen brachte nichts. Anzeige Tinte Leer.
Da es alle Patronen betraf wurde ich stutzig. Durch Zufall
bemerkte ich das der Ausdruck gelang wenn ich die Abdeckung auf und wieder zu machte. Fehler ist voll reproduzierbar. Darauf wande ich mich an den Online Versender, da hier ein Garantiefall vorlag.
Zur Antwort bekamm ich das ich mich an Canon
wenden solle !!! Ich dachte ich spinne als ich dies gesagt bekamm.
Mir entstehen Nebenkosten da kam man sich fast einen neuen Drucker kaufen. Mehrere Nachfragen und Email verliefen im sand.

Was kann man tun ?

Max Payne bigmolly „garantiefälle werden von Online Händler nicht bearbeitet“
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Also entweder handelt es sich um einen Gewährleistungsfall, dann ist der Händler in der Pflicht. Gewährleistung bedeutet, dass der Mangel bereits bei der Übergabe der Kaufsache vorhanden war. Beim Verbrauchsgüterkauf wird innerhalb der ersten 6 Monate nach der Übergabe grundsätzlich von diesem Fall ausgegangen.

Oder aber es handelt sich um einen Garantiefall. Garantiegeber ist der Hersteller. Garantie bedeutet, dass der Käufer bei Auftreten eines (ggf. bestimmten) Mangels während einer festgelegten Frist vom Hersteller kostenlose Reparatur o.ä. (siehe Garantiebedingungen) verlangen kann.

Vielleicht ist die richtige Begriffswahl (ob Garantie oder Gewährleistung) in diesem Fall der Schlüssel zum Erfolg. Übrigens bieten viele Hersteller auch bei Gewährleistungsfällen einen Vor-Ort-Austausch an. Dies geht meistens schneller als der Umweg über den Händler.

olliver1977 Max Payne „Also entweder handelt es sich um einen Gewährleistungsfall, dann ist der...“
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Hi bigmolly,
Im Gewährleistungsfall wie im Garantiefall ist immer der Verkäufer dein erster Ansprechpartner.
Wenn der Händler von dir verlangt das du dich an den Hersteller wendest ist es eine Pflichtverletzung seinerseits.
Ich würde dem Händler schriftlich eine Frist setzen sich mit deinem Problem auseinander zu setzen und ihm mitteilen das du bei missachtung der Frist einen Rücktritt vom Kauf in erwägung ziehst.
Wenn selbst das nichts bringt würde ich mich mit dem Verbraucherschutz bei dir vor Ort in Verbindung setzen.
Da der Händler seine Angebote über einen Großhändler bezieht welcher die Geräte über den Hersteller bekommt läuft die Garantieabwicklung in deinem Fall: von dir zum Händler, vom Händler zum Großhändler und vom Großhändler zum Hersteller. Diese Aufstellung müsste so zumindest richtig sein sofern meine Ausbilderin uns da keinen Mist erzählt hat.
Ich denke mal das dir andere Mitglieder(im speziellen beispielsweise Lutty) da genaueres sagen können.
gruß Oliver

charlie62 olliver1977 „Hi bigmolly, Im Gewährleistungsfall wie im Garantiefall ist immer der...“
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Im Gewährleistungsfall wie im Garantiefall ist immer der Verkäufer dein erster Ansprechpartner. Wenn der Händler von dir verlangt das du dich an den Hersteller wendest ist es eine Pflichtverletzung seinerseits.

Irrtum.

Wer ist Ansprechpartner wenn es um Gewährleistung und/oder Garantie geht?
Bei der Gewährleistung ist Ihr Vertragspartner auch Ihr Ansprechpartner, also z. B. der Händler, bei dem Sie eine Ware gekauft haben.
Bei der Garantie ist Ihr Ansprechpartner der Garantiegeber. Wollen Sie eine gegebene Garantie in Anspruch nehmen, haben Sie (i.d.R.) z. B. nicht die Möglichkeit, vom Ihrem Vertragspartner (Händler) zu verlangen, dass dieser sich um die Durchsetzung Ihrer Garantieansprüche kümmert.
In der Praxis ist es jedoch oft so, dass die Händler die Abwicklung - im Falle der Inanspruchnahme der von den Herstellern gegebenen Garantien - übernehmen.
Der Hersteller wird dann (kostenabwägend) entscheiden, ob er repariert oder austauscht.


Quelle: http://www.e-juristen.de/Gewaehrleistung-Garantie.htm
olliver1977 charlie62 „ Irrtum. Wer ist Ansprechpartner wenn es um Gewährleistung und/oder Garantie...“
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@Charli,
Danke für deinen Hinweis ;-)
deswegen habe ich auch am ende meines Postings darauf hingewiesen das es andere User evtl. genauer wissen.
gruß Oliver

charlie62 olliver1977 „@Charli, Danke für deinen Hinweis - deswegen habe ich auch am ende meines...“
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Also besser wusste es ja schon der User, auf dessen Posting du geantwortet hast.

Crusty_der_Clown bigmolly „garantiefälle werden von Online Händler nicht bearbeitet“
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Ein paar Dinge sollten wir vorab mal klären: Wann wurde das Gerät gekauft?

Der Hersteller (Canon) bietet 1 Jahr Garantie. Davon unabhängig ist das Gewährleistungsrecht, welches dir 24 Monate Sachmängelhaftung verspricht, verbunden allerdings mit dem Pferdefuß, daß nach Ablauf der ersten 6 Monate die Beweislast, daß der Fehler von Anfang an bestanden hat, bei dir liegt. Innerhalb der ersten 6 Monate geht die Rechtssprechung davon aus, daß der Fehler von Anfang an vorhanden war.

Nun ist der Händler im Gewährleistungsfall - zumindest innerhalb der ersten 6 Monate, danach ist der vom Gesetzgeber vorgesehene Beweis ohnehin in der Praxis nicht zu erbringen - erster Ansprechpartner. Bei z. B. mehrmaligen erfolglosen Reparaturversuchen würde dir z. B. auch ein Rücktrittsrecht zustehen, dafür muß der Verkäufer aber auch überhaupt von dem Problem Kenntnis erlangen. Das wäre z. B. nicht der Fall, wenn du das Gerät bei einem Fehler gleich zu Canon schicken würdest.

Hier ist aber der Fall, daß der Händler dich auffordert, dich direkt an den Hersteller bzw. ein Servicepartner des Herstellers zu wenden. Streng genommen darf er das nicht, du kannst dich aber dennoch darauf einlassen. Da du auf Anweisung des Händlers das Gerät einschickst, muß er sich auch alles anrechnen lassen, was evtl. nicht so abläuft, wie man sich das vorstellt. Da ein Gewährleistungsfall aber für dich kostenneutral erfolgen muß, muß er dir zumindest hinterher die entstandenen Versandkosten erstatten. Das Problem natürlich dabei: Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschiedene Paar Schuhe, das Risiko wäre hier also etwa ein Zehner für die Versandkosten. Die Sache hätte aber auch einen Vorteil: Die Reparatur geht in der Regel deutlich schneller. Wer weiß, wie lange das Gerät evtl. beim Händler bleibt, bis dieser es einsendet, die Rücklieferung vom Hersteller geht dann auch erst wieder zum Händler, dann erst zu dir. Alleine das könnte das Risiko, auf dem Zehner für die Versandkosten sitzen zu bleiben, durchaus schon wert sein.

Nach Ablauf der ersten 6 Monate, jedoch innerhalb des ersten Jahres nach dem Kauf würde ich ein Einsenden an den Hersteller auf alle Fälle favorisieren, der Grund liegt eben an der Beweislast, die jetzt bei dir liegt. Wenn der Händler zu dir sagt "Klar reparieren wir Ihnen das im Rahmen der Gewährleistung, sie müssen uns nur ein Gutachten erbringen, daß der Fehler von Anfang an bestanden hat", dann ist er im Recht und du guckst dumm aus der Wäsche, da du dieses Gutachten praktisch unmöglich erbringen kannst. Die Aussage deiner Freundin, daß das von Anfang an so war, interessiert nämlich keinen Menschen. Klingt nicht schön, ist aber so. Also ab Kaufdatum plus 6 Monate plus einen Tag (jedoch innerhalb von 12 Monaten ab Kaufdatum) ab zu Canon. Diese bieten ja ein Jahr Garantie, auch dir als Kunden gegenüber. Innerhalb dieses einen Jahres wird auch nicht gefragt, wie es zu dem Fehler gekommen ist, es sei denn, es ist ganz offensichtlich, daß du den Fehler selbst verschuldet hast (Bruchschäden, ungeeignete Tinte, sowas in der Art).

Nach Ablauf des ersten Jahres ist es in der Praxis ohnehin nur sehr schwer, irgendwelche Gewährleistungsansprüche durchzusetzen. Der Hersteller bietet hier nur ein Jahr, auch dem Händler gegenüber. Dieser müsste also die Reparatur im zweiten Jahr selbst bezahlen, da liegt es auf der Hand, daß er sich mit der Forderung nach einem Gutachten möglichst einfach selbst aus der Gewährleistungspflicht ziehen möchte.

Manche Hersteller oder auch manche einzelne Produkte haben natürlich auch eine längere Garantiezeit (z. B. Brother 3 Jahre, HP derzeit bei einigen Modellen ebenfalls 3 Jahre, aber sonst standardmäßig auch nur ein Jahr), da gilt meine Empfehlung dann natürlich ebenfalls für den Zeitraum ab 6 Monate bis Ablauf der Herstellergarantie.

Ich hoffe, daß das jetzt zumindest einigermaßen verständlich war, ich würde es also wirklich davon abhängig machen, wie alt das Gerät genau ist.

Gruß
Jürgen

Franz61 Crusty_der_Clown „Ein paar Dinge sollten wir vorab mal klären: Wann wurde das Gerät gekauft? Der...“
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Hi!
Garantie, Gewährleistung, ist schon irgendwie verwirrend!
Aber vielleicht ein kleiner Tip aus meiner Schatulle, hatte da mal ein Problem mit einer Digicam von Canon.
Bild verschwommen. erster Verdacht: Bildchip wohl hinüber. Händler wollte natürlich softort eine neue Verkaufen (rentiert sich nicht!)
Leider war das Gerät schon älter, und auch bei Ebay gekauft. Doch da fiel mir auf, daß es in Ebay Leute gab, die solche Cams kauften, und ich schrieb einen an.
Das Resultat war erstaunlich: Auf der Homepage von Canon gabs im support eine Seite, die vom Problem schrieb und daß in ganz, ganz, ganz, seltenen Fällen sich die Verdrahtung lösen kann ( war ein Sony-chip, der in einer ganzen Reihe von Canon Cams verbaut war) und es wenn es tatsächlich dieses Problem ist, eine neue Cam geliefert wird. Das wissen offenbar sogar die meisten Händler nicht, da Canon solche Dinge nätürlich nicht an die grosse Glocke hängt, oder wollen es nicht wissen.
Allerdings hat Canon in Deutschland einige Vertragswerkstätten (kann man ebenfalls im Support nachschauen), die das prüfen und erledigen, in meinem Fall war das in München eine.Ergebnis: eine neue Cam!
Langer Rede kurzer Sinn.
Schau vielleicht auch mal bei Canon in den Support. Eventuell kannst Du auch da was in Erfahrung bringen.
Gruß Franz

Crusty_der_Clown Franz61 „Hi! Garantie, Gewährleistung, ist schon irgendwie verwirrend! Aber vielleicht...“
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oder wollen es nicht wissen.
Glaub mir, sie wollen es nicht wissen. Der normale Händler will auch nur verkaufen und nichts als verkaufen, mit Reparaturen will er sich gar nicht erst belasten, das könnte ein Neugeschäft verhindern. Nur derjenige, der auch selbst Service macht, der weiß in der Regel, was sinnvoll ist - wobei es natürlich in jeder Branche auch schwarze Schafe gibt. Aber ein Serviceunternehmen verdient an einer Reparatur in der Regel mehr Geld, als mit einem Verkauf zu verdienen ist. Bei Verkäufen muß er sich mit Gott und der Welt bei den Preisen vergleichen lassen, bei Reparaturen hat er praktisch keinen Wettbewerb zu fürchten. Aber Reparaturen bietet halt kaum ein Unternehmen an.

Canon könnte das geschilderte Problem mit der Kamera eigentlich auch mehr oder weniger egal sein, denn in dem Fall weiß ich zufällig, daß SONY die ganze Scheiße bezahlen durfte. Das hat SONY Milliarden gekostet, denn diese Chips wurden von fast allen Kameraherstellern verbaut.

Gruß
Jürgen
Starfly bigmolly „garantiefälle werden von Online Händler nicht bearbeitet“
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Hallo bigmolly,
ich weiss zwar nicht wie's bei deinem Drucker ist, aber bei meinem Canon muss ich nach jedem Patronenwechsel in der Druckersoftware auf "Tintenstand resetten" klicken, denn sonst zeigt er mir auch nach mehrmaligem Wechsel an, dass die Leer sind ;o)