Hallo Leute,
folgendes Problem:
Mein Neffe, leider schon volljährig, hat sich gestern auf www.hasimaus.de verirrt!
Auf der Seite hat er dann einen Nick, eine Mailaddi sowie ein Geburtsdatum angegeben.
Um sich einloggen zu können, hat er das Feld mit den kleingeschriebenen AGB´s etc. markiert.
Nun konnte er sich einloggen.
Einige Stunden später bekam meine Schwester von denen eine Rechnung in Höhe von 59€ per Mail zugeschickt!
Hier die Rechnung:
Datum : 19.06.2008
Rechnung vom : 19.06.2008
Verwendungszweck: ******
R E C H N U N G für 48 Stunden Webcam Show Zugang bei Hasimaus.de
Sehr geehrter Kunde!
hiermit bekommen Sie ihre Rechnung für den Kauf
des 48 Stunden Webcam Show Zuganges von Hasimaus.de .
Sie haben erworben:
________________________________________________________________________
Leistung: (1x) 48 Stunden Webcam Show Zugang Hasimaus.de Nr. ****
Benutzer: ******
Passwort: ******
Betrag netto: 49.58
zzgl. 19 % MwSt.: 9.42 Euro
________________________________________________________________________
Gesamtbetrag: 59.00 Euro
Bitte überweisen Sie den noch offenen Betrag von 59.00,- Euro (inklusive 19 % MwSt.)
innerhalb von 7 Tagen auf folgendes Konto:
Inhaber: Payball Payment GmbH
Konto: ******
BLZ: ******
Institut: *****
Verwendungszweck: *****
Sie haben diesen 48 Stunden Webcam Show Zugang bei Hasimaus.de per E-Mail am:
19.06.2008 um 14:10:15 Uhr erworben.
Ihre IP Nummer ********** , Zeit des Vertragschlusses und der Name des Providers ******** wurden beim Erwerb gespeichert
und auf unserem Server protokolliert.
Sie haben folgendes akzeptiert:
*Durch Betätigung des Buttons "Meine Webcam starten ", kaufen Sie einen 48 Stunden Webcam Show Zugang
bei Hasimaus.de. ( siehe Allgemeine Geschäftsbedingungen )
Die Webcam Show kostet 59 Euro incl. Mwst. (Hinweis über der Webcam und in den AGB´s auf Hasimaus.de)
Dieser Hinweis ist auf unserer Internetseite
hasimaus.de sowie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen lesbar.
Ebenfalls haben Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert.
In den AGBs wird ebenfalls nochmals auf den Preis hingewiesen.
W i c h t i g e r H i n w e i s:
Da unser Erotik - Service in letzter Zeit häufig von Fakern mißbraucht worden ist,
sehen wir uns gezwungen, bei Nichtzahlung oder keinerlei Reaktion auf dieses Schreiben,
einen Strafantrag bei der Potsdamer Staatsanwaltschaft aufzugeben.
Diesen Aufwand nehmen wir gerne auf uns, da es bei einigen Kunden schon öfters
aufgetreten ist und wir nicht bereit sind dieses in Kauf zu nehmen.
Mittels Ihrer IP Nummer, die bei der Nutzung der Webcam Show gespeichert wurde, kann im Rahmen einer
staatsanwaltschaftlichen Ermittlung die hinter der IP stehende natürliche Person mit Anschrift ausfindig gemacht werden.
Wer einen Vertrag schließt und dabei seiner Verpflichtung nicht nachzukommen gedenkt, macht sich zumindest
eines versuchten Betruges strafbar. Dieser Umstand genügt, um eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft zu erstatten.
Wir behalten uns entsprechende Schritte bei Verweigerung der Zahlung vor.
Da Sie nachweislich diesen Dienst in Anspruch genommen haben, bitten wir Sie den Betrag umgehend zu überweisen,
um weitere Kosten und Unannehmlichkeiten zu verhindern. Bedenken Sie, das einige Banken länger brauchen um zu buchen, daher
zahlen Sie bitte so schnell wie möglich.
Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen
Payball Payment GmbH
Mielestrasse 2
14542 Werder/Havel
Payball Payment Abrechnungen
Gerichtsstand: Amtsgericht Potsdam HRB 18255 P
USt.-ID: DE231295379
E-Mail:info@emailpay.de
Tel: +49 (0)3327 - ********
Fax: +49 (0)3327 - ********
Wir haben dann in den AGB´s nachgeschaut und dem sofort per Musterbrief, den ich mir von einer Seite der Verbraucherzentralen besorgt habe, widerrufen.
Kurze Zeit später bekam meine Schwester eine Mail zurück in der steht, das das Angebot bereits genutzt wurde und somit nicht mehr widerrufen werden kann!
Hier deren Antwort:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie können diesen Vertrag nicht widerrufen, da Sie die Leistung schon in Anspruch genommen haben.
Das Widerrufsrecht des Kunden erlischt vorzeitig, wenn der Dienstleister mit der Ausführung der
Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden vor Ende der Widerrufsfrist begonnen
hat oder der Kunde diese selbst veranlasst hat.
Sie haben nach der Anmeldung das 48 Stunden Passwort angezeigt bekommen (19.06.2008 14:10:15) und können ab sofort diesen Zugang innerhalb von 2 Tagen am Stück nutzen.
Damit haben wir unsere Dienstleistung erfüllt und das Widerrufsrecht ist damit erloschen.
Eine bereits erfüllte Leistung kann nicht zurück erstattet werden, da es sich um keine Ware handelt, sondern lediglich um eine Dienstleistung.
(Siehe auch BGB oder fragen Sie dazu ihren Anwalt)
Da Sie nachweislich am 19.06.2008 14:10:15 Uhr den privaten Bereich von Hasimaus.de betreten haben ,
wurde die Dienstleistung in Anspruch genommen und kann somit von Ihnen auch nicht wieder zurückerstattet werden.
Dieses wird Ihnen Ihr Anwalt ebenfalls bestätigen.
Sie haben das Widerrufsrecht bei der Anmeldung durch setzen des Häkchens akzeptiert. ( 19.06.2008 14:10:15 Uhr )
Unsere Forderung gegen Sie bleibt daher weiterhin bestehen.
Bitte überweisen Sie den Betrag von 59,- Euro (inklusive 19 % MwSt.) auf folgendes Konto:
Inhaber: Payball Payment GmbH
Konto: *********
BLZ: *********
Institut: ********
Verwendungszweck: ******
Dem wurde jetzt ein zweites Mal widerrufen, es kam lediglich das selbe Schreiben zurück.
Letzten Endes ist uns die Möglichkeit etwas zu widerrufen gar nicht gegeben!
Sobald man eingeloggt ist, sprich "Auf meine Webcam klicken", wird das Angebot nach deren Aussagen bereits genutzt und das Widerrufsrecht soll schon erloschen sein???
Was soll widerrufen werden können, was gar nicht ge- bzw. benutzt wurde?
Finde ich rechtlich äusserst bedenklich!
Wäre der Firmensitz irgendwo in der Südsee, wäre mir das sche**s egal und würde mich nicht weiter darum kümmern!
Nur ist deren Sitz hier in Deutschland und die wissen doch auch was legal ist und was nicht!
In meinen Augen ist das sittenwidrig und deshalb frage ich hier nach, wie sich meine Schwester bzw. Neffe am besten verhalten soll?
Ist es besser jetzt weiter abzuwarten, zu bezahlen oder einen Anwalt einschalten!?!?!
Hat jemand die gleichen oder ähnliche Erfahrungen gemacht?
Freue mich auf jede sachliche Antwort und danke schon einmal im voraus!!!
MfG
THX Ultra II
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Naja, ich möchte mal so sagen....
Der Titel "Hasimaus" sagt ja schon alles!
Wer sich dahin "verirrt" und dann noch klickt inkl. persönlicher Daten? Hmm, das weitere wollen wir uns lieber esparen.....
Es erzieherichen Maßnahmen müsste er bei mir schon bezahlen. So schnell klickt er dann nicht mehr....
Mein Mitleidsfaktor: 0
Gruß
luttyy
Hallo Borlander.
...die alternative wäre ansonsten zwei Wochen auf die Freischaltung zu warten.
Ja, das ist doch das bedenkliche!
Es wurde sofort freigeschaltet und er konnte sich sofort nach den Eingaben in den drei Feldern einloggen!
Wenige Stunden später kam schon die Mail mit der Rechnung.
Ist er eingeloggt, so nutzt er das Angebot. Deren AGB´s besagen, das er dann nicht mehr widerrufen könne.
Nutze ich nichts so braucht doch nichts widerrufen werden. Nutze ich etwas, so muss mir doch der Widerruf ermöglicht werden.
In diesem Fall ist das nicht so!
Wir werden wohl den Verbraucherschutz kontaktieren, für eine E-Mail Beratung werden auch noch einmal 25€ fällig!
MfG + thx
THX Ultra II
Hallo,
Er hat aber ja eben was in Anspruch genommen, durch Klick auf "Meine Webcam starten"
Hätte er de AGB gelesen, wüsste er was es kostet. Hat er aber nicht...
Hätte er die Widerrufsseite gelesen, wüsste er das er nicht Widerrufen kann. Hat er aber nicht...
Hätte er nachgedacht bevor er klickt und einfach Häkchen irgendwo setzt, wüsste er was er da eingeht. Hat er aber nicht...
Und nun soll der Verbraucherschutz etwas gegen den Anbieter der Webseite tun, weil Dein Neffe einfach mal da die Daen eingegeben hat, ohne drüber nachzudenken?
Sorry, verkehrte Welt sowas...
Wenn der Verbraucherschutz da etwas gegen unternimmt, sieht man mal wieder wie arm Deutschland dran ist:
- Überfährt man als Autofahrer ein Kind, das zwischen parkenden Autos hervorsprang, ist der Autofahrer erstmal generell Schuld, obwohl in vielen Fällen das Kind einfach zu blöd war vorher zu schauen...
- Bekommt man eine Rechnung die man nicht versteht ist es erstmal generell der Anbieter Schuld, obwohl in vielen Fällen der Kunde nicht richtig gelesen hat...
- Geht irgendetwas kaputt ist es fast immer das "Scheiss Produkt" Schuld, obwohl die richtige Bedienung diesen Defekt verhindert hätte...
- Hat ein Kind schlechtes Benehmen sind es natürlich immer die Freunde, der Falsche Umgang, oder die Schule, obwohl meistens die Ursache in der falschen Erziehung liegt...
Ich könnte noch X weitere Punkte aufzählen.
Leute, wann werdet ihr endlich mal verstehen das es eben nicht immer die anderen Schuld sind.... Jeder ist für sein Verhalten und Handeln selbst veranworlich, und sollte auch die Konsequenzen tragen. Dazu gehört es auch zuzugeben "Ja, ich habe hier einfach leichtsinnig was angeklickt und nun zahle ich das auch" anstatt direkt auf dem Anbieter rumzuhacken...
Daniel
Was denn?
Hätte er de AGB gelesen, wüsste er was es kostet. Hat er aber nicht...
Hätte er die Widerrufsseite gelesen, wüsste er das er nicht Widerrufen kann. Hat er aber nicht...
Und? In AGB wird viel reingeschrieben, wenn der Tag lang ist. Auch viel, was einer rechtlichen Überprüfung nicht standhält.
Hätte er nachgedacht bevor er klickt und einfach Häkchen irgendwo setzt, wüsste er was er da eingeht. Hat er aber nicht...
Richtig.
Und Leute, die auf alles klicken, was nicht bei drei auf den Bäumen ist, die zusätzlich noch völlig unreflektiert bereitwillig ihre persönlichen Daten überall preisgeben -- solche Leute lernen es nur über den Geldbeutel; aber auch nur dann wenn es richtig weh tut.
Obwohl hier IMO auch seitens der Site nicht alles mit rechten Dingen zuzugehen scheint, hält sich also mein Mitleid in verdammt engen Grenzen.
Warum also kümmerst du dich? Soll er doch selber sehen, wie er aus DER Nummer wieder raus kommt...
Volker
Hi,
er hat die Webcam in Anspruch genommen, zumindest dem Linknamen nach zu Urteilen.
Richtig, die AGB können ungültig sein, ABER: Da shat dann nichts mit Widerruf zutun, sondern ist ein komplett anderes Thema.
Das die Seite nicht gerade die Seriösität in Person ist, sieht glaub ich jeder.
ABER: Gerade deshalb ist derjenige der da Daten eingibt selbst Schuld.
Was mich das kümmert? - Das leider immerwieder in Foren, vom verbraucherschutz und auch in den medien teils halbwahrheiten verkauft werden über Rechte des Kunden, um aus Verträge rauszukommen.
Besser wäre es, die Leute mal zu informieren, was genau eigentlich ein vertrag ist, und welche Pflcihten man generell bei Verträgen hat...
Daniel
Mir reichts, meine Geduld ist am Ende.
------------- 8
-------------------------------------------------------------
MERKBEFREIUNG - MERKBEFREIUNG - MERKBEFREIUNG - MERKBEFREIUNG
Die nachstehend eindeutig identifizierte Lebensform
Name : Broeseli_____________
[_] egal
Vorname : _____________________________________
[X] egal
Geburtsdatum : unbekannt____________________________
Geburtsort : unbekannt____________________________
nickles-forum-Kennzeichen : Schwätzerei ohne jur. Sachkenntnis
ist hiermit
(_) für den Zeitraum von
(_) 2 Sekunden
(_) ___ Tagen
(_) ___ Wochen
(_) ___ Monaten
(_) ___ Jahren
(X) unbefristet
davon befreit, etwas zu merken, d.h. wesentliche
Verhaltensänderungen bei der Interaktion mit denkenden Wesen zu
zeigen. Die Einstufung der o.a. Person nach dem amtlichen Index
für Merkbefreiungen liegt bei dem Äquivalent von
(_) einem Mensaessen vom Vortag
(_) drei Hartkeksen (Werksverkauf Bahlsen) in löslichem
Kaffee Hag
(X) einem Quadratmeterstück Torfmoos während einer
sechswöchigen Sommerdürre
(_) einem Container erodiertem Sandstein [Streusandqualität]
(_) einem Mitglied der Bundesregierung
(_) einer Drucksache der Senatsplanungskommission der
Universität Oldenburg (Präsidiumsvorlage)
(_) einem Kilo Watt (Schlickwatt, Jadebusen)
(_) 5 AOL-CDs
(X) eines Sommerreifen-Fahrers bei 20 cm Neuschnee
(_) ______1____________________________
Die ausgesprochene Merkbefreiung erlischt mit
(_) dem Ablauf der o.g. Frist, beginnend mit dem
Zeitpunkt der Ausstellung
(_) dem Ablauf des __.__.____
(X) der vollständigen Erosion der körperlichen
Bestandteile der o.a. Lebensform
und gilt, egal ob die o.a. Lebensform durch das nachstehende
Kennzeichen als merkbefreit zu identifizieren ist:
(_) schwarze Hose, schwarze Schuhe, weiße Socken
(_) eine umgedrehte Baseballkappe
(_) olives Stoffstück mit weißem Rand, auf der Schulter
zu tragen
(X) eindeutig unbefristet merkbefreiter Gesichtsausdruck
Befund nach Prüfung durch das Bundesamt:
[_] kurzzeitiger Aussetzer durch Übermüdung des Merkerit-
deflektionsstudenten. Einstellung eines zweiten solchen
wird empfohlen.
(_) Hohe Konzentrationen an Trollium und Merkerit
(X) Extrem hohe Konzentrationen an Trollium und Merkerit
[X] Alle bekannten Therapien sind wirkungslos
[X] Einstufung in die Gefahrenklasse
[_] ELCH - A I
[_] DAU - B II
[X] TROLL - DO NOT FEED
[X] KASPER - DANCE FASTER!
[_] Paranoia naciformis, Analphabetia semantica
[_] Microsoftititis
Die o.a. Lebensform ist durch den Erwerb dieses
Merkbefreiungsscheins automatisch für die folgenden Tätigkeiten
qualifiziert:
[X] Markierungshütchen bei Abmarkierungsarbeiten auf
Bundesautobahnen
[X] Pegellatte in Prielen und Sielen
[_] Garderobenständer und Regenschirmständer in
Restaurants bis zu, aber nicht eingeschlossen, 3
Sterne
[X] Regelstab in Schwerwasserreaktoren (Brennelemente
britischer Herkunft eingeschlossen)
[_] Markierungsstab für das Fahrwasser im Nationalpark
Niedersächsisches Wattenmeer
[X] Landschaftsmerkmal/Orientierungshilfe in der Wüste
Gobi
[_] Füllmaterial eines Salzstocks nach dortiger Endlagerung
von gebrauchten Brennelementen
[_] Müllschlucker für hausmüllähnliche Gewerbeabfälle
in Betrieben des Deichbaus
Die Merkbefreiung für die o.a. Lebensform wurde in einem
öffentlichen Merkbefreiungsverfahren ausgesprochen und ist nach
Ablauf der Einspruchsfrist von 17 Sekunden rechtskräftig.
Weitere Auflagen und Entscheidungen:
[X] *PLONK* [_] GEH WEG!
[_] *PLATSCH* [X] Get a life!
[_] *PATSCH* [X] Sie sind raus!
[_] *limmib* [_] Geh sterben.
[_] 42 [_] _______________
[_] Erlöse den menschlichen
Genpool von dir
Weitere Betreuung durch:
[_] /dev/null - QUARANTÄNE
[X] Schwester Johanna
[X] Die Hilfspfleger
Es wird die/der
( ) vorläufige Aufbewahrung
( ) Zwischenlagerung
(X) Endlagerung
( ) Heilungsversuch
angeordnet.
Weitere Anordnungen:
[X] Froschpillenkur
(X) grüne Froschpillen
( ) rosa Froschpillen
( ) gestreifte Froschpillen
( ) ___________ Froschpillen
[X] Einlauf
[X] mit Kamillentee°
[_] mit Froschpillen
[X] Tackern
[X] sonstige Behandlung nach Ermessen der Pfleger
[X] Die sofortige Vollziehbarkeit dieses Bescheids wird
hiermit angeordnet.
Begründung:
(_) Notstandsmaßnahme
(X) andere
[X] unmittelbare Gefahr für die geistige Gesundheit von
Lesern
[_] ROTFL
[_] _____________________________________
Hochachtungsvoll!
Das Bundesamt für die Verwaltung des Nutz-Netzes
Dezernat III - Abteilung für Troll-, DAU-, und FAQ-Sachbearbeitung
Datum Unterschrift Dienstsiegel
[Poststempel] [unleserlich] [Dienstsiegel]
Stirnabdruck des Merkbefreiten
MERKBEFREIUNG - MERKBEFREIUNG - MERKBEFREIUNG - MERKBEFREIUNG
-------------------------------------------------------------
------------- 8
grööööööööööhl@ Neanderix,
der ist geil *aufdembodenabrollvorlachen*
lööööööööööööööööööl
ebenfalls *aufdembodenabrollvorlachen*
ACHTUNG - Internetvertragsfallen
Ihr seid auf eine dubiose Seite im Internet hereingefallen und habt eine Zahlungsauforderung erhalten?
Bevor ihr zahlt, informiert euch bitte z.B. auf den Seiten der Verbraucherzentralen, ob ihr euch gegen diese Forderung wehren könnt:
http://www.verbraucherzentrale-berlin.de/vz/html/modules/wfsection/article.php?articleid=128
Ignoriert die Meinung von einzelnen Personen, die behaupten, dass ihr grundsätzlich zur Zahlung verpflichtet seid. Oft sind diese Personen Strohmänner der Seitenbetreiber, die ihre ureigensten Interessen vertreten - es geht schließlich um Millionen für sie.
Besser wäre es, die Leute mal zu informieren, was genau eigentlich ein vertrag ist, und welche Pflcihten man generell bei Verträgen hat...
Von Vertragsrecht hast du nicht die blasseste Ahnung - dafür aber sehr viel Meinung:
http://www.nickles.de/thread_cache/538427556.html#_pc
PS: viele Grüße an Herrn Fussan
Steht oben auf der Seite.
Außerdem hat er den gut zu sehenden Haken
Ich bin volljährig und akzeptiere die AGB, Datenschutzerklärung, Widerrufsrecht.
gesetzt.
Aus dem Schaden wird er lernen müssen.
Ich sehe das genau so!
Oder, meine Verträge entsprechen meiner Dummheit und meinem Unvermögen richtig zu lesen! Bitte bitte, es war nicht so gemeint.....
Sorry, aber irgendwo langt es aber wirklich!
Über solche Seiten gibt es ja nun wirklich genügend Warnungen in dem Medien jeder Art!
Ich habe ja noch Verständnis für User, die unbdacht und naiv Seiten wie : "Führerschein, Schulhilfe oder ähnliches" anklicken.
Aber solche Seiten?? Der muss einfach Latzen....
Hihi..
Hallo,
Zitat: "Mein Neffe, leider schon volljährig, hat sich gestern auf www.hasimaus.de verirrt!"
Da kann man ganz klar davon sprechen das er "leider" schon volljährg ist.
Mit 18 Jährchen sollte er erstens lesen können, zweitens dies auch tun, und drittens sich über sein handeln bewusst sein...
Und Viertens wird da wohl Hopfen und Malz verloren sein...
Langsam werden die Fragen hier immer unverständlicher.
Selbst wenn man die AGB nur überfliegt, sieht man:
"
§ 6 Preise und Zahlungsbedingungen
Das Entgelt für die Nutzung der Dienstleistung beträgt einmalig neunundfünfzig
(59) Euro inkl. der Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe.
Der Rechnungsbetrag muss spätestens am siebten Tag nach Zugang der Rechnung
auf dem in der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben worden sein. Bei
schuldhafter Verzögerung ist der Dienstleister berechtigt, den durch den Verzug
verursachten Schaden vom Kunden ersetzt zu verlangen.
Preise auf der Rechnung sind, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes
ausgewiesen ist, stets Endpreise inkl. der Mehrwertsteuer in der jeweiligen
gesetzlichen Höhe.
"
Die Seite handelt meiner Meinung nach vollkommen legal. Wer nicht ließt bevor er einen Vertrag abschließt muss halt dafür zahlen. SO war das schon immer und so wird das hoffentlich auch imemr bleiben.
Erschreckend ist dann, das da das Verhalten der Firma als illegal dargestellt wird. Meiner Meinung nach ist die Firma im Recht.
Wiederrufsrecht gibt es dort nicht:
"
BGB §312d Widerrufs- und Rückgaberecht...
(1) Dem Verbraucher steht bei einem Fernabsatzvertrag ein Widerrufsrecht nach § 355 zu. Anstelle des Widerrufsrechts kann dem Verbraucher bei Verträgen über die Lieferung von Waren ein Rückgaberecht nach 356 eingeräumt werden. (2) ... (3) Das Widerrufsrecht erlischt bei einer Dienstleistung auch, wenn der Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hat.
"
Dies steht auch so auf der Webseite im link "Widerrufsrecht". Und da er angeklickt hat dies gelesen zu haben, und sich eingelogt hat, hat er verloren...
Ist Quasi wie im Kino: Da kannst Du den Preis auch nicht zurückverlangen wenn Du nach 30 Minuten schon gehst...
Das aber immernoch so viele einfach alles anklicken "um sich einloggen zu können" gibt mir zu denken.
Wenn das dann noch Volljährige machen, die wahrscheinlich auch schon Autofahren muss man bald Angsthaben vor die Tür zu gehen.
Unverständlich...
Daniel
Nun gut, Verträge hin, Verträge her!
Sie sind wohl überein gekommen das er das bezahlen wird!
Wird wohl als Lehrgeld abgestempelt werden...
Nur bin ich immer noch der Meinung, das das mit dem Widerruf in deren AGB´s nicht in Ordnung ist!
Wer sagt mir überhaupt, das deren AGB´s der gesetzlichen Bestimmung entspricht?
Es muss doch einem die Möglichkeit gegeben werden, Angebote zu widerrufen.
Wenn gesagt wird, das der Zugang dann und dann freigeschaltet wird und bis zu diesem Zeitpunk widerrufen werden kann, so ist das für mich in Ordnung!
Laut deren AGB´s kann er widerrufen, so lange er nichts genutzt hat, sprich sich nicht angemeldet hat.
Nur, was soll er dann widerrufen?
Als illegal habe ich dieses NICHT bezeichnet, so ganz astrein finde ich das trotzdem nicht.
MfG und ein schönes WE
THX Ultra II
Das entspricht geltendem Recht (§ 312d BGB).
(3) Das Widerrufsrecht erlischt bei einer Dienstleistung auch in folgenden Fällen:
[...]
2. bei einer sonstigen Dienstleistung, wenn der Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hat.
Du kannst Dir ja auch nicht die Haare schneiden lassen und anschließend widerrufen - die Leistung wurde ja bereits erbracht und ist - bei Dienstleistungen - nur schwierig wieder rückgängig zu machen.
Hallo,
Dir steht natürlich frei die AGB anzuzweifeln. ABER: Das ist eine andere Sache. Die Zahlung musst D af jeden Fall erstmal leisten. Denn Du hast die Leistung in Anspruch genommen und musst deshalb auch dafür zahlen.
Du solltest Dir auch mal durchlesen was die Unterschiede zwischen Angebot und Vertrag sind.
Ein Angebot brauchst Du nicht zu widerrufen, du brauchst es einfach nicht annehmen. Denn zu diesem Zeitpunkt ist noch kein Vertrag entstanden. Als Angebot kann man hier die erste Seite von hasimaus.de sehen, wo Dir ein Webcam Angebot angeboten wird.
Du gehst mit dem Button "Meine Webcam starten" nach vorherigem lesen der AGB und Widerrufsseite einen vertrag en, das heisst Du nimmst das Angebot von weiter oben an. Da Du bestätigst das Du de AGB akzeptierst, und ebenfalls die Widerrufsseite, hast Du ab diesem Zeitpunkt einen Rechtsgültigen Vertrag geschlossen zu den Konditionen die in den AGB aufgeführt sind.
Also musst Du nun auch zahlen... Der Button "Meine Webcam starten" hat dazu eine passende Bezeichnung, die klar zum Ausdruck bringt, das damit die Webcam gestartet wird. Da die AGB hier als Leistung der Seite eine Webcam aufführen, sollte klar sein das mit dem Button die Dienstleistungen auch in Anspruch genommen wird.
Da die Dienstleistungen auch in Anspruch genommen werden kann, wie in den AGB zu sehen für 48 Stunden, musst Du natürlich auch den vollen Preis zahlen für diese 48 Stunden, auch wenn Dein Neffe schon nach 30 Minuten fertig damit ist...
Rictig stellst Du ja da das er nichts Widerrufen müsste wenn er sich nicht anmeldet, und er aber wenn er sich anmeldet nichts mehr widerrufen kann. Und eben dies kann er nicht, da er ja auf "Meine Webcam starten" klickt, und dies ganz klar assagt das er damit die Dienstleistung in Anspruch nimmt.
Ist das gleiche wie im Kino, beim Friseur und bei nahezu allen anderen Dienstleistungen.
Anders wäre es nur möglich wenn die Webseite nach Anmeldung 2 Wochen warten würde bist Du darauf kannst. Das würden die Kunden aber nicht wollen. Also kann die Dienstleistung sofort in Anspruch genommen werden, dann aber auch mit allen Rechten und Pflichten.
Du kannst ja auch nach dem Du beim Fallschirmspringen aus dem Flieger gehüpft bist nicht mehr sagen "Ich will nicht"...
Wohl aber so lange du im Flieger stehst...
Daniel
Nun ja, wer sieht schon die Preisangabe, wenn er auf die Tante schaut.
Und wenn er zum Button runterscrollt, ist der Preis aus dem Fenster bei 1024x768.
Aber sieh das doch positiv: Er bekommt da keine Geschlechtskrankheiten.
:D Vielleicht wollte er ja wirklich nur Haselmäuse beobachten, zuzutrauen wäre es ihm ja...
Nunja, er soll die 59€ bezahlen, hätte durch Mahn-, Gerichts-, Versäumnis-, Inkassogebühren auch noch teurer werden können und ganz ehrlich: Hat er etwa echt damit gerechnet, nichts bezahlen zu müssen, oder wie? Ist doch wohl logisch, dass die eine Rechnung schicken und wenn ich mich registriere ist es klar, dass ich damit einen Vertrag eingehe bzw. mich irgendwo verpflichte!
Die überwiegende Anzahl von Internetseiten auf denen Du Dich registrieren sollst/musst ist wohl eher kostenfrei. Oder hast Du von der Nickles.de Internetpublischung GmbH eine Rechung für Deine Forenanmeldung bekommen? ;-)
Ich verpflichte mich aber mit der Registrierung die Forenregeln einzuhalten und mich der Redaktion/dem Betreiber unterzuordnen!
Wo muß ich bei Nickles einen Namen und ein Geburtsdatum angeben?
Hallo,
schau dir mal untenstehende Seite an:
http://www.verbraucherzentrale-berlin.de/vz/html/modules/wfsection/article.php?articleid=128
hasimaus.de / Payball Payment / Robert Fussan - lauter alte Bekannte:
http://board.gulli.com/thread/681946-auf-abzocker-reingefallen---was-dagegen-unternehmen/
PS: Leute, die schon allwissend geboren wurden, sich schon in frühester Kindheit mit dem Lesen von AGB vertraut gemacht haben und schon mit 18 Jahren auf nichts und niemanden mehr hereingefallen sind, die können sich diesen Link natürlich schenken.
Schön zu lesen, daß ich nicht der einzige bin der die Art des Geschäftsabschluss etwas "wundersam" (um es mal neutral zu formulieren) findet :-)
So lange es weiter User gibt die den Geschädigten immer wieder zureden doch zu "zahlen weil sie selbst schuld sind" werden wir auch in 5 Jahren noch mit diesen Personen und ihren Geschäftsmodellen zu tun haben (wie auch bereits vor 5 Jahren: http://www.nickles.de/c/a/archiv2002-537320664.htm) :-(
Gruß
Borlander
Hallo charlie62 und Borlander,
erstmal vielen Dank für die Links!!!!
Ich möchte noch einmal betonen, das es mir hier um die Möglichkeit des Widerrufs geht!
Das ist wohl etwas untergegangen!
Wenn ich auf dieser dubiosen Seite bin und mich nicht anmelde, so brauche ich logischerweise auch nichts widerrufen!
Gebe ich allerdings irgendwelche Daten in diesen drei Feldern ein, und klicke auf "Auf meine Webcam starten", so habe ich gar nicht den Hauch einer Chance etwas zu widerrufen....laut deren AGB!!!
Das finde ich äusserst dubios.
Wenn ich dem Friseur sage, er solle einmal die Haare schneiden, so kann ich dies anschliessend noch widerrufen!
Sollte er schon angefangen sein, wird er logischerweise nicht aufhören oder ich mache mich zum Gespött der der Leute:D:D:D.
In dieser Hinsicht wankt der Vergleich!
Noch ein kleiner Auszug von der Seite der VBZ:
Ferner steht Verbrauchern beim Abschluss von Verträgen über das Internet grundsätzlich das Recht zu, den Vertrag innerhalb von zwei Wochen zu widerrufen.
Diese Frist gilt aber nur dann, wenn man mit der Vertragsbestätigung (mindestens per E-Mail) eine ausführliche und korrekte Widerrufsbelehrung erhalten hat. Dies ist meist nicht der Fall, so dass dann sogar ein zeitlich unbegrenztes Widerrufsrecht besteht.
Häufig wenden die Seitenbetreiber ein, das Widerrufsrecht sei vorzeitig erloschen, da mit der Dienstleistung bereits begonnen wurde.
Das ist aber vor allem in den Fällen unzutreffend, wenn die Seite lediglich während der häufig eingeräumten „Testzeit“ genutzt wurde. Da der Vertrag erst danach beginnen soll, kann eine vorherige Nutzung nicht zum Erlöschen des Widerrufsrechts führen.
Aber auch nach der Testzeit bewirkt die Nutzung des Angebotes allenfalls, dass die bis dahin angefallenen Gebühren zu zahlen sind – nicht jedoch der komplette Jahresbeitrag.
Er hat nie eine Vertragsbestätigung bzw. Widerrufsbelehrung bekommen sondern gleich eine Rechnung!
Dort steht so etwas nicht drin!
Eine "Testzeit" gibt es ebenfalls nicht, er konnte sich gleich einloggen!
Sie hätten vorher eine Vertragsbestätigung schicken müssen!
Wir haben die Links durchgelesen und sie lassen es jetzt drauf ankommen!
Zahltag ist der 26.06.2008. Werde mich wieder melden, wenn es Neuigkeiten gibt!
Nochmals Danke @Charlie62, Borlander und allen anderen!!!
MfG
THX Ultra II
Zitat "Wenn ich dem Friseur sage, er solle einmal die Haare schneiden, so kann ich dies anschliessend noch widerrufen!
Sollte er schon angefangen sein, wird er logischerweise nicht aufhören oder ich mache mich zum Gespött der der Leute:D:D:D.
In dieser Hinsicht wankt der Vergleich!"
Nö, der Vergleich wankt nicht, denn zahlen musst Du dann auch dafür...
Ebenso wie hier...
Na sicher wankt dein Vergleich, sofern man es damit vergleichen kann.
Wenn ich dem Friseur sage; "Einmal Haare schneiden bitte..." und ich ihm anschliessend widerrufe bevor er angefangen hat, so brauche ich nichts zahlen!
Wenn du aber willst, gerne.....;-)
MfG
THX Ultra II
Hi,
eben, und wenn er angefangen hat, sprich er das erste mal geschnibbelt hat, kannst Du das nicht mehr...
Bei der Seite genauso: Sobald Du den Mitgliederbereich betreten hast, zahlst Du und kannst nix mehr widerrufen.
Anderes Beispiel:
Geh in eine Disco... zahle den EIntritt beim reingehen... Auch da kannst Du ab diesem Moment nicht mehr widerrufen. Das passt noch besser....
Du kannst rausgehen, aber Dein Geld bekommst Du nicht wieder... Ebenso wie bei dieser Webseite.
Daniel
Das stimmt dann nicht, wenn die Seite einen "Testzeitraum" einräumt.
Und selbst wenn muss nur für die tatsächlich genutzte Zeit gezahlt werden, nicht aber der volle Betrag.
Volker
Hi,
naja, ein Testzeitraum kann man dort nicht erkennen. Fällt also raus.
Das mit der Sache, das er nur die genutzte zeit zahlen muss greift meiner Meinung nach hier nicht. Wird Pauschal abgerechnet. 48 Stunden = 59 € . Wie z.B. auch beim Kinofilm. Du musst auch voll zahlen wenn Du dir nur 10 Minuten anschaust.
Daniel
ACHTUNG - Internetvertragsfallen
Ihr seid auf eine dubiose Seite im Internet hereingefallen und habt eine Zahlungsauforderung erhalten?
Bevor ihr zahlt, informiert euch bitte z.B. auf den Seiten der Verbraucherzentralen, ob ihr euch gegen diese Forderung wehren könnt:
http://www.verbraucherzentrale-berlin.de/vz/html/modules/wfsection/article.php?articleid=128
Ignoriert die Meinung von einzelnen Personen, die behaupten, dass ihr grundsätzlich zur Zahlung verpflichtet seid. Oft sind diese Personen Strohmänner der Seitenbetreiber, die ihre ureigensten Interessen vertreten - es geht schließlich um Millionen für sie.
Meine Schwester hat mich eben angerufen und gesagt, das sie per E-Mail heute schon eine Zahlungserinnerung bekommen hat!
Sehr geehrter Kunde!
Ihnen ist sicherlich entgangen die noch offene Rechnung zu begleichen.
Leider ist auf unserem Konto noch keine Zahlung eingegangen.
Sollten Sie schon bezahlt haben, können Sie diese Zahlungserinnerung
als gegenstandslos betrachten.
Sie haben erworben:
________________________________________________________________________
Leistung: (1x) 48 Stunden Webcam Show Zugang Hasimaus.de Nr.****
Betrag netto: 49.58
zzgl. 19 % MwSt.: 9.42 Euro
________________________________________________________________________
Gesamtbetrag: 59.00 Euro
Bitte überweisen Sie den noch offenen Betrag von 59.00,- Euro (inklusive 19 % MwSt.)
innerhalb der Zahlungsfrist von 7 Tagen auf folgendes Konto:
blaablaablaaa....
Das sagt mir doch alles....
Dabei haben sie doch 7 Tage Zeit, den offenen Betrag zu begleichen!
Ist vielleicht noch am Rande der Legalität doch unseriös ist es allemal....
Montag geht erstmal ein Einschreiben mit Rückschein mit einem erneutem Widerruf nach denen hin!
Die werden noch sehr lange eine offene Rechnung bei uns haben!!!
MfG
THX Ultra II
Hi,
das ist eine Zahlungserinnerung. Rechtlich ohne relevanz.
Ich denke, das Du wenn Du nicht zahlst Spass mit einem Mahnverfahren bekommst.
Meiner Meinung nach vollkommen zurecht.
Daniel
Deine Meinung eben - und du bist auch nur einer von über 80 Millionen, die in diesem Land eine Meinung haben.
PS: oder nennt man es Lobbyarbeit? Kennst du den Seitenbetrieber? Da meldet sich einer bei Nickles an, nachdem der Thread unter den Top 5 bei der Google-Suche nach "hasimaus.de" erscheint. Ein Gschmäckle hat das schon.
Du warst schneller, aber der Gedanke kam mir angesichts der vielen "Zahl doch" Antworten in diesem Thread zusammen mit der Neuanmeldung extra dafür auch. Ob es so ist können wir natürlich nicht eindeutig feststellen...
Gruß
Borlander
Hi,
auch dazu etwas: Warum soll man hier jemandem raten nicht zu zahlen?
Er hat eine Dienstleistung in Anspruch genommen, und muss demnach dafür zahlen.
Wenn er die AGB für falsch hält, und das Geschäftsgebaren der Firma für unseriös, hätte er ja den Vertrag, sprich die Anmeldung nicht durchführen müssen. Er hat es aber getan...
Man kann ja auch keine andere Dienstleistung, z.B. das Mauern einer Garage auf Rechnung kaufen (Angebot unterschreiben) die fröhlich anfangen lassen zu Mauern, warten bis die fertig sind, und die Rechnung nicht zahlen danach, weil ich Widerrufen will oder die Garage in völliger geistiger Umnachtung habe in den Keller bauen lassen....
Daniel
Hi,
ich habe darauf gewartet.
Warum ich mich angemeldet habe? - Weil ich hierzu was schreiben wollte.
Ich habe nichts mit der Seite zutun. Aber selbst wenn es so wäre, würde das eigentlich nichts ändern.
Die einzige Ursache für meine Anmeldung grade bei diesem Thread ist die Tatsache das dies ein Musterbeispiel dafür ist, das viele Leute inzwischen ohne SInn und Verstand irgendetwas eingehen oder das Widerufsrecht versuchen auszunutzen, ebenso wie das 14 Tage Rückgaberecht.
Früher haben Leute Verträge vorm Unterzeichnen noch gelesen. Früher wurden Waren nur gekauft wenn man sie haben wollte.
Heute bezieht sich jeder auf das Widerrufsrecht, und es wird bestellt und es werden Verträge eingegangen ohne zu lesen - Man kann ja widerrufen. Wenn das dann mal nicht geht, was bei Dienstleistungen durchaus so ist, ist das Geschrei groß, und es ist direkt der "böse Anbieter" statt der "dumme Kunde" der einfach ohne zu lesen irgendwas eingegangen ist...
Meiner Meinung nach Arbeitet die Seite mit durchaus legalen Mitteln. Das das Angebot durchaus Übersichtlich gestalteter werden könnte, bleibt ausser Frage.
Aber der normale Weg Angebot (Webseite vor Login) -> Annahmemöglichkeit des Angebots mit Verweis auf die AGB die diesem Angebot zugrunde liegen -> Vertragsabschluss durch Anmeldung mit gleichzeitigem Beginn der Dienstleistung
Ist, wie schon erwähnt, genau wie in der Disco mit Eintritt: Man geht zur Disco und sieht den Eintrittspreis (Angebot) -> Annahmemöglichkeit durch Bezahlung und passieren des Eingangs -> Man geht zur Kasse und bezahlt um die Disco direkt danach zu betreten. (Annahme des Angebots, Vertragsabschluss und Dienstleistungsbeginn)
Wenn Du nun nach 5 Minuten nicht mehr möchtest ist das Geld trotzdem futsch. Mach dem Türsteher mal klar das Du widerrufen willst. Geht auch da nicht...
Wäre ja auch cool das man 14 Tage vorher bezahlen müsste, und damit den Vertrag abschließt, um dann 2 Wochen später in die Disco zu kommen. Dann könntest Du widerrufen...
Daniel
Oh man Broeseli.....oder soll ich Herr Fusson sagen:D:D:D
Für Verträge im Internet gelten ganz andere Gesetze als wie vor einer Disco!!!!
Für Haustürgeschäfte gibt es wieder eine eigene Gestzgebung! Lies dir bitte die beiden Links von Charlie62 mal durch!!!
Hast du wahrsch. noch nicht!
Der Betrag wird definitiv NICHT bezahlt werden!
Wir drucken gleich nochmal den Widerruf aus und dann geht´s ab zur Post per Einschreiben mit Rückschein!!!
Sicher ist diese Zahlungserinnerung ohne rechtliche Relevanz! Nämlich für uns!!!
Auf den Ton kommt es an und immerhin hat meine Neffe 7 Tage Zeit für die Überweisung! Solch ein Schreiben schickt ein seriöses Unternehmen nicht!
Das geht uns inzwischen am A***sch vorbei....
Und deine Meinung ist wirklich nur eine von vielen.....
MfG und einen schönen, sonnigen Tag noch :-)
THX Ultra II
Es wird nichts ausgenutzt. Das Widerrufsrecht steht uns, wie jedem anderen auch, gesetzlich zu, mein Liebba!!!
MfG
THX Ultra II
Hallo,
ja, aber nur wenn der Vertrag noch vor der Erfüllung steht, nicht wenn die Dienstleistungen schon genutzt wurde...
Wenn ein vertrag Ordnungsgemäß geschlossen würde, und die ausführende Seite in beiderseitigem Einverständniss mit der ausführung der Dienstleistung begonnen hat, kann nicht mehr widerrufen werden.
Ich verweise nochmal auf die entsprechenden Paragraphen im BGB... Siehe oben...
Daniel
Ja, wenn...
MfG
THX Ultra II
Hallo,
wenn er nicht geschlossen wurde, musst Du nichts Widerrufen...
Dann reicht es einfach nicht zu zahlen, da die Zahlungsaufforderung ungerechtfertigt ist.
ABER: Dazu solltest Du 100% sicher sein, das kein Vertrag geschlossen wurde, bzw. der Vertrag unter unklaren Bedingungen Zustande kam, und damit ungültig wäre.
Und dies ist hier meiner Meinung nach nicht gegeben.
Daniel
Schnelldenker, ich meine das Wort "Ordnungsgemäß"!!!
Hi,
statt hier weiter auf eine persönliche Ebene abzudriften nenn mal einen einzigen Punkt, bei dem Du meinst das der Vertrag dadurch nicht ordnungsgemäß zustande kam.
Daniel
Quelle: mein ober Link
Um dieses Kriterium zu erfüllen, müsste in etwa auf dem Anmeldebutton stehen: "Starte für 59,00 Euro meine Webcam".
Allerdings würde dann die "Geschäftsidee" dieser Nepper kollabieren.
Warum du diese windigen Gestalten so massiv verteidigst, wenn du keiner von ihnen bist, ist mir ein Rätsel.
Zum Glück gibt es noch Verbraucherschützer und Richter die sich dieser modernen Wegelagerei entgegen stellen.
59,00 Euro für ein paar oben ohne Filmchen, ohne die Möglichkeit das Angebot zu prüfen und bei Nichtgefallen davon Abstand zu nehmen, das nennt man auch Mogelpackung bzw. Wucher. Aus diesem Grund ist i.d.R. nach dem Widerspruch gegen den Mahnbescheid Schluss, weil die meisten Richter (im Gegensatz zu dir) über gesunden Menschenverstand verfügen.
Hallo,
gut, über die Postition des Preises dort kann man sich wirklich streiten, ob das nun gut sichtbar ist oder nicht.
Allerdings ist er weitaus deutlicher zu sehen als z.B. bei vielen Handyverträgen, auch bei großen Anbietern.
Wenn Du meinen Postings aufmerksam ließt Verteidige ich keine windigen gestalten, sondern appelliere nur daran, VORHER zu lesen und darüber nachzudenken was man tut, bevor man irgendetwas eingeht.
Und dazu gehört nun mal, bleiben wir bei diesem Beispiel, nicht nur auf das Mädel am Rand zu schauen sondern auch so auf die Seite zu schauen. Und natürlich die AGB lesen, bevor man dort die Anmeldung ausfüllt. Und dazu gehört auch, von einem Angebot Abstand zu nehmen, solange es nicht eindeutig eingeordnet werden kann.
Die Verbraucherschützer sollten einige Verbraucher besser vor sich selbst schützen.
Früher konnte man auch in Deutschland noch, wie heute immernoch in einigen anderen Ländern, Geschäfte per Handschlag eingehen. Weil dort beide Seiten mit offenen Karten gespielt haben. heute, wo jeder Anbieter damit rechnen muss, das jemand mal eben so vom Vertrag zurücktritt, geht das natürlich nicht mehr.
Das solche Angebote teils darauf zielen das sich Leute einfach so anmelden, steht ausser Frage. Nur leider ist es der falsche Weg sich DANACH darüber Gedanken zu machen.
Von den Leuten die sich dort anmelden zahlen wahrscheinlich mehr als die Hälfte die Gebühren einfach so.
Damit dürfte das immernoch ein gutes Geschäft sein. Selbst wenn das restliche Geld nicht eingeklagt wird.
Wir haben n Deutschland eine Gesellschaft die lieber informiert wie man nachher aus solchen Geschäften herauskommt, als zu informieren wie man sich vor sowas schützt, und das man Verträge ließt bevor man sie eingeht.
Denn so, wie es im Moment läuft, verdienen die Anwälte, die die Kunden dann beraten, die Verbraucherschützer, die sich wieder in die Medien spielen können, und die Gerichte kräftig mit...
Wieso sollten diese also empfehlen Verträge vorher zu lesen? Viel besser ist eine Gesellschaft die erst handelt und dann denkt (wenn überhaupt)... Denn da kann man aus dem Schaden derer noch den größten Nutzen ziehen...
Und das ist meiner Meinung nach der falsche Weg...
Solange jedoch Verbraucherschützer sich so für Kunden einsetzen, die einfach zuwenig gelesen haben vor Vertragsabschluss, wird sich das nicht ändern...
Daniel
Seltsam nur, dass die Geschäfte von seriösen Anbietern wie z.B. Amazon, Reichelt, Conrad usw. blendend laufen - trotz Widerrufsrecht. Massive Probleme gibt es doch nur mit Neppseiten.
Was kommst du immer mit Früher daher? Früher auf den Märkten konnte man die Ware im Original sehen und sogar anfassen. Für Geschäfte im Internet sind einfach andere Regeln nötig.
Das solche Angebote teils darauf zielen das sich Leute einfach so anmelden, steht ausser Frage. Nur leider ist es der falsche Weg sich DANACH darüber Gedanken zu machen.
Und was den Verbraucherschutz betrifft: irgendwann schafft unser Staat vielleicht einmal ein Schulsystem, in dem alle die gleichen Chancen bekommen. Dann gibt es keine "dummen Käufer" mehr - dann sind alle Menschen auf deinem "Alleschecker-Niveau".
Von den Leuten die sich dort anmelden zahlen wahrscheinlich mehr als die Hälfte die Gebühren einfach so.
Und du willst die andere Hälfte auch noch zum Zahlen animieren?
Und das ist doch wohl ganz eindeutig nicht der Fall, wenn der User anschließend überrascht ist daß er für seine Anmeldung - auf einer vermeintlich privaten Webseite - Geld bezahlen soll. Wenn hier mit offenen Karten gespielt würde, dann würde sich anschließend niemand geneppt vorkommen...
Das solche Angebote teils darauf zielen das sich Leute einfach so anmelden, steht ausser Frage. Nur leider ist es der falsche Weg sich DANACH darüber Gedanken zu machen.
Also irgendwie ist das doch ein bisschen wiedersprüchlich. Die Angebote sind nunmal extra so gestaltet, daß sich unwissende Verbraucher VORHER keine Gedanken machen...
Von den Leuten die sich dort anmelden zahlen wahrscheinlich mehr als die Hälfte die Gebühren einfach so.
Wage ich zu bezweifeln, wer Internet hat kann i.d.R. eine Suchmaschine bedienen und wird dann schnell Webseiten finden die zur Zahlung abraten. Und wer sich mal ein wenig umhört wird in seinem Bekannten und Verwandtenkreis wahrscheinlich irgendwen finden der schonmal auf solche Seiten hereingefallen ist. Ich kenne allerdings noch niemanden der gezahlt hat.
Damit dürfte das immernoch ein gutes Geschäft sein. Selbst wenn das restliche Geld nicht eingeklagt wird.
Und genau deshalb ist es mir vollkommen schleiferhaft, warum Du den Threadstarter zum Zahlen motivieren wolltest. Das "Geschäftsmodell" funktioniert nämlich nur so lange sie Opfer finden die sich einschüchtern lassen.
als zu informieren wie man sich vor sowas schützt
Es ist schlecht messbar wie viele User sich nicht auf solchen Seiten angemeldet haben weil sie schon vorgewarnt waren. Und Einprügeln kann man das nötige Wissen niemandem...
Denn so, wie es im Moment läuft, verdienen [...] die Gerichte kräftig mit...
Wo bitte verdienen denn die Gerichte großartig mit? Die würden frühstens bei einem Mahnbescheid Geld bekommen - Gewinn werden die damit aber auch nicht machen.
Wieso sollten diese also empfehlen Verträge vorher zu lesen?
Liest Du jede 30 seitige AGB Wort für Wort durch? Dann wäre man als Verbraucher mehr oder weniger Handlungsunfähig weil man nur noch mit dem Lesen von AGBs beschäftigt wäre. Deshalb gibt es auch die Regelung mit den überraschenden Klauseln...
Borlander
Da sage ich einfach Full ACK @Borlander und Charlie62!!!
Und unser Broeseli kann schreiben was er will, die bekommen kein Geld von uns und fertig ist die Sache!
Um mich ein wenig kurz zu halten....;-) Dafür ist das Wetter zu schön:D:D:D
Gruss
THX Ultra II
Hi,
die Seite spielt insoweit mit offenen karten, das in den AGB, die ganz klar akzeptiert wurden, Leistungen und Preise genannt werden.
Und ja, ich lese alle AGB durch, bevor ich sie akzeptiere. Wer das nicht tut, handelt auch ganz klar leichtsinnig. Und dann geschieht es ihm recht wnen er dafür nunmal die Quittung bekommt...
Daniel
Was in diversen Urteilen eben als nicht ausreichend festgestellt wurde.
Und ja, ich lese alle AGB durch, bevor ich sie akzeptiere.
Hoffentlich aufmerksamer als die Links hier im Thread.
Hi,
dann nenne doch mal Stellen die ich Deiner Meinung nach in den Links nicht gelesen habe...
Daniel
Jede Firma kann ihre AGB´s, soweit ich weiss, selber gestalten.
Nur ob es seriös ist, das entscheiden im Falle eines Falles die Gerichte!
MfG
THX Ultra II
Hi,
nicht ganz. Selbst gestalten der AGB durch die Firma ist soweit korrekt. ABER:
Seriös oder unseriös entscheidet kein Gericht der Welt.
Das Gericht beurteilt im Zweifel nur ob einzelne Passagen oder die ganzen AGB gültig oder ungültig sind.
Es kann durchaus vorkommen das eine unseriöse Firma gültige AGB hat, und diese demnach einen gültigen Vertrag ergeben. Selbst wenn Passagen der AGB ungültig sind, kann ein gültiger Vertrag entstehen, nur eben ohne diese Passagen, die dann Gültigkeit verlieren für diesen Vertrag.
Daniel
Bevor du antwortest, solltest du die Posts von uns ganz GENAU durchlesen!
Du definierst deine Antworten nämlich nach Belieben!
WER entscheidet dann, ob eine AGB rechtens ist oder nicht? Der Herr Fussan etwa???
Bitte diesmal um eine korrekte Antwort!
MfG
THX Ultra II
Hi,
da sind wir wieder beim Thema, das Du anderen unterstellst was Du selber machst...
Ich schrieb, Zitat: "Seriös oder unseriös entscheidet kein Gericht der Welt.
Das Gericht beurteilt im Zweifel nur ob einzelne Passagen oder die ganzen AGB gültig oder ungültig sind."
Womit ich, um es einfacher, und damit auch für Dich verständlich sage: "Ein Gericht entscheidet darüber ob AGB rechtens oder nicht rechtens sind, allerdings nur im Falle das Zweifel daran bestehen, sprich diese Zweifel dem Gericht begründet dargelegt werden. Dann können einzelne Passagen oder die kompletten AGB für ungültig erklärt werden. Dadurch kann dann unter Umständen auch ein auf diesen AGB aufbauender Vertrag für nichtig erklärt werden.
Dies hat jedoch nichts mit seriös oder unseriös zutun, denn dies sind keine rechtlich definierbaren Begriffe.
Es gibt diverse Firmen die man als unseriös oder dubios einordnen kann, dies ändert aber nichts daran, das diese auch gültige AGB haben, durchaus gültige Verträge zustande kommen und man diese demnach beiderseitig auch erfüllen muss.
Denn merke: unseriös muss nicht gleich Unrechtens sein, ebenso kann auch eine seriöse Firma ungültige AGB haben...
Demnach war meine Antwort durchaus korrekt, nur Deine Auffassungsgabe hat diese scheinbar nicht korrekt erfasst. Vor diesem Hintergrund solltest Du nicht anderen unterstellen das sie Deine Postings nicht lesen...
Daniel
Ich wiederhole mich nur ungern, verweise aber trotzdem nochmals auf die das Stichwort der überraschenden Klauseln.
Wer das nicht tut, handelt auch ganz klar leichtsinnig.
Dann handeln über 99% aller Menschen leichtsinnig. Es ist insbesondere bei Verträgen mit niedrigen Folgekosten schlicht und einfach nicht bezahlbar diese Wort für Wort zu lesen, zu interpretieren und rechtlich zu beurteilen (wozu man schon mindestens Hobbyjurist sein muß). Da scheint der Gesetzgeber irgendwie mit mehr Realitätsnähe aufwarten zu können als Du...
Hi,
genau darauf will ich hinaus: Das viele Leute zu leichtsinnig mit Verträgen umgehen. Und es sollte an der Stelle nicht noch durch Gesetze unterstützt werden, die solchen leichtsinnigen Leuten dann im Nachhinein das Recht einräumen diesen Vertrag zu widerrufen...
Es gibt zwar auch ganz klar Fälle wo der Vertrag ungültig ist, weil bewusst Sachen verschwiegen wurden, dann allerdings braucht man kein Widerrufsrecht, was ja der Ausgangspunkt der Diskussion war, sondern der Vertrag kam garnicht zustande. Somit braucht man auch nichts widerrufen.
Das liegt hier meiner Meinung nach aber nicht vor.
Daniel
Was genau ist Leichtsinn? Wo fängt er an, wo hört er auf? Wer wird von ihm befallen und wer nicht? Ist Leichtsinn genetisch bedingt oder wird er erlernt? Kann man Leichtsinn heilen? Ist Leichtsinn schlimmer als Starrsinn, Eigensinn, Stumpfsinn...?
Ohne Leichtsinn würde die Menschheit heute noch auf Bäumen leben (gut, man hätte viel Zeit um AGB zu lesen).
Gesetze sind dazu da, das menschliche Zusammenleben zu regeln. Sie sollten den Schwachen vor dem Starken schützen, den Lauteren vor dem Betrüger und den Naiven vor dem Hinterlistigen.
Nur weil du angeblich unfehlbar bist, darf das nicht der Maßstab für unsere Gerichtsbarkeit sein.
Hi,
dann dazu das passende Gegenargument: Wer schützt die Unternehmen vor Kunden, die Verträge abschließen, eine Leistung n Anspruch nehmen, und diese dann nicht zahlen wollen bzw. den Vertrag widerrufen?
Es ist zudem nicht richtig, das wir ohne Leichtsinn noch auf Bäumen leben würden. Denn Leichtsinn heisst nicht, nichts zutun das eventuell en Risiko birgt, sondern sich vorher keine Gedanken über dieses Risiko und die Folgen zu machen.
Und würden sich die Leute vorher Gedanken machen, was sie da tun, wenn sie sich irgendwo anmelden, hätten wir diese Diskussion nicht...
Es sollte nicht so sein: "Ich sehe keinen Preis in Riesengroß, ich lese die AGB nicht, also kostet es nix, und wenn doch widerrufe ich halt" sondern "Oh, keine deutliche Angabe auf der Webseite, also lese ich die AGB, und schau dann weiter."
Das hat nichts mit unfehlbar zutun, sondern nur damit, das man als Kunde ebenso verpflichtet ist einige Sachen bei Vertragsabschluss zu beachten.
Und das man, wnen man das nicht macht, eben zu dem Fehler stehen muss, und zahlen sollte....
Daniel
Den Auftrag das "saubere Unternehmen" von Herrn Fussan zu schützen, hast ja wohl du übernommen. Unternehmen, die den Verbraucher nicht täuschen, werden bei Vertragsbruch des Kunden übrigens auch vom Gesetz geschützt.
Und wie ich weiter oben schon geschrieben habe: seriöse Unternehmen wie z.B. Amazon haben damit keine Probleme und verdienen blendend.
Und nur weil du an "Widerrufsparanoia" leidest, leben wir noch lange nicht in einer "Widerrufsgesellschaft".
und zahlen sollte....
Ich hoffe, Herr Fussan zeigt sicht hierfür erkenntlich.
Hallo,
ob das unternehmen von Herr FUssan sauber ode rnicht saube rist, steht hier nicht zur debatte.
Es geht um einen, meiner Meinung nach, gültig geschlossenen Vertrag. Ob dieser Vertrag mit einem "sauberen" oder "unsauberen" Unternehmen geschlossen wurde, ist an der Stelle irrelevant. Wenn dem Kunden das Unternehmen unseriös vorkommt, hätte er keinen Vertrag damit eingehen müssen. - Und darum geht eS: Niemand zwingt einen, einen vertrag einzugehen!
Daniel
Leider hatte Herr Fusan versäumt auf seiner Webseite zu vermekren das sein Unternehmen unseriös ist, und jemand wollte einen Kostenlosen Dienst nutzen ....
Wenn jetzt jemand dafür geld fordert hat er pech gehabt, den niemand zwingt hernn Fussan dazu sein geld anstatt mit ehrlicher arbeit mit bauernfang zu machen - ich denke eher der Gegenteil ist der Fall(auch wenn mand ies mit mehr anchdruck machen sollte so dass neben der nicht gezahlten Leistung auch ein Strafe folgen sollte)
Hi,
wie gesagt: ich warte immernoch auf Infos warum die Seite Deiner Meinung nach unseriös handelt, und warum der Vertrag ungültig sein soll...
Daniel
ACHTUNG - Internetvertragsfallen
Ihr seid auf eine dubiose Seite im Internet hereingefallen und habt eine Zahlungsauforderung erhalten?
Bevor ihr zahlt, informiert euch bitte z.B. auf den Seiten der Verbraucherzentralen, ob ihr euch gegen diese Forderung wehren könnt:
http://www.verbraucherzentrale-berlin.de/vz/html/modules/wfsection/article.php?articleid=128
Ignoriert die Meinung von einzelnen Personen, die behaupten, dass ihr grundsätzlich zur Zahlung verpflichtet seid. Oft sind diese Personen Strohmänner der Seitenbetreiber, die ihre ureigensten Interessen vertreten - es geht schließlich um Millionen für sie.
ACHTUNG - Internetvertragsfallen
Ihr seid auf eine dubiose Seite im Internet hereingefallen und habt eine Zahlungsauforderung erhalten?
Bevor ihr zahlt, informiert euch bitte z.B. auf den Seiten der Verbraucherzentralen, ob ihr euch gegen diese Forderung wehren könnt:
http://www.verbraucherzentrale-berlin.de/vz/html/modules/wfsection/article.php?articleid=128
Ignoriert die Meinung von einzelnen Personen, die behaupten, dass ihr grundsätzlich zur Zahlung verpflichtet seid. Oft sind diese Personen Strohmänner der Seitenbetreiber, die ihre ureigensten Interessen vertreten - es geht schließlich um Millionen für sie.
Hi,
Schade, jetzt fehlt nur noch das Du mich persönlich bezichtigst der Betreiber der Seite zu sein oder etwas mit ihm zutun zu haben...
Du weisst hoffentlich das dies dann durchaus als üble Nachrede zu sehen wäre?
Dein Hinweis in Deiner "Warnung", der aussagt das man nicht "grundsätzlich zur Zahlung verpflichtet sei" ist zudem nicht ganz korrekt. Grundsätzlich ist man nämlich sehr wohl verpflichtet einen Rechtsgültig geschlossenen Vertrag zu erfüllen. Wenn man einen Vertrag eingeht, mit der Absicht diesen nicht zu erfüllen, ist das übrigens Betrug.
Richtiger wäre, darauf hinzuweisen das einige Vertäge auf solchen Seiten ungültig sind, wodurch eine Zahlung nicht notwendig ist.
Wurde ein Vertrag rechtsgültig geschlossen, muss man ihn sehr wohl erfüllen und ist zur Zahlung verpflichtet.
Daniel
ACHTUNG - Internetvertragsfallen
Ihr seid auf eine dubiose Seite im Internet hereingefallen und habt eine Zahlungsauforderung erhalten?
Bevor ihr zahlt, informiert euch bitte z.B. auf den Seiten der Verbraucherzentralen, ob ihr euch gegen diese Forderung wehren könnt:
http://www.verbraucherzentrale-berlin.de/vz/html/modules/wfsection/article.php?articleid=128
Ignoriert die Meinung von einzelnen Personen, die behaupten, dass ihr grundsätzlich zur Zahlung verpflichtet seid. Oft sind diese Personen Strohmänner der Seitenbetreiber, die ihre ureigensten Interessen vertreten - es geht schließlich um Millionen für sie.
Hi,
dadurch das Du dich wiederholst wird das auch nicht richtiger und ist mindestens genauso unseriös wie einige Seitenanbieter...
Daniel
Wer frei von wiederholungen ist werfe doch bitte den ersten Stein :)
Maybe bringen wiederholungen nicht viel in einer Diskussion und sind dieser nicht sonderlich förderlich, unseriös ist die Aussage aber nicht evtl. würde das die Diskussion weiterbringen wenn du dich mit der bedeutung des Wortes vertraut machst.
ACHTUNG - Internetvertragsfallen
Ihr seid auf eine dubiose Seite im Internet hereingefallen und habt eine Zahlungsauforderung erhalten?
Bevor ihr zahlt, informiert euch bitte z.B. auf den Seiten der Verbraucherzentralen, ob ihr euch gegen diese Forderung wehren könnt:
http://www.verbraucherzentrale-berlin.de/vz/html/modules/wfsection/article.php?articleid=128
Ignoriert die Meinung von einzelnen Personen, die behaupten, dass ihr grundsätzlich zur Zahlung verpflichtet seid. Oft sind diese Personen Strohmänner der Seitenbetreiber, die ihre ureigensten Interessen vertreten - es geht schließlich um Millionen für sie.
Es steht jedem frei sein kommerzielles Internetangbot entsprechend den in Deutschlang vorgesehenen Rahmenbedindungen für den Handel mit Endverbrauchern zu gestalten. Wenn das gegeben ist sind die Kunden anschließend auch nicht überrascht, daß sie Geld bezahlen sollen...
Hi,
statt hier weiter auf eine persönliche Ebene abzudriften nenn mal einen einzigen Punkt, bei dem Du meinst das der Vertrag dadurch nicht ordnungsgemäß zustande kam.
Daniel
Hallo,
die Links habe ich gelesen. Allerdings geben auch diese dir kein Widerrufsrecht.
Du könntest den Vertrag eigentlich nur anfechten im Bezug auf Irrtum, weil der Preis zu klein abgedruckt ist.
Aber dies ist etwas anderes als ein Widerruf. Auch die Seiten unter den Links von Charlie62 sagen nicht, das ein Widerruf dort möglich ist.
Dann halt uns mal auf dem laufenden wie Dein Widerruf ausgeht.
Daniel
"Auf der Seite hat er dann einen Nick, eine Mailaddi sowie ein Geburtsdatum angegeben."
Ich würde nicht zahlen und auch nicht mit einem Brief darauf reagieren.
Einfach alles ignorieren.
Wenn Sie einmal die richtigen Daten haben,kommt noch mehr spam.Ist zwar nicht schlimm aber ärgerlich.
"Aus dem Schaden wird er lernen müssen. "
"Es erzieherichen Maßnahmen müsste er bei mir schon bezahlen. So schnell klickt er dann nicht mehr....
Mein Mitleidsfaktor: 0"
Wenn man von einem Thema keine Ahnung hat,sollte man einfach mal nichts schreiben.
Es hilft manchmal den betroffenen Personen.
"Ich denke, das Du wenn Du nicht zahlst Spass mit einem Mahnverfahren bekommst."
Weißt du überhaupt was ein Mahnverfahren ist und wie es zustande kommt?Ich bezweifle es.
mfg
Hallo,
allerdings ist es ebenso verwerflich generell zu sagen "ignorieren, nicht zahlen" etc. Denn dies kann durchaus noch höhere Kosten nach ich ziehen.
Hinzu kommt, das sich viele eben auf dem Widerrufsrecht ausruhen, und Verträge einfach eingehen, ohne diese zu lesen.
Daniel
Es ist vielleicht besser, eine dubiose Rechnung nicht zu zahlen und einfach mal stur bleiben!
Das sehe ich auch als eine erzieherische Maßnahme an, sofern man einen 18jährigen noch erziehen kann ;-)
allerdings ist es ebenso verwerflich generell zu sagen "ignorieren, nicht zahlen" etc.
Mein Freund, Dein Wort "Generell" passt mir überhaupt nicht!!!
Jede Rechnung, die den Namen Rechnung auch verdient wird bei uns pünktlich bezahlt!
Ich zumindest habe noch nie eine Mahnung bekommen und meine Schwester bzw. deren Sohn ebenfalls noch nicht!
Bleib sachlich und beim Thema, ansonsten einfach mal die Fr***e halten!!!
MfG
THX Ultra II
Hi,
interessant das Du das so persönlich nimmst...
Der Zusammenhang sollte gewahrt bleiben, und das heisst hier, das ich es für Falsch halte in solchen Fällen, wie einige es oben machen, generell erstmal nicht zu zahlen.
Es sollte genau abgewogen werden, ob eine nicht-Zahlung eventuell noch höhere Kosten oder eventuell weitere Sachen nach sich zieht, wenn man einen rechtsgültigen Vertrag eingegangen ist.
Und allein darauf bezog sich das "generell": Generell in solchen Fällen.
Zudem: Wer hier mit "Fresse halten" um sich wirft, diverse Ausrufezeichen, Drohungen oder Drohungsähnliche Worte schreibt, sollte andere nicht ermahnen sachlich und beim Thema zu bleiben.
Denn Meilenweit vom Thema entfernt bist Du. Erstens mit der Unterstellung das ich was mit der Seite zutun habe, zweitens mit der Unterstellung das das generell auf Deine Zahlungsmoral bezogen ist, und drittens mit Deinem unsachlichen "Fresse halten".
Daniel
Och Daniel, bleib doch mal logga:D:D:D
Eine Nichtzahlung wird bei uns KEINE Kosten verursachen!
Das Wort "Fresse" habe ich nicht geschrieben. Wie kommst du da drauf, mir so etwas zu unterstellen;;;;;---))))
Vielleicht meinte ich einfach nur Friseuse:D:D:D
Da sind wir wieder beim Thema Haare schneiden:D:D:D
...wenn man einen rechtsgültigen Vertrag eingegangen ist.
Ja, wenn... und das ist er nicht!!!!
Einen lieben Gruss von mir Daniel:-)
THX Ultra II
Nichts an die Lumpen zahlen! Privatpersonen haben ein Widerrufsrecht bei Internetgeschäften (Kaufleute nicht!)
Allerdings sind die "Verträge" i.d.R. so gut gemacht (nämlich von Schweine-Anwälten), dass es gefährlich ist, überhaupt auf deren Mahnungen zu antworten.
Einen Rechtsanwalt ergoogeln (z.B. bei Google eingeben "Internet-Abzocke Rechtsanwälte).
Da gibt es eine Menge, die sich darauf spezialisiert haben. Sachverhalt genau schildern und die einen Brief schreiben lassen. Kostet zwar auch Geld (zwischen 30 und 50 €), ist aber immer noch besser die damit zu beauftragen und denen die Kohle zu geben, als den Verbrechern.
Meine Frau ist mal auf "Songtexte" reingefallen, wollte dann keinen Nerv, hat mit denen telefoniert und sich mit denen auf eine verkürzte Vertragslaufzeit geeinigt, zahlte dann 40 statt 80 Euronen und dachte, das wäre erledigt.
Mitnichten: Ein Jahr später kam eine Rechnung (von wegen: Nicht gekündigt, automatische Vertragsverlängerung um 2 Jahre macht 80 Euro plus das 2. Jahr vom 1. Vertrag, das nicht bezahlt wurde, machte 120 Euro plus Mahngebühr von 40 Euronen und dann sollte sie 160 Ditscher abdrücken).
Da habe ich ihr dann das Heft aus der Hand genommen, nen Anwalt kontaktiert, im die Story erzählt (wir haben uns königlich amüsiert). - Der hat dann einen Brief geschrieben, in meinem Namen Betrugsanzeige erstattet und wir haben nie wieder etwas von denen gehört.
- Vom Anwalt habe ich übrigens auch nichts mehr gehört.... nie eine Rechnung bekommen!
Habe den dann angerufen und er sagte, dass er das Gespräch mit mir so erfrischend fand, dass er die kleine Dienstleistung nicht in Rechnung stellen mochte....
Hallo winnigorny1,
von uns bekommen die keine Mücken!!!
Vielleicht hat unser Daniel alias Broeseli so viel Mitleid mit Hasimaus.de, das er die 59 Euros bezahlt;-)
Wir wüssten auch nicht, das er einen Vertrag geschlossen hat, da er nie irgendwelche Unterlagen etc. bekommen hat oder gar eine Vertragsbestätigung!
Es kam gleich eine Rechnung, s.o.
Ich selber bestelle viel im Internet! Überall bekomme ich eine Vertragsbestätigung nach meiner Bestellung zugeschickt!
So ist´s richtig und so soll/muss es sein.
MfG
THX Ultra II
Wie schon geschrieben hat mein Neffe gleich mit einem Musterbrief mehrmals widerrufen und auch denen geschrieben, das er auf deren Antworten jeglicher Art nicht reagieren werde!!!
Wir warten einfach es ab!
Mal sehen, ob sich ein überlasteter Staatsanwalt bei uns meldet;-) und ihn an den Pranger stellen wird!?!?!
Bei diesem Tatbestand gibt es mind. 15 Jahre Bunker:D:D:D
...Broeseli kommt ihn hoffentlich besuchen;-)
MfG
THX Ultra II
Nachdem ich jetzt den gesamten Thread gelesen habe: bitte reagiert nicht mehr - auch keinen erneuten Widerruf schicken!
Einfach nicht reagieren. Ausnahme: die schicken euch einen gerichtl. Mahnbescheid.
Dann müsst ihr reagieren.
Nachdem ich jedoch ein wenig recherchiert habe denke ich: soweit wird es nicht kommen.
Volker
Hi,
das wäre am Anfang das richtige gewesen. Aber durch den Widerruf haben sie ja indirekt zugegeben sich dort Bewusst angemeldet zu haben, und auch damit einen Vertrag eingegangen zu haben.
Ich denke, das es dafür nun zu spät ist.
Denn durch den Widerruf wirkt es so: Abgeschlossen voller Bewusstsein, Leitung eine Zeit genutzt, unzufrieden damit, als widerrufen und raus aus den Kosten. Der Theorie nach... Wenn der Neffe dort auch nur eine einzige Webcam gesehen hat, hat er die Leistung genutzt. Damit ist das Widerrufsrecht vorbei.
Er hätte von vornherein schauen müssen ob der Vertrag überhaupt Zustande kam. Da er den Vertrag widerrufen hat, hat er ihn aber ja indirekt zugegeben...
Auch da hätte er vorm Widerruf fragen sollen was er machen soll...
Daniel
Durch den wideruf hat er zugegeben das er sich bewußt wurde dort einen vertrag eingegangen zu sein ... Was man anhand der zahlungs errrinerung merken konnte ;)
Denn durch den Widerruf wirkt es so: Abgeschlossen voller Bewusstsein, Leitung eine Zeit genutzt, unzufrieden damit, als widerrufen und raus aus den Kosten. Der Theorie nach... Wenn der Neffe dort auch nur eine einzige Webcam gesehen hat, hat er die Leistung genutzt. Damit ist das Widerrufsrecht vorbei.
Wenn ein anbieter unfähig ist, sein Angebot gesetzeskonform anzubieten ist das Angebot vorbei wenn der Kunde es will.
ACHTUNG - Internetvertragsfallen
Ihr seid auf eine dubiose Seite im Internet hereingefallen und habt eine Zahlungsauforderung erhalten?
Bevor ihr zahlt, informiert euch bitte z.B. auf den Seiten der Verbraucherzentralen, ob ihr euch gegen diese Forderung wehren könnt:
http://www.verbraucherzentrale-berlin.de/vz/html/modules/wfsection/article.php?articleid=128
Ignoriert die Meinung von einzelnen Personen, die behaupten, dass ihr grundsätzlich zur Zahlung verpflichtet seid. Oft sind diese Personen Strohmänner der Seitenbetreiber, die ihre ureigensten Interessen vertreten - es geht schließlich um Millionen für sie.
Hi Rosxxke,du erzählst braune übelriechende Masse.
ohne Grüsse
Besser so als Broeseli:
MUSTERBRIEF
Ihre Zahlungsaufforderung vom
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich nehme Bezug auf Ihre Zahlungsaufforderung vom .............. und teile mit, dass ich den geforderten Betrag nicht begleichen werde.
Der von Ihnen geforderte Betrag wird von mir schon deswegen nicht bezahlt, weil es insoweit an einem wirksamen Vertragsschluss fehlt. Die Gegenleistung, nämlich das zu zahlende Entgelt taucht nur im Kleingedruckten auf, so dass ich, wie wohl jeder durchschnittliche Userdavon ausgehen musste, dass es sich nicht um ein kostenpflichtiges Angebot handelt. Eine entsprechende Klausel ist nach einer Entscheidung des Amtsgerichts München vom 16.01.2007 (Az: 161 C 23695/06) als überraschend anzusehen. Es fehlt somit bereits an zwei übereinstimmenden Willenserklärungen und damit an einem wirksamen Vertrag.
Darüber hinaus wäre ein Vertrag auch wegen Sittenwidrigkeit nichtig, weil die von Ihnen angebotene Leistung offensichtlich in einem krassen Missverhältnis zu dem verlangten Entgelt steht.
Hilfsweise und rein vorsorglich erkläre ich hiermit auch eine Anfechtung wegen Irrtums und arglistiger Täuschung. Ihr Angebot ist von vornherein darauf ausgelegt, den User über die Kostenpflichtigkeit zu täuschen.
Letztlich mache ich hiermit hilfsweise von meinem Widerrufsrecht als Verbraucher Gebrauch.
Ihre Widerrufsbelehrung genügt meines Erachtens nicht den gesetzlichen Anforderungen, weswegen ein Widerruf auch nach Ablauf von zwei Wochen noch möglich ist.
Bitte beachten Sie, dass ich auf weitere Schreiben nicht mehr reagieren werde. Ich bitte um kurze Bestätigung, dass Sie dieses Schreiben erhalten haben.
Mit freundlichen Grüßen
nicht mehr fett
Heute gab es die erste Mahnung!
Ihm sind auch gleich 5€ Mahngebühren aufgebrummt worden!
Die Mail hat auch einige Rechtsschreibfehler... wer die wohl verfasst hat!?!?!
MfG
THX Ultra II
Ich finde es sehr amüsant, dass der Seitenbetreiber versucht unter dem Pseudonym Hasimaus.de mit funclips bei Videohostern die eindeutig nagativen Suchergebnisse im Pageranking nach unten zu drücken. Sollte der Uploader zufällig nicht mit dem Betreiber übereinstimmen, obwohl der Name schon gleich ist, dann bitte ich natürlich um Entschuldigung. *grunz*
Keine überzeugende Vorstellung.
PS: Ich bekomme den Fettdruck nicht weg. Scriptfehler?
Hallo,
mir ist leider das gleiche passiert. Habe dann aber auch gleich per Email Widerspruch eingelegt. Womit muss ich nun rechnen?
Deren Antwort:
Sehr geehrter Kunde!
Sollten Sie sich nicht selber auf Hasimaus.de angemeldet haben, so können Sie der Angelegenheit gelassen entgegen sehen und dieses Schreiben als gegenstandslos betrachten. Wenn Sie nicht auf unserer Seite waren, haben Sie auch mit keinerlei strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen.
Da unser Erotik - Service in letzter Zeit häufig mißbraucht worden ist, sehen wir uns gezwungen, in solchen Fällen wie bei Ihnen, einen Strafantrag bei der Potsdamer Staatsanwaltschaft aufzugeben.
Diesen Aufwand nehmen wir gerne auf uns, da es bei einigen Kunden schon öfters aufgetreten ist und wir nicht bereit sind dieses in Kauf zu nehmen.
WICHTIG ! Wenn sich jedoch im Laufe der strafrechtlichen Ermittlungen herausstellt, dass Sie Nutzer der genannter IP-Adresse xx.xx.xxx.xx (Provider:*.de) waren, haben Sie mit strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen.( Computerbetrug nach § 263a StGB )
Folgende Daten werden an die Staatsanwaltschaft Potsdam übermittelt, um den Anschlussinhaber des Telefonanschlusses herauszufinden, der sich auf Hasimaus.de am xxxxxx Uhr angemeldet hat.
Auszug aus unserem notariell beglaubigten Server Protokoll:
Ihre E-Mail: xxxxxx
E-Mail Provider: xxxxxx
Anmeldedatum: xxxxxx
IP Nummer: xxxxx
Provider: *.de
Ebenfalls werden wir bei Ihrem E-Mail Provider xxxxx.de, die Herausgabe aller nötigen Verbindungsdaten mit Hilfe der Staatsanwaltschaft anfordern lassen.
Dadurch kann nachgewiesen werden, wer wann und wo welche E-mails abgeholt bzw.
bestätigt hat.
Die uns dadurch entstehenden Kosten werden wir Ihnen in Rechnung stellen.
Wir geben Ihnen hiermit die letzte Gelegenheit zu zahlen.
Sollte der Betrag ab dem heutigen Datum nicht innerhalb von 7 Tagen auf unserem Konto eingegangen sein, sehen wir uns gezwungen, diesen Strafantrag aufzugeben.
Die dadurch entstehenden Kosten werden Ihnen zusätzlich in Rechnung gestellt.
Hier die Bankdaten zur Überweisung.
Bitte zahlen Sie 59 ,- Euro auf folgendes Konto:
Kontoverbindungen zur Bezahlung:
Inhaber: Payball Payment GmbH
Konto: 3529004650
BLZ: 16050000
Institut: MBS Glindow
Verwendungszweck: xxxxxx
Für Überweisungen aus Österreich, Schweiz und anderen Ländern der EU:
IBAN: DE08160500003529004650
BIC-/SWIFT-Code: WELADED1PMB
Verwendungszweck: xxxxxx
Bank: Mittelbrandenburgische Sparkasse
Strasse :Saarmunder Str. 61
Postleitzahl: 14478
Stadt: Potsdam
Land: Deutschland
Sollten Sie keine Zahlung vornehmen, werden wir unverzüglich rechtliche Schritte gegen Sie einleiten. Die uns dadurch entstehenden Anwalts, Inkasso - sowie Gerichtskosten werden wir Ihnen in Rechnung stellen. Wir bitten Sie die Rechnung zu bezahlen, es handelt sich hierbei um einen einmaligen Betrag. Nach Zahlungseingang ist das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns beendet.
Mit freundlichen Grüßen
- Support Team -
Rechtsabteilung
Payball Payment GmbH
Mielestrasse 2
14542 Werder/Havel
Payball Payment Abrechnungen
Gerichtsstand: Amtsgericht Potsdam
USt.-ID: DE231295379
E-Mail:info@emailpay.de
Telefonischer Support
Wir sind für Sie da von Montag - Freitag / 9 - 17 Uhr
Tel: +49 (0)3327 - 573 0 41
Fax: +49 (0)3327 - 573 0 42
Wohlmöglich bekommst du noch den einen oder anderen Mahnbescheid, darauf solltest du aber nicht mehr antworten, irgendwann lassen sie schon ab.
Hier sind noch ein paar nützliche Tipps (sind echt empfehlenswert!):
http://board.gulli.com/thread/681946-auf-abofalle-reingefallen---was-dagegen-unternehmen-bitte-erst-lesen-dann-posten/
Sorry, aber wenn man keine Ahnung hat sollte man sich bei diesem Thema wirklich besser zurückhalten!
Auf einen gerichtlichen Mahnbescheid muß man umbedingt reagieren! Also Wiederspruch einlegen, sofern man mit der Forderung nicht einverstanden ist. Lässt man die Wiederspruchsfrist verstreichen bekommt der Antragsteller einen vollstreckbaren Titel und Du Besuch vom Gerichtsvollzieher der das Geld bei Dir abholt.
Im Normalfall kommt es allerdings nicht soweit. Ein Mahnbescheid ist für den Antragsteller mit Gebühren verbunden und ist daher nur interessant wenn die Forderung auch unstreitig ist. Die Betreiber solcher Seiten setzen darauf die "Kunden" kostenneutral per eMail einzuschüchtern...
Handelt es sich denn immer gleich um einen gerichtlichen Mahnbescheid?
Vielleicht hab ich mich falsch ausgedrückt, ich bin jetzt von so einer Art Zahlungserinnerungen (inhaltlich mahnen diese ja auch zu zahlen) ausgegangen, wie sie beispielsweise von Inkasso-Unternehmen versendet werden und in dem Fall handelt es sich imho nicht um einen gerichtlichen, sondern privat/wirtschaftliches Schreiben, dem man sich nicht zu beugen braucht bzw. Antwort geben muss...
(Berichtigt mich da bitte, wenn ich da jetzt was falsch verstanden habe)
Das ist dann einfach eine ganz normale Mahnung. Von denen kann jeder selbst so viele verschwicken verschicken wie er will...
Siehe auch z.B. http://de.wikipedia.org/wiki/Mahnbescheid
Gruß
Borlander
Hallo erstmal :-)
Meine Schwester hat jetzt am Wochenende eine zweite Mahnung erhalten!
Scheint wohl einer mächtig Überstunden zu machen!
Sehr geehrter Kunde,
trotz unserer letzten Mahnung haben Sie die überfällige Rechnung nicht beglichen.
Wir fordern Sie letztmalig auf, den Gesamtbetrag sowie Mahngebühren innerhalb
der nächsten 7 Tage auf unser Konto zu überweisen.
Sollten Sie keine Zahlung vornehmen, werden wir unverzüglich rechtliche Schritte gegen Sie
einleiten. Die uns dadurch entstehenden Anwalts, Inkasso - sowie Gerichtskosten werden wir
Ihnen in Rechnung stellen. Wir bitten Sie die Rechnung zu bezahlen, es handelt sich hierbei
um einen einmaligen Betrag. Nach Zahlungseingang ist das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen
und uns beendet.
Wir warten ab was passiert....
MfG
THX Ultra II
Hallo,
meine Schwester hat eine E-Mail von einem ominösen Rechtsanwalt bekommen!
In der heisst es, das der Betrag nebst Mahngebühren innerhalb von 14 Tagen beglichen werden muss!
Was danach passieren wird steht leider nicht drin!
Wir warten ab und lassen uns überraschen was weiter passiert, denn bezahlen werden sie nicht!!!
Habe Google bemüht und folgendes über den "RA" gefunden!
http://www.mein-parteibuch.com/wiki/Frank_Michalak
Ich hoffe, es ist in Ordnung, wenn ich diesen Link hier veröffentliche! Ansonsten bitte das Post löschen.
MfG
THX Ultra II
Ganz unten in der E-Mail habe ich noch etwas gefunden!
Sollte zur vorgegebenen Frist ein Zahlungseingang nicht zu verzeichnen sein, so bin ich ge-
halten, diese Forderung gerichtlich durchzusetzen.
Da es wirtschaftlich sinnvoll erscheint, die benannte Rechnung auszugleichen als evtl. Kosten
eines gerichtlichen Verfahrens von mdt. weiteren 250,00 Euro in Kauf zu nehmen, wird dringend
zur Zahlung geraten.
Einwand zur Nutzung durch Minderjährige etc. wird nicht anerkannt.
Jetzt sollen schon Minderjährige vor´s Gericht gezogen werden! Das ist ja ne ganz miese Masche....
Das wichtigste ist hier natürlich mal wieder die direkte Drohung mit weiteren noch höheren Zahlungsaufforderungen. Die versuchen eben alles um die Leute mürbe zu machen und zum Zahlen zu bewegen. Die paar eMails zu versenden kostet ja nix. Und wenn bei jeder weiteren Mahnstufe vielleicht nochmal 1% der verbliebenen User zahlen hat es sich schon mehr als gelohnt.
Btw: Noch ein lesenswerter Artikel bei SPON: WEB-ABZOCKE
Wie sich Verbraucher gegen Abo-Fallen wehren können. Fazit wie üblich: Auf keinen Fall zahlen ;-)
Gruß
Borlander
Interessanter Link!
Ein Bild von dieser ominösen Webseite haben wir auch schon abgespeichert.
Und bezahlt wird auf gar keinen Fall!!!
Falls es wieder Neuigkeiten gibt, werde ich mich hier wieder melden.
MfG
THX Ultra II
Es ist nicht sinnvoll, in Internetforen private Dinge wie die eigene Telefonnummer oder Email-Adresse zu veröffentlichen. Aus diesem Grund werden derlei Beiträge zum Schutz des Veröffentlichers entfernt.
Vielen Dank für den Hinweis, aber
das wäre denn aber eine sehr seltsame e-mail Adresse.
Diese Adresse dürfte es wohl kaum geben.
Das Ganze war nur als Beispiel einsetzt.
Gruß mha
Hey THX,
wenn du eine Rechtschutzversicherung hast, schalte einen Anwalt ein. Das ist das beste was du machen kannst. Wie du schon gesagt hast, die haben ihren Sitz in Deutschland und die wissen schon wie sie die Leute neppen können.
Erspar dir ein paar schlaflose Nächte und geh zu einem Anwalt deines Vertrauens.
Liebe Grüße
Neo78
Und wenn er eine Rechtsschutzversicherung (wie heute allgemein üblich) mit Selbstbeteiligung hat?
Jetzt hat der Thread über 100 Postings, in denen unzählige Hinweise gegeben wurden, wie man sich gegen solche ungerechtfertigten Ansprüche selbst zur Wehr setzen kann.
Es ist absolut nicht nötig zum Anwalt zu rennen, bevor die Sache wirklich erst wird und z.B. ein Mahnbescheid eintrudelt (was bisher nie geschehen ist).
@Neo78
Zum Anwalt gehen brauche ich nicht, da mein Neffe den "Bock" geschossen hat!
Deswegen brauche ich diesbezüglich auch keine Rechtsschutzversicherung!!!
Trotzdem vielen Dank für dein Post!
Jetzt am kommenden Sonntag müsste erneut eine Email von deren Anwalt kommen, da die 14 Tage Frist für das Begleichen der Rechnung ausläuft.
Wenn, sind wir sehr gespannt, was diesmal drin stehen wird ;-)
Einen Teil der ersten Mail steht weiter oben.
Wir werden erst etwas unternehmen, wenn ein schriftlicher Mahnbescheid zu meiner Schwester in´s Haus flattert!
Vorher nicht....
Melde mich wieder, wenn es etwas neues gibt.
Apropo schlafen! Wir haben keine Probleme damit;-)
MfG
THX Ultra II
Hallo THX ultra II,
zuerst mal ein Lob und mein Respekt, dass du dich von dieser verfluchten Firma nicht unterkriegen lässt, ich muss sagen ich habe diese mittlerweile sehr ausführliche Diskussion mit spannung verfolgt.
Mich würde nun interessieren ob es denn irgendwelche news deinerseits gibt?
Mit gesenktem Haupt muss ich gestehen, dass auch ich auf diese Firma reingefallen bin...
MfG
fleeetzer
Hi fleeetzer,
also erstmal habe ich mich nicht auf diese Webseite eingeloggt, sondern mein Neffe war es ;-)
Neues gibt es zur Zeit nicht! Mehr möchte ich dazu im Moment auch nicht schreiben.
Kann nur sagen, das DIE von UNS nicht EINEN Cent bekommen werden!!! Lange Rede kurzer Sinn :-)
MfG
THX Ultra II
Jo mir ist eben genau das gleiche passiert.
Wäre wirklich daran interessiert, wies nun weitergeht. Hab mir schon jede Menge Infoseiten im Inet angeschaut, aber wirklich schlauer bin ich nun net geworden.
gruß iluy
Hallo!
Ich geselle mich mal dazu.Meinem Sohn (19 Jahre)ist das auch passiert und er ist auch schon volljährig.Wir sind genauso ratlos und brauchen jetzt echte Hilfe.Hab ja schon viel davon gelesen, dass das Betrüger sein sollen, aber genau weiss ich das auch nicht.Und ich weiss auch nicht, ob die wirklich gegen einen vorgehen können.Normalerweise und auch üblich ist ja, dass man immer auch ein Widerrufsrecht hat.Hilfe!!! Bitte!!!
Hast Du Dir den Thread incl. der verlinkten Seiten (!) komplett durchgelesen?
Entscheidend sind zwei Dinge:
1. Nicht einschüchtern lassen!
2. Falls ein gerichtlicher Mahnbescheid kommen sollte (eher unwahrscheinlich, das kostet den Antragsteller nämlich was) mußt dem fristgerecht widersprochen werden. Ansonsten holt irgendwann der Gerichtsvollzieher das Geld ab.
Gruß
Borlander
Du meinst, die finden dann sogar die Adresse von uns heraus?Ich dachte, das geht nicht?Und da soll man noch ruhig bleiben!?Was für ne sch...Die jungen Leute heute sind doch noch viel zu naiv und unerfahren in solchen Dingen und alles íst verlockend.Wie sollen die denn immer gleich alles checken. :-( Man sollte doch aber wirklich ein Wierrufsrecht haben oder???
Nur wenn sie von Euch auf deren Webseite angegeben wurde, oder ansonsten im Rahmen des Schriftverkehrs. Auf dem Rechtswege werden die kaum eine entsprechende Auskunft bekommen.
Die jungen Leute heute sind doch noch viel zu naiv und unerfahren in solchen Dingen und alles íst verlockend.Wie sollen die denn immer gleich alles checken. :-(
Es sind auch schon ältere Menschen auf solche Webseiten reingefallen. Die Seitebetreiber legen es geradezu drauf an, daß die User den Kostenhinweis übersehen. Die Stichworte Preisauszeichnungsverordnung und überraschende Klauseln habe ich oben sicher schonmal irgendwo genannt
Man sollte doch aber wirklich ein Wierrufsrecht haben oder???
Widerrufen wäre nur dann interessant wenn überhaupt ein rechtsgültiger Vertrag zustande gekommen wäre. Wenn Dein Sohn im Glauben war das das Angebot kostenlos ist, dann ist das zumindest sehr zweifelhaft.
Ihr könnt natürlich auch nochmal mit dem Verbraucherschutz Kontakt aufnehmen, die können allerdings auch nicht viel mehr tun als Euch von jeglicher Zahlung an die Seitenbetreiber abraten.
Gruß
Borlander
"Wenn Dein Sohn im Glauben war das das Angebot kostenlos ist, dann ist das zumindest sehr zweifelhaft" Wieso zweifelhaft?
Preisauszeichnungsverordnung und überraschende Klauseln > ??? Bitte klär mich doch auf, ich bin zu blöd dafür :(
Danke , Gruss Lena
Zweifelhaft ist dann ob damit überhaupt ein rechtsgültiger Vertrag zustande kommen kann...
Preisauszeichnungsverordnung
Das ist die Bestimmung die sagt wie Preise ausgwiesen werden müssen, also z.B. daß die deutlich erkennbar sein müssen.
überraschende Klauseln
Sollen Verbraucher vor AGB-Bestimmungen schützen mit denen sie nicht rechnen müssen. Also z.B. wenn der Preis nur in den ABGs aufgeführt wäre.
Starte ggf. ruhig nochmal einen neuen Thread zum Thema und verweise auf diesen. Hier werden nur noch die User mitlesen die die Antwortbenachrichtung abonniert haben.
Gruß
Borlander
Hallo,
war ein paar Tage nicht auf Nickles.de und deswegen melde ich mich jetzt erst wieder;)
Um es kurz halten! Egal was Ihr für Mails von denen bekommt, auf gaaaar KEINEN Fall bezahlen!
Das ist alles Einschüchterung und mehr nicht.
Die Aufforderung von dem besagten Rechtsanwalt, die Rechnungssumme innerhalb von 14 Tage zu begleichen, ist jetzt seit einigen Wochen abgelaufen!!!
Gehört haben wir seit dem nichts mehr, und ich denke, das wird auch so bleiben!
Sollten sie sich trotzdem noch einmal melden, dann lassen wir sie doch einfach :-)
Bis auf einen Widerspruch sollte definitiv nicht geantwortet werden auf diese E-Mails.
MfG
THX Ultra II
Ja ich nochmal,
ich habe eben gerade den geschlossenen Thread weiter oben entdeckt! Du brauchst dich nicht beim Amtsgericht etc. zu informieren! Am besten ist es, wenn du auf diese Mails gar nicht reagierst!
Erst, wenn Euch ein schriftlicher Mahnbescheid ins Haus flattert, müsst Ihr reagieren!
Das wird zu 99,99999 Prozent nicht der Fall sein :-O
Warte doch mal einfach ab was passiert!
Wenn die anderen User hier sagen: "Bezeichne es als Lehrgeld..." oder "Ist er selber schuld...".
Das sind in meinen Augen die WIRKLICH DUMMEN!!!!!
MfG
THX Ultra II
...und schreib auf gaaaar keinen Fall einen Brief etc. der mit deiner Adresse versehen ist!
MfG
THX Ultra II