Hallo Leute!
bekamm letzens Post von tele 2. Drinnen war eine Rechnung über etwas 4€ inklusive der ersten Mahnspesen.Es stand nichts genaues drin worauf der Betrag sich bezieht.
Da ich zum selben Zeitpunkt meine Telekom Rechnung bezahlt habe, nahm ich an, das damit die Sache erledigt sei.
Etwa 4 Wochen später kam ein schreiben von acoreus (dem Inkassounternehmen)in dem der obige Betrag noch mal eingefordert wird zuzüglich 25€ Inkassovergütung.
Auf der Rückseite des Schreibens stand dann erst mal ein paar Details:
Ich hatte 2005 als Telekomkunde über "Call by Call" telefoniert und davon war noch etwas offen.
Mein Anruf bei Telekom ergab nichts ebenso bei Tele2. Dort teilte man mir nur mit wie der Betrag eventuell entstanden sein könnte(durch eine Mahung)und verwies mich an das Inkassounternehmen.
Was soll ich nach eurer Meinung tun? Ist das Verhalten von tele2 und dem Inkassounternehmen überhaupt gerechtfertigt?
vielen Dank
tom
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Sollte wohl verjährt sein, diese Forderung. Deshalb kannst du die meiner Meinung nach vergessen.
Aber da melden sich sicherlich noch ein paar Rechtsexperten - ich bin nämlich keiner...
Gruß
K.-H.
Schreib denen zurück, daß Du keine Rechnungen bei Tele2 mehr offen hast.
Sie mögen Dir doch detailliert per EVN belegen, wie die Kosten entstanden sind oder Dich nicht mehr weiter belästigen.
Ansonsten gehst Du zur Verbraucherzentrale und zu deiner Rechtsschutzversicherung und lässt sie anzeigen.
Ich könnt kot...
Hallo !
Wenn das die erste Rechnung nach 2,5 Jahren ist, und davor weder Rechnung noch Mahnung kam,
ist die Rechnung imho verjährt.
Ansonsten gelten Rechnungen ( glaube ich ) 30 Jahre.
Schriftlichen ( mit Papier & so, nicht per eMail ) Widerspruch beim Inkasso würde ich auf jeden Fall einlegen.
MFG
Schau mal hier nach:
http://www.wer-weiss-was.de/theme64/article2341484.html
oder bei Google
Telefonrechnung Verjährung
ist die Rechnung imho verjährt.
Die Verjährungsfrist beträgt in diesem Fall 3 Jahre und hat am 01.01.2006 begonnen. Die Forderung verjährt also am 31.12.2008.
Natürlich ist zu klären, ob die Forderung zu Recht besteht...
ist die Rechnung imho verjährt.
Ansonsten gelten Rechnungen ( glaube ich ) 30 Jahre.
Wo um alles in der Welt schnappt man denn so eine Scheiße auf? Deine Vermutungen sind ja so weit von der Realität entfernt, daß sie schon fast dort wieder angekommen sein müssten.
Hallo tom93,
suche einfach mal über google
"Internetfallen,Rechnung,Mahnung,Mahnbescheid,Inkassobrief"
Dort wirst du grundsätzlich finden, dass man auf einen solchen Brief immer ---- Einspruch--- Widerspruch--- eingeben soll, solange er auch von einem "Anwalt" kommt, und zwar innerhalb der Gesetzlichen Frist.
Kostet sicherheitshalber immer einen "Brief mit Empfangsbestätigung" also ca. 4,50 Eu.
Wolfgang